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PRESSEMITTEILUNG
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wenige Zeitzeugen, die 1949 miterlebten, wie der Parlamentarische Rat auf dem
"Rittersturz", einem Hotel bei Koblenz auf den Rheinhöhen, tagte und das
Grundgesetz auf Geheiß der alliierten Besatzungsmächte beriet und
entwarf. Es sind einige interessante Details überliefert, deren man sich
heute erinnern sollte, wenn es seitens unserer Politiker wieder, zum wievielten
Male (?) heißt, das Grundgesetz müsse "entsprechend" geändert
werden.
Zunächst einmal, was heißt und bedeutet eigentlich
das Grundgesetz. Es wurde damals so genannt, weil es ja noch keine Verfassung
sein konnte, nachdem Deutschland geteilt war. Es war also und das ist es
leider, warum darüber wird noch zu berichten sein, bis auf den heutigen
Tag, ein Provisorium und keine Verfassung im üblichen staatsrechtlichen
Sinne. Verfassungen müssen nämlich vom Volk durch ein Referendum erst
in den Verfassungsrang erhoben werden. Grundgesetz heißt aber auch, dass
alle späteren und weiteren gesetzgeberischen sowie regierungsamtlichen
Maßnahmen darauf fußen müssen, das Grundgesetz also die
Grundlage allen staatlichen Handelns sein muss und infolgedessen auch nicht
dauernd geändert werden kann. Die US-amerikanische Verfassung wurde noch
nie geändert.
Den provisorischen Charakter des Grundgesetzes
manifestieren auch die Unterschriften der damaligen drei Hochkommissare der
Besatzungsmächte, A. Francois-Poncet (Frankreich), John McCloy (USA) und
B. H. Robertson (Großbritannien), mit denen am 21. September 1949,
nachdem das Grundgesetz am 8. Mai 1949 verabschiedet worden war, das
Besatzungsstatut und damit die Militärregierung neben der Bundesregierung
in Kraft gesetzt wurde. Diese merkwürdige Zweigleisigkeit endete erst mit
dem 2+4-Vertrag nach der Teilvereinigung BRD und DDR 1990.
Der
bedeutungsvolle Schlussartikel 146 des Grundgesetzes wurde damals vom
Parlamentarischen Rat gegen schärfsten Widerstand - warum wohl? - der
Besatzungsmächte ins Grundgesetz aufgenommen, aber bis heute nicht
umgesetzt! Dieser Artikel schreibt nämlich ein Referendum vor, mit dem
eigentlich nach der Wiedervereinigung alle Deutschen über das Grundgesetz
hätten abstimmen müssen. Der Schlussartikel 146 terminiert
nämlich das Grundgesetz auf den Tag, "an dem eine Verfassung in Kraft
tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist". Interessanterweise wurde der Artikel 146 nach der Teilvereinigung durch
einen eingefügten Halbsatz (kursiv) wie folgt ergänzt: "Dieses
Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für
das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist." Es war der Ex-CDU-Vorsitzende
Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz
tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem
Grundgesetz streichen lassen wollte. Er hat auch verhindert, dass das
Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und hat damit dem
deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu
geben, vorenthalten. Wenn das kein Verfassungsbruch ist? Und so ein
Verfassungs(ver)brecher soll nun auf Wunsch des Bundeskanzlers einem
europäischen Verfassungskonvent vorstehen? Die CDU muss doch kaputt zu
kriegen sein.
Wenn man die Bundesregierung fragt, warum wir noch keine
Verfassung haben, muss man die verschiedenen bundesregierungsamtlichen
Interpretationen dazu lesen, um zu erkennen, wie das deutsche Volk von seinen
Politikern und seiner Regierung an der Nase herumgeführt wird. Da ist
nämlich die Rede davon, dass durch den Beitritt der ehemaligen DDR im
Rahmen des Einigungsvertrages der Artikel 146 obsolet geworden sei. Frage: Wann
hat je das "gesamte deutsche Volk" Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung
eine Verfassung zu beschließen? Ist solch schwerer Verfassungsbruch nicht
zu ahnden?
V. i. S. d. Presserechts: Ferdinand Neitzert
· Schulstr. 47 · D-25436 Heidgraben · Kr.
Pinneberg
Telefon u. Fax: 04122/43483 · Internet e-Mail:
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Im Arbeitskreis arbeiten u. a.
mit: Dr. Helmut Böttiger, Verleger; Prof. Dr. Hans-Werner Bracht;
Edmund Dobiess, Dipl.-Hdl.; Prof. Dr. Eberhard Hamer; Prof. Dr. Johannes
Heinrichs; Dr. Hans Georg Hess, RA; Klaus Machel, Konrektor; Ekkehardt Frhr.
Schenck zu Schweinsberg; Prof. Dr.-Ing. Dietrich Schwarz; Reinhard
Uhle-Wettler, Brigadegeneral a. D.; Jutta Wendland, Unternehmerin; Dirk
Wolff-Simon,
Bankdirektor
Anmerkung:
In Deutschland gibt es einen Verfassungsschutz und ein
Bundesverfassungsgericht, aber keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz.
Tatsächlich haben andere das Grundgesetz für die Bundesrepublik
entworfen, denn sonst hätte man das Ergebnis der Beratung von 65
Delegierten aus elf Landtagen in den drei westlichen Besatzungszonen
(Parlamentarischer Rat) doch "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland"
genannt und nicht "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"
genannt. Am 12. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland sodann offiziell von den drei westlichen Hohen Kommissaren
genehmigt, mit dem ebenfalls weithin unbekannten Artikel 146. Und
der hat es in sich. Dort heißt es nämlich, dass das Grundgesetz nur
so lange gelten soll, bis "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volk in freier Entscheidung gegeben worden ist." Darauf warten wir
jedoch noch immer! Wäre die Bundesrepublik Deutschland wie unsere
Politiker vorgeben wirklich ein souveräner Staat, müssten wir
schon längst eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene
Verfassung haben. Dass dies von größter Dringlichkeit für das
deutsche Volk ist, zeigt die Einführung des vom weit überwiegenden
Teil des Volkes abgelehnten EURO, zu dessen Verhinderung das Volk keine
Möglichkeit hatte. Das Volk ist machtlos dagegen, solange es sich nicht
endlich eine entsprechende Verfassung gegeben hat.
Präambel des
"Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland", vom 23. Mai 1949:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als
gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu
dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein, Würtemberg-Baden und Würtemberg-Hohenzollern, um
dem staatlichen Leben für eine Überganszeit eine neue Ordnung zu
geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutsche
gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk wird
aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschland
zu vollenden."
Ist Ihnen aufgefallen, dass in dieser Präambel
Berlin nicht erwähnt wird?
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