| Aufgrund der in vielen Staaten erwarteten
Wirtschaftszusammenbrüche, Massenarbeitslosigkeit und sich daraus
ergebenden Aufstände und Unruhe unter der eigenen Bevölkerung (von
Volk kann man wohl bald nirgendwo mehr sprechen), machen sich die Regierungen
grosse Sorgen über eine innerstaatlich Aufstandsbekämpfung. Über
neue Waffen zur Aufstandsbekämpfung fand kürzlich eine internationale
Konferenz in der deutschen Stadt Ettlingen statt. Auf dem 2nd European
Symposium on Non-Lethal Weapons des Fraunhofer Instituts für
Chemische Technologie (ICT) vom 13. - 14. Mai in Ettlingen wurden zwei Tage
lang vor 160 Teilnehmern aus 23 Ländern neue technische Entwicklungen -
aber auch rechtliche Bewertungen - im Bereich der so genannten
"nichttödlichen" Waffen (non-lethal weapons - NLW) vorgestellt Aus Sicht
der C- und B-Waffen sind folgende Diskussionspunkte des Symposiums besonders
erwähnenswert: Die Tagung hat deutlich gemacht, dass biologische
"nicht-tödliche" Waffen bislang nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ein
deutscher Rechtsexperte, ein Vertreter vom Internationalen Roten Kreuz sowie
eine russische Forschergruppe haben zudem unterstrichen, dass sie nach der
Biowaffen-Konvention verboten sind. Demgegenüber haben
"nicht-tödliche" chemische Waffen einen sehr hohen Stellenwert für
die NLWForscher und Anwender. Tränengas (so genannte Irritantien) und auch
ruhig stellende Mittel ("calmatives") gelten als sinnvoll, notwendig und werden
entsprechend auch entwickelt bzw. eingesetzt. Eine russische Forschergruppe
diskutierte den Einsatz von Betäubungsmitteln bei der Moskauer
Geiselnahme. Sie kam zu dem Schluss, das es "keine Chance gibt, Todesfälle
zu vermeiden", wenn solche Mittel in einem Gebäude mit einer großen
Personenanzahl eingesetzt werden. Zwei Faktoren würden dazu führen,
dass Personen eine extrem (bis zu Faktor 5) unterschiedliche Dosis des Mittels
inhalieren: die inhomogene Verteilung des Gases im Gebäude sowie die
unterschiedliche Zeitdauer, die Personen dem Gas ausgesetzt sind. Hinzu komme
eine von Person zu Person unterschiedliche Toleranz gegenüber dem
Betäubungsmittel. Hinsichtlich der "nicht-tödlichen" chemischen
Waffen gibt es diametral entgegengesetzte Ansichten zwischen Russland und den
USA einerseits sowie den Westeuropäern andererseits. Der Vorsitzende des
Symposiums, Dr. Klaus-Dieter Thiel vom ICT, machte deutlich, dass chemische
Mittel ausschließlich für den Gebrauch durch die Polizei im Inneren
(z.B. Tränengas bei Demonstrationen) erlaubt sind. Demgegenüber
arbeiten die Amerikaner an weitreichenden Trägersystemen für
chemische Waffen, die für die Polizeiarbeit überhaupt keine
Anwendungsperspektive haben, sondern ganz offensichtlich ausschließlich
militärischer Natur und damit von der Chemiewaffenkonvention verboten
sind. J.M. Garner vom US-Militär trug beispielsweise die Entwicklung einer
81mm Granate für "nicht-tödliche" Mittel mit einer Reichweite von 2,5
km vor, geplant sind 4 km Reichweite. Auf die Frage nach der Fracht antwortete
er ausweichend, dass das ein heißes Eisen sei und räumte später
ein, dass er diesbezüglich einen Maulkorb von seinem Boss bekommen habe
aber Tränengas sei natürlich eines der Mittel, die mit der
Granate ausgebracht werden sollen. In Russland ist eine andere gefährliche
Entwicklung zu beobachten: Dort findet die so genannte Terrorbekämpfung
offensichtlich in einem Graubereich zwischen Polizei und Militär statt. So
listete ein Vertreter des russischen Innenministeriums alle Mittel auf, die
für den Polizeigebrauch in Russland zugelassen sind - an chemischen Mittel
ausschließlich die Irritantien CN, CS und CR-Gas. Die im Moskauer
Geiseldrama eingesetzten Betäubungsmittel sind für die Polizei
verboten, eingesetzt wurden sie von den Anti-Terror-Einheiten. Im Namen des
Kampfes gegen den Terrorismus forderte ein russischer Vertreter auch die
Entwicklung von entsprechenden Granaten mit Reichweiten bis zu 10 km. In
Tschetschenien seien bislang Tränengasgranaten mit einer Reichweite von
300 m eingesetzt wurden - ein klarer Verstoß gegen die
Chemiewaffenkonvention, die den Einsatz auch von Tränengas als "Mittel der
Kriegsführung" verbietet. Durch die Umbenennung des Krieges in
Tschetschenien in eine Anti-Terrorismus-Aktion versuchen die Russen den Einsatz
von Tränengas zu legitimieren Es wurde ein weiteres Mal deutlich, dass die
Entwicklung von Ausbreitungssystemen für "nicht-tödliche" Waffen -
selbst für vollkommen unproblematische und rechtlich einwandfreie Mittel
wie z.B. Farbstoffe oder Rauch - die chemische/biologische
Rüstungskontrolle und Nicht-Weiterverbreitung vor große Probleme
stellen werden. Denn dieselben Systeme können ohne weitere
Veränderung auch für verbotene chemische oder biologische Substanzen
- auch tödliche - eingesetzt werden. Eine italienische Firma stellte
beispielsweise eine Granate vor, die die Kommunikationseinrichtungen
feindlicher Panzer mit Rauch, Farbstoffen oder elektrischen Störsystemen
lahm legen soll. Ein wirklich harmloser Vortrag ... bis der Redner am Ende zur
Frage der Fracht lapidar bemerkte, dass man sich da ganz nach dem Kunden
richten würde. Diese Granate könnte mit 3 kg tödlichen oder auch
mit "nicht-tödlichen" chemischen Kampfstoffen bestückt und bis zu 5
km weit verschossen werden. Es stellt sich die Frage, wie angesichts der
Entwicklung "nicht-tödlicher" Waffen noch verhindert werden kann, dass
immer neue Ausbreitungssysteme für chemische Waffen entwickelt werden. Auf
der Tagung wurde auch über Taserwaffen, Laserwaffen und andere
elektronische Waffen ausführlich debattiert. Falls ein
ausführlicherer Bericht über die Tagung mit diesem Thema
erwünscht ist, bitten wir um Zuschriften. Falls mehr als 20 Zuschriften
eingehen werden wir ausführlicher berichten. |