An
Freunde der Neuen Medizin
08. Juni 2003
Betrifft:
Verwaltungsrechtsstreite
- Approbation (VG Frankfurt, Adalbertstr.
44-48, 60486 Frankfurt am Main, per Fax: 0049 69 13678521) 12
E 591-03
- Habilitation (VG Sigmaringen, Karlstr.
13, 72488 Sigmaringen, 8. Kammer, per Fax: 0049 7571 104661) 8
K 610 / 2003
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Freunde der Neuen Medizin!
Oft wird an uns die Frage herangetragen:
"Wie kann ich aktiv mithelfen, der Neuen Medizin zum Durchbruch zu verhelfen?"
Jetzt, so denken wir, hat sich eine Möglichkeit aufgetan ...
In den oben angeführten Verfahren
geht es vordergründig um diese genannten Themen, also Wiedererteilung der
Approbation und Erteilung der Habilitationen. Tatsächlich aber dreht sich
seit 22 Jahren alles um die einzig relevante Frage: "Stimmt die Neue Medizin
oder stimmt sie nicht?" Wenn nämlich die Neue Medizin stimmt, dann stimmte
sie auch schon als Dr. Hamer die Approbation entzogen wurde und dann war dieses
Berufsverbot widerrechtlich, dann hätte uns Eltern nicht unser Kind
geraubt werden dürfen, dann würden vielleicht Sie heute als
Betroffener nicht die Chemo wählen, dann hätte Ihr lieber
Angehöriger an Krebs gar nicht zu sterben brauchen, usw.
Bisher focht Dr. Hamer immer als
Einzelperson vor den Gerichten in Dutzenden Verfahren. Diese alles
entscheidende Frage wurde aber immer seitens der Gerichte ausgeklammert bzw.
wurde mit einer Unverschämtheit unterstellt, die Neue Medizin sei
selbstverständlich falsch, obwohl im Laufe zweier Jahrzehnte 28 mal die
Neue Medizin u.a. auch von Universitäten bestätigt worden war und bis
dato keine einzige wissenschaftliche Widerlegung existiert.
Diese entscheidende Frage, ob denn nun
diese Neue Medizin stimmt oder nicht, betrifft aber nicht nur die Person Dr.
Hamer als Entdecker dieser Neuen Medizin! Diese Frage betrifft uns alle, ob
gesund oder krank, ob als direkt oder als indirekt Betroffener eines an Krebs
erkrankten Familienangehörigen. Und krank werden können wir alle mal,
weshalb wir heute vorsorglich diese Frage geklärt haben wollen! Die
Klärung dieser Frage liegt in unserem ureigenen Interesse!
Die Möglichkeit nun aktiv mitzuhelfen
sehen wir darin, dass sich jeder, insbesondere Betroffene, also Kranke oder
Angehörige von Kranken oder an Krebs Verstorbene, egal ob Deutscher oder
Auswärtiger, an diesen Verfahren als Nebenkläger beteiligen
können. Und das ohne Rechtsanwaltszwang in diesen zwei
Verwaltungsverfahren und mit eher geringen Gerichtskosten. Als Beispiel dient
ein weiter unten angeführter Fall.
Stellt Euch vor, zu dieser Verhandlung in
Frankfurt erscheinen 20 oder 30 Nebenkläger, die berechtigterweise
Interesse anmelden, diese alles entscheidende Frage nun endlich geklärt
haben zu wollen. Das Gericht hätte kein so leichtes Spiel mehr wie bisher.
Jeder Nebenkläger hat das Recht angehört zu werden und den weiteren
Instanzenweg zu beschreiten.
Und stellt Euch weiter vor, beim zweiten
Verfahren in Sigmaringen im Herbst erscheinen nicht 20 oder 30, sondern 100.
Und ab nun erscheinen bei jedem Verfahren immer mehr und mehr Menschen, die
legal und gesetzeskonform für ihr Recht eintreten. Niemand, weder die
Justiz noch die Presse oder sonst wer, darf oder kann sie daran hindern! Ein
Menschenstrom, der in die Gerichtssäale drängt und bei dem jeder
einzelne das Recht hat seine ureigenen Interessen zu vertreten! Über kurz
oder lang werden die Gerichte diese Verhandlungen in öffentlichen Stadien
abhandeln müssen.
Wir haben keine andere Chance als in der
Masse und im Rahmen der Gesetze aufzutreten!
Macht eher wenige Sammelklagen.
Wirkungsvoller ist es, wenn jeder als Einzelkläger fungiert. Wir Patienten
sind selbst die unbestechlichsten Anwälte in dieser unserer -
Angelegenheit! Unser Plädoyer für die Neue Medizin entspringt unserem
Herzen! Wir handeln im eigenen und im Interesse unserer lieben
Familienangehörigen.
Nehmt den unten angeführten Fall als
Beispiel. Setzt Euch mit Eurem Anwalt zusammen oder verfaßt
eigenhändig diesen Antrag auf Nebenklägerschaft. Schickt ihn an die
Gerichte und auch an uns. Wir können bei der einen oder anderen Frage
klärend helfen oder Tipps geben.
Bedenkt auch folgendes: Neue Medizin
praktizieren kann man nur dann, wenn man eine entsprechende Klinik besitzt,
d.h. also, nur dann, wenn die Neue Medizin legal und anerkannt ist. Nur dann
kann man wirklich Neue Medizin praktizieren. Solange der Patient mit seinem
Therapeuten in den Untergrund gehen muß, sich verstecken muß, sich
der Therapeut und die Familienangehörigen des Patienten einer
möglichen Strafverfolgung gegenüber sehen, solange kann es sich
hierbei nicht um ein Praktizieren der Neuen Medizin handeln. Panik, Angst,
Unsicherheit, das alles birgt Gefahr für neue Konflikte bzw.
verunmöglicht oft eine Konfliktlösung. Von den vielen Patienten, die
eine notfallsmedizinische Maßnahme nach den Aspekten der Neuen Medizin
brauchen und sie heute (noch) nicht bekommen, gar nicht zu sprechen.
Wenn Ihr, liebe Freunde, wirklich helfen
wollt, diese Neue Medizin legal zu bekommen, so helft nun mit! Jetzt, solange
Ihr gesund seid und solange Ihr noch die Kraft dazu habt.
PS
Das oben erwähnte Fallbeispiel einer
Nebenklägerschaft und den weiteren Verlauf dieser Aktion könnte Ihr
verfolgen unter http://www.pilhar.com/News/news.htm
Dieses Email als Schreiben, das zu
verteilen ich Euch bitte, könnt Ihr runterladen unter
http://www.pilhar.com/Olivia/Korrespo/2003/20030608_Pilhar_an_Freunde.pdf
Mit freundlichen Grüßen