hep. Die EU-Kommission hat den Antrag
des Landes Oberösterreich, gentechnikfreie Zone zu sein, abgelehnt. Als
Begründung wird angegeben, dass Österreich keine neuen Erkenntnisse
über Umweltprobleme vorgelegt habe.
Folgen der Gentechnikmanipulation
nicht erforscht
Das Land Oberösterreich hatte
eine Ausnahme beantragt, um den Anbau gentechnisch veränderten Saatgutes
für drei Jahre zu verbieten. Damit sollten Biolandbau und traditionelle
Landwirtschaft vor einer Vermischung ihres Saatgutes mit Gentech-Produkten
(gentechnisch veränderte Organismen, GVO) geschützt werden. EU-Recht
erlaube eine solche Ausnahme aber nur, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse
über Umweltschäden oder Gefahren für Menschen vorgelegt werden
oder wenn ein besonderes Problem für eine Region nachgewiesen werden kann.
Beides sei aber nicht geschehen, meint die EU-Kommission.
Schon im Juli hatten die
Wissenschafter der EU-Lebensmittelbehörde der Kommission ein
entsprechendes Urteil empfohlen, da es keine neuen Erkenntnisse über
mögliche Gesundheits- oder Umweltgefährdungen gebe.
GVO - obwohl Frage der Koexistenz
noch völlig offen ...
Obwohl die EU-Umweltkommissarin
Margot Wallström in diesem Zusammenhang festgestellt hat, «dass die
Koexistenz von Gentechnik und klassischer Landwirtschaft eine wichtige noch
offene Frage ist», entscheidet Brüssel, den nahezu nicht mehr
umkehrbaren Weg zu gehen. («Die Presse» vom 2. September) In
der Landeshauptstadt Linz will man sich mit der Entscheidung nicht abfinden.
Wahrscheinlich wird der Landtag der Gentechnikvorlage der Landesregierung trotz
des EU-Einwands zustimmen. Möglich ist aber auch, dass Oberösterreich
beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt. Als dritte Variante wird
in Linz erwogen, eine neue Ausnahmeregelung zu beantragen. Neben
Oberösterreich planen auch Salzburg und Kärnten die Errichtung
gentechnikfreier Zonen.
Österreichs Landwirtschaft
schutzlos gegenüber Gentechnik
«Jetzt muss der EU-Kommission
gezeigt werden, dass Österreichs Regionen nicht klein beigeben werden. Die
Länder müssen jetzt zusammen an einem Strang ziehen und das
Anbauverbot von Gentechnikpflanzen durchsetzen», fordert Werner
Müller, Gentechnikexperte von Global 2000 anlässlich der Entscheidung
der EU-Kommission zum Oberösterreichischen Gentechnikverbotsgesetz.
«Denn die EU-Kommission ist in dieser Sache mittlerweile völlig
unglaubwürdig. Einerseits untergräbt sie massiv das Moratorium,
andererseits bleibt sie konkrete Vorschläge zur Regelung der Koexistenz
schuldig. Solange jedoch die Frage der Koexistenz nicht geklärt ist,
müssen vorsorgeorientierte Verbote möglich sein, um die
gentechnikfreie Landwirtschaft schützen zu können», so
Müller weiter.
Momentan steht die
österreichische Biolandwirtschaft gegenüber der
Gentech-Landwirtschaft völlig schutzlos da. «Daher müssen alle
Rechtsmittel ausgelotet werden, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden.
Landwirtschaftsminister Pröll, Gesundheitsministerin Rauch-Kallath und die
Länder sind gefordert, rechtsverbindliche Fakten zum Schutz des
Biolandbaus zu schaffen», so Müller.
In jedem Sack Saatgut Gentechnik
drin?
Die Umweltschutzorganisation warnt
auch vor einem neuen Vorschlag der EU-Kommission in konventionellem Saatgut
Gentechverunreinigungen zu tolerieren. «Jetzt werden wir von zwei Seiten
eingeschnürt. Im Endprodukt sind in Zukunft für konventionelle
Produkte 0,9% Gentechverunreinigungen erlaubt. Jetzt soll auch beim Saatgut
eine 0,5%-Verunreinigung zugelassen werden. Das ist für die
gentechnikfreie Produktion eine Katastrophe, denn mit diesem Grenzwert darf in
jedem Sack Saatgut Gentechnik enthalten sein.» Derzeit sind laut der
österreichischen Saatgut-Gentechnikverordnung überhaupt keine
Verunreinigungen (Nachweisgrenze) im Saatgut erlaubt.
Neue EU-Vorschläge bedrohen
auch Biolandbau ernsthaft
Der Biolandbau ist durch den neuen
Vorschlag höchst bedroht. «Wenn man den Grenzwert von 0,5%
zulässt, wird es fast unmöglich sein, gentechnikfreies Saatgut
für den Biolandbau herzustellen. Damit wird die Gentechnik durch die
Hintertür in den Biolandbau eingeschleust.» Der Richtlinien-Entwurf
(Sanco/1542/2000 Rev.4) sieht für Mais 0,5% Gentechverunreinigungen vor,
für Sojabohnen 0,7% und für Raps 0,3%. Für Pflanzkartoffeln
sieht der Entwurf 0,5% Verunreinigung vor. Saatgut ist die Basis der
Landwirtschaft, das heisst, ohne gentechfreies Saatgut gibt es auch keine
gentechnikfreie Landwirtschaft.
Experimente mit unabsehbaren
Folgen für Generationen
Massnahmen zum Schutz der
biologischen und konventionellen Landwirtschaft sind zwar erlaubt, dass aber
ganze Regionen zur gentechnikfreien Zone erklärt werden können, ist
laut EU-Agrarkommissar Fischler nicht zulässig. Dies wäre aber der
einzig wirkliche Schutz vor der Verunreinigung und den damit verbundenen Folgen
für Mensch und Umwelt. Diese sind noch gar nicht bekannt.
Ein Nebeneinander von gentechnisch
veränderten Organismen und biologisch angebauten Nahrungsmitteln ist
hochproblematisch. Im Falle der Kulturpflanze Raps zum Beispiel besonders, weil
sich diese mit Wildpflanzen kreuzt, über Jahre im Boden überdauert
und durch Insekten über weite Distanzen andere gentechnikfreie
Rapspflanzen bestäuben kann. Der Einsatz von Gentechnikraps würde zu
einer genetischen Verschmutzung verwandter Wildpflanzen führen, die
über mehrere hundert Jahre nicht mehr rückgängig gemacht werden
könnte.