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Jeder
deutsche Bürger, der bei einem Pocken-Alarm die Impfung ablehnt, muss
offenbar gehörig blechen. In solch einem Fall sei ein Bußgeld in
Höhe von 25 000 Euro zahlen, meldete das Bielefelder Westfalen-Blatt am
Mittwoch. Die Ermächtigung zum Erlass einer Impfpflicht sei durch eine
Ausnahmeregelung im Arzneimittelgesetz geregelt. Die Zeitung beruft sich
auf Informationen, die Ärzten im öffentlichen Gesundheitswesen auf
einer Fortbildungsveranstaltung in Düsseldorf gegeben wurden.
Im Krisen- und Katastrophenfall kann demnach die
Bundesregierung per Sonderverordnung den nicht ganz ungefährlichen
Impfstoff "verkehrsfähig" und somit unverzüglich einsetzbar machen.
Der Impfstoff werde derzeit an geheimen Orten gelagert und von der
Bundeswehr bewacht, schreibt die Zeitung. |