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12.2003   Heise
Bundesdatenschützer warnt vor Speicherung der TK-Verbindungsdaten

Der frisch ins Amt eingeführte Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die vom Bundesrat geforderte Vorratsdatenpeicherung grundsätzlich ab. Die Länderkammer hatte sich am Freitag dafür ausgesprochen, dass Anbieter alle bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen anfallenden Daten pauschal sechs Monate vorhalten müssen. Damit könnten "sämtliche Spuren der elektronischen Kommunikation zusammengeführt werden", warnte der grüne Politiker im Gespräch mit heise online. Strafverfolger und Geheimdienste wären mit den umfangreichen Datenbeständen im Stande "detaillierte Kommunikationsprofile" der Nutzer zu erstellen. Dies widerspreche wichtigen datenschutzrechtlichen Prinzipien wie dem der Zweckbindung und werfe Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.

Schaar wies darauf hin, dass in die geforderten Verkehrs- und Verbindungsdaten auch Standortangaben bei der Mobilkommunikation eingehen, sobald ein Teilnehmer mit dem Handy telefonierte oder eine SMS verschicke. Derartige aufzeichenbare Verbindungen stellen die Strafverfolger verstärkt auch selbst her, indem sie Mobiltelefonierer mit so genannten stillen SMS anpingen. Auf diese Weise werden laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hilfe der angeforderten Datenberge konkrete Bewegungsprofile möglich.

Ein weiteres Problem sei, dass die Informationshalden Begehrlichkeiten von allen Seiten wecken würden. "Wenn die Daten erst einmal da sind, werden sie auch genutzt", fürchtet Schaar. Die damit einhergehenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer seien äußerst bedenklich. Angesichts dieser gravierenden Gründe, die gegen die von den Ländern immer wieder ins Spiel gebrachte Vorratsdatenspeicherung sprechen, hofft der oberste Hüter der Privatsphäre der Republik auf eine deutliche Gegenäußerung der Bundesregierung. "Ich bin zuversichtlich, dass sie die Forderungen zurückweisen wird", meinte Schaar.

Grund für seine Hoffnung: Selbst die Kohl-Regierung hatte im April 1996 den Wunsch des Bundesrats nach der Festlegung von Mindestspeicherfristen während der damaligen Debatte um das Telekommunikationsgesetz energisch abgewiesen. Mit dem Begehr der Länderkammer, hieß es seinerzeit, würde den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung beim Erlass von Datenschutzvorschriften widersprochen". (Stefan Krempl) / (jk/c't)



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