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Sprecher: Ing. Heinz Korrenn,
8461 RATSCH 96, T/F: 03453/4806
Sehr
geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
wurden Sie auch schon einmal mit einem
Mobilfunk-Sendemasten gepulste Mikrowelle rund um die Uhr!
konfrontiert? Plötzlich stand er da! Haben Sie schon einmal eine
Beeinträchtigung Ihres Wohlbefindens, Ihrer Gesundheit und
Lebensqualität festgestellt, seit ein Sendemast in Ihrer Nähe steht?
Oder vielleicht konnten Sie Ihr Grundstück, Ihre Wohnung nicht mehr
verkaufen, weil der Wert durch eine Sendeanlage drastisch reduziert wurde.
Vielleicht stört es Sie aber einfach "nur", dass Sie als Bürger
keinerlei Möglichkeit haben sich gegen das Aufstellung solcher Anlagen zu
wehren?
Seit zwei Jahren führen wir, die
BÜRGERPLATTFORM URLKOGEL, einen Prozess bezüglich eines
Sendemasten, der in der Gemeinde Gamlitz auf den Urlkogel, ein Wahrzeichen der
Region und ehemals beliebtes Ausflugsziel, gestellt wurde.
Durch einen "Fehler" des Gamlitzer
Bürgermeisters er hatte eine Bauverhandlung ausgeschrieben
hatte der Anrainer, die Familie Karl Zozeck, die Möglichkeit Einspruch zu
erheben und eröffnete ein Verfahren gegen die Installierung und
Inbetriebnahme dieses Senders. An und für sich ist das in Österreich
gar nicht möglich, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlen
bzw. außer Kraft gesetzt wurden. In der Zwischenzeit ist unser Anliegen
wie zu erwarten war - sowohl vom Verwaltungs- als auch
Verfassungsgerichthof abschlägig behandelt worden.
Es geht nun in die nächste Runde, zum
Menschenrechts-Gerichthof nach Strassburg. Es geht natürlich längst
nicht mehr "nur" um den Sendemasten auf dem Urlkogel, sondern
grundsätzlich um die österreichische Gesetzgebung, die der
Bevölkerung weder ein Einspruchsrecht noch eine Richterlichkeit zubilligt.
Wir führen einen Musterprozess!
In Strassburg stehen unsere Chancen gut den
Fall "Mobilfunk in Österreich" in weiterer Folge auch in der EU
in eine Form der Menschenrechte zu bringen, wobei drei Punkte
hervorzuheben sind:
- In Österreich gibt es kein Einspruchsrecht,
wenn ein Sendemast aufgestellt wird. Der Sender muss von den Anrainern und
Betroffenen akzeptiert werden.
- Es gibt keine Richterlichkeit. Sendeanlagen sind
keine Bauwerke, d.h. nicht Teil des Baugesetzes. Im Telekommunikationsgesetz
verweist man auf die Ö-Norm 1120, die einen Grenzwert von
10.000mW/m2 vorsieht. Ein Wert, der nach heutigem Stand der
Wissenschaft um das 1.000.000fache zu hoch ist.
- Die österreichische Gesetzgebung ist gegen das
EU-Vorsorgegesetz, das besagt, dass keine Technologie betrieben werden
darf, wenn nicht eindeutig bewiesen ist, dass diese ungefährlich ist.
Die gesamten Kosten wurden bisher von einem
kleinen privaten Kreis getragen. Da nun in letzter Instanz zusätzliche
Mittel eingefordert wurden, sind wir nicht mehr in der Lage die noch offenen
3.500 allein zu übernehmen.
Wenn Sie unser Vorgehen unterstützen
möchten, dann helfen Sie uns bitte jetzt! 35 "Spenden" zu 100 -
natürlich sind auch kleinere Beträge willkommen können
für die gesamte österreichische Bevölkerung einen
Präzedenzfall schaffen. Natürlich lassen wir Ihnen gerne auf Wunsch
alle Unterlagen (Rechtsanwaltkorrespondenz etc.) zur Einsichtnahme
zukommen.
Wer soll diesen längst fälligen
Schritt tun, wenn nicht wir. Wann soll das geschehen, wenn nicht jetzt! Mit der
Hoffnung auf den Durchbruch der Menschenrechte in Österreich und einem
Dankeschön für Ihre Unterstützung
Ing. Heinz Korrenn
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