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11.10.2003 Cathrin Schütz, Den Haag Junge Welt
Beweisnot im Fall Milosevic
Zeugin der Anklage demontiert. Prozeß trotz Gesundheitsproblemen des Angeklagten fortgesetzt
Die erste Prozeßwoche im Verfahren gegen den früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic nach einer längeren Unterbrechung hatte es in sich. Weil nur eine Krankenschwester, nicht aber ein Arzt auf den stark erhöhten Blutdruck des sichtlich angeschlagenen Angeklagten aufmerksam gemacht hatte, lehnten es die Richter des UN-Tribunals in Den Haag am Dienstag ab, den Prozeß länger zu unterbrechen. Das Verfahren sei schon viel zu häufig wegen Krankheit unterbrochen worden, so der Vorsitzende Richard May, jetzt werde weiterverhandelt.

Dabei hätte eine bessere Vorbereitung auch der Anklageseite gutgetan. Die von Chefanklägerin Carla del Ponte präsentierte Zeugin Eva Tabo brachte selbst das Richterkollegium auf, so grob war der von ihr präsentierte statistische Unfug. Tabo legte Untersuchungsergebnisse über die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Bosnien-Herzegowina sowie Opferzahlen der Angriffe auf Sarajevo vor. Aus dem Kreuzverhör Milosevics ging hervor, daß sich sowohl die Methode der Datenerhebung als auch die zugrunde liegenden Quellen der Untersuchung als völlig unbrauchbar erwiesen. Bereits vor Kriegsausbruch Anfang der 1990er Jahre im Ausland lebende Jugoslawen, die bis 1997 nicht zurückgekehrt waren, wurden in Tabos Statistik als bosnische »Kriegsflüchtlinge« gezählt. Tabo mußte sich daraufhin die Frage des irritierten Richters gefallen lassen, ob sie die Definition »Flüchtling« nach der Flüchtlingskonvention kenne. Sie habe mit einer »statistischen Definition« und nicht der rechtlichen gearbeitet, entgegnete del Pontes Zeugin.

Auch ihre Sarajevo-Erhebungen waren offensichtlich parteiisch zugunsten der bosnischen Muslime. Dies räumte am Ende selbst Tabo ein. Zum Ärger der Anklageseite blieb von den Ausführungen der »Zeugin«: im Gegensatz zu der im Westen vorherrschenden Meinung haben die verschiedenen Bevölkerungsgruppen – Serben, Kroaten und Muslime – in Bosnien-Herzegowina in gleichem Maße unter den Kriegshandlungen gelitten. Auch kann im Fall Sarajevo nicht von »ethnischer Säuberung« gesprochen werden. Tabo bestätigte schließlich Milosevics Aussage, Serbien habe 70000 muslimische Flüchtlinge während des Bürgerkrieges aufgenommen. Das paßt nicht unbedingt zum hierzulande vorherrschenden Konstrukt des serbischen Nationalismus.

Milosevic, dem Kriegsverbrechen und Völkermord im auseinanderbrechenden Jugoslawien vorgeworfen werden, verteidigt sich selbst vor Gericht, und das mit Erfolg. Stück für Stück fördert er die Wahrheit über die blutigen Konflikte im ehemaligen Jugoslawien an den Tag und erschüttert damit die westliche Kriegspropaganda der vergangenen Dekade. Zur Zeit wird in Den Haag darüber beraten, Milosevic einen Pflichtverteidiger an die Seite zu zwingen. Dieser soll den Prozeß bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Angeklagten weiterführen. An eine erfolgreiche Verteidigung wie bisher wäre dann allerdings nicht mehr zu denken.


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