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Die anthroposophisch-homöopathische
Arzneimittelfirma WELEDA legt als erste eine Liste von weiterhin durch die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähigen Präparaten
vor, wonach viele Krankheiten auch künftig ohne lebensgefährliche
Nebenwirkungen behandelt werden können. Unsere Aufgabe ist es, das in der
Bevölkerung zu verbreiten, denn die meisten Patienten wissen nicht, dass
es bessere Alternativen gibt zu den Chemikalien, die sie nach Lektüre des
Beipackzettels am liebsten nicht nehmen würden.
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Sportvereinen und ähnlichen Multiplikationsfaktoren !
Es bleibt im übrigen rechtswidrig, dass
ein Ausschuß entscheidet, was Therapiestandard ist. Das kann nur der Arzt
gegenüber jedem Patienten im Einzelfall:
Die Ärztekammer Nordrhein stellte nach
der Strafentwehrung des Embryonalmordes in den ersten drei
Schwangerschaftsmonaten klar, dass wir ÄrztInnen keiner Weisung
auch keiner gesetzlichen folgen dürfen, die unserem Grundauftrag
widerspricht: Krankheiten auf die bestmögliche Art zu heilen und alles zu
unterlassen, was dem Leben schadet.
Nach den inzwischen veröffentlichten
Richtlinien zu rezeptfreien Arzneimitteln ab 01.04.04 sind diese weiterhin
zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn sie
bei einer schwerwiegenden Krankheit als Therapiestandard gelten.
Therapiestandard ist, dass der Kranke nicht mehr als unumgänglich
geschädigt oder gefährdet werden darf. Also muß oft das
nebenwirkungsfreie, hochwirksame Naturheilmittel der rezeptpflichtigen
Chemikalie vorgezogen werden.
Angesichts von mindestens 20.000 Toten/Jahr
in Deutschland durch rezeptpflichtige Chemikalien ist die ethische und
juristische Vorgabe klar. Die Entscheidung kann nur der Arzt im Einzelfall
treffen. Sofern der Hersteller die Verordnungsfähigkeit auf rosa
Kassenrezept nicht bereits erreicht hat wie die WELEDA, erfolgt die Verordnung
von Naturheilmitteln vorerst auf grünem Rezept. Bei diesen Mitteln
muß der Patient sein Recht selbst durchsetzen, am besten mithilfe einer
Vereinigung. So versendet der Verein für Anthroposophisches
Heilwesen e.V., Johannes-Kepler-Str. 56, D 75378 Bad Liebenzell,
Tf. 07052/93010, Fax 07052/930110, email: verein@heilwesen.de, auf Anfrage eine Broschüre:
Wie gründen wir eine Patienteninitiative? Preis 4 Euro, Best.nr.
174. Der Gemeinsame
Bundesausschuß, der über die Erstattungsfähigkeit entscheidet,
tagt in Permanenz.
Als erstes sollte der Patient seinen Arzt auf eine
erstattungsfähige naturheilkundliche Therapie ansprechen.
Dr.med.Heinz Gerhard Vogelsang, Internist u.
Arzt f. Naturheilverfahren. Homöopathie. Leydelstr. 35, D-47802 Krefeld.
Tf. = Fax 02151/563294. Bus 52 u. 60 ab Krefeld Hbf. bis Haltestelle
Leydelstraße. http://www.homoeopathie-krefeld.de/ , email: arzt11@web.de
- ALLE KASSEN - Die von ÄrztInnen angewandte Homöopathie wird von
den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.
Mitglied von
INTERDIS (Interdisziplinäre Vereinigung
kritischer Zukunftsplanung), Präsident: Hans Kaegelmann, Internist,
Schriftsteller und Philosoph, Pf.1168, D - 51556 Windeck/Sieg. Internet:
http://www.interdis-wis.de/ - email:
jakobi-fn@t-online.de -
Ehrenmitglied der deutschen Sektion Medizin ist Herr Prof. Dr. med. Rudolf
GROSS, em. Ordinarius f. Innere Medizin der Universität Köln.
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