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12.02.2004 Leif Allendorf Junge Welt
Gentechnikfrei ist vorbei
Kabinett verabschiedete Gesetzesnovelle zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
Künftig wird es von Saatgut, Pflanzen- und Tierprodukten heißen: Es wurden keine gentechnisch veränderten Bestandteile verwendet – jedenfalls nicht absichtlich. Denn unabsichtliche Beimengungen von gentechnisch veränderten Substanzen müssen erst ab einem Anteil von über 0,9 Prozent gekennzeichnet werden. Soweit die schlechte Nachricht von Bundesagrarministerin Renate Künast (Grüne), die am Mittwoch in Berlin das vom Kabinett beschlossene Gentechnikgesetz vorstellte. Deutschland mußte sich einer EU-Vorgabe beugen. Die EU wiederum mußte ihr fünfjähriges Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unter dem Druck der Umweltorganisation WTO aufgeben, die diese Erzeugnisse mit aller Macht auch auf den europäischen Markt bringen will.
Künast setzt nun auf das Prinzip Hoffnung. So ist sie zuversichtlich, daß die ab 18. April kennzeichnungspflichtigen Waren mit Vermerken wie »enthält gentechnisch verändertes Soja« in den Regalen der Supermärkte liegenbleiben. Zudem spekuliert die Ministerin darauf, daß die schärfere Formulierung des Verursacherprinzips in der Gesetzesnovelle die Landwirte davon abhalten wird, gentechnisch verändertes Saatgut einzusetzen. Denn wenn die Kulturen eines Nachbarn durch GVO »verunreinigt« werden, so soll der Gentechnik-Bauer für den entstandenen Schaden haften. Für den Fall, daß mehr als ein Verursacher in Frage kommt, gilt nach dem Gesetzestext sogar eine »gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender GVO-Anbauer«.

Doch nun muß das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben schon Widerstand gegen die Haftungsregeln angekündigt, ebenso die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auch Gerd Sonnleitner, Chef des Deutschen Bauernverbandes, wetterte erneut, die Haftungsregelung sei »völlig inakzeptabel«. Sie verhindere die »konfliktfreie« Koexistenz von grüner Gentechnik und gentechnikfreier Landwirtschaft und damit die »Wahlfreiheit für Verbraucher«. Der DBV könne unter diesen Bedingungen »keinem Landwirt zum Anbau genetisch veränderter Pflanzen raten«.

Dabei läßt auch der Gesetzestext durchaus Schlupflöcher für die Verursacher. Saatgutmultis wie Syngenta können juristisch ohnehin nicht haftbar gemacht werden, wie Ministerin Künast schon im Januar klarstellte. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) glaubt, daß selbst das Gesetz in seiner jetzigen Form keinen Schutz vor der schleichenden Ausbreitung der Gentechnik in der Landwirtschaft bietet. Doris Tropper, stellvertretende BUND-Vorsitzende, kritisiert: »Die Bundesregierung setzt auf eine Risikotechnologie, die kaum einer will und die niemandem etwas bringt – außer einer Handvoll Agro-Konzernen.«

Die Agrarministerin schiebt die Verantwortung für die Zukunft der Umwelt und der Landwirtschaft derweil den Verbrauchern und den Bauern zu: »Wenn die Margarineindustrie kein Interesse an gentechnisch verändertem Raps hat, dann haben die Landwirte auch kein Interesse an einem GVO-Acker in ihrer Nachbarschaft.«


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