Der Staat hat
in der vierjährigen Amtszeit von Schröder / Fischer / Schily
aufgerüstet wie nie zuvor: die Befugnisse der Polizei und der
Geheimdienste wurden ausgedeht, die Bürgerrechte eingeschränkt.
Innenminister
Otto Schily (SPD) knüpfte dabei nahtlos an die Methode seines
Vorgängers Manfred Kanther (CDU) an, jedes singuläre Ereignis zu
einer allgemeinen Bedrohungslage aufzubauschen. Konkrete Vorfälle wie
Sexualdelikte, terroristische Anschläge, rechtsextremistische Gewalttaten
und Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität wurden
benutzt, um diffuse Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung zu
schüren. Diese dienten dann als Grundlage und Rechtfertigung für
einschneidende gesetzliche Maßnahmen, die demokratische und freiheitliche
Rechte massiv einschränken.
Auf diese
Weise sind von Schily immer neue Gesetzespakete auf den Weg gebracht worden. An
einer ehrlichen Diskussion über das tatsächliche Ausmaß der
Bedrohung oder gar über die gesellschaftspolitischen Ursachen bestand
dabei von Seiten der Politik und der Medien kein Interesse. Ebenso unterblieb
eine Bewertung der Wirksamkeit und eine Analyse der Konsequenzen der
getroffenen Maßnahmen.
Lauschangriff,
NPD-Verbot und Gen-Datei
In den ersten
drei Jahren der rot-grünen Regierung bestimmten die Organisierte
Kriminalität, Sexualdelikte und der Rechtsextremismus die innenpolitische
Debatte. Zustatten kam der Koalition dabei ein 1999 ergangenes Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das Teile des Gesetzes zur "Beschränkung des
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses", besser bekannt als "Großer
Lauschangriff", für verfassungswidrig erklärte und gesetzliche
Präzisierungen anmahnte.
1994 unter der
Kohl-Regierung mit Unterstützung der SPD im Bundestag verabschiedet,
zielte dieses Gesetz vorgeblich auf die Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität. Um gegen die angeblich allgegenwärtige Bedrohung durch
technisch hochgerüstete ausländische mafiöse Banden
("Russen-Mafia", chinesische Triaden) vorzugehen, wurden damals die Befugnisse
von Polizei und Geheimdiensten bei der Überwachung von Verdächtigen
drastisch ausgeweitet.
Die
Verfassungsrichter hatten insbesondere einen sensibleren Umgang mit
personenbezogenen Daten verlangt, doch Otto Schily nutzte im Frühjahr 2001
die Überarbeitung des Gesetzes, um noch weitreichendere Einschnitte in
demokratische Grundrechte vorzunehmen. Als Vorwand dienten ihm die immer noch
anhaltende Diskussion über die Organisierte Kriminalität, aktuelle
rechtsextremistische Anschläge und der Beginn des Verbotsverfahrens gegen
die rechtsextreme NPD.
Im
überarbeiteten Gesetz werden die Abhörmöglichkeiten ausgedehnt -
auch über Glasfaserkabel laufende Telefongespräche und E-Mails sowie
die Kommunikation im Ausland dürfen jetzt ausspioniert werden.
Außerdem werden die Verwendungsmöglichkeiten von Telefonprotokollen
und V-Mann-Berichten, die bisher nur in Strafprozessen eingesetzt werden
durften, auf Verbotsverfahren gegen "verfassungswidrige Parteien und
extremistische Organisationen" ausgeweitet.
Mit dem "Kampf
gegen Rechts" begründet, stieß das Gesetz auf breite Zustimmung in
Parlament und Medien. Tatsächlich hat sich der Staat aber Bespitzelungs-
und Überwachungsinstrumente geschaffen, die sich gegen die gesamte
Bevölkerung richten.
In
ähnlicher Weise wurden Sexualdelikte ausgenutzt. Unter dem Vorwand,
einzelne Täter schneller ermitteln zu können, weitete die
rot-grünen Bundesregierung die Zugriffsmöglichkeiten von Polizei,
Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten auf die 1998 von Kanther
eingeführte zentrale Gen-Datei bereits 1999 drastisch aus. In dieser
Gen-Datei sind nicht nur die "genetischen Fingerabdrücke" von
Sexualstraftätern gespeichert, sondern von allen Personen, die sich einer
"Tat von erheblicher Bedeutung" schuldig gemacht haben. Staatlicher
Verfolgungs- und Registrierungswillkür sind dadurch Tür und Tor
geöffnet. Innerhalb von nur drei Jahren sind bereits 125.000
Datensätze beim Bundeskriminalamt gespeichert worden.
In der
hysterisch geführten Debatte wurden sogar noch weiterreichende
Vorschläge, wie die zentrale Speicherung genetischer Daten und
Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung, diskutiert.
Im Anschluss
an diese Diskussion wurde im Mai 2002 auch die Möglichkeit der
Sicherheitsverwahrung für "rückfallgefährdete" Täter
ausgeweitet. Durch die so genannte "vorbehaltene Sicherheitsverwahrung" kann
künftig bereits während des Strafvollzugs die Entlassung von
Straftätern durch Überstellung in den Maßregelvollzug
verhindert werden.
Ab Sommer 2000
bestimmte der Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD die
Schlagzeilen. In diesem Jahr kam es zu einer großen Koalition aller
Parlamentsparteien für ein Verbot der NPD.
Die WSWS
schrieb damals: "Das Verbot einer Partei, auch wenn es sich um eine rechte
Partei handelt, bedeutet immer eine grundlegende Einschränkung der
demokratischen Rechte der Bevölkerung. Staatliche Organe maßen sich
das Recht an, darüber zu entscheiden, welche Parteien sich die
Bevölkerung aufbauen darf und welche nicht. [...] Ungeachtet der
zunächst gegen Rechts gerichteten Stoßkraft zielt auch ein Verbot
der NPD darauf ab, die politischen Rechte der Bevölkerung
einzuschränken und die Autorität und Kontrolle des Staates zu
stärken. Es schafft einen Präzedenzfall, der benutzt werden wird, um
in Zukunft jede Opposition gegen die bestehenden gesellschaftlichen und
politischen Verhältnisse zu kriminalisieren und zu unterdrücken."
Diese Warnung
wurde seither durch die Tatsache unterstrichen, dass die NPD bis in die
höchsten Führungsgremien vom Verfassungsschutz durchsetzt ist. Das
gesamte Verbotsverfahren ist ins Stocken geraten, weil viele Aussagen, die dem
Gericht als Beweis für die Verfassungswidrigkeit der NPD vorgelegt wurden,
von Agenten des Geheimdiensts stammen. Die Organisation, deren Verbot den
Präzedenzfall für einen massiven Eingriff in demokratische Rechte
liefern soll, hat sich als vom Staat selbst gesponsertes Frankenstein-Monster
entpuppt.
Hinzu kommt,
dass neben dem Verfassungsschutz auch die politischen Parteien zum Wachstums
der NPD und anderer rechtsextremer Organisationen beigetragen haben. Die
Passivität, mit der sie Terrorakten und rassistischen Übergriffen
gegen Ausländer zusahen, und ihre eigenen Kampagnen gegen Asylsuchende und
Zuwanderer haben den rechten Ausländerfeinden Auftrieb gegeben.
Die
Aktivitäten der Rechtsextremen dienten auch als Vorwand für die
Einschränkung des Demonstrationsrechtes, die Ende 2000 von allen
Bundestagsparteien getragen wurde. Danach können Demonstrationen und
Versammlungen an "Orten von hervorgehobener Bedeutung" ebenso verboten werden
wie Demonstrationen, die "die Annahme rechtfertigen", dass Gewalt- und
Willkürherrschaft verherrlicht und Massenmord, Krieg und Vertreibung
verharmlost werden.
Aufgrund der
bewusst schwammigen Formulierungen können die Innenbezirke
größerer Städte praktisch komplett zu demonstrationsfreien
Zonen erklärt werden. Selbst Demonstrationen gegen den Golf- oder
Kosovokrieg hätten sich auf dieser Grundlage als Verherrlichung der
Gewalt- und Willkürherrschaft von Milosevic und Saddam Hussein oder als
Verharmlosung von Massenmord und Vertreibung untersagen lassen.
Das
Anti-Terror-Paket I und II
Die tragischen
Terroranschläge in New York und Washington kennzeichneten auch in der
deutschen Innenpolitik eine Zäsur. Sie beschleunigten den Abbau von
demokratischen Rechten in einem beispiellosen Ausmaß. Politiker aller
Parteien überboten sich mit Vorschlägen zur
"Terrorismusbekämpfung", die vor den Attacken unvorstellbar gewesen
wären.
Innerhalb von
Tagen lag dann auch ein erster Gesetzesvorschlag aus dem Innenministerium auf
dem Tisch, das so genannte "Anti-Terror-Paket", dem bald ein zweites folgte.
Die Eile, mit der die beiden Sicherheitspakete durch die parlamentarischen
Organe gepeitscht wurden, führte dabei zu absurden Vorgängen. So
wussten die meisten Abgeordneten des Innenausschusses bei der
abschließenden Sitzung über das "Anti-Terror-Paket II" nicht,
worüber sie abstimmten, da ihnen der Text noch gar nicht vorlag. Dieser
wurde erst nach der Abstimmung per E-Mail ins Büro geschickt.
Insgesamt
wurden im Zuge der beiden Sicherheitspakete rund hundert Gesetze novelliert,
die die Ausweitung und Verschärfung der Befugnisse der
Sicherheitsbehörden zum Inhalt haben. Die Sicherheitspakete wurden als
Beitrag zur Stärkung der Sicherheit der Bürger vor vergleichbaren
Anschlägen und zur Ergreifung von Tätern und Unterstützern
dargestellt, dienten aber dem Ausbau des Überwachungsstaates und dem
drastischen Abbau von freiheitlichen und demokratischen Rechten.
Die
Novellierungen lassen sich grob in drei Bereiche einteilen, die wie gut
geschmierte Zahnräder ineinander greifen.
Erstens
stärken sie die Befugnisse der Sicherheitsorgane - von Geheimdiensten,
Polizei und Bundesgrenzschutz einschließlich der Bundeswehr.
Schon allein
durch die Diskussion ist die Hemmschwelle für den Einsatz der Bundeswehr
im Inneren gesenkt worden. Als Schily und Oppositionspolitiker verlangten, die
Bundeswehr müsse zukünftig auch im Inland aktive werden können,
entgegnete ihnen der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD),
dies sei in "bestimmten Situationen" rechtlich längst möglich. Ein
Einsatz des Militärs auch gegen die eigene Bevölkerung ist damit
nicht länger undenkbar.
Das
Sicherheitspaket I stellt den Geheimdiensten und dem Bundesgrenzschutz
zusätzliche Mittel von insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Sie
werden durch eine Erhöhung der Steuer auf Tabak und Versicherungen
finanziert. Die Parallel zur Einführung der Sektsteuer zur Finanzierung
des Flottenaufbaus im deutschen Kaiserreiches ist unübersehbar.
Durch die
verstärkte Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei wird die in der
Verfassung verankerte Trennung der beiden Sicherheitsorgane aufgehoben. Diese
Trennung war nach dem Zusammenbruch des Hitler-Regimes von den Alliierten
durchgesetzt worden, damit nie wieder eine allmächtige Polizeibehörde
wie die Gestapo entsteht.
Schließlich
ist der Kontrollbereich des Bundesgrenzschutzes an den Küsten landseitig
auf 80 Kilometer ausgedehnt worden, wodurch der BGS mehr und mehr zu einer
Bundespolizei ausgebaut wird.
Als zweites
betreffen die Sicherheitspakete die Strafverfolgung. Hierunter fällt die
Wiedereinführung der Kronzeugenregelung sowie die Wiederaufnahme der
Rasterfahndung, die zuletzt in den 70er Jahren bei der Terroristenjagd zum
Einsatz kam. In die Rasterfahndung einbezogen wurden Daten von
Universitäten, Einwohnermeldeämtern, Firmen und dem
Ausländerzentralregister.
Dadurch
konnten alleine in Nordrhein-Westfalen fünf Millionen Menschen - das ist
jeder vierte Einwohner des Bundeslandes oder fast jeder männliche Bewohner
im Alter zwischen 18 und 50 Jahren - überprüft werden, u.a.
sämtliche 500.000 Studenten. 11.000 Datensätze wurden
schließlich zur weiteren Bearbeitung an das Bundeskriminalamt nach
Wiesbaden geschickt.
Hinzu kommt
die Erweiterung des umstrittenen Anti-Terrorparagraphen 129a im
Strafgesetzbuch, der die Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung unter Strafe stellt und zur Zeit seiner Einführung 1976 im
Zuge der Terroristenjagd zu willkürlichen Überwachungsaktionen und
falschen Verdächtigungen führte.
In der
Koalitionsvereinbarung hatten SPD und Grüne vereinbart, diesen Paragraphen
abzuschaffen. Nun wurde er um einen weiteren Passus 129b ergänzt, der sich
auf ausländische Terrororganisation bezieht und bereits deren
Unterstützung unter Strafe stellt. Der staatlichen Willkür wird
gleich doppelt Tür und Tor geöffnet, da unklar ist, nach welchen
Grundsätzen eine ausländische Organisation als terroristisch
einzustufen ist und was genau unter "Unterstützung" zu verstehen ist.
Hierbei wurden
auch die Abschiebegründe für Flüchtlinge ausgeweitet, selbst
wenn sie unter dem Abschiebeschutz der Genfer Flüchtlingskonvention
stehen. Neben der Unterstützung einer ausländischen mutmaßlich
terroristischen Vereinigung reicht jetzt eine diffuse Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit oder die Beteiligung an Gewalttätigkeiten bei
der Verfolgung politischer Ziele für eine sofortige Vollstreckung der
Abschiebung aus.
Der dritte
Bereich, auf den die Sicherheitspakete zielen, betrifft schließlich den
Abbau von Bürgerrechten. Dazu gehört die massive Einschränkung
des Datenschutzes. Dem Verfassungsschutz wird nahezu uneingeschränkter
Zugriff auf Telekommunikationsverbindungen aller Art, auf Daten von
Luftfahrtgesellschaften und Einblick in Konten und Bankverbindungen
gewährt. Routinemäßig sollen Arbeitnehmer in
"sicherheitsempfindlichen Bereichen" überprüft werden, die
Videoüberwachung wird ausgedehnt und schließlich ist die Grundlage
für die Aufnahme biometrischer Daten wie Fingerabdrücke, Muster der
Augeniris u.ä. in Personalausweis und Pass geschaffen worden. Es ist nur
eine Frage der Zeit, bis die Daten der gesamten Bevölkerung in einer
zentralen Überwachungsdatei gespeichert sind.
Die
Aushöhlung des Datenschutzes und der Bürgerrechte sorgt zusammen mit
der Rasterfahndung dafür, dass die rechtsstaatlich garantierte
Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird. Stattdessen werden nun alle
Bürger unter Generalverdacht gestellt und als Sicherheitsrisiko angesehen.
Kritische
Einwände von Sachverständigen wischt Otto Schily lapidar beiseite:
"Wer frei leben will, braucht Sicherheit vor Kriminalität und Terrorismus.
Diese Sorge bewegt die Menschen und nicht die angestaubte Theorie vom angeblich
allmächtigen Überwachungsstaat."
Die
Sicherheitshysterie geht nicht von der Bevölkerung aus, sondern wird
gezielt von oben geschürt. Die unter dem Vorwand der Terrorismus- und
Kriminalitätsbekämpfung von der rot-grünen Regierung
beschlossenen Gesetze können nur als Maßnahmen zur Vorbereitung auf
bevorstehende Klassenauseinandersetzungen verstanden werden, die angesichts der
immer stärkeren Polarisierung der Gesellschaft unvermeidlich sind.
Drum zieht
Euch warm an....
Nikolaus