"... und man
sieht nur, die im Licht sind, die im Dunkeln sieht man nicht" wer kennt nicht
diesen alten Schlager? Wir alle haben von den "Erfolgen" der seit Ende der 60er
Jahre boomenden Transplantationsmedizin und über Organempfänger
gehört und gelesen, insbesondere die beteiligten Ärzte stehen
regelmäßig im Scheinwerferlicht. Nur, wo kommen die Organe her, die
transplantiert werden, wer sind die "im Dunkeln"? Sind es Leichen, wie das
Gesetz fordert, oder sind es (noch) Lebende - handelt es sich dabei nur um eine
semantische oder um eine sehr grundsätzliche Frage?
Als
Präsident eines österreichischen Patientenvereins, der sich für
Menschenwürde in der Medizin einsetzt und der sich u.a. seit rund 10
Jahren mit der Problematik der Organentnahmen befaßt, habe ich Argumente
zusammengetragen, warum die bestehenden gesetzlichen Grundlagen in
Österreich problematisch sind und warum diese daher nach unserer
Überzeugung aufgehoben werden müssen:
1. Es sind
Sterbende, nicht Tote 2. Für tot erklärt, weil man etwas von
ihnen haben will 3. Die Bevölkerung wird (bewusst) getäuscht
4. Die Praxis zeigt eine bedenkliche Eigendynamik (Organbegehren) 5.
Vor dem Gesetz trägt niemand die Verantwortung 6. Auch in der
medizinischen Wissenschaft zunehmend umstritten
Diese Stellungnahme
beleuchtet die Situation in Österreich, die durch die Art der Einbindung
der Bevölkerung, die sogenannte Widerspruchslösung ("jeder, der nicht
offiziell widerspricht, stimmt zu") noch verschärft wird, im Gegensatz zu
der in Deutschland praktizierten erweiterten Zustimmungslösung (auch
Verwandte können noch zustimmen). In der Schweiz gilt je nach Kanton eine
der beiden Lösungen. Aber das Grundthema, Sterbende zu explantieren, ist
in allen Ländern das gleiche. Es würde sich lohnen, darüber
nachzudenken, wie es dazu gekommen ist, daß die Mediziner heute eine
solche Macht haben. Daß sie politische Freiräume bekommen haben, in
denen sie schalten und walten können, ohne daß die Konsequenzen und
die Erfolge ihres Tuns gründlich und von mehreren Seiten hinterfragt
werden. Daß sie sogar sterbende Menschen für tot erklären
können. Nur würde das den Rahmen dieses Artikels sprengen. Daher
zurück zum Thema:
1982 wurde im
österreichischen Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien (und ohne z.B.
die Stellungnahme der katholischen Kirche einzuholen) das "Bundesgesetz
über Organentnahme bei "Verstorbenen", beschlossen, das "die operative
Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren erlaubt, sobald der "Spender"
verstorben ist." Unser Punkt ist einfach erklärt: Die Organe von Toten
sind unbrauchbar. Nur die Organe eines (für hirntot erklärten)
Menschen, der aber noch atmet und fiebert, während der Explantation
Narkotika sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel erhält ("Lebende Leichen"),
können für Transplantationen verwendet werden (empfehle dazu das Buch
"Herzloser Tod" von Baureithel u. Bergmann 99). Die Vorverlegung des
Individualtodes durch den sogenannten Hirntod (1968) hat nicht nur mehrere
Todeszeitpunkte, sondern auch eine ethische Grauzone geschaffen.
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1. Es sind
Sterbende, nicht Tote |
Daß es
sich um eine ethische Grauzone handelt, bestreitet heute niemand mehr, aber sie
wird öffentlich und politisch zumindest in Österreich kaum
diskutiert. Nach jahrelanger Beschäftigung mit diesem Thema sind wir im
Vorstand unseres Vereins zur Überzeugung gekommen, daß diese
Menschen (in Österreich zuletzt rund 180 pro Jahr) zwar im Sterben liegen,
aber noch leben, und erst dann sterben, wenn ihnen am Ende der Explantation das
Herz herausgeschnitten wird. Daß also in Österreich u. E. ungefragt,
aber gesetzlich legitimiert, ein Leben für die Gesundung eines anderen
Lebens eingesetzt wird. Wie kommen wir dazu, derartige (manche werden sagen
ungeheuerliche) Behauptungen aufzustellen ?
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Lesen Sie bitte unsere bisher unbeantwortet
gebliebenen "Fragen zum Thema Organentnahmen" am Ende dieses
Beitrages.
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Hören Sie über neue Erkenntnisse
von Forschungsinstituten über das menschliche Herz (z.B. Heartmath
Institute in USA), die beweisen, daß das Herz eine zweite
"Kommandozentrale" des Menschen darstellt, weil "...complex neuro-structures
exist not only in the brain but in the heart as well. Actions in the heart
precede the actions of both the body and the mind."
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Hören Sie die Stimme des Papstes, der
zum XI. Welttag der Kranken im Februar 2003 davon sprach, daß "das Leben
von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende (Anm.: nicht bis
zu seinem Tod!) geschützt und verteidigt werden muß".
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Reden Sie bitte mit Angehörigen von
Explantierten, die ihre Lieben vor und nach der Transplantation gesehen und
kaum wiedererkannt haben.
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Schauen Sie selbst in das Gesicht eines
Explantierten und urteilen Sie selbst, ob er eines friedlichen oder eines
gewaltsamen Todes gestorben ist.
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2. Für tot
erklärt, weil man etwas von ihnen haben will |
Diese Sterbenden
verlieren, sobald sie für hirntot erklärt werden, jeglichen
Rechtsschutz als Person, sie haben keine Lobby mehr, als Verstorbene haben sie
einen anderen Status (Pietät, etc.); sie werden sogar ihren
Angehörigen entzogen. Und sie werden nur deshalb für tot
erklärt, weil man etwas von ihnen will, nämlich ihre Organe, und
nicht, um ihnen zu helfen. Vergleichbar einem Vermißten, der für tot
erklärt wird, um Armen seine Güter übergeben zu können
("der Zweck heiligt die Mittel"). Die Hirntod-Diagnose ist heute praktisch ein
Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit.
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3. Die Bevölkerung wird (bewusst?)
getäuscht |
Die
Durchführung dieses Gesetzes fußt in Österreich auf 2 Pfeilern,
dem Hirntod und der Widerspruchsregelung. Diese Ausgangssituation ist nur sehr
wenigen Experten bekannt. Wenn Sie sich in der Bevölkerung umhören,
werden Sie erfahren, daß mindestens 90% von anderen Annahmen ausgehen,
nämlich der, daß die Patienten "wirklich" tot sind
("Herz-Kreislauf-Tod", "letzter Atemzug") und daß die
Zustimmungslösung gilt, wie in Deutschland. Juristen sprechen davon,
daß, wer die Unwissenheit eines anderen zu seinem Schaden ausnutzt, den
Tatbestand des Betruges setzt. In der Öffentlichkeit wird weiters in
bewußter Verdrehung der gesetzlichen Situation der Widerspruchsregelung
der Begriff "Organspender" verwendet, obwohl für eine Spende
Freiwilligkeit und informierte Zustimmung Voraussetzung sind - diese
Bezeichnung ist eindeutig falsch. Auch der sehr oft verwendete Begriff der
Nächstenliebe ist eine Verdrehung, weil de facto die "Nächstenliebe"
nicht bewußt persönlich geschenkt, sondern staatlich verordnet wird,
als eine "Auf-opferungspflicht".
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4. Die Praxis
zeigt eine bedenkliche Eigendynamik |
Es ist eine
Mauer des Schweigens und der Angst entstanden. Welche Auswirkungen hat dieses
Gesetz heute in der Praxis der österr. Krankenhäuser
?
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Angehörige erfahren schmerzhaft und
durch die Widerspruchsregelung unvorbereitet, daß ihnen im Krankenhaus
mit Feststellung des Hirntodes das "Sorge-recht" über ihre Lieben, auch
ihre Kinder, entzogen wird ("sie gehören Euch nicht mehr") - und weder die
Angehörigen noch ein Priester dürfen in der "wirklichen" Sterbestunde
dabei sein.
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Ärzte und Krankenhauspersonal sind
zerrissen zwischen der Aufgabe, das Leben eines Menschen zu retten und den
Patienten als "Organlagerstätte" (so wie Öl- und
Minerallagerstätten), also als Sache zu sehen - kann ein Arzt wirklich
gleichzeitig beiden Anliegen dienen ?
-
Patienten können nicht mehr vertrauen,
daß im Krankenhaus oder im Rettungsauto und Hubschrauber alles getan
wird, um ihr Leben zu retten. Von ihren Angehörigen können sie im
Krankenhaus nicht mehr allein gelassen werden - verlieren sie da nicht
allmählich das Vertrauen zu den Ärzten ?
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Die Not der Patienten, die auf fremde
Organe warten, ist groß und erhöht den Druck auf alle Beteiligten,
diese Organe zur Verfügung zu stellen. Wir sehen Entwicklungen, die von
einem gut organisierten Organbedarf in Richtung Organbegehren gehen; mobile
Hirntoddiagnostik-Teams durchstreifen unser Land auf der Suche nach passenden
Unfallopfern (s. ÖBIG Transplant Jahresbericht 2001).
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5. Vor dem Gesetz
trägt niemand die Verantwortung |
Eine
persönliche Bemerkung als Unternehmensberater, ein Blick auf das
österreichische Bundesgesetz zeigt, daß hier niemand eine
persönliche Verantwortung trägt: Der betroffene Sterbende und seine
Angehörigen sind durch die weitgehend unbekannte Widerspruchsregelung aus
der Verantwortung genommen, die Juristen verlassen sich auf die Mediziner, der
Neurochirurg stellt nur den Hirntod fest, der Anästhesist kümmert
sich nur um die Narkose, der Transplanteur operiert nur die Organe heraus und
reist schnell mit dem Flugzeug wieder ab, usw. Mein persönlicher Eindruck
nach mehreren Diskussionen mit Beteiligten: Die meisten haben ein schlechtes
Gewissen ... Weitere Fragen: Wer übt eine Kontrolle aus ? Was passiert
bei Verletzung des Gesetzes - gibt es überhaupt irgendwelche Sanktionen
außer den lächerlichen 2.200 Euro ? Ist der tote menschliche
Körper ein "herrenloses Gut" oder gibt es jemand, der ein "Sorgerecht" hat
?
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6. Auch in der
medizinischen Wissenschaft zunehmend umstritten |
Uns ist sehr
wohl bewußt, daß (mehrheitlich) nach dem heutigen Stand der
medizinischen Wissenschaft der Tod eines Menschen mit der Einstellung der
Gehirntätigkeit eintritt, nur halten immer mehr Menschen weltweit -
Ärzte, Philosophen, Theologen und Bischöfe - dieses Konzept des
Hirntodes mit seinen mittlerweile über 30 verschiedenen Definitionen
für einen Irrweg oder für überholt und für so brüchig,
wie die ehemalige Berliner Mauer. Lassen Sie mich als Demokrat noch ein
Argument hinzufügen: Auch der "Stand der medizinischen Wissenschaft"
basiert auf Interessen und auf Mehrheitsentscheidungen medizinischer Experten.
Kann es in unserer pluralistischen Gesellschaft überhaupt einen
einheitlichen Stand der medizinischen Wissenschaft geben ? Und darf dieser
Stand absolut genommen werden, darf die Gesundheit absolut genommen werden ?
Der Schutz des Lebens stellt einen Grundwert, die Frage ob ein Mensch noch lebt
oder schon tot ist, damit eine Schlüsselfrage unserer Verfassung dar,
sollte da bei Entscheidungen darüber nicht auch eine qualifiziertere
Mehrheit notwendig sein ? Und wäre es nicht auch politisch klug, in einer
solchen Frage, wo es um Grenzen zwischen Leben und Tod, um das Abwägen von
Grundwerten aber auch um die spirituelle Dimension geht, die Stellungnahmen der
Kirchen einzuholen ?
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7. Alle
Beteiligten sind überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich
sind |
Die
Widerspruchsregelung entspricht einer aufgeklärten und reifen Demokratie
wie bei uns nicht mehr, hat ihr nie entsprochen. Sie hat auch die bestehenden
Widersprüche nie beseitigt, sondern immer nur kaschiert. Aber abgesehen
davon ist es an der Zeit ehrlich einzugestehen, daß dieses Gesetz mehr
Fragen aufwirft als Antworten gegeben werden können und daß es alle
Beteiligten überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich sind
-- wir sind zu weit gegangen und haben uns verrannt:
-
Menschen können nicht gleichzeitig
leben und tot sein.
-
Ärzte können nicht gleichzeitig
Leben retten versuchen und ihre Patienten für die Explantation
vorbereiten.
-
Angehörige können nicht
gleichzeitig ihr Sorgerecht ausüben und vor dem Sterben und vor der
Explantation nach Hause geschickt werden.
-
Politiker können nicht von
Eigenverantwortung der Bürger und von Transparenz reden und gleichzeitig
beschließen, daß jeder zustimmt, der nicht
widerspricht.
-
Das Österreichische Bundesinstitut
für Gesundheitswesen (ÖBIG) in Wien, welches das
"Widerspruchsregister" führt und das Koordinationsbüro für
Transplantationsmedizin ist, kann nicht gleichzeitig für ein
möglichst hohes Organaufkommen sorgen und so umfassend informieren,
daß es wieder zurückgeht.
Und es ist an
der Zeit Farbe zu bekennen und zuzugeben, daß es kaum noch Organspender
geben würde, wenn die Menschen wüßten, was im Operationssaal
des Krankenhauses wirklich mit ihnen passiert ! Es ist sicher kein Zufall,
daß in Österreich in den letzten Monaten verschiedene Medien dieses
Thema aufgegriffen und damit ein tiefsitzendes Unbehagen artikuliert haben (s.
Quellen). Wir müssen uns daher mit Nachdruck dafür einsetzen,
daß derlei Gesetze aufgehoben werden, daß alle Menschen in
Würde sterben können und daß andere Wege gesucht werden, um
kranken Menschen zu helfen. Die Frau Bundesminister für Gesundheit
Rauch-Kallat sprach vor kurzem in Zusammenhang mit einer neuen
Gesundheitspolitik von den Prinzipien Gerechtigkeit, Eigenverantwortung und
Entscheidungsfreiheit, wir würden dem gerne Würde des Menschen
hinzufügen. Uns ist bewußt, daß die Konsequenzen dieser
Erkenntnisse schwerwiegend sind: Im Verhältnis Gesellschaft - Medizin,
aber auch in Bezug auf viele Patienten, denen damit zunächst die Hoffnung
auf Verbesserung ihrer Gesundheit genommen werden könnte. Mit dem Anspruch
auf Ehrlichkeit und in Verantwortung und in Respekt gegenüber allen
Betroffenen, den im Medizinbetrieb Tätigen, im besonderen aber den
Sterbenden, ihren Angehörigen und den um Heilung bangenden Kranken
verantwortungsvoll die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen ist
schwierig, aber unumgänglich.
Es fällt uns wahrlich nicht
leicht, dies alle niederzuschreiben, weil wir daraus keinen Vorteil ziehen,
sondern uns bisher bei Verantwortungsträgern (im Gegensatz zu den
einfachen Leuten) überwiegend Anfeindungen und Unverständnis
eingehandelt haben. Wir tun es dennoch aus unserer Verantwortung als
Bürger und im Einsatz für das, wofür unser Verein steht,
Menschenwürde in der Medizin.
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Fragen zum Thema
Organentnahmen |
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Wenn der "Hirntod" ein neues Todeskriterium
ist, welche Auswirkungen hat dann die Entwicklung des Hirns ("Hirngeburt") auf
die Entstehung des Lebens ?
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Es gibt neben dem (allgemein üblichen)
Herz-Kreislauf-Tod mittlerweile über 30 verschiedene Definitionen für
den Hirntod. Welche ist relevant für das Gebot "Du sollst nicht
töten" ? Und welche dieser Definitionen gilt für das amtliche
Sterbedatum ?
-
Ist es ethisch vertretbar, daß alle
Untersuchungen ab dem Zeitpunkt der Festlegung als möglicher
Organ"spender" (oft schon im Rettungsauto oder -Hubschrauber) - also auch die
spätere Hirntod-Diagnose - nicht mehr auf das Wohl des Sterbenden, sondern
auf seine schnelle Explantation gerichtet sind ?
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Potentielle Organempfänger (auf
Wartelisten) wünschen sich oft den baldigen Tod eines Menschen, um ein
Organ zu bekommen - ist das gut ?
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Die Hirntod-Diagnose ist ein
(irreversibles) Todesurteil unter großem Zeitdruck und ohne Berufung, das
weder Irrtum noch Fehleranfälligkeit von Geräten berücksichtigt.
Es gibt Fälle, wo sich die Diagnose als falsch herausgestellt hat - welche
Konsequenzen sind daraus zu ziehen ?
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Bei einem Todesurteil gibt es in unserem
Rechtssystem die Möglichkeit der Berufung, bei der Hirntod-Diagnose nicht
- welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen ?
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Ist das menschliche Herz nicht mehr als nur
ein Körperorgan und ist der Mensch nicht mehr als die Summe seiner Organe
?
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Gibt es ein Bewußtsein für
Sterbende, das die Explantation speichert ?
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Gibt uns das Gesicht eines Explantierten
Aufschluß darüber, ob er eines friedlichen oder eines gewaltsamen
Todes gestorben ist ?
-
Welche "Rolle" spielt die Seele beim
Sterben ? "
Quellen: Bundesgesetz: Entnahme von
Organen oder Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation,
1982 Leserbrief vom 8. Juni 2003 einer Frau in der "Kronen Zeitung", die im
Koma lag und hörte, sie sei ein "ideales Ersatzteillager" "Für tot
erklärt, dem Anschein nach am Leben" (Die Presse vom 14. Mai 2002, S
23) "Wann ist der Mensch wirklich tot ? (Die Furche vom 1. Febr. 2001, S
8) |