Richter blieb standhaft: Mzoudi-Freispruch schockt
Terroristenjäger Der Freispruch für Abdelghani Mzoudi
eröffnet die Diskussion um die Anschläge des 11. September 2001 von
neuem. Die Bundesanwaltschaft sieht den Marokkaner als Mitglied der Hamburger
Terrorzelle um den angeblichen Todespiloten Mohammed Atta und hatte die
Höchststrafe von 15 Jahren gefordert. Der Vorsitzende Richter Klaus
Rühle sagte zur Begründung des Urteils: »Im Zweifel für
den Angeklagten.« Bereits die Freilassung des Marokkaners aus der U-Haft
Mitte Dezember war von US-Justizminister John Ashcroft mit den Worten
»Ich bin enttäuscht« kommentiert worden. Nach dem Freispruch
wird Bundeskanzler Gerhard Schröder bei seinem bevorstehenden Staatsbesuch
in Washington wohl noch deutlichere Worte hören.
In drei Punkten
ist der gestern abgeschlossene Prozeß eine schwere Erschütterung der
offiziellen Theorie des 11. September. Zum einen konnte das Tatkonstrukt der
Anklage nicht bewiesen werden, wonach die Terroranschläge in der
Hansestadt geplant worden seien. Dem hatte der Präsident des Bundesamtes
für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, widersprochen. Nach seiner Aussage im
Zeugenstand am 24. Oktober 2003 haben sich Mohammed Atta und andere angebliche
Selbstmordbomber erst in Afghanistan zu dem Verbrechen verabredet. Mitglieder
ihres Freundeskreises wie Mzoudi, die in Hamburg zurückgeblieben waren,
sind folglich nicht daran beteiligt gewesen.
Zum zweiten wurde die
Justiztauglichkeit der Aussagen von Ramzi Binalshibh von den Richtern
bestritten. Damit ist den US-Terroristenjägern ihr wichtigster Kronzeuge
für ihre Version des 11. September abhanden gekommen. Am gestrigen
Donnerstag hatten die Nebenkläger versucht, den Richter mit dem Argument
zu einem erneuten Aufschub des Urteils zu bewegen, daß ausgewählte
Aussagesegmente von Binalshibh gegenüber US-Ermittlern, die Mzoudi
belasteten, zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Richter
folgten diesem Antrag nicht. In den Vormonaten hatten sie ihrerseits vergeblich
versucht, angebliche Binalshibh-Aussagen gegenüber dem FBI
ausgehändigt zu bekommen.
Binalshibh gilt den
Terroristenjägern als Beauftragter Osama bin Ladens für die
Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon. Seit seiner
angeblichen Verhaftung am 11. September 2002 in Karatschi ist er verschwunden.
Die US-Behörden weigern sich, seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben, und es
existiert kein Beweis, daß er überhaupt noch am Leben ist. Alles,
was Binalshibh über die Täterschaft von Atta und Co. nach seiner
Verhaftung zum besten gegeben hat, wurde vorher von den US-Behörden
freigegeben oder vielleicht sogar selbst fabriziert, ganz ohne
Binalshibh.
Zum dritten gibt es Fragen über die Vorabkenntnis des
deutschen Innenministers Otto Schily. Warum hat er dem Gericht Zugang zu
vorliegenden Binalshibh-Aussagen mit dem Argument verwehrt, dies könne
»dem Wohl des Bundes Nachteile bringen«? Warum hat er auch die
Ergebnisse der Telefonüberwachung von Attas Wohnung durch deutsche Dienste
8 400 Anrufe auf 1 400 Anschlüsse wurden innerhalb von drei Jahren
aufgezeichnet für das Mzoudi-Verfahren nicht zur Verfügung
gestellt? Warum reiste er, eigens wegen des Mzoudi-Verfahrens, Anfang Dezember
zu seinem US-Amtskollegen Ashcroft? Wie paßt das damit zusammen,
daß das ihm unterstehende Bundeskriminalamt (BKA) kurz darauf dem Gericht
eine anonyme Zeugenaussage übermittelte, die zur Freilassung Mzoudis
führte? Und warum die Kehrtwende des BKA vor zwei Wochen, als die
Behörde die Aussage eines angeblichen iranischen Spions präsentierte,
der Mzoudi schwer belastete, aber völlig unglaubwürdig war (siehe jW
vom 24./25.1.)? Laufen da Machtkämpfe im BKA oder sind die
Kriminalen bloß konfus, weil sie nach Berlin umziehen müssen?
Jedenfalls verkündete Schily gestern die Ablösung des
BKA-Präsidenten Ulrich Kersten, kurz vor dem Mzoudi-Urteil. |