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  Ing. Heinz Korrenn  
BÜRGERPLATTFORM URLKOGEL

Sprecher: Ing. Heinz Korrenn, 8461 RATSCH 96, T/F: 03453/4806

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

wurden Sie auch schon einmal mit einem Mobilfunk-Sendemasten – gepulste Mikrowelle rund um die Uhr! – konfrontiert? Plötzlich stand er da! Haben Sie schon einmal eine Beeinträchtigung Ihres Wohlbefindens, Ihrer Gesundheit und Lebensqualität festgestellt, seit ein Sendemast in Ihrer Nähe steht? Oder vielleicht konnten Sie Ihr Grundstück, Ihre Wohnung nicht mehr verkaufen, weil der Wert durch eine Sendeanlage drastisch reduziert wurde. Vielleicht stört es Sie aber einfach "nur", dass Sie als Bürger keinerlei Möglichkeit haben sich gegen das Aufstellung solcher Anlagen zu wehren?

Seit zwei Jahren führen wir, die BÜRGERPLATTFORM URLKOGEL, einen Prozess bezüglich eines Sendemasten, der in der Gemeinde Gamlitz auf den Urlkogel, ein Wahrzeichen der Region und ehemals beliebtes Ausflugsziel, gestellt wurde.

Durch einen "Fehler" des Gamlitzer Bürgermeisters – er hatte eine Bauverhandlung ausgeschrieben – hatte der Anrainer, die Familie Karl Zozeck, die Möglichkeit Einspruch zu erheben und eröffnete ein Verfahren gegen die Installierung und Inbetriebnahme dieses Senders. An und für sich ist das in Österreich gar nicht möglich, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlen bzw. außer Kraft gesetzt wurden. In der Zwischenzeit ist unser Anliegen – wie zu erwarten war - sowohl vom Verwaltungs- als auch Verfassungsgerichthof abschlägig behandelt worden.

Es geht nun in die nächste Runde, zum Menschenrechts-Gerichthof nach Strassburg. Es geht natürlich längst nicht mehr "nur" um den Sendemasten auf dem Urlkogel, sondern grundsätzlich um die österreichische Gesetzgebung, die der Bevölkerung weder ein Einspruchsrecht noch eine Richterlichkeit zubilligt. Wir führen einen Musterprozess!

In Strassburg stehen unsere Chancen gut den Fall "Mobilfunk in Österreich" – in weiterer Folge auch in der EU – in eine Form der Menschenrechte zu bringen, wobei drei Punkte hervorzuheben sind:

  • In Österreich gibt es kein Einspruchsrecht, wenn ein Sendemast aufgestellt wird. Der Sender muss von den Anrainern und Betroffenen akzeptiert werden.

  • Es gibt keine Richterlichkeit. Sendeanlagen sind keine Bauwerke, d.h. nicht Teil des Baugesetzes. Im Telekommunikationsgesetz verweist man auf die Ö-Norm 1120, die einen Grenzwert von 10.000mW/m2 vorsieht. Ein Wert, der nach heutigem Stand der Wissenschaft um das 1.000.000fache zu hoch ist.

  • Die österreichische Gesetzgebung ist gegen das EU-Vorsorgegesetz, das besagt, dass keine Technologie betrieben werden darf, wenn nicht eindeutig bewiesen ist, dass diese ungefährlich ist.

Die gesamten Kosten wurden bisher von einem kleinen privaten Kreis getragen. Da nun in letzter Instanz zusätzliche Mittel eingefordert wurden, sind wir nicht mehr in der Lage die noch offenen 3.500 € allein zu übernehmen.

Wenn Sie unser Vorgehen unterstützen möchten, dann helfen Sie uns bitte jetzt! 35 "Spenden" zu 100€ - natürlich sind auch kleinere Beträge willkommen – können für die gesamte österreichische Bevölkerung einen Präzedenzfall schaffen. Natürlich lassen wir Ihnen gerne auf Wunsch alle Unterlagen (Rechtsanwaltkorrespondenz etc.) zur Einsichtnahme zukommen.

Wer soll diesen längst fälligen Schritt tun, wenn nicht wir. Wann soll das geschehen, wenn nicht jetzt! Mit der Hoffnung auf den Durchbruch der Menschenrechte in Österreich und einem Dankeschön für Ihre Unterstützung

Ing. Heinz Korrenn

 



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