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Klage
wegen Völkermord und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im
Rahmen des Pharma-Geschäfts mit der Krankheit und des
kürzlich gegen den Irak geführten Kriegs begangen wurden
Schlussappell
Die genannten Personen sollten
aufgrund der in dieser Klage angeführten stichhaltigen Gründe vor dem
Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden.
Die Untersuchungen
bezüglich der einzelnen Verantwortlichkeiten der Angeklagten müssen
vom Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs aufgenommen und
fortgesetzt werden.
Diese Untersuchungen werden
auch von den Menschen der Welt fortgeführt und intensiviert werden.
Die Angeklagten sollten aus den
folgenden Gründen verurteilt werden:
- wissentliche und vorsätzliche Verletzung des
Menschenrechts auf Frieden;
- wissentliche und vorsätzliche Verletzung des
Menschenrechts auf Leben;
- wissentliche und vorsätzliche Verletzung des
Menschenrechts auf Gesundheit.
Diese Klage muss bis zum Beginn
der Prozesse gegen die Angeklagten ständig aktualisiert und
vervollständigt werden.
Die vorliegende Klage befasst
sich mit den größten Verbrechen, die jemals in der Geschichte der
Menschheit begangen wurden. Jeden Tag, den der formale Prozess vor dem
Internationalen Strafgerichtshof gegen die Angeklagten verzögert wird,
werden Millionen von Menschen auf der ganzen Welt mit ihrem Leben bezahlen und
wird die Welt dem nächsten Weltkrieg ein Stück näher
rücken. Es darf keine Verzögerungen geben.
Wie schon der Ankläger
für die USA im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess gegen die Manager
des chemischen/petrochemischen Kartells IG Farben sagte: Wenn die
Verbrechen, die von den Angeklagten begangen wurden, nicht ans Licht gebracht
werden und wenn die Angeklagten nicht zur Verantwortung gezogen werden, werden
sie in der Zukunft noch weit schlimmere Verbrechen verüben.
Wir rufen jeden
Menschen und jede Regierung auf der Welt auf, sich hinter diese Beschuldigungen
zu stellen. Die Zeit ist gekommen, um zu handeln.
Den Haag, Niederlande 14. Juni
2003
Im Namen der Menschen der
Welt,
 Dr. med. Matthias Rath
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