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15.9.2003   Zeitfragen
EU-Kommission lehnt gentechnikfreie Zone Oberösterreich ab

hep. Die EU-Kommission hat den Antrag des Landes Oberösterreich, gentechnikfreie Zone zu sein, abgelehnt. Als Begründung wird angegeben, dass Österreich keine neuen Erkenntnisse über Umweltprobleme vorgelegt habe.

Folgen der Gentechnikmanipulation nicht erforscht

Das Land Oberösterreich hatte eine Ausnahme beantragt, um den Anbau gentechnisch veränderten Saatgutes für drei Jahre zu verbieten. Damit sollten Biolandbau und traditionelle Landwirtschaft vor einer Vermischung ihres Saatgutes mit Gentech-Produkten (gentechnisch veränderte Organismen, GVO) geschützt werden. EU-Recht erlaube eine solche Ausnahme aber nur, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Umweltschäden oder Gefahren für Menschen vorgelegt werden oder wenn ein besonderes Problem für eine Region nachgewiesen werden kann. Beides sei aber nicht geschehen, meint die EU-Kommission.

Schon im Juli hatten die Wissenschafter der EU-Lebensmittelbehörde der Kommission ein entsprechendes Urteil empfohlen, da es keine neuen Erkenntnisse über mögliche Gesundheits- oder Umweltgefährdungen gebe.

GVO - obwohl Frage der Koexistenz noch völlig offen ...

Obwohl die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström in diesem Zusammenhang festgestellt hat, «dass die Koexistenz von Gentechnik und klassischer Landwirtschaft eine wichtige noch offene Frage ist», entscheidet Brüssel, den nahezu nicht mehr umkehrbaren Weg zu gehen. («Die Presse» vom 2. September) In der Landeshauptstadt Linz will man sich mit der Entscheidung nicht abfinden. Wahrscheinlich wird der Landtag der Gentechnikvorlage der Landesregierung trotz des EU-Einwands zustimmen. Möglich ist aber auch, dass Oberösterreich beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt. Als dritte Variante wird in Linz erwogen, eine neue Ausnahmeregelung zu beantragen. Neben Oberösterreich planen auch Salzburg und Kärnten die Errichtung gentechnikfreier Zonen.

Österreichs Landwirtschaft schutzlos gegenüber Gentechnik

«Jetzt muss der EU-Kommission gezeigt werden, dass Österreichs Regionen nicht klein beigeben werden. Die Länder müssen jetzt zusammen an einem Strang ziehen und das Anbauverbot von Gentechnikpflanzen durchsetzen», fordert Werner Müller, Gentechnikexperte von Global 2000 anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission zum Oberösterreichischen Gentechnikverbotsgesetz. «Denn die EU-Kommission ist in dieser Sache mittlerweile völlig unglaubwürdig. Einerseits untergräbt sie massiv das Moratorium, andererseits bleibt sie konkrete Vorschläge zur Regelung der Koexistenz schuldig. Solange jedoch die Frage der Koexistenz nicht geklärt ist, müssen vorsorgeorientierte Verbote möglich sein, um die gentechnikfreie Landwirtschaft schützen zu können», so Müller weiter.

Momentan steht die österreichische Biolandwirtschaft gegenüber der Gentech-Landwirtschaft völlig schutzlos da. «Daher müssen alle Rechtsmittel ausgelotet werden, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Landwirtschaftsminister Pröll, Gesundheitsministerin Rauch-Kallath und die Länder sind gefordert, rechtsverbindliche Fakten zum Schutz des Biolandbaus zu schaffen», so Müller.

In jedem Sack Saatgut Gentechnik drin?

Die Umweltschutzorganisation warnt auch vor einem neuen Vorschlag der EU-Kommission in konventionellem Saatgut Gentechverunreinigungen zu tolerieren. «Jetzt werden wir von zwei Seiten eingeschnürt. Im Endprodukt sind in Zukunft für konventionelle Produkte 0,9% Gentechverunreinigungen erlaubt. Jetzt soll auch beim Saatgut eine 0,5%-Verunreinigung zugelassen werden. Das ist für die gentechnikfreie Produktion eine Katastrophe, denn mit diesem Grenzwert darf in jedem Sack Saatgut Gentechnik enthalten sein.» Derzeit sind laut der österreichischen Saatgut-Gentechnikverordnung überhaupt keine Verunreinigungen (Nachweisgrenze) im Saatgut erlaubt.

Neue EU-Vorschläge bedrohen auch Biolandbau ernsthaft

Der Biolandbau ist durch den neuen Vorschlag höchst bedroht. «Wenn man den Grenzwert von 0,5% zulässt, wird es fast unmöglich sein, gentechnikfreies Saatgut für den Biolandbau herzustellen. Damit wird die Gentechnik durch die Hintertür in den Biolandbau eingeschleust.» Der Richtlinien-Entwurf (Sanco/1542/2000 Rev.4) sieht für Mais 0,5% Gentechverunreinigungen vor, für Sojabohnen 0,7% und für Raps 0,3%. Für Pflanzkartoffeln sieht der Entwurf 0,5% Verunreinigung vor. Saatgut ist die Basis der Landwirtschaft, das heisst, ohne gentechfreies Saatgut gibt es auch keine gentechnikfreie Landwirtschaft.

Experimente mit unabsehbaren Folgen für Generationen

Massnahmen zum Schutz der biologischen und konventionellen Landwirtschaft sind zwar erlaubt, dass aber ganze Regionen zur gentechnikfreien Zone erklärt werden können, ist laut EU-Agrarkommissar Fischler nicht zulässig. Dies wäre aber der einzig wirkliche Schutz vor der Verunreinigung und den damit verbundenen Folgen für Mensch und Umwelt. Diese sind noch gar nicht bekannt.

Ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten Organismen und biologisch angebauten Nahrungsmitteln ist hochproblematisch. Im Falle der Kulturpflanze Raps zum Beispiel besonders, weil sich diese mit Wildpflanzen kreuzt, über Jahre im Boden überdauert und durch Insekten über weite Distanzen andere gentechnikfreie Rapspflanzen bestäuben kann. Der Einsatz von Gentechnikraps würde zu einer genetischen Verschmutzung verwandter Wildpflanzen führen, die über mehrere hundert Jahre nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte.



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