Der Datenschutz wird nicht nur durch polizeiliche
Maßnahmen wie den großen Lauschangriff bedroht, sondern immer mehr
durch die Bürokratie. Für Aufregung sorgten am Wochenende
beispielsweise neue Formulare für Krankentransporte im Taxi. Da im Rahmen
der Gesundheits»reform« Krankenfahrten nur noch in bestimmten
Fällen übernommen werden, sollten Ärzte auf den Taxifahrscheinen
ihrer Patienten die Krankheitsdiagnose vermerken. Aufgrund der
öffentlichen Kritik kündigte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)
eine Änderung dieser Praxis an. Viel stärkere Eingriffe in
die Privatsphäre drohen jedoch durch »Hartz IV«. Deshalb hat
das Wuppertaler Sozialforum am Freitag in einer publikumswirksamen Aktion vor
dem örtlichen Arbeitsamt dazu aufgerufen, die Fragebögen vorerst
nicht auszufüllen. Niemand habe dadurch einen Nachteil. Denn wer bis zum
1.1.2005 seinen Antrag abgebe, behalte den vollen Anspruch auf das
Arbeitslosengeld II. Eine Verzögerung der Datenerhebung könne
politischen Druck erzeugen. Das Forum forderte die Bundesregierung auf, die
unzulässige Datenerhebung sofort zu stoppen. Zudem wird in einer
Fragebogenaktion die Kompetenz der Mitarbeiter der Wuppertaler Arbeitsagentur
hinterfragt. Es geht bei der Kritik um viel mehr als um die Mühe
und Umständlichkeit, einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen. Die
Auswirkungen von »Hartz IV« gehen viel weiter. Die Umsetzung von
»Hartz IV« bedeutet die strukturelle, systematische und
institutionalisierte Aufhebung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung
von vielen Millionen von Menschen. Bislang gibt es eine weitgehende Trennung
von Arbeit und Privatleben. Der Bereich Arbeit ist fremdbestimmt und unterliegt
dem Direktionsrecht des Unternehmers. Der Privatbereich ist weitgehend
selbstbestimmt. Den Unternehmer hat das nicht zu interessieren. Diese
Trennung spiegelt sich auch in der Struktur der Behörden und Verwaltungen
wider. Für den Bereich »Arbeit« ist die Arbeitsagentur als
Bundesbehörde zuständig, für den Bereich »Wohnen«
sind es die kommunalen Wohngeldämter oder im Bedarfsfalle die
Sozialämter. Diese Behörden haben bisher vollständig voneinander
unabhängig organisierte und im Regelfall auch nicht verknüpfte
Datenbestände. Dies war eine gewisse Garantie für das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung. Mit »Hartz IV« laufen
künftig alle Daten einer Person bei einer Stelle zusammen: über
Partnerschaften oder sexuelle Vorlieben, über berufliche Qualifizierung
oder berufliche Probleme, Daten sensibelster Art aus allen Lebensbereichen. Der
»Fallmanager« weiß alles und wertet die Daten unter dem
Gesichtspunkt möglicher Kosteneinsparungen zu Lasten des Betroffenen aus.
»Hartz IV« ist somit eine Bedrohung für die demokratischen
Freiheitsrechte. Ein konkretes Beispiel: Wenn ein Bezieher von ALG II
eine Wohnung mietet, erhält künftig der Vermieter grundsätzlich
davon Kenntnis, daß der Mieter arbeitslos ist. Eine solche Information
eröffnet dem Vermieter in dem häufig ohnehin konfliktträchtigen
Mietverhältnis naturgemäß Diskriminierungs- und
Benachteiligungsmöglichkeiten. Zweites Beispiel: »Hartz
IV« greift massiv in den Intimbereich ein. Es werden penibel Daten
erhoben und über Jahre gespeichert, wer mit wem zusammenlebt. Ziel ist,
mit den sogenannten Bedarfsgemeinschaften die Haftung der Mitbewohner zu
verschärfen. Daher fordert der ConsumentenBund e.v. Bund
umweltbewußter Verbraucher, daß die Datenschutzbeauftragten des
Bundes und Länder in klarer Form und sehr entschieden gegen »Hartz
IV« Stellung beziehen. Der ConsumentenBund betont in einer Erklärung
vom 25. Juli 2004: »Bei Hartz IV geht es nicht nur um die schlechte
Formulierung eines Formulars, sondern Hartz IV bedeutet von seiner ganzen
Struktur her die Entziehung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung
bei einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung; potentiell bei den 90
Prozent der Bevölkerung, die abhängig beschäftigt
sind.« Tatsache ist und bleibt, daß »Hartz IV«
alle Arbeiter und Angestellten treffen kann, auch solche, die über viele
Jahre hin hohe Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
»Hartz IV« bringt die Kürzung der Bezugsdauer von
Arbeitslosengeld und bedeutet die Enteignung der mühsam angesparten
Alterssicherung. Weil so viele Menschen betroffen sind, werden in wenigen
Jahren mindestens zehn Millionen Datenbestände angesammelt sein. Dies hat
eine ganz andere Dimension als die für 1987 geplante Volkszählung.
Diese ist am Widerstand der Bevölkerung und am Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zur informationellen Selbstbestimmung
gescheitert. Der ConsumentenBund fordert daher eine breite
Widerstandsbewegung, die mit guten Argumenten durchaus Aussichten hätte,
»Hartz IV« zu kippen. |