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Leserbrief an "Der Steuerzahler"
Sehr geehrter Herr Dr. Däke,
sehr geehrte Damen und Herren,                     


ich bin ein interessierter Leser Ihrer Zeitschrift "Der Steurzahler". In den Textbeiträgen, vorallem in den letzten Heften, musste ich feststellen, dass Sie immer öfter das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit einer Verfassung verwechseln. Sei es aus "versehen", sei es Absicht, sei es Anweisung oder sind es andere Gründe, es stimmt nicht. Es wird dem Deutschen Volk vorgegaugelt, das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Ein Grundgesetz ist aber keine Verfassung, schon vom Wortinhalt her kann das nicht möglich sein. Ihnen dürfte bekannt sein, dass das Deutsche Volk eine Verfassung hat, die Weimarer Reichsverfassung, vom 11. August 1919. Dies ist die einzige nach Völkerrecht geltende Verfassung für  Deutschland. Übrigens gilt sie heute noch, denn sie wurde niemals außer Kraft gesetzt, auch nicht am Ende des 2. Weltkrieges, mit der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht.

Wie verhält sich das denn nun mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland? Warum ist es keine Verfassung, ist sie doch schon seit 1949 "in Kraft" und sämtliche Organe der BRD richten sich danach?
Ein Grundgesetz ist dem Inhalt nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, in einem militärisch besetzten Gebiet, in diesem Fall, der BRD. Warum "gilt" es scheinbar  heute noch,  fast 60 Jahre nach Beendigung des 2. Weltkrieges? Haben Sie sich schon einmal diese Frage gestellt? Ich habe sie mir gestellt und bin nach Sichtung und Studium der Schriften der unmittelbaren Zeitzeugen, die die Entstehung des Grundgesetzes für die BRD wesentlich  mitgestaltet haben, zu verblüffenden Erkenntnissen gekommen.

1.
Aus Völkerrechts - Sicht hat das GG  niemals gegolten, ja es war sogar ein schwerer Völkerrechtsbruch der Alliierten  , als Sie die Entstehung des Grundgesetzes anordneten und mit dem Genehmigungs-schreiben
Nr. 50, vom 07. September 1949 formal "in Kraft setzten", denn sie verstießen damit eindeutig gegen die Bestimmungen der Haager Landkriegsornung, Artikel 43 (*1). Mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht war niemals das Deutsche Reich untergegangen auch nicht, die  Weimarer Reichsverfassung rechtsunwirksam geworden.

2.
Das Grundgesetz f. die BRD einschl. aller darauf  basierenden Gesetze, Verordnungen etc. werden deshalb rechtswidrig angewendet. Nun mögen Sie meinen, dass es doch bis heute auch gut gegangen ist mit dem GG. Das mag schon sein, aber durch einfache Tatsachen kann man keine Rechtsverbindlichkeiten herstellen. Selbst die Existenz der BRD ist völkerrechtswidrig.  

3.
Meine Erkenntnis, ganz persönlich aus dieser Situation ist, dass es gerade das GG für die BRD möglich macht, ja sogar  begünstigt, dass unser Land, wie man volkstümlich sagt, den Bach hinunter geht. Die Politiker scheren sich doch einen Dreck um die ( ungültigen) Gesetze, wissen sie doch, es kann ihnen momentan  eh nichts passieren. Wäre die Rechtsgrundlage eine  Verfassung, würde das mit Sicherheit ganz anders aussehen.


Warum erzähle ich Ihnen das? Ihre Zeitschrift berichtet  objektiv und kritisch von dem  Debakel in unserem Land. Ich spüre jedoch auch Ihre Ohnmacht, etwas  verändern zu können , bei allem Respekt vor Ihrer Arbeit und den kleinen Erfolgen. Gäbe es sie nicht, würde mit Sicherheit  wesentliche Aufklärung  fehlen. Die Herrschaften würden sich dann vielleicht noch mehr ungerechtfertigt am Geld der Steuerzahler bedienen.
Aber eins ist sicher, meine Damen und Herren, dieser Staat ist nicht mehr reformierbar. Öffentlich müssen Sie natürlich eine andere Meinung vertreten aber ich bin der Überzeugung, dass Sie meine Meinung teilen.  Diese BRD hat keine Probleme, sie ist das Problem selbt.

Ein Selbstbedienungsladen, ausgenutzt von arroganten, jedes Augenmass verlorenen und habgierigen Politikern, Menagern  und anderen  Lobbyisten. Glauben Sie, dass eine Wahl oder ein  damit verbundener Machtwechsel dies verändern kann? Wir sind uns einig: Nein!

Die neuen Machthaber würden genauso oder vielleicht noch schlimmer "weiter machen", wie die abgewählten. Da haben wir ja nun genügend Beispiele. Glauben Sie, dass der von Ihnen schon lang ersehte und übrigends auch dringend zu erfüllende "Wunsch" nach persönlicher Verantwortung von Politikern, jemals in Erfüllung gehen wird? Niemals in diesem System, das ist unmöglich. Also muss sich auch deshalb das System ändern oder geändert werden. Zumindest ist die Tendenz zu verzeichnen, dass es bald zusammenbricht und das ist auch gut so. Da brauchen "Außenstehende"  garnicht allzuviel zu tun.

Das machen die Politiker selbst, mit ihren sinnlosen Entscheidungen, die Lobbyisten wie Gewerkschaften, Kassen, Zusatzkassen u. a. tun ihr" Bestes "diesen Staat zu ruinieren. Es ist jedoch für einen mitdenkenden  Bürger Deutschlands ein Trauerspiel, diesem Vorgang fast ohnmächtig zusehen zu müssen, wie unsere Zukunft und die unserer Kinder und Kindeskinder skrupelos verspielt und das Land ruiniert wird.  

Doch was kommt dann und vorallem warum ist das so, das kommt doch nicht von ungefähr, oder?
Ich habe mir diese Fragen gestellt und zumindest für mich konkret beantworten können.

Mit diesen Fragen möchte ich zunächst erst einmal schließen. Ich habe mir erlaubt, Ihnen in der Anlage einige wichtige Zeitdokumente zur Entstehung des GG zuzusenden, damit Sie meine Gedanken  etwas besser begreifen. Keiner kann die Problematik Grundgesetz für die BRD und Verfassung besser wissenschaftlich begründet erläutern, als Dr. C. Schmid, war er doch als Zeitzeuge mit dabei.

Gleiches trifft für Prof. Giese zu, der die Aussgaen von Schmid untermauert. Machen Sie sich bitte selbst Ihre Gedanken zu der genannten Problematik.
Ich setze Ihr Einverständnis voraus, dass ich diesen Brief ins Weltnetz stelle.
 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr treuer und kritischer Leser




Reiner Arnold
Maurermeister
 

Anlage:

(*1)
Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) hat folgenden Wortlaut:

„ Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängigen Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

Anmerkung:
Einen zwingenden Grund, im Sinne der Haager Landkriegsordnung, die Weimarer Reichsverfassung zu ignorieren gab es nicht. Es wurde  auch niemals von den Alliierten ein Grund benannt.


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