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06.02.2004 Jürgen Elsässer Junge Welt
Was weiß Schily über den 11. September?
Richter blieb standhaft: Mzoudi-Freispruch schockt Terroristenjäger
Der Freispruch für Abdelghani Mzoudi eröffnet die Diskussion um die Anschläge des 11. September 2001 von neuem. Die Bundesanwaltschaft sieht den Marokkaner als Mitglied der Hamburger Terrorzelle um den angeblichen Todespiloten Mohammed Atta und hatte die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert. Der Vorsitzende Richter Klaus Rühle sagte zur Begründung des Urteils: »Im Zweifel für den Angeklagten.« Bereits die Freilassung des Marokkaners aus der U-Haft Mitte Dezember war von US-Justizminister John Ashcroft mit den Worten »Ich bin enttäuscht« kommentiert worden. Nach dem Freispruch wird Bundeskanzler Gerhard Schröder bei seinem bevorstehenden Staatsbesuch in Washington wohl noch deutlichere Worte hören.

In drei Punkten ist der gestern abgeschlossene Prozeß eine schwere Erschütterung der offiziellen Theorie des 11. September. Zum einen konnte das Tatkonstrukt der Anklage nicht bewiesen werden, wonach die Terroranschläge in der Hansestadt geplant worden seien. Dem hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, widersprochen. Nach seiner Aussage im Zeugenstand am 24. Oktober 2003 haben sich Mohammed Atta und andere angebliche Selbstmordbomber erst in Afghanistan zu dem Verbrechen verabredet. Mitglieder ihres Freundeskreises wie Mzoudi, die in Hamburg zurückgeblieben waren, sind folglich nicht daran beteiligt gewesen.

Zum zweiten wurde die Justiztauglichkeit der Aussagen von Ramzi Binalshibh von den Richtern bestritten. Damit ist den US-Terroristenjägern ihr wichtigster Kronzeuge für ihre Version des 11. September abhanden gekommen. Am gestrigen Donnerstag hatten die Nebenkläger versucht, den Richter mit dem Argument zu einem erneuten Aufschub des Urteils zu bewegen, daß ausgewählte Aussagesegmente von Binalshibh gegenüber US-Ermittlern, die Mzoudi belasteten, zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Richter folgten diesem Antrag nicht. In den Vormonaten hatten sie ihrerseits vergeblich versucht, angebliche Binalshibh-Aussagen gegenüber dem FBI ausgehändigt zu bekommen.

Binalshibh gilt den Terroristenjägern als Beauftragter Osama bin Ladens für die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon. Seit seiner angeblichen Verhaftung am 11. September 2002 in Karatschi ist er verschwunden. Die US-Behörden weigern sich, seinen Aufenthaltsort bekanntzugeben, und es existiert kein Beweis, daß er überhaupt noch am Leben ist. Alles, was Binalshibh über die Täterschaft von Atta und Co. nach seiner Verhaftung zum besten gegeben hat, wurde vorher von den US-Behörden freigegeben – oder vielleicht sogar selbst fabriziert, ganz ohne Binalshibh.

Zum dritten gibt es Fragen über die Vorabkenntnis des deutschen Innenministers Otto Schily. Warum hat er dem Gericht Zugang zu vorliegenden Binalshibh-Aussagen mit dem Argument verwehrt, dies könne »dem Wohl des Bundes Nachteile bringen«? Warum hat er auch die Ergebnisse der Telefonüberwachung von Attas Wohnung durch deutsche Dienste – 8 400 Anrufe auf 1 400 Anschlüsse wurden innerhalb von drei Jahren aufgezeichnet – für das Mzoudi-Verfahren nicht zur Verfügung gestellt? Warum reiste er, eigens wegen des Mzoudi-Verfahrens, Anfang Dezember zu seinem US-Amtskollegen Ashcroft? Wie paßt das damit zusammen, daß das ihm unterstehende Bundeskriminalamt (BKA) kurz darauf dem Gericht eine anonyme Zeugenaussage übermittelte, die zur Freilassung Mzoudis führte? Und warum die Kehrtwende des BKA vor zwei Wochen, als die Behörde die Aussage eines angeblichen iranischen Spions präsentierte, der Mzoudi schwer belastete, aber völlig unglaubwürdig war (siehe jW vom 24./25.1.)? Laufen da Machtkämpfe im BKA – oder sind die Kriminalen bloß konfus, weil sie nach Berlin umziehen müssen? Jedenfalls verkündete Schily gestern die Ablösung des BKA-Präsidenten Ulrich Kersten, kurz vor dem Mzoudi-Urteil.


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