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02.2003 Angelika Kögel-Schauz Unglaublichkeiten
Pockenimpfung: Offener Brief von Angelika Kögel-Schauz (EFI)

Angelika Kögel-Schauz, Leharstraße 65 1/2, 86179 Augsburg

Frau Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Am Propsthof 78a
53121 Bonn


Augsburg, 09.12.2002

Offener Brief zur Problematik der Anschaffung von Pockenimpfstoffen

Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,

bei uns gehen und gingen sehr viele Anfragen zur Problematik der Pockenimpfung bzw. der Beschaffung von großen Mengen von Pockenimpfstoffen durch die Bundesregierung ein. Dieses Thema wird in den Kreisen der Impfkritiker äußerst ernst gesehen und die Besorgnis ist sehr groß.
In Ihrer Rede am 11.09.2002 "Patientenschutz und Verbraucherrechte im deutschen Gesundheitswesen" betonten Sie, sehr geehrte Frau Schmidt, ausdrücklich, dass "es heute für Bürgerinnen und Bürger zunehmend selbstverständlich ist, in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich zu handeln und zu entscheiden. Erst recht müssen sie die Möglichkeit dazu haben, wenn es um das Wichtigste geht: ihre Gesundheit."
Ferner setzen Sie sich für die Auskunftsansprüche der Patienten und Patientinnen ein: "Wir haben schadensersatzrechtliche Vorschriften modernisiert und europäischen Standards angeglichen. Damit sind wir einer Ihrer Forderungen nachgekommen. Das neue Arzneimittelgesetz enthält jetzt Beweiserleichterungen für Patientinnen und Patienten und schafft einen Auskunftsanspruch gegen das Pharmaunternehmen, aber auch gegen die zuständige Behörde. Damit können Geschädigte ihre Ansprüche vor Gericht jetzt leichter durchsetzen, denn der Geschädigte muss jetzt kein Verschulden des Unternehmens mehr nachweisen. Nicht erst im Schadensfall bedarf es ein Mehr an Aufklärung und Beratung. Auch wenn es darum geht, sich über die Qualität der medizinischen Leistungen zu informieren, brauchen wir mehr Transparenz."
Wir nehmen Sie beim Wort und bitten Sie um eine ausführliche Stellungnahme, die wir dann gerne an unsere Mitglieder weiterleiten.
In den letzten Monaten war zu lesen, dass die Bundesregierung im November 2001 als Notfallreserve zunächst 6 Millionen Impfdosen Pockenimpfstoff gekauft hatte. Die Beschaffung weiterer Impfstoffdosen sei geplant bzw. eingeleitet. Dieser Impfstoff sei nicht für prophylaktische Massenimpfungen vorgesehen. Er stünde im Rahmen der Risikovorsorge für den unwahrscheinlichen Fall eines Angriffs mit Pockenviren zur Verfügung. Der Impfstoff würde dann die Möglichkeit bieten, unter anderem sogenannte Riegelungsimpfungen durchzuführen, einschließlich der Impfung von Infizierten, Kontaktpersonen und medizinischen Personals(1).
Im November 2002 kündigte die Bundesregierung an, die Vorräte auf 80 Millionen Dosen aufstocken zu wollen(2).
Ohne Zweifel führt die Pockenimpfung in einem erheblichen Ausmaß zu schweren Schäden.
"Die deskriptive Auswertung einer Befragung der Versorgungsverwaltungen der Länder zeigt, dass Entschädigungen und Anträge auf Entschädigungen zu Impfkomplikationen für den Zeitraum von 1991 bis 1999 weiterhin rückläufig sind. Im Zeitraum von 1976 bis 1990 wurden 1139 von 4569 gestellten Anträgen anerkannt, ...38% aller Entschädigungsverfahren beziehen sich auf die seit 1982 nicht mehr durchgeführte Pockenimpfung(3)."
Umfangreiche Informationen über alle bekannten Nebenwirkungen nebst Fotos finden sich bei den us-amerikanischen Gesundheitsbehörden unter www.bt.cdc.gov/agent/smallpox.
Im Jahr 1968 wurden in den USA ca. 14.168.000 Pockenimpfungen durchgeführt. Schwere, aber nicht lebensbedrohliche Nebenwirkungen wurden bei ca. 1 von 1000 Impfungen beobachtet, lebensbedrohliche Nebenwirkungen bei ca. 5 von 100.000 Impfungen(5).
Zu den bekannten Nebenwirkungen zählen Impfpocken, Enzephalitis (Entzündung des Gehirns) und der Tod.
In Bayern wurden in den Jahren 1953 bis 1962 126 postvaccinale Enzephalitiden auf 1 Million Impfungen beobachtet, daran starben 44 Geimpfte.
In dem oben angegebenen Dokument der amerikanischen Gesundheitsbehörden wird darauf hingewiesen, dass die Nebenwirkungsraten heute höher sein dürften, da es heute wesentlich mehr Menschen mit Risikofaktoren (z.B. Krebs, Neurodermitis) gibt als früher.
Die Gesundheitsbehörden der USA geben folgende Gegenanzeigen für die Pockenimpfung an, da diese Personengruppen besonders anfällig für Nebenwirkungen sind (Auszug)(6):
- jünger als 18 Jahre - Menschen mit Hauterkrankungen (z.B. Windpocken, Akne, Neurodermitis, Psoriasis, Herpes) - Menschen, bei denen jemals die o.a. Hauterkrankungen aufgetreten waren, auch wenn sie derzeit beschwerdefrei sind - Familienmitglieder von Menschen mit Hauterkrankungen wie oben
In Deutschland lief die Zulassung für Pockenimpfstoffe 1991 aus(7).
"Im Falle einer Anwendung solcher Impfstoffe nach den Regelungen des §79 Arzneimittelgesetz (Ausnahmeregelungen in Krisenzeiten), wäre das Paul-Ehrlich-Institut sofort in der Lage, die notwendigen Prüfungen auf Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit der Impfstoffe vorzunehmen(8)."
Obwohl die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe, das Paul- Ehrlich-Institut, diese Veröffentlichung im Zusammenhang mit der schnellen Zulassung der von der Bundesregierung gekauften Impfstoffe getätigt hat, ist die Anwendung des angegebenen Paragraphen im Arzneimittelgesetz hier auszuschließen.
Dort heißt es (Hervorhebung durch die Verfasserin): "§ 79 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zuzulassen, wenn die notwendige Versorgung der Bevölkerung oder der Tierbestände mit Arzneimitteln sonst ernstlich gefährdet wäre UND EINE UNMITTELBARE ODER MITTELBARE GEFÄHRDUNG DER GESUNDHEIT VON MENSCH ODER TIER DURCH ARZNEIMITTEL NICHT ZU BEFÜRCHTEN IST."
In jedem Fall sind jedoch durch die Anwendung von Pockenimpfstoffen Schäden in einem erheblichen Ausmaß sowohl unter den Geimpften als auch unter den Kontaktpersonen der Geimpften zu erwarten.
Eine ähnliche Ausnahmeregelung ist uns für das europäische Zulassungsverfahren nicht bekannt.
Vielmehr ist vor der Zulassung eines Impfstoffes neben dem Beweis der Sicherheit auch der Beweis der Wirksamkeit zu erbringen.
Der Ursprung des Vaccinia-Virus, der in den Pockenimpfstoffen enthalten ist, konnte bis heute nicht geklärt werden. Die Verwandtschaft zum Pockenvirus, dem sog. Variola-Virus, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar.
Als einziger "Beweis" für die Wirksamkeit der Pockenimpfung wird die Ausrottung der Pocken angeführt. Das ist eine rein hypothetische Behauptung, die sicherlich keinesfalls den heutigen Zulassungsanforderungen für Impfstoffe bzgl. Wirksamkeit entspricht. Wurden doch weltweit von der WHO zur Ausrottung der Pocken viele weitere Maßnahmen (frühzeitige Diagnose der Erkrankung, Schulung des Personals im öffentlichen Gesundheitsdienst, Ermittlung der Kontaktpersonen, Absonderung der Kontaktpersonen, Quarantäne der Erkrankten) ergriffen, da die Impfungen über Jahrhunderte hinweg nicht den gewünschten Erfolg brachten. Welche der vielfältigen Maßnahmen hier letztendlich zum Erfolg, der Ausrottung der Pocken, führten ist spekulativ und keinesfalls wissenschaftlich.
Uns sind keine Veröffentlichungen der Bundesregierung bekannt, welche weitergehenden Maßnahmen im Falle einer konkreten Bedrohung durch die Freisetzung von Pockenviren in Deutschland vorgesehen sind.
Auf der anderen Seite liegen uns viele Informationen über boomende Firmen, die Pockenimpfstoffe herstellen, vor:
Die Firma Baxter AG, bekannt u.a. durch Zeckenimpfstoffe, und die Firma Acambis gaben im November 2002 bekannt, in den nächsten zwölf Monaten gemeinsam 155 Mio. Dosen Pockenimpfstoff für die Regierung der Vereinigten Staaten zu produzieren. Baxter wird im kommenden Jahr die Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in Anlagevermögen um mehr als 20 Prozent steigern(9).
Die Firma Acambis hatte bereits im Jahr 2001 mit dem US-Seuchenamt einen 20-Jahres-Exklusivvertrag abgeschlossen, wonach für 343 Mio. Dollar ein Pockenimpfstoff entwickelt werden soll. Der Konzern machte zuvor im Jahr 2000 gerade einmal einen Umsatz von 9 Mio. Dollar(10).
Das Schweizer Unternehmen Berna Biotech AG hat mit verschiedenen Regierungen Verträge über die Lieferung eines gelagerten, alten Pockenimpfstoffes geschlossen. Das bringt der Firma einen Umsatz von 150 Mio. Franken. Der Gesamtumsatz betrug im Jahr 2000 200 Mio. Franken. Der Verkauf von weiteren gelagerten Impfstoffen würde damit zu einer Verdopplung des Umsatzes führen(11).
Uns drängt sich massiv der Verdacht auf, dass die Impfstoffhersteller aus der terroristischen Bedrohung und der daraus resultierenden Angst der Bevölkerung mit Hilfe der Regierungsbehörden eine Goldgrube machen.
Die aufgekauften alten Pockenimpfstoffe entsprechen den gültigen Vorschriften für die Zulassung nach nationalem oder europäischem Recht nicht. Die Entwicklung und Zulassung von neuen Pockenimpfstoffen wird Jahre dauern. Hierbei dürfte allerdings der geforderte Wirksamkeitsnachweis nicht zu erbringen sein, da es keine Pockenerkrankungen mehr gibt.
Pflichtimpfungen stellen zudem eine massive Einschränkung des Grundgesetzes bei Geimpften und Kontaktpersonen der Geimpften dar (Recht auf körperliche Unversehrtheit).
Wir bitten um eine aussagekräftige Stellungnahme und hoffen auf eine baldige Antwort.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kögel-Schauz EFI-Deutschland, Eltern für Impfaufklärung

(1) http://www.pei.de/pm/2001/biowaffen_impfstoffe.pdf, 09.12.2002
(2) http://www.m-ww.de/krankheiten/infektionskrankheiten/pocken.html
(3) www.rki.de/GESUND/IMPFEN/BGBL0402/20450364.PDF, 09.12.2002 Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 2002 · 45:364-370 (c) Springer-Verlag 2002, "Anerkannte Impfschäden in der Bundesrepublik Deutschland 1990-1999", Dr. Christiane Meyer, Robert Koch-Institut
(4) http://www.bt.cdc.gov/agent/smallpox/vaccine-safety/adverse- events-chart.asp, 09.12.2002
(5) "Pocken und Pockenschutzimpfung", Prof. em. Dr. med. Reiner Thomssen, http://www.kgu.de/zhyg/virologie/Pocken.pdf, 09.12.2002
(6) http://www.bt.cdc.gov/agent/smallpox/vaccination/ contraindications-clinic.asp, 09.12.2002
(7) http://www.pei.de/pm/2001/biowaffen_impfstoffe.pdf, 09.12.2002
(8) http://www.pei.de/pm/2001/biowaffen_impfstoffe.pdf, 09.12.2002
(9) www.pressetext.de/pte.mc?pte=011129025, 09.12.2002
(10) www.focus-money.de/PM3D/pm3d.htm?snr=935, 09.12.2002
(11) www.pressetext.de/pte.mc?pte=011112044, 09.12.2002




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