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17.04.2001 Arbeitskreis Demokratiereform  
Warum haben wir noch keine Verfassung?
PRESSEMITTEILUNG

h wenige Zeitzeugen, die 1949 miterlebten, wie der Parlamentarische Rat auf dem "Rittersturz", einem Hotel bei Koblenz auf den Rheinhöhen, tagte und das Grundgesetz auf Geheiß der alliierten Besatzungsmächte beriet und entwarf. Es sind einige interessante Details überliefert, deren man sich heute erinnern sollte, wenn es seitens unserer Politiker wieder, zum wievielten Male (?) heißt, das Grundgesetz müsse "entsprechend" geändert werden.

Zunächst einmal, was heißt und bedeutet eigentlich das Grundgesetz. Es wurde damals so genannt, weil es ja noch keine Verfassung sein konnte, nachdem Deutschland geteilt war. Es war also und das ist es leider, warum darüber wird noch zu berichten sein, bis auf den heutigen Tag, ein Provisorium und keine Verfassung im üblichen staatsrechtlichen Sinne. Verfassungen müssen nämlich vom Volk durch ein Referendum erst in den Verfassungsrang erhoben werden. Grundgesetz heißt aber auch, dass alle späteren und weiteren gesetzgeberischen sowie regierungsamtlichen Maßnahmen darauf fußen müssen, das Grundgesetz also die Grundlage allen staatlichen Handelns sein muss und infolgedessen auch nicht dauernd geändert werden kann. Die US-amerikanische Verfassung wurde noch nie geändert.

Den provisorischen Charakter des Grundgesetzes manifestieren auch die Unterschriften der damaligen drei Hochkommissare der Besatzungsmächte, A. Francois-Poncet (Frankreich), John McCloy (USA) und B. H. Robertson (Großbritannien), mit denen am 21. September 1949, nachdem das Grundgesetz am 8. Mai 1949 verabschiedet worden war, das Besatzungsstatut und damit die Militärregierung neben der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurde. Diese merkwürdige Zweigleisigkeit endete erst mit dem 2+4-Vertrag nach der Teilvereinigung BRD und DDR 1990.

Der bedeutungsvolle Schlussartikel 146 des Grundgesetzes wurde damals vom Parlamentarischen Rat gegen schärfsten Widerstand - warum wohl? - der Besatzungsmächte ins Grundgesetz aufgenommen, aber bis heute nicht umgesetzt! Dieser Artikel schreibt nämlich ein Referendum vor, mit dem eigentlich nach der Wiedervereinigung alle Deutschen über das Grundgesetz hätten abstimmen müssen. Der Schlussartikel 146 terminiert nämlich das Grundgesetz auf den Tag, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Interessanterweise wurde der Artikel 146 nach der Teilvereinigung durch einen eingefügten Halbsatz (kursiv) wie folgt ergänzt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Es war der Ex-CDU-Vorsitzende Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem Grundgesetz streichen lassen wollte. Er hat auch verhindert, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und hat damit dem deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu geben, vorenthalten. Wenn das kein Verfassungsbruch ist? Und so ein Verfassungs(ver)brecher soll nun auf Wunsch des Bundeskanzlers einem europäischen Verfassungskonvent vorstehen? Die CDU muss doch kaputt zu kriegen sein.

Wenn man die Bundesregierung fragt, warum wir noch keine Verfassung haben, muss man die verschiedenen bundesregierungsamtlichen Interpretationen dazu lesen, um zu erkennen, wie das deutsche Volk von seinen Politikern und seiner Regierung an der Nase herumgeführt wird. Da ist nämlich die Rede davon, dass durch den Beitritt der ehemaligen DDR im Rahmen des Einigungsvertrages der Artikel 146 obsolet geworden sei. Frage: Wann hat je das "gesamte deutsche Volk" Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen? Ist solch schwerer Verfassungsbruch nicht zu ahnden?





V. i. S. d. Presserechts: Ferdinand Neitzert · Schulstr. 47 · D-25436 Heidgraben · Kr. Pinneberg

Telefon u. Fax: 04122/43483 · Internet e-Mail: 0412243483@t-online.de ·
Homepage http://home.t-online.de/home/0412243483/

Im Arbeitskreis arbeiten u. a. mit:
Dr. Helmut Böttiger, Verleger; Prof. Dr. Hans-Werner Bracht; Edmund Dobiess, Dipl.-Hdl.; Prof. Dr. Eberhard Hamer; Prof. Dr. Johannes Heinrichs; Dr. Hans Georg Hess, RA; Klaus Machel, Konrektor; Ekkehardt Frhr. Schenck zu Schweinsberg; Prof. Dr.-Ing. Dietrich Schwarz; Reinhard Uhle-Wettler, Brigadegeneral a. D.; Jutta Wendland, Unternehmerin; Dirk Wolff-Simon, Bankdirektor


Anmerkung:
 
In Deutschland gibt es einen Verfassungsschutz und ein Bundesverfassungsgericht, aber keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz. Tatsächlich haben andere das Grundgesetz für die Bundesrepublik entworfen, denn sonst hätte man das Ergebnis der Beratung von 65 Delegierten aus elf Landtagen in den drei westlichen Besatzungszonen (Parlamentarischer Rat) doch "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" genannt und nicht "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" genannt. Am 12. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sodann offiziell von den drei westlichen Hohen Kommissaren genehmigt, mit dem – ebenfalls weithin unbekannten – Artikel 146. Und der hat es in sich. Dort heißt es nämlich, dass das Grundgesetz nur so lange gelten soll, bis "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung gegeben worden ist." Darauf warten wir jedoch noch immer! Wäre die Bundesrepublik Deutschland – wie unsere Politiker vorgeben – wirklich ein souveräner Staat, müssten wir schon längst eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung haben. Dass dies von größter Dringlichkeit für das deutsche Volk ist, zeigt die Einführung des vom weit überwiegenden Teil des Volkes abgelehnten EURO, zu dessen Verhinderung das Volk keine Möglichkeit hatte. Das Volk ist machtlos dagegen, solange es sich nicht endlich eine entsprechende Verfassung gegeben hat.

Präambel des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland",
vom 23. Mai 1949:

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würtemberg-Baden und Würtemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Überganszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk wird aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschland zu vollenden."

Ist Ihnen aufgefallen, dass in dieser Präambel Berlin nicht erwähnt wird?



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