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Strafverfolger schicken Verdächtigen verstärkt
geheime Kurzmitteilungen aufs Handy, um ihren Aufenthaltsort herauszufinden und
Bewegungsprofile zu erstellen. Sie umgehen mit der Masche Auflagen der
Strafprozessordnung (StPO), die eine Peilung nur zum Aufspüren von
Schwerverbrechern vorsieht. Dies berichtet der
Spiegel in
seiner aktuellen Ausgabe. Demnach werden durch den kreativen Einsatz der jungen
Fahndungstechnik die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung weiter
aufgeweicht. Wachsame Richter würden bereits beklagen, dass der Einsatz
der "Spitzel-SMS" zum Lieblingsspielzug von Dorfpolizisten avanciert sei. Sogar
Staatsanwälte hätten Bedenken gegen die Schnüffelei rund ums
Handy. Datenschützer zeigen sich alarmiert.
Standortkennungen abfragen und heimlich Bewegungsprofile von
Mobiltelefon-Nutzern erstellen darf die Polizei nur bei begründeten
Verdachtsmomenten gegen Täter oder Beihelfer in Fällen wie
Hochverrat, dem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder
Verstößen gegen die öffentliche Ordnung. Die Ermittler
können in solchen Angelegenheiten selbst dann etwa eine Ortung einleiten,
wenn ein Handybesitzer sein Funktelefon im "Stand by"-Betrieb hat. Dies regelt
der Paragraph 100 a der StPO. Sein Straftatenkatalog wurde in
den vergangenen Jahren zwar ständig erweitert. Er ist aber enger gefasst
als die nach dem 11. September in die
Strafprozessordnung
aufgenommenen Paragraphen 100 g und
h. Sie
erlauben die Abfrage von Standortkennungen nur, wenn der Nutzer gerade
tatsächlich telefoniert.
Die Ermittler senden dazu "stille" SMS an Verdächtige.
Die geheimen Kurzmitteilungen werden von den anvisierten Handys nicht als
Nachricht registriert. Sie erzeugen jedoch Verbindungsdaten beim
Mobilfunkprovider, die sich die Polizei mit der vom Gesetz angemahnten
Unverzüglichkeit abholen und so eine in Stadtgebieten auf etwa 50 Meter
genaue Funkzellen-Peilung vornehmen kann. Mit dem Hinweis auf "Gefahr im
Verzug" müssen die Beamten nicht mal einen Richter einschalten.
Zum Einsatz kommen Werkzeuge wie der
SMS
Blaster oder
vergleichbare Shareware, die den Massenversand von
Kurznachrichten vom PC aus ermöglichen. Die bei den Strafverfolgern
beliebte Funktion solcher Applikationen ist "Stealth Ping": Damit lässt
sich per SMS bei einem Handy anklopfen und prüfen, ob es eingeschaltet
oder für Roaming bereit ist. Für die Polizei geht es jedoch nur
darum, sich die von 100 g und h geforderten aktiven Nutzungsdaten selbst zu
schaffen, die im zweiten Schritt dann beim Netzbetreiber über
Standardschnittstellen blitzschnell abgefragt werden.
"Rechtliche Bedenken" gegen die zunehmende Schnüffelei
rund ums Handy hat selbst der Stuttgarter Oberstaatsanwalt angemeldet. In einem
Brief an den Generalstaatsanwalt weist sie darauf hin, dass die stillen SMS nur
im Rahmen von Ermittlungen gemäß 100 a StPO gestattet seien. "Wir
haben die Polizisten angewiesen, entsprechend zu verfahren", bestätigt
Eckhard Maak, Sprecher der Behörde, die neue Linie gegenüber heise
online. (Stefan Krempl)/ (tol/c't)
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