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Der frisch ins Amt eingeführte
Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter Schaar lehnt die vom Bundesrat
geforderte
Vorratsdatenpeicherung grundsätzlich ab. Die Länderkammer hatte
sich am Freitag dafür ausgesprochen, dass Anbieter alle bei der Erbringung
von Telekommunikationsdienstleistungen anfallenden Daten pauschal sechs Monate
vorhalten müssen. Damit könnten "sämtliche Spuren der
elektronischen Kommunikation zusammengeführt werden", warnte der
grüne Politiker im Gespräch mit heise online. Strafverfolger und
Geheimdienste wären mit den umfangreichen Datenbeständen im Stande
"detaillierte Kommunikationsprofile" der Nutzer zu erstellen. Dies widerspreche
wichtigen datenschutzrechtlichen Prinzipien wie dem der Zweckbindung und werfe
Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.
Schaar wies darauf hin, dass in die geforderten Verkehrs-
und Verbindungsdaten auch Standortangaben bei der Mobilkommunikation eingehen,
sobald ein Teilnehmer mit dem Handy telefonierte oder eine SMS verschicke.
Derartige aufzeichenbare Verbindungen stellen die Strafverfolger verstärkt
auch selbst her, indem sie Mobiltelefonierer mit so genannten
stillen
SMS anpingen. Auf diese Weise werden laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten
mit Hilfe der angeforderten Datenberge konkrete Bewegungsprofile
möglich.
Ein weiteres Problem sei, dass die Informationshalden
Begehrlichkeiten von allen Seiten wecken würden. "Wenn die Daten erst
einmal da sind, werden sie auch genutzt", fürchtet Schaar. Die damit
einhergehenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Nutzer seien äußerst bedenklich.
Angesichts dieser gravierenden Gründe, die gegen die von den Ländern
immer wieder ins
Spiel gebrachte Vorratsdatenspeicherung sprechen, hofft der oberste
Hüter der Privatsphäre der Republik auf eine deutliche
Gegenäußerung der Bundesregierung. "Ich bin zuversichtlich, dass sie
die Forderungen zurückweisen wird", meinte Schaar.
Grund für seine Hoffnung: Selbst die Kohl-Regierung
hatte im April 1996 den Wunsch des Bundesrats nach der Festlegung von
Mindestspeicherfristen während der damaligen Debatte um das
Telekommunikationsgesetz
energisch abgewiesen. Mit dem Begehr der Länderkammer,
hieß es seinerzeit, würde den "Grundsätzen der
Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung beim
Erlass von Datenschutzvorschriften widersprochen". (Stefan Krempl) / (jk/c't)
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