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| 11.10.2003 |
Cathrin Schütz, Den Haag |
Junge
Welt |
| Beweisnot im Fall Milosevic |
Zeugin der Anklage demontiert. Prozeß trotz
Gesundheitsproblemen des Angeklagten fortgesetzt Die erste Prozeßwoche
im Verfahren gegen den früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan
Milosevic nach einer längeren Unterbrechung hatte es in sich. Weil nur
eine Krankenschwester, nicht aber ein Arzt auf den stark erhöhten
Blutdruck des sichtlich angeschlagenen Angeklagten aufmerksam gemacht hatte,
lehnten es die Richter des UN-Tribunals in Den Haag am Dienstag ab, den
Prozeß länger zu unterbrechen. Das Verfahren sei schon viel zu
häufig wegen Krankheit unterbrochen worden, so der Vorsitzende Richard
May, jetzt werde weiterverhandelt.
Dabei hätte eine bessere
Vorbereitung auch der Anklageseite gutgetan. Die von Chefanklägerin Carla
del Ponte präsentierte Zeugin Eva Tabo brachte selbst das Richterkollegium
auf, so grob war der von ihr präsentierte statistische Unfug. Tabo legte
Untersuchungsergebnisse über die ethnische Zusammensetzung der
Bevölkerung in der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik
Bosnien-Herzegowina sowie Opferzahlen der Angriffe auf Sarajevo vor. Aus dem
Kreuzverhör Milosevics ging hervor, daß sich sowohl die Methode der
Datenerhebung als auch die zugrunde liegenden Quellen der Untersuchung als
völlig unbrauchbar erwiesen. Bereits vor Kriegsausbruch Anfang der 1990er
Jahre im Ausland lebende Jugoslawen, die bis 1997 nicht zurückgekehrt
waren, wurden in Tabos Statistik als bosnische
»Kriegsflüchtlinge« gezählt. Tabo mußte sich
daraufhin die Frage des irritierten Richters gefallen lassen, ob sie die
Definition »Flüchtling« nach der Flüchtlingskonvention
kenne. Sie habe mit einer »statistischen Definition« und nicht der
rechtlichen gearbeitet, entgegnete del Pontes Zeugin.
Auch ihre
Sarajevo-Erhebungen waren offensichtlich parteiisch zugunsten der bosnischen
Muslime. Dies räumte am Ende selbst Tabo ein. Zum Ärger der
Anklageseite blieb von den Ausführungen der »Zeugin«: im
Gegensatz zu der im Westen vorherrschenden Meinung haben die verschiedenen
Bevölkerungsgruppen Serben, Kroaten und Muslime in
Bosnien-Herzegowina in gleichem Maße unter den Kriegshandlungen gelitten.
Auch kann im Fall Sarajevo nicht von »ethnischer Säuberung«
gesprochen werden. Tabo bestätigte schließlich Milosevics Aussage,
Serbien habe 70000 muslimische Flüchtlinge während des
Bürgerkrieges aufgenommen. Das paßt nicht unbedingt zum hierzulande
vorherrschenden Konstrukt des serbischen Nationalismus.
Milosevic, dem
Kriegsverbrechen und Völkermord im auseinanderbrechenden Jugoslawien
vorgeworfen werden, verteidigt sich selbst vor Gericht, und das mit Erfolg.
Stück für Stück fördert er die Wahrheit über die
blutigen Konflikte im ehemaligen Jugoslawien an den Tag und erschüttert
damit die westliche Kriegspropaganda der vergangenen Dekade. Zur Zeit wird in
Den Haag darüber beraten, Milosevic einen Pflichtverteidiger an die Seite
zu zwingen. Dieser soll den Prozeß bei krankheitsbedingter Abwesenheit
des Angeklagten weiterführen. An eine erfolgreiche Verteidigung wie bisher
wäre dann allerdings nicht mehr zu denken. |
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