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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
05.2004 Dr.med.Heinz Gerhard Vogelsang Info von:  homoeopathie-krefeld
Dr. Vogelsang hat erneut wichtige Infos für uns alle!

Die anthroposophisch-homöopathische Arzneimittelfirma WELEDA legt als erste eine Liste von weiterhin durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähigen Präparaten vor, wonach viele Krankheiten auch künftig ohne lebensgefährliche Nebenwirkungen behandelt werden können. Unsere Aufgabe ist es, das in der Bevölkerung zu verbreiten, denn die meisten Patienten wissen nicht, dass es bessere Alternativen gibt zu den Chemikalien, die sie nach Lektüre des Beipackzettels am liebsten nicht nehmen würden.

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Es bleibt im übrigen rechtswidrig, dass ein Ausschuß entscheidet, was Therapiestandard ist. Das kann nur der Arzt gegenüber jedem Patienten im Einzelfall:

Die Ärztekammer Nordrhein stellte nach der Strafentwehrung des Embryonalmordes in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten klar, dass wir ÄrztInnen keiner Weisung – auch keiner gesetzlichen – folgen dürfen, die unserem Grundauftrag widerspricht: Krankheiten auf die bestmögliche Art zu heilen und alles zu unterlassen, was dem Leben schadet.

Nach den inzwischen veröffentlichten Richtlinien zu rezeptfreien Arzneimitteln ab 01.04.04 sind diese weiterhin zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn sie bei einer schwerwiegenden Krankheit als Therapiestandard gelten. Therapiestandard ist, dass der Kranke nicht mehr als unumgänglich geschädigt oder gefährdet werden darf. Also muß oft das nebenwirkungsfreie, hochwirksame Naturheilmittel der rezeptpflichtigen Chemikalie vorgezogen werden.

Angesichts von mindestens 20.000 Toten/Jahr in Deutschland durch rezeptpflichtige Chemikalien ist die ethische und juristische Vorgabe klar. Die Entscheidung kann nur der Arzt im Einzelfall treffen. Sofern der Hersteller die Verordnungsfähigkeit auf rosa Kassenrezept nicht bereits erreicht hat wie die WELEDA, erfolgt die Verordnung von Naturheilmitteln vorerst auf grünem Rezept. Bei diesen Mitteln muß der Patient sein Recht selbst durchsetzen, am besten mithilfe einer Vereinigung. So versendet der „Verein für Anthroposophisches Heilwesen e.V.“, Johannes-Kepler-Str. 56, D – 75378 Bad Liebenzell, Tf. 07052/93010, Fax 07052/930110, email: verein@heilwesen.de, auf Anfrage eine Broschüre: Wie gründen wir eine Patienteninitiative? Preis 4 Euro, Best.nr. 174. Der Gemeinsame Bundesausschuß, der über die Erstattungsfähigkeit entscheidet, tagt in Permanenz.

Als erstes sollte der Patient seinen Arzt auf eine erstattungsfähige naturheilkundliche Therapie ansprechen.

Dr.med.Heinz Gerhard Vogelsang, Internist u. Arzt f. Naturheilverfahren. Homöopathie. Leydelstr. 35, D-47802 Krefeld. Tf. = Fax 02151/563294. Bus 52 u. 60 ab Krefeld Hbf. bis Haltestelle Leydelstraße. http://www.homoeopathie-krefeld.de/ , email: arzt11@web.de - ALLE KASSEN - Die von ÄrztInnen angewandte Homöopathie wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.

Mitglied von

INTERDIS (Interdisziplinäre Vereinigung kritischer Zukunftsplanung), Präsident: Hans Kaegelmann, Internist, Schriftsteller und Philosoph, Pf.1168, D - 51556 Windeck/Sieg. Internet: http://www.interdis-wis.de/ - email:

jakobi-fn@t-online.de - Ehrenmitglied der deutschen Sektion Medizin ist Herr Prof. Dr. med. Rudolf GROSS, em. Ordinarius f. Innere Medizin der Universität Köln.



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Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
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