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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
Mai 2004 Andreas Kirchmair Info von:  www.initiative.at
Plädoyer gegen eine ungefragte Organentnahme bei Sterbenden!
Organentnahme

"... und man sieht nur, die im Licht sind, die im Dunkeln sieht man nicht" wer kennt nicht diesen alten Schlager? Wir alle haben von den "Erfolgen" der seit Ende der 60er Jahre boomenden Transplantationsmedizin und über Organempfänger gehört und gelesen, insbesondere die beteiligten Ärzte stehen regelmäßig im Scheinwerferlicht. Nur, wo kommen die Organe her, die transplantiert werden, wer sind die "im Dunkeln"? Sind es Leichen, wie das Gesetz fordert, oder sind es (noch) Lebende - handelt es sich dabei nur um eine semantische oder um eine sehr grundsätzliche Frage?

Als Präsident eines österreichischen Patientenvereins, der sich für Menschenwürde in der Medizin einsetzt und der sich u.a. seit rund 10 Jahren mit der Problematik der Organentnahmen befaßt, habe ich Argumente zusammengetragen, warum die bestehenden gesetzlichen Grundlagen in Österreich problematisch sind und warum diese daher nach unserer Überzeugung aufgehoben werden müssen:

1. Es sind Sterbende, nicht Tote
2. Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will
3. Die Bevölkerung wird (bewusst) getäuscht
4. Die Praxis zeigt eine bedenkliche Eigendynamik (Organbegehren)
5. Vor dem Gesetz trägt niemand die Verantwortung
6. Auch in der medizinischen Wissenschaft zunehmend umstritten

Diese Stellungnahme beleuchtet die Situation in Österreich, die durch die Art der Einbindung der Bevölkerung, die sogenannte Widerspruchslösung ("jeder, der nicht offiziell widerspricht, stimmt zu") noch verschärft wird, im Gegensatz zu der in Deutschland praktizierten erweiterten Zustimmungslösung (auch Verwandte können noch zustimmen). In der Schweiz gilt je nach Kanton eine der beiden Lösungen. Aber das Grundthema, Sterbende zu explantieren, ist in allen Ländern das gleiche.
Es würde sich lohnen, darüber nachzudenken, wie es dazu gekommen ist, daß die Mediziner heute eine solche Macht haben. Daß sie politische Freiräume bekommen haben, in denen sie schalten und walten können, ohne daß die Konsequenzen und die Erfolge ihres Tuns gründlich und von mehreren Seiten hinterfragt werden. Daß sie sogar sterbende Menschen für tot erklären können. Nur würde das den Rahmen dieses Artikels sprengen. Daher zurück zum Thema:

Ausgangssituation

1982 wurde im österreichischen Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien (und ohne z.B. die Stellungnahme der katholischen Kirche einzuholen) das "Bundesgesetz über Organentnahme bei "Verstorbenen", beschlossen, das "die operative Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren erlaubt, sobald der "Spender" verstorben ist." Unser Punkt ist einfach erklärt: Die Organe von Toten sind unbrauchbar. Nur die Organe eines (für hirntot erklärten) Menschen, der aber noch atmet und fiebert, während der Explantation Narkotika sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel erhält ("Lebende Leichen"), können für Transplantationen verwendet werden (empfehle dazu das Buch "Herzloser Tod" von Baureithel u. Bergmann 99). Die Vorverlegung des Individualtodes durch den sogenannten Hirntod (1968) hat nicht nur mehrere Todeszeitpunkte, sondern auch eine ethische Grauzone geschaffen.

1. Es sind Sterbende, nicht Tote

Daß es sich um eine ethische Grauzone handelt, bestreitet heute niemand mehr, aber sie wird öffentlich und politisch zumindest in Österreich kaum diskutiert. Nach jahrelanger Beschäftigung mit diesem Thema sind wir im Vorstand unseres Vereins zur Überzeugung gekommen, daß diese Menschen (in Österreich zuletzt rund 180 pro Jahr) zwar im Sterben liegen, aber noch leben, und erst dann sterben, wenn ihnen am Ende der Explantation das Herz herausgeschnitten wird. Daß also in Österreich u. E. ungefragt, aber gesetzlich legitimiert, ein Leben für die Gesundung eines anderen Lebens eingesetzt wird. Wie kommen wir dazu, derartige (manche werden sagen ungeheuerliche) Behauptungen aufzustellen ?

  • Lesen Sie bitte unsere bisher unbeantwortet gebliebenen "Fragen zum Thema Organentnahmen" am Ende dieses Beitrages.
  • Hören Sie über neue Erkenntnisse von Forschungsinstituten über das menschliche Herz (z.B. Heartmath Institute in USA), die beweisen, daß das Herz eine zweite "Kommandozentrale" des Menschen darstellt, weil "...complex neuro-structures exist not only in the brain but in the heart as well. Actions in the heart precede the actions of both the body and the mind."
  • Hören Sie die Stimme des Papstes, der zum XI. Welttag der Kranken im Februar 2003 davon sprach, daß "das Leben von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende (Anm.: nicht bis zu seinem Tod!) geschützt und verteidigt werden muß".
  • Reden Sie bitte mit Angehörigen von Explantierten, die ihre Lieben vor und nach der Transplantation gesehen und kaum wiedererkannt haben.
  • Schauen Sie selbst in das Gesicht eines Explantierten und urteilen Sie selbst, ob er eines friedlichen oder eines gewaltsamen Todes gestorben ist.
2. Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will

Diese Sterbenden verlieren, sobald sie für hirntot erklärt werden, jeglichen Rechtsschutz als Person, sie haben keine Lobby mehr, als Verstorbene haben sie einen anderen Status (Pietät, etc.); sie werden sogar ihren Angehörigen entzogen. Und sie werden nur deshalb für tot erklärt, weil man etwas von ihnen will, nämlich ihre Organe, und nicht, um ihnen zu helfen. Vergleichbar einem Vermißten, der für tot erklärt wird, um Armen seine Güter übergeben zu können ("der Zweck heiligt die Mittel"). Die Hirntod-Diagnose ist heute praktisch ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit.

3. Die Bevölkerung wird (bewusst?) getäuscht

Die Durchführung dieses Gesetzes fußt in Österreich auf 2 Pfeilern, dem Hirntod und der Widerspruchsregelung. Diese Ausgangssituation ist nur sehr wenigen Experten bekannt. Wenn Sie sich in der Bevölkerung umhören, werden Sie erfahren, daß mindestens 90% von anderen Annahmen ausgehen, nämlich der, daß die Patienten "wirklich" tot sind ("Herz-Kreislauf-Tod", "letzter Atemzug") und daß die Zustimmungslösung gilt, wie in Deutschland. Juristen sprechen davon, daß, wer die Unwissenheit eines anderen zu seinem Schaden ausnutzt, den Tatbestand des Betruges setzt.
In der Öffentlichkeit wird weiters in bewußter Verdrehung der gesetzlichen Situation der Widerspruchsregelung der Begriff "Organspender" verwendet, obwohl für eine Spende Freiwilligkeit und informierte Zustimmung Voraussetzung sind - diese Bezeichnung ist eindeutig falsch. Auch der sehr oft verwendete Begriff der Nächstenliebe ist eine Verdrehung, weil de facto die "Nächstenliebe" nicht bewußt persönlich geschenkt, sondern staatlich verordnet wird, als eine "Auf-opferungspflicht".

4. Die Praxis zeigt eine bedenkliche Eigendynamik

Es ist eine Mauer des Schweigens und der Angst entstanden. Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz heute in der Praxis der österr. Krankenhäuser ?

  • Angehörige erfahren schmerzhaft und durch die Widerspruchsregelung unvorbereitet, daß ihnen im Krankenhaus mit Feststellung des Hirntodes das "Sorge-recht" über ihre Lieben, auch ihre Kinder, entzogen wird ("sie gehören Euch nicht mehr") - und weder die Angehörigen noch ein Priester dürfen in der "wirklichen" Sterbestunde dabei sein.
  • Ärzte und Krankenhauspersonal sind zerrissen zwischen der Aufgabe, das Leben eines Menschen zu retten und den Patienten als "Organlagerstätte" (so wie Öl- und Minerallagerstätten), also als Sache zu sehen - kann ein Arzt wirklich gleichzeitig beiden Anliegen dienen ?
  • Patienten können nicht mehr vertrauen, daß im Krankenhaus oder im Rettungsauto und Hubschrauber alles getan wird, um ihr Leben zu retten. Von ihren Angehörigen können sie im Krankenhaus nicht mehr allein gelassen werden - verlieren sie da nicht allmählich das Vertrauen zu den Ärzten ?
  • Die Not der Patienten, die auf fremde Organe warten, ist groß und erhöht den Druck auf alle Beteiligten, diese Organe zur Verfügung zu stellen. Wir sehen Entwicklungen, die von einem gut organisierten Organbedarf in Richtung Organbegehren gehen; mobile Hirntoddiagnostik-Teams durchstreifen unser Land auf der Suche nach passenden Unfallopfern (s. ÖBIG Transplant Jahresbericht 2001).
5. Vor dem Gesetz trägt niemand die Verantwortung

Eine persönliche Bemerkung als Unternehmensberater, ein Blick auf das österreichische Bundesgesetz zeigt, daß hier niemand eine persönliche Verantwortung trägt: Der betroffene Sterbende und seine Angehörigen sind durch die weitgehend unbekannte Widerspruchsregelung aus der Verantwortung genommen, die Juristen verlassen sich auf die Mediziner, der Neurochirurg stellt nur den Hirntod fest, der Anästhesist kümmert sich nur um die Narkose, der Transplanteur operiert nur die Organe heraus und reist schnell mit dem Flugzeug wieder ab, usw. Mein persönlicher Eindruck nach mehreren Diskussionen mit Beteiligten: Die meisten haben ein schlechtes Gewissen ...
Weitere Fragen: Wer übt eine Kontrolle aus ? Was passiert bei Verletzung des Gesetzes - gibt es überhaupt irgendwelche Sanktionen außer den lächerlichen 2.200 Euro ? Ist der tote menschliche Körper ein "herrenloses Gut" oder gibt es jemand, der ein "Sorgerecht" hat ?

6. Auch in der medizinischen Wissenschaft zunehmend umstritten

Uns ist sehr wohl bewußt, daß (mehrheitlich) nach dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft der Tod eines Menschen mit der Einstellung der Gehirntätigkeit eintritt, nur halten immer mehr Menschen weltweit - Ärzte, Philosophen, Theologen und Bischöfe - dieses Konzept des Hirntodes mit seinen mittlerweile über 30 verschiedenen Definitionen für einen Irrweg oder für überholt und für so brüchig, wie die ehemalige Berliner Mauer.
Lassen Sie mich als Demokrat noch ein Argument hinzufügen: Auch der "Stand der medizinischen Wissenschaft" basiert auf Interessen und auf Mehrheitsentscheidungen medizinischer Experten. Kann es in unserer pluralistischen Gesellschaft überhaupt einen einheitlichen Stand der medizinischen Wissenschaft geben ? Und darf dieser Stand absolut genommen werden, darf die Gesundheit absolut genommen werden ? Der Schutz des Lebens stellt einen Grundwert, die Frage ob ein Mensch noch lebt oder schon tot ist, damit eine Schlüsselfrage unserer Verfassung dar, sollte da bei Entscheidungen darüber nicht auch eine qualifiziertere Mehrheit notwendig sein ? Und wäre es nicht auch politisch klug, in einer solchen Frage, wo es um Grenzen zwischen Leben und Tod, um das Abwägen von Grundwerten aber auch um die spirituelle Dimension geht, die Stellungnahmen der Kirchen einzuholen ?

7. Alle Beteiligten sind überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich sind

Die Widerspruchsregelung entspricht einer aufgeklärten und reifen Demokratie wie bei uns nicht mehr, hat ihr nie entsprochen. Sie hat auch die bestehenden Widersprüche nie beseitigt, sondern immer nur kaschiert. Aber abgesehen davon ist es an der Zeit ehrlich einzugestehen, daß dieses Gesetz mehr Fragen aufwirft als Antworten gegeben werden können und daß es alle Beteiligten überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich sind -- wir sind zu weit gegangen und haben uns verrannt:

  • Menschen können nicht gleichzeitig leben und tot sein.
  • Ärzte können nicht gleichzeitig Leben retten versuchen und ihre Patienten für die Explantation vorbereiten.
  • Angehörige können nicht gleichzeitig ihr Sorgerecht ausüben und vor dem Sterben und vor der Explantation nach Hause geschickt werden.
  • Politiker können nicht von Eigenverantwortung der Bürger und von Transparenz reden und gleichzeitig beschließen, daß jeder zustimmt, der nicht widerspricht.
  • Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) in Wien, welches das "Widerspruchsregister" führt und das Koordinationsbüro für Transplantationsmedizin ist, kann nicht gleichzeitig für ein möglichst hohes Organaufkommen sorgen und so umfassend informieren, daß es wieder zurückgeht.

Und es ist an der Zeit Farbe zu bekennen und zuzugeben, daß es kaum noch Organspender geben würde, wenn die Menschen wüßten, was im Operationssaal des Krankenhauses wirklich mit ihnen passiert ! Es ist sicher kein Zufall, daß in Österreich in den letzten Monaten verschiedene Medien dieses Thema aufgegriffen und damit ein tiefsitzendes Unbehagen artikuliert haben (s. Quellen). Wir müssen uns daher mit Nachdruck dafür einsetzen, daß derlei Gesetze aufgehoben werden, daß alle Menschen in Würde sterben können und daß andere Wege gesucht werden, um kranken Menschen zu helfen. Die Frau Bundesminister für Gesundheit Rauch-Kallat sprach vor kurzem in Zusammenhang mit einer neuen Gesundheitspolitik von den Prinzipien Gerechtigkeit, Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit, wir würden dem gerne Würde des Menschen hinzufügen.
Uns ist bewußt, daß die Konsequenzen dieser Erkenntnisse schwerwiegend sind: Im Verhältnis Gesellschaft - Medizin, aber auch in Bezug auf viele Patienten, denen damit zunächst die Hoffnung auf Verbesserung ihrer Gesundheit genommen werden könnte. Mit dem Anspruch auf Ehrlichkeit und in Verantwortung und in Respekt gegenüber allen Betroffenen, den im Medizinbetrieb Tätigen, im besonderen aber den Sterbenden, ihren Angehörigen und den um Heilung bangenden Kranken verantwortungsvoll die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen ist schwierig, aber unumgänglich.

Es fällt uns wahrlich nicht leicht, dies alle niederzuschreiben, weil wir daraus keinen Vorteil ziehen, sondern uns bisher bei Verantwortungsträgern (im Gegensatz zu den einfachen Leuten) überwiegend Anfeindungen und Unverständnis eingehandelt haben. Wir tun es dennoch aus unserer Verantwortung als Bürger und im Einsatz für das, wofür unser Verein steht, Menschenwürde in der Medizin.

Fragen zum Thema Organentnahmen
  • Wenn der "Hirntod" ein neues Todeskriterium ist, welche Auswirkungen hat dann die Entwicklung des Hirns ("Hirngeburt") auf die Entstehung des Lebens ?
  • Es gibt neben dem (allgemein üblichen) Herz-Kreislauf-Tod mittlerweile über 30 verschiedene Definitionen für den Hirntod. Welche ist relevant für das Gebot "Du sollst nicht töten" ? Und welche dieser Definitionen gilt für das amtliche Sterbedatum ?
  • Ist es ethisch vertretbar, daß alle Untersuchungen ab dem Zeitpunkt der Festlegung als möglicher Organ"spender" (oft schon im Rettungsauto oder -Hubschrauber) - also auch die spätere Hirntod-Diagnose - nicht mehr auf das Wohl des Sterbenden, sondern auf seine schnelle Explantation gerichtet sind ?
  • Potentielle Organempfänger (auf Wartelisten) wünschen sich oft den baldigen Tod eines Menschen, um ein Organ zu bekommen - ist das gut ?
  • Die Hirntod-Diagnose ist ein (irreversibles) Todesurteil unter großem Zeitdruck und ohne Berufung, das weder Irrtum noch Fehleranfälligkeit von Geräten berücksichtigt. Es gibt Fälle, wo sich die Diagnose als falsch herausgestellt hat - welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen ?
  • Bei einem Todesurteil gibt es in unserem Rechtssystem die Möglichkeit der Berufung, bei der Hirntod-Diagnose nicht - welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen ?
  • Ist das menschliche Herz nicht mehr als nur ein Körperorgan und ist der Mensch nicht mehr als die Summe seiner Organe ?
  • Gibt es ein Bewußtsein für Sterbende, das die Explantation speichert ?
  • Gibt uns das Gesicht eines Explantierten Aufschluß darüber, ob er eines friedlichen oder eines gewaltsamen Todes gestorben ist ?
  • Welche "Rolle" spielt die Seele beim Sterben ? "

Quellen:
Bundesgesetz: Entnahme von Organen oder Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation, 1982
Leserbrief vom 8. Juni 2003 einer Frau in der "Kronen Zeitung", die im Koma lag und hörte, sie sei ein "ideales Ersatzteillager"
"Für tot erklärt, dem Anschein nach am Leben" (Die Presse vom 14. Mai 2002, S 23)
"Wann ist der Mensch wirklich tot ? (Die Furche vom 1. Febr. 2001, S 8)



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