Sehr geehrter Herr Dr.
Däke, sehr geehrte Damen und
Herren,
ich bin ein interessierter Leser Ihrer Zeitschrift "Der
Steurzahler". In den Textbeiträgen, vorallem in den letzten Heften, musste
ich feststellen, dass Sie immer öfter das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland mit einer Verfassung verwechseln. Sei es aus
"versehen", sei es Absicht, sei es Anweisung oder sind es andere Gründe,
es stimmt nicht. Es wird dem Deutschen Volk vorgegaugelt, das Grundgesetz ist
die Verfassung Deutschlands. Ein Grundgesetz ist aber keine Verfassung, schon
vom Wortinhalt her kann das nicht möglich sein. Ihnen dürfte bekannt
sein, dass das Deutsche Volk eine Verfassung hat, die Weimarer
Reichsverfassung, vom 11. August 1919. Dies ist die einzige nach
Völkerrecht geltende Verfassung für Deutschland. Übrigens
gilt sie heute noch, denn sie wurde niemals außer Kraft gesetzt, auch
nicht am Ende des 2. Weltkrieges, mit der bedingungslosen Kapitulation der
Deutschen Wehrmacht.
Wie
verhält sich das denn nun mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland? Warum ist es keine Verfassung, ist sie doch schon seit 1949 "in
Kraft" und sämtliche Organe der BRD richten sich danach? Ein Grundgesetz ist dem Inhalt nach ein Gesetz zur
Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, in einem militärisch
besetzten Gebiet, in diesem Fall, der BRD. Warum "gilt" es scheinbar
heute noch, fast 60 Jahre nach Beendigung des 2. Weltkrieges? Haben
Sie sich schon einmal diese Frage gestellt? Ich habe sie mir gestellt und bin
nach Sichtung und Studium der Schriften der unmittelbaren Zeitzeugen, die die
Entstehung des Grundgesetzes für die BRD wesentlich mitgestaltet
haben, zu verblüffenden Erkenntnissen gekommen.
1. Aus
Völkerrechts - Sicht hat das GG niemals gegolten, ja es war sogar
ein schwerer Völkerrechtsbruch der Alliierten , als Sie die
Entstehung des Grundgesetzes anordneten und mit dem
Genehmigungs-schreiben Nr. 50, vom 07.
September 1949 formal "in Kraft setzten", denn sie verstießen damit
eindeutig gegen die Bestimmungen der Haager Landkriegsornung, Artikel 43 (*1).
Mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht war niemals das Deutsche Reich
untergegangen auch nicht, die Weimarer Reichsverfassung rechtsunwirksam
geworden.
2. Das Grundgesetz f. die BRD einschl. aller darauf
basierenden Gesetze, Verordnungen etc. werden deshalb rechtswidrig
angewendet. Nun mögen Sie meinen, dass es doch bis heute auch gut gegangen
ist mit dem GG. Das mag schon sein, aber durch einfache Tatsachen kann man
keine Rechtsverbindlichkeiten herstellen. Selbst die Existenz der BRD ist
völkerrechtswidrig.
3.
Meine Erkenntnis, ganz persönlich
aus dieser Situation ist, dass es gerade das GG für die BRD möglich
macht, ja sogar begünstigt, dass unser Land, wie man
volkstümlich sagt, den Bach hinunter geht. Die Politiker scheren sich doch
einen Dreck um die ( ungültigen) Gesetze, wissen sie doch, es kann ihnen
momentan eh nichts passieren. Wäre die Rechtsgrundlage eine
Verfassung, würde das mit Sicherheit ganz anders aussehen.
Warum erzähle ich Ihnen
das? Ihre Zeitschrift berichtet objektiv und kritisch von dem
Debakel in unserem Land. Ich spüre jedoch auch Ihre Ohnmacht, etwas
verändern zu können , bei allem Respekt vor Ihrer Arbeit und
den kleinen Erfolgen. Gäbe es sie nicht, würde mit Sicherheit
wesentliche Aufklärung fehlen. Die Herrschaften würden
sich dann vielleicht noch mehr ungerechtfertigt am Geld der Steuerzahler
bedienen. Aber eins ist sicher, meine
Damen und Herren, dieser Staat ist nicht mehr reformierbar. Öffentlich
müssen Sie natürlich eine andere Meinung vertreten aber ich bin der
Überzeugung, dass Sie meine Meinung teilen. Diese BRD hat keine
Probleme, sie ist das Problem selbt.
Ein Selbstbedienungsladen, ausgenutzt von arroganten, jedes Augenmass
verlorenen und habgierigen Politikern, Menagern und anderen
Lobbyisten. Glauben Sie, dass eine Wahl oder ein damit verbundener
Machtwechsel dies verändern kann? Wir sind uns einig:
Nein!
Die neuen Machthaber
würden genauso oder vielleicht noch schlimmer "weiter machen", wie die
abgewählten. Da haben wir ja nun genügend Beispiele. Glauben Sie,
dass der von Ihnen schon lang ersehte und übrigends auch dringend zu
erfüllende "Wunsch" nach persönlicher Verantwortung von Politikern,
jemals in Erfüllung gehen wird? Niemals in diesem System, das ist
unmöglich. Also muss sich auch deshalb das System ändern oder
geändert werden. Zumindest ist die Tendenz zu verzeichnen, dass es bald
zusammenbricht und das ist auch gut so. Da brauchen "Außenstehende"
garnicht allzuviel zu tun.
Das machen die Politiker selbst, mit ihren sinnlosen Entscheidungen,
die Lobbyisten wie Gewerkschaften, Kassen, Zusatzkassen u. a. tun ihr" Bestes
"diesen Staat zu ruinieren. Es ist jedoch für einen mitdenkenden
Bürger Deutschlands ein Trauerspiel, diesem Vorgang fast
ohnmächtig zusehen zu müssen, wie unsere Zukunft und die unserer
Kinder und Kindeskinder skrupelos verspielt und das Land ruiniert wird.
Doch was kommt dann und
vorallem warum ist das so, das kommt doch nicht von ungefähr,
oder? Ich habe mir diese Fragen gestellt
und zumindest für mich konkret beantworten können.
Mit diesen Fragen möchte ich
zunächst erst einmal schließen. Ich habe mir erlaubt, Ihnen in der
Anlage einige wichtige Zeitdokumente zur Entstehung des GG zuzusenden, damit
Sie meine Gedanken etwas besser begreifen. Keiner kann die Problematik
Grundgesetz für die BRD und Verfassung besser wissenschaftlich
begründet erläutern, als Dr. C. Schmid, war er doch als Zeitzeuge mit
dabei.
Gleiches trifft für
Prof. Giese zu, der die Aussgaen von Schmid untermauert. Machen Sie sich bitte
selbst Ihre Gedanken zu der genannten Problematik. Ich setze Ihr Einverständnis voraus, dass ich
diesen Brief ins Weltnetz stelle.
Mit freundlichen
Grüßen Ihr treuer und
kritischer Leser
Reiner
Arnold Maurermeister
Anlage:
(*1) Artikel 43 der Haager
Landkriegsordnung ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) hat
folgenden Wortlaut:
Nachdem
die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des
Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängigen
Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung
und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und
zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der
Landesgesetze.
Anmerkung:
Einen zwingenden Grund, im Sinne der
Haager Landkriegsordnung, die Weimarer Reichsverfassung zu ignorieren gab es
nicht. Es wurde auch niemals von den Alliierten ein Grund benannt.
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