Hans-Peter Thietz
ehemaliger Abgeordneter
der letzten, freigewählten DDR-Volkskammer und des Europa-Parlamentes
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Presseerklärung 08/2003/ 8.5.
2003: Möllemanns Tod - unübersehbare Anzeichen auf politischen Mord
Bei der vorgeblich ernsthaften Diskussion zum Tode Möllemanns hat
sich ein Ergebnis klar herauskristallisiert: Selbstmord ist es keinesfalls
gewesen. Jeder weiß um seine Kämpfernatur und ihm Nahestehende
hatten kurz zuvor noch mit ihm telephoniert und sogar noch eine spätere
Verabredung getroffen.Selbst der ehem.Außenminister Genscher hält
einen Selbstmord unvereinbar mit seiner persönlichen Struktur.
"Vorgeblich ernsthaft" deshalb, da dieser Todessturz nicht unvorhergesehen
stattfand, sondern eine auf diesen Tod hinzielende, dramatische Vorgeschichte
hat, die jedoch von den Journalisten mit keinem Wort Erwähnung findet und
glatt unterschlagen wird:
- der erste ernste Anschlag galt seiner
Tochter zur Zeit der angefeindeten Flugblattaktion, als sie in einem dubiosen
Auffahrunfall mit ihrem Auto durch die Luft geschleudert wurde und nur mit
Glück überlebte bzw. überleben sollte, als eine
nachdrückliche Warnung.
- Möllemann sollte offensichtlich
darauf folgend bereits am 18.August 2002 sterben, als ihm ein gleichartiger
Absprung-"Unfall" widerfuhr. Sein Hauptschirm war kurz vor der Landung
angeblich wegen eines Materialfehlers gerissen. Er betätigte daraufhin
seinen Notschirm, der sich aber nicht vernünftig öffnen ließ,
da er durch den gerissenen, aber noch an seinem Körper befindlichen
Fallschirm behindert wurde. Möllemann kam diesmal mit dem Schrecken davon
und landete noch lebend, wenn auch mit Blessuren!
- Offenbar hatte man
aus diesen Fehlern gelernt und diesmal den Anschlag sicherer vorbereitet, wobei
als Erstes der Hauptfallschirm ausgeschaltet werden mußte, der sich
entweder unbeabsichtigt von Möllemann löste oder bei einem erneuten
Problemfall von ihm tatsächlich abgeworfen wurde, um die Funktion des
Reserveschirms nicht wie 8 Monate zuvor wiederum zu behindern. Doch dieser
Notschirm war außer Funktion gesetzt, obwohl er mit einer Automatik
versehen ist, die sogar bei einem unvorhergesehenen Ohnmachtsanfall
selbsttätig einsetzt, den Schirm öffnet und den Springer dennoch
absolut sicher landen läßt.
Warum wird dieser erste,
praktisch gleichartige "Unfall" in allen journalistischen Berichterstattungen
unterschlagen? Denn dann wäre mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit sofort klar, daß hier weder eine Selbsttötung
noch ein Unfall sondern nur ein politischer Mord vorliegen kann! Also haben wir
entweder in allen bundesdeutschen Medien zu einer auf der Hand liegenden
Recherche unfähige Journalisten oder nicht doch eine gelenkte Presse, wie
sie noch gleichgeschaltet aus DDR-Zeiten in Erinnerung ist?
So
bestünde eine allerletzte Möglichkeit, einen solch fast undenkbaren,
wiederholten Unfall wegen nochmaligem Versagen des Reservefallschirms durch
einen quasi auszuschließenden technischen Defekt an der zugehörigen
Automatik nachzuweisen. Doch, wie die Kriminalpolizei mitteilte (siehe auch
Meldung in der Tagesschau vom 7.6.) konnte trotz intensiver Suche neben
fehlenden Teilen des Hauptfallschirms diese Automatik nicht aufgefunden werden!
Wo ist sie - als wesentlichstes Beweisstück - denn geblieben? Wer hat sie
beseite geschafft?
Spricht dies nicht alles recht eindeutig für
einen politischen Mord? Wer könnte da anderer Ansicht sein?
H.-P.Thietz Bürgerrechtler
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