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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
03.06.2003   http://www.phi.lt
Die Regierungen rüsten auf gegen ihre eigenen Völker oder Bevölkerung
Aufgrund der in vielen Staaten erwarteten Wirtschaftszusammenbrüche, Massenarbeitslosigkeit und sich daraus ergebenden Aufstände und Unruhe unter der eigenen Bevölkerung (von Volk kann man wohl bald nirgendwo mehr sprechen), machen sich die Regierungen grosse Sorgen über eine innerstaatlich Aufstandsbekämpfung. Über neue Waffen zur Aufstandsbekämpfung fand kürzlich eine internationale Konferenz in der deutschen Stadt Ettlingen statt. Auf dem „2nd European Symposium on Non-Lethal Weapons“ des Fraunhofer Instituts für Chemische Technologie (ICT) vom 13. - 14. Mai in Ettlingen wurden zwei Tage lang vor 160 Teilnehmern aus 23 Ländern neue technische Entwicklungen - aber auch rechtliche Bewertungen - im Bereich der so genannten "nichttödlichen" Waffen (non-lethal weapons - NLW) vorgestellt Aus Sicht der C- und B-Waffen sind folgende Diskussionspunkte des Symposiums besonders erwähnenswert: Die Tagung hat deutlich gemacht, dass biologische "nicht-tödliche" Waffen bislang nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ein deutscher Rechtsexperte, ein Vertreter vom Internationalen Roten Kreuz sowie eine russische Forschergruppe haben zudem unterstrichen, dass sie nach der Biowaffen-Konvention verboten sind. Demgegenüber haben "nicht-tödliche" chemische Waffen einen sehr hohen Stellenwert für die NLWForscher und Anwender. Tränengas (so genannte Irritantien) und auch ruhig stellende Mittel ("calmatives") gelten als sinnvoll, notwendig und werden entsprechend auch entwickelt bzw. eingesetzt. Eine russische Forschergruppe diskutierte den Einsatz von Betäubungsmitteln bei der Moskauer Geiselnahme. Sie kam zu dem Schluss, das es "keine Chance gibt, Todesfälle zu vermeiden", wenn solche Mittel in einem Gebäude mit einer großen Personenanzahl eingesetzt werden. Zwei Faktoren würden dazu führen, dass Personen eine extrem (bis zu Faktor 5) unterschiedliche Dosis des Mittels inhalieren: die inhomogene Verteilung des Gases im Gebäude sowie die unterschiedliche Zeitdauer, die Personen dem Gas ausgesetzt sind. Hinzu komme eine von Person zu Person unterschiedliche Toleranz gegenüber dem Betäubungsmittel. Hinsichtlich der "nicht-tödlichen" chemischen Waffen gibt es diametral entgegengesetzte Ansichten zwischen Russland und den USA einerseits sowie den Westeuropäern andererseits. Der Vorsitzende des Symposiums, Dr. Klaus-Dieter Thiel vom ICT, machte deutlich, dass chemische Mittel ausschließlich für den Gebrauch durch die Polizei im Inneren (z.B. Tränengas bei Demonstrationen) erlaubt sind. Demgegenüber arbeiten die Amerikaner an weitreichenden Trägersystemen für chemische Waffen, die für die Polizeiarbeit überhaupt keine Anwendungsperspektive haben, sondern ganz offensichtlich ausschließlich militärischer Natur und damit von der Chemiewaffenkonvention verboten sind. J.M. Garner vom US-Militär trug beispielsweise die Entwicklung einer 81mm Granate für "nicht-tödliche" Mittel mit einer Reichweite von 2,5 km vor, geplant sind 4 km Reichweite. Auf die Frage nach der Fracht antwortete er ausweichend, dass das ein heißes Eisen sei und räumte später ein, dass er diesbezüglich einen Maulkorb von seinem Boss bekommen habe – aber Tränengas sei natürlich eines der Mittel, die mit der Granate ausgebracht werden sollen. In Russland ist eine andere gefährliche Entwicklung zu beobachten: Dort findet die so genannte Terrorbekämpfung offensichtlich in einem Graubereich zwischen Polizei und Militär statt. So listete ein Vertreter des russischen Innenministeriums alle Mittel auf, die für den Polizeigebrauch in Russland zugelassen sind - an chemischen Mittel ausschließlich die Irritantien CN, CS und CR-Gas. Die im Moskauer Geiseldrama eingesetzten Betäubungsmittel sind für die Polizei verboten, eingesetzt wurden sie von den Anti-Terror-Einheiten. Im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus forderte ein russischer Vertreter auch die Entwicklung von entsprechenden Granaten mit Reichweiten bis zu 10 km. In Tschetschenien seien bislang Tränengasgranaten mit einer Reichweite von 300 m eingesetzt wurden - ein klarer Verstoß gegen die Chemiewaffenkonvention, die den Einsatz auch von Tränengas als "Mittel der Kriegsführung" verbietet. Durch die Umbenennung des Krieges in Tschetschenien in eine Anti-Terrorismus-Aktion versuchen die Russen den Einsatz von Tränengas zu legitimieren Es wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die Entwicklung von Ausbreitungssystemen für "nicht-tödliche" Waffen - selbst für vollkommen unproblematische und rechtlich einwandfreie Mittel wie z.B. Farbstoffe oder Rauch - die chemische/biologische Rüstungskontrolle und Nicht-Weiterverbreitung vor große Probleme stellen werden. Denn dieselben Systeme können ohne weitere Veränderung auch für verbotene chemische oder biologische Substanzen - auch tödliche - eingesetzt werden. Eine italienische Firma stellte beispielsweise eine Granate vor, die die Kommunikationseinrichtungen feindlicher Panzer mit Rauch, Farbstoffen oder elektrischen Störsystemen lahm legen soll. Ein wirklich harmloser Vortrag ... bis der Redner am Ende zur Frage der Fracht lapidar bemerkte, dass man sich da ganz nach dem Kunden richten würde. Diese Granate könnte mit 3 kg tödlichen oder auch mit "nicht-tödlichen" chemischen Kampfstoffen bestückt und bis zu 5 km weit verschossen werden. Es stellt sich die Frage, wie angesichts der Entwicklung "nicht-tödlicher" Waffen noch verhindert werden kann, dass immer neue Ausbreitungssysteme für chemische Waffen entwickelt werden. Auf der Tagung wurde auch über Taserwaffen, Laserwaffen und andere elektronische Waffen ausführlich debattiert. Falls ein ausführlicherer Bericht über die Tagung mit diesem Thema erwünscht ist, bitten wir um Zuschriften. Falls mehr als 20 Zuschriften eingehen werden wir ausführlicher berichten.


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