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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
28.07.2004 Ulla Jelpke Info von:  junge Welt
Hartz IV: »Fragebogen nicht ausfüllen!«
ConsumentenBund Köln sieht in »Hartz IV« einen massiven Angriff auf die Privatsphäre
Der Datenschutz wird nicht nur durch polizeiliche Maßnahmen wie den großen Lauschangriff bedroht, sondern immer mehr durch die Bürokratie. Für Aufregung sorgten am Wochenende beispielsweise neue Formulare für Krankentransporte im Taxi. Da im Rahmen der Gesundheits»reform« Krankenfahrten nur noch in bestimmten Fällen übernommen werden, sollten Ärzte auf den Taxifahrscheinen ihrer Patienten die Krankheitsdiagnose vermerken. Aufgrund der öffentlichen Kritik kündigte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine Änderung dieser Praxis an.

Viel stärkere Eingriffe in die Privatsphäre drohen jedoch durch »Hartz IV«. Deshalb hat das Wuppertaler Sozialforum am Freitag in einer publikumswirksamen Aktion vor dem örtlichen Arbeitsamt dazu aufgerufen, die Fragebögen vorerst nicht auszufüllen. Niemand habe dadurch einen Nachteil. Denn wer bis zum 1.1.2005 seinen Antrag abgebe, behalte den vollen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II. Eine Verzögerung der Datenerhebung könne politischen Druck erzeugen. Das Forum forderte die Bundesregierung auf, die unzulässige Datenerhebung sofort zu stoppen. Zudem wird in einer Fragebogenaktion die Kompetenz der Mitarbeiter der Wuppertaler Arbeitsagentur hinterfragt.

Es geht bei der Kritik um viel mehr als um die Mühe und Umständlichkeit, einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen. Die Auswirkungen von »Hartz IV« gehen viel weiter. Die Umsetzung von »Hartz IV« bedeutet die strukturelle, systematische und institutionalisierte Aufhebung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung von vielen Millionen von Menschen. Bislang gibt es eine weitgehende Trennung von Arbeit und Privatleben. Der Bereich Arbeit ist fremdbestimmt und unterliegt dem Direktionsrecht des Unternehmers. Der Privatbereich ist weitgehend selbstbestimmt. Den Unternehmer hat das nicht zu interessieren.

Diese Trennung spiegelt sich auch in der Struktur der Behörden und Verwaltungen wider. Für den Bereich »Arbeit« ist die Arbeitsagentur als Bundesbehörde zuständig, für den Bereich »Wohnen« sind es die kommunalen Wohngeldämter oder im Bedarfsfalle die Sozialämter. Diese Behörden haben bisher vollständig voneinander unabhängig organisierte und im Regelfall auch nicht verknüpfte Datenbestände. Dies war eine gewisse Garantie für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Mit »Hartz IV« laufen künftig alle Daten einer Person bei einer Stelle zusammen: über Partnerschaften oder sexuelle Vorlieben, über berufliche Qualifizierung oder berufliche Probleme, Daten sensibelster Art aus allen Lebensbereichen. Der »Fallmanager« weiß alles und wertet die Daten unter dem Gesichtspunkt möglicher Kosteneinsparungen zu Lasten des Betroffenen aus. »Hartz IV« ist somit eine Bedrohung für die demokratischen Freiheitsrechte.

Ein konkretes Beispiel: Wenn ein Bezieher von ALG II eine Wohnung mietet, erhält künftig der Vermieter grundsätzlich davon Kenntnis, daß der Mieter arbeitslos ist. Eine solche Information eröffnet dem Vermieter in dem häufig ohnehin konfliktträchtigen Mietverhältnis naturgemäß Diskriminierungs- und Benachteiligungsmöglichkeiten.

Zweites Beispiel: »Hartz IV« greift massiv in den Intimbereich ein. Es werden penibel Daten erhoben und über Jahre gespeichert, wer mit wem zusammenlebt. Ziel ist, mit den sogenannten Bedarfsgemeinschaften die Haftung der Mitbewohner zu verschärfen.

Daher fordert der ConsumentenBund e.v. – Bund umweltbewußter Verbraucher, daß die Datenschutzbeauftragten des Bundes und Länder in klarer Form und sehr entschieden gegen »Hartz IV« Stellung beziehen. Der ConsumentenBund betont in einer Erklärung vom 25. Juli 2004: »Bei Hartz IV geht es nicht nur um die schlechte Formulierung eines Formulars, sondern Hartz IV bedeutet von seiner ganzen Struktur her die Entziehung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung; potentiell bei den 90 Prozent der Bevölkerung, die abhängig beschäftigt sind.«

Tatsache ist und bleibt, daß »Hartz IV« alle Arbeiter und Angestellten treffen kann, auch solche, die über viele Jahre hin hohe Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. »Hartz IV« bringt die Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und bedeutet die Enteignung der mühsam angesparten Alterssicherung. Weil so viele Menschen betroffen sind, werden in wenigen Jahren mindestens zehn Millionen Datenbestände angesammelt sein. Dies hat eine ganz andere Dimension als die für 1987 geplante Volkszählung. Diese ist am Widerstand der Bevölkerung und am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur informationellen Selbstbestimmung gescheitert.

Der ConsumentenBund fordert daher eine breite Widerstandsbewegung, die mit guten Argumenten durchaus Aussichten hätte, »Hartz IV« zu kippen.


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