Entschließung zur Wasserwirtschaft in
Entwicklungsländern Am 4. September verabschiedete das
Europäische Parlament eine Entschließung zu der Mitteilung der
EU-Kommission über die Wasserbewirtschaftung in den
Entwicklungsländern (Untertitel: "Politik und Prioritäten der
Entwicklungszusammenarbeit der EU"). In der Entschließung bestätigt
das Parlament unter anderem das Menschenrecht auf Wasser, das schon der
UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als
Grundrecht verankert hat. Die 145 Vertragsstaaten des Internationalen Pakts
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verpflichten sich
darin, ihren Bevölkerungen einen "gerechten und nicht diskriminierenden
Zugang" zu Trinkwasser zu gewährleisten.
Eine Milliarde Euro
aus der EU-Wasserinitiative für
Trinkwasser
Die im letzten Jahr in Johannesburg gestartete "EU-Wasserinitiative"
beinhaltete die Ankündigung, eine Milliarde Euro an EU-Entwicklungshilfe
in die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse fließen
zu lassen. Das Europäische Parlament hat nun bekräftigt, dass der
Zugang zu sauberem
href="http://www.sonnenseite.oekoserve.net/fp/archiv/RUBwasser/Trinkwasser.php">Trinkwasser
in ausreichender Qualität und Quantität ein Grundrecht ist und dass
die Pflicht zu dessen Gewährleistung bei den Regierungen der Staaten
liegt. Nach der WHO/UNICEF-Definition bedeutet dies mindestens 20 Liter pro
Person und Tag aus einer sauberen Quelle in höchstens einem Kilometer
Entfernung (Global Water Supply and Sanitation Assessment Report 2000).
Wasser
kann nicht einfach nur als Handelsware betrachtet werden Wasser
dürfe nicht lediglich als Handelsware betrachtet werden, weil "der Zugang
zu Trinkwasser unerlässlich für Leben,
Gesundheit,
Ernährung, Wohlbefinden und Entwicklung ist". Zur Privatisierung der
Einrichtungen zur Wasserversorgung stellt fas EU-Parlament fest, dass
Privatisierung häufig zu Preissteigerungen führt und dass damit den
ärmsten Bevölkerungsschichten in den am wenigsten entwickelten
Ländern der Zugang zum Trinkwasser versagt bleibt.
Südafrika: Wasserprivatisierung als Mitverursacher von Cholera
Die Grüne Parlamentsabgeordnete Hiltrud Breyer sagte dazu: "In
Südafrika wurde denjenigen, die die Wasserrechnung nicht bezahlen konnten,
einfach der Hahn abgedreht. Dadurch waren Menschen gezwungen waren,
verschmutztes Flusswasser zu benutzen, und es kam zum Ausbruch der Cholera.
Auch das ist eine Konsequenz der Privatisierungen. Zwischen 2000 und 2002 waren
davon allein in Südafrika 140.000 Menschen betroffen."
"Vielfalt
bei Wasserversorgung zulassen - lokale Strukturen stützen" Auch wenn
die Privatunternehmen über das erforderliche Know how verfügten,
wendeten sie doch häufig Lösungen in Form von Großprojekten an,
die auf teurer Technologie beruhten, statt kleine Projekte zu fördern, die
sich auf lokale Strukturen stützten. Deswegen betont das Europaparlament,
dass die Wasserversorgung in erster Linie als öffentliche Dienstleistung
betrachtet werden sollte und daher so organisiert sein muss, dass ein
erschwinglicher Zugang zu
Trinkwasser
für alle ermöglicht wird. Das Parlament empfiehlt daher, "eine
große Vielfalt an Wasserversorgungsdiensten anzubieten", wobei es den
Behörden in den Entwicklungsländern obliegen soll, den Rechtsrahmen
für die Tätigkeit der Wasserversorgungseinrichtungen festzulegen.
Wassermangel-Krankheiten sind nicht zurückgegangen Das
EU-Parlament stellt in seiner Entschließung fest, dass die
benachteiligten Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern
trotz der Bemühungen der internationalen Völkergemeinschaft weiter an
Trinkwasserknappheit leiden. Die von den Geldgebern vorgeschlagenen
Lösungen - die hauptsächlich auf der Privatisierung der
Trinkwasserversorgung beruhten - seien gescheitert. Die Trinkwasserversorgung
dieser Bevölkerungsschichten sei nicht besser geworden, auch die durch
mangelnde Trinkwasserqualität bedingten Krankheiten seien nicht
zurückgegangen.
GATS-Revision gefordert: Versorgung mit
Wasser
soll selbstbestimmt sein Das Europäische Parlament vertritt
außerdem die Auffassung, dass es einer Revision der Artikel VI und XXI
des WTO-Dienstleistungsabkommens GATS bedarf, um das Recht jedes
(Entwicklungs-)Landes zu schützen, frei über seine Form der
Trinkwasserversorgung im Sinne des kollektiven nationalen und regionalen
Interesses seiner Bevölkerung zu bestimmen.
Mehr
Flexibilität bei IWF und
Weltbank
angemahnt Die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU sollen zudem
die
Weltbank
und den IWF auffordern, die Art der Wasserbewirtschaftung und -versorgung nicht
länger zur Bedingung für Subventionen und Darlehen zu machen und das
Recht der Staaten anzuerkennen, frei über ihre eigene Form der
Wasserversorgung zu entscheiden - auch darüber, ob diese privat,
öffentlich oder gemischt sein soll.
Verbot von
Pestizid-Exporten, Prüfung von Geschlechterungerechtigkeiten
EU-Kommission und Mitgliedstaaten werden auch aufgefordert, den Export
von
Pestiziden,
die in der EU verboten sind, einzustellen, da sie die
Umwelt
verschmutzen und das
Grundwasser
vergiften und dadurch die
Gesundheit
der Bevölkerung gefährden. Desweiteren wird eine Prüfung der
geschlechtsspezifischen Auswirkungen aller Wasserprojekte gefordert, um
eine gerechte Verteilung von Verantwortung und Nutzen zwischen Männern und
Frauen zu gewährleisten (was u.a. die Verteilung der Arbeit und die
bezahlten Beschäftigungsmöglichkeiten einbezieht).
Durch
Schuldenerlass Basisversorgung möglich machen Das Parlamentspapier
enthält auch zahlreiche Aussagen zu dem erwähnten Europäischen
Wasserfonds, der mit einer Milliarde Euro die Wasserpolitik der
Empfängerländer durch eine demokratische Verwaltung und gerechte
Verteilung fördern soll. Die Europaparlamentarier fordern u.a. den Einsatz
von "Debt-for-Water-Swaps". Bei einem solchen "Schulden-gegen-Wasser-Tausch"
sollen die Gläubiger einen Teil der Schulden der AKP-Staaten (Afrika,
Karibik- und Pazifikstaaten) erlassen, wobei die frei werdenden Mittel für
die Finanzierung von Basisinfrastrukturen für die Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung verwendet werden.
Weitere Entschließung zu
Handel und Entwicklung Ebenfalls am 4. September verabschiedete das
Europäische Parlament eine weitere Entschließung "über Handel
und Entwicklung" mit dem Untertitel "Unterstützung der
Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des
Handels".
Keine Profitlogik bei den Gütern
Wasser
und Boden In dieser Entschließung heißt es, dass die
Europäische Union insbesondere im Rahmen der WTO die Haltung vertreten
soll, dass bestimmte wesentliche Güter wie Wasser und Boden sich einer
rein profitorientierten Logik entziehen. Das Europäische Parlament
fordert, dass die EU in Bezug auf die Ressource Wasser vier Hauptziele
verfolgt:
- Anerkennung von Wasser als "gemeinschaftliches Gut",
Schaffung von nationalen bzw. regionalen Einrichtungen zur Kontrolle der
Wassernutzung
- öffentliche Finanzierung des Zugangs zu Wasser
- Demokratisierung der Wasserbewirtschaftung durch
Einrichtungen zur direkten Beteiligung an der Bewirtschaftung von Quellen,
Flüssen und Flussbecken
- Förderung einer Erziehung zur verantwortungsvollen
und ökologisch vertretbaren
Wasserbewirtschaftung
Verhaltenskodex bei Investitionen angemahnt
Das Europäische Parlament fordert die Kommission im Schlusssatz
auf, "einen Verhaltenskodex mit ethischen, sozialen und ökologischen
Vorschriften für europäische Unternehmen, die Direktinvestitionen in
Entwicklungsländern tätigen, zu erlassen, damit diese Unternehmen
durch den Handel zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der
verantwortungsvollen Regierungsführung und der Achtung der Menschenrechte
in den Entwicklungsländern beitragen."
Weitere Informationen: Europäisches Parlament » Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
» Hiltrud
Breyer - für Sie im Europaparlament »
Mehr zum
Thema "Wasser" auf der Sonnenseite:
|