Kabinett verabschiedete Gesetzesnovelle zum Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen Künftig wird es von Saatgut,
Pflanzen- und Tierprodukten heißen: Es wurden keine gentechnisch
veränderten Bestandteile verwendet jedenfalls nicht absichtlich.
Denn unabsichtliche Beimengungen von gentechnisch veränderten Substanzen
müssen erst ab einem Anteil von über 0,9 Prozent gekennzeichnet
werden. Soweit die schlechte Nachricht von Bundesagrarministerin Renate
Künast (Grüne), die am Mittwoch in Berlin das vom Kabinett
beschlossene Gentechnikgesetz vorstellte. Deutschland mußte sich einer
EU-Vorgabe beugen. Die EU wiederum mußte ihr fünfjähriges
Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) unter dem Druck der Umweltorganisation WTO aufgeben, die diese
Erzeugnisse mit aller Macht auch auf den europäischen Markt bringen
will. Künast setzt nun auf das Prinzip Hoffnung. So ist sie
zuversichtlich, daß die ab 18. April kennzeichnungspflichtigen Waren mit
Vermerken wie »enthält gentechnisch verändertes Soja« in
den Regalen der Supermärkte liegenbleiben. Zudem spekuliert die Ministerin
darauf, daß die schärfere Formulierung des Verursacherprinzips in
der Gesetzesnovelle die Landwirte davon abhalten wird, gentechnisch
verändertes Saatgut einzusetzen. Denn wenn die Kulturen eines Nachbarn
durch GVO »verunreinigt« werden, so soll der Gentechnik-Bauer
für den entstandenen Schaden haften. Für den Fall, daß mehr als
ein Verursacher in Frage kommt, gilt nach dem Gesetzestext sogar eine
»gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender
GVO-Anbauer«.
Doch nun muß das Gesetz noch durch Bundestag
und Bundesrat. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben schon
Widerstand gegen die Haftungsregeln angekündigt, ebenso die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auch Gerd Sonnleitner, Chef des Deutschen
Bauernverbandes, wetterte erneut, die Haftungsregelung sei »völlig
inakzeptabel«. Sie verhindere die »konfliktfreie« Koexistenz
von grüner Gentechnik und gentechnikfreier Landwirtschaft und damit die
»Wahlfreiheit für Verbraucher«. Der DBV könne unter
diesen Bedingungen »keinem Landwirt zum Anbau genetisch veränderter
Pflanzen raten«.
Dabei läßt auch der Gesetzestext
durchaus Schlupflöcher für die Verursacher. Saatgutmultis wie
Syngenta können juristisch ohnehin nicht haftbar gemacht werden, wie
Ministerin Künast schon im Januar klarstellte. Der Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND) glaubt, daß selbst das Gesetz in
seiner jetzigen Form keinen Schutz vor der schleichenden Ausbreitung der
Gentechnik in der Landwirtschaft bietet. Doris Tropper, stellvertretende
BUND-Vorsitzende, kritisiert: »Die Bundesregierung setzt auf eine
Risikotechnologie, die kaum einer will und die niemandem etwas bringt
außer einer Handvoll Agro-Konzernen.«
Die Agrarministerin
schiebt die Verantwortung für die Zukunft der Umwelt und der
Landwirtschaft derweil den Verbrauchern und den Bauern zu: »Wenn die
Margarineindustrie kein Interesse an gentechnisch verändertem Raps hat,
dann haben die Landwirte auch kein Interesse an einem GVO-Acker in ihrer
Nachbarschaft.« |