| Infos von www.das-gibts-doch-nicht.info
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| 08.2004 |
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Info von: Med-con |
| IMPFEN: HILFE IN NOTFÄLLEN |
Je mehr die Entscheidungen der Eltern contra Impfen
ausfallen, desto rüder werden die Methoden interessierter Kreise, Druck
auf die Eltern auszuüben. Recht und Gesetz bleiben dabei vielfach auf der
Strecke.
Da wird einem Kind die Teilnahme an der Klassenreise
verweigert, weil es nicht geimpft ist. Zuhausebleiben oder Impfen lautet die
schulische Anordnung. Erst ein anwaltliches Schreiben macht den Weg für
das Kind zur Klassenreise frei - ohne Impfen.
Rosenkrieg vor dem Amtsgericht ums Sorgerecht. Der Mann wirft
der Frau vor, sie würde das Kind "medizinisch verwahrlosen" lassen.
Begründung: Es sei nicht geimpft. Der Anwalt der Frau wendet sich an
med-con. Eine Bescheinigung des Heilpraktikers und eine amtsärztliche
Verifizierung wischen den Vorwurf als unbegründet vom Tisch.
Trotz des riesengroßen Druckes entscheiden sich immer
mehr Eltern gegen das Risiko des Impfens. Eine gesetzlich ganz klar verankerte
freie Entscheidung. Zufolge eines Schreiben des Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung vom 17.6.2003 (Az 319-96), handelt es sich bei
jeder Impfung um eine tatbestandsmäßig vorliegende
Körperverletzung, für die die Einwilligung die
Rechtfertigungsgrundlage ist. Voraussetzung für die Erfüllung der
Rechtfertigungsgrundlage ist die zuvor erfolgte Aufklärung durch den Arzt,
die so umfassend sein muss, dass sie das für die Einwilligung nötige
Wissen vermittelt. Das BMGS weist hier ausdrücklich auf die
höchstrichterliche Rechtsprechung hin, der zufolge auch eine niedrige
Zwischenfallsquote ausreicht, um eine Warnpflicht des Arztes zu begründen.
In § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der "Impfschaden"
definiert. Es ist unstrittig, dass jede Impfung das Risiko unerwünschter,
über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehender
gesundheitlicher Schädigungen in sich trägt. Grundlegende
unverzichtbare rechtliche Voraussetzung für das Eingehen des Risikos einer
solchen gesundheitlichen Schädigung nach § 2 Nr. 11 IfSG ist die
Freiwilligkeit der Impfentscheidung nach zuvor erfolgter Aufklärung
über Risiken (und seien diese auch noch so gering), durch den Arzt.
Wie sehr Druck ausgeübt wird, zeigt sich an den
Impfzahlen bei Wiederholungsimpfungen. Dort, wo Druck ausgeübt wird, liegt
die Rate der Erstimpfungen bei 80% oder darüber, die der
Wiederholungsimpfungen bei unter 50%. Dort, wo weniger Druck ausgeübt
wird, die Rate der Erstimpfungen bei rund 60%, die der Wiederholungsimpfungen
bei über 50%. Würde gar kein Druck ausgeübt, wäre die
Impfquote vermutlich bei 30%, müßte man für die Impfung eine
Praxisgebühr bezahlen und gäbe es keinen Druck, würden sich
wahrscheinlich nur weniger als 20% der Eltern für eine Impfung
entscheiden. Das Thema pro oder contra Impfen ist ein Scheinthema, weil es sich
in verschiedenen Zeiten abspielt. Denn Impfen ist ein Relikt aus der
Vergangenheit. Impfen ist zu einer Zeit entstanden, wo die Schulmedizin noch
sehr abenteuerliche Vorstellungen von Krankheiten hatte, die Bedeutung des
Immunsystems leugnete und noch nicht zur Kenntnis genommen hatte, daß es
neben Fett, Kohlehydrate und Zucker noch andere lebens- und
überlebensnotwendige Dinge wie Spurenelemente, Vitamine und energetischer
Lebensmittel bedarf. Es war die Zeit des schulmedizinischen Aberglaubens,
beseelt mit Viren und Bakterien, die rumfliegen und den Menschen krank machen.
Das war die Zeit, wo sich die Impfindustrie entwickelte und
die Impfpolitik und sie verselbständigte sich und bekommt noch heute als
Heilige Kuh ihr Gnadenbrot, obwohl es weder für die Impfindustrie noch
für die Impfpolitik einen vernünftigen Grund gibt, den Aberglauben
des Impfens aufrechtzuerhalten - außer ihre eigenen Interessen.
Es gibt keine impfrelevante Krankheit, die in einem
Körper mit einem intakten Immunsystem ausbricht. Den Auswirkungen der
Unterernährung der Entwicklungsländer kann man mit Impfen nicht
beikommen. In Abwandlung von Brecht könnte man sagen: "Zuerst
müßt Ihr uns was zu essen geben, denn erst kommt das Fressen und
dann das Impfen", wobei sich dann letzteres erübrigt.
Und all die militanten Impfbefürworter, die bei jedem
Kamillentee-Extrakt nach klinischen Studien und Wirksamkeitsnachweisen
schreien, übersehen geflissentlich (oder tun so) daß es keinen
einzigen Impfstoff gibt, dessen Wirksamekeit durch eine klinische Prüfung
nachgewiesen wäre.
Umgekehrt werden immer neue Impfstoffe entwickelt - unter
immer abenteuerlichen Theorien - was natürlich notwendig ist, denn der
Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht und irgendwann zeigt sich bei
allen Impfstoffen, daß sie schädlich sind und zu Schäden
führen. Aber dann kann man behaupten, das war mal früher, heute haben
wir einen Impfstoff, wo so etwas nicht mehr vorkommt. Und so sind es immer
wieder die neuesten Impfstoffe, die als "wirksam", "notwendig" und sinnvoll
vermarktet werden und sonderbarerweise muß man zugeben, daß fast
alle Impfstoffe, die vor 20 oder 30 Jahren verwendet wurden, "leider"
schädlich oder unwirksam waren.
"Kinderlähmung ist bitter - Impfen ist süß"
plakatierte man vor 40 Jahren für die Polio-Schluckimpfung für zig
Millionen Mark. Nur, erst die Polio-Schluckimpfung führte zu
Kinderlähmung...
Die so Gelähmten können sich für die
heißen Sprüche der damaligen Schulmedizin nichts kaufen, sie
bekommen nicht mal eine Rente.
"Kann heute nicht mehr passieren...", sagen die gleichen
Impfbefürworter heute. Wie wahr, kann auch nicht mehr passieren, wenn man
nicht auf Impfen als Relikt der Vergangenheit reinfällt. Heute gibt es
bessere Methoden als Impfen. Hier sind die Heilpraktiker gefordert, dies auch
umzusetzen und den Eltern ganz gezielt eine medizinische Betreuung anzubieten,
die das Kind umfassend schützt. Besser als es jede Impfung kann. Aber
gleichzeitig muß der Heilpraktiker auch diese Entscheidung für einen
modernen medizinischen Schutz - der auch eine Entscheidung gegen ein
risikobehaftetes Impfen ist - für die Eltern absichern. Dabei sind die
Eltern nicht gegen die Kinderkrankheiten Mumps, Masern und Röteln zu
schützen sondern gegen diejenigen, die mit unlauteten, erpresserischen und
auch kriminellen Mitteln einen psychologischen Impfzwang durchsetzen wollen.
Wie bereits angekündigt, laufen bei med-con die
Vorbereitung auf Hochtouren, um dem Heilpraktiker für den Schutz der
Eltern die notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben. Im September wird bei
med-con ein diesbezügliches Arbeitsmaterial für Heilpraktiker
erscheinen, das die notwendigen Argumentationshilfen und Formulare
enthält. Damit wird der Heilpraktiker dann die Eltern fach- und
sachgerecht beraten können und die Eltern werden die Möglichkeit
haben, sich effektiv und rechtssicher gegen Druck und Anfeindungen wehren zu
können.
BSFIE
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Biopraktik
(AGBP) wird die Elternhilfe für freiwillige Impfentscheidung bei den
Heilpraktikern institutionalisiert werden. Unter dem Kürzel BSFIE und der
Bezeichnung BERATUNGS- UND SCHUTZSTELLE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG werden die
Heilpraktiker folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Beratung über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des
Impfens allgemein
- Individuelle Beratung über die Sinnhaftigkeit des Impfens
im konkreten Fall nach Anamnese und Diagnose
- Bei Elternentscheidung für das Impfen
komplementärmedizinische Begleitung vor und nach dem Impfen
- Bei Elternentscheidung gegen das Impfen alternativmedizinische
Vorsorge einschließlich Dokumentation in einem "Naturheilkundlichen
Vorsorgedokument anstelle des Impfpasses (AGBP)"
- Konkrete Hilfestellung bei Angriffen Dritter gegen die freie
Impfentscheidung der Eltern - ggf. in Abstimmung und mit Unterstützung der
Zentralstellen der AGBP. Die ersten Schutzstellen werden im Oktober 2004
installiert werden. Heilpraktiker, die daran interessiert sind, können
ihre Werbemaßnahmen bereits jetzt darauf abstellen. Detaillierte
Informatinen und Pressematerial wird ab circa Ende August hierfür zur
Verfügung stehen. Es wird ein einheiliches Signet für ein Schild und
ein einheitliches "Naturheilkundliches Vorsorgedokument" geschaffen.
Anmeldungen interessierter Heilpraktiker werden bereits jetzt
unter bsfie@med-con.de entgegengenommen. Das Angebot gilt nur für
Heilpraktiker mit Vollzulassung (keine Anwärter, keine Heilpraktiker der
Psychotherapie) mit einem Therapieschwerpunkt Immunsystem. Voraussetzung ist
eine Mitgliedschaft in der AGBP (Aufnahmegebühr 120 Euro, Monatsbeitrag 10
Euro) und eine einmalige Zertifizierungsgebühr von 380 Euro
(einschließlich Basismaterial und Arbeitsmappe).
Die Mitgliedschaft in der AGBP kann über das Shopsystem
über www.med-con.de bestellt werden. Für Diskussionen und Anregungen
in diesem Bereich steht Ihnen auch unser neues
Informations- und
Diskussionsforum zur Verfügung.
Hier informieren wir Sie auch laufend über die
Weiterentwicklung und den Ausbau der Schutzstellen, insbesondere auch über
die Möglichkeiten für Nichtheilpraktiker, hierbei mitzuwirken oder
periphere Aufgabenstellungen zu übernehmen. Hierzu folgende
Überlegungen:
Grundsätzlich fällt die oben skizzierte
Aufgabenstellung der Beratungs- und Schutzstellen nicht unter die
Heilvorbehalte aus § 1 Heilpraktikergesetz. Allerdings legen wir
großen Wert darauf, daß die Entscheidung Impfen/Nichtimpfen von
medizinischen Faktoren abhängig gemacht wird oder zumindest dadurch
abgesichert ist. Punkt 2 enthält deshalb die Anforderung von Anamnese und
Diagnose, die zwangsläufig mit dem Feststellen (oder dem Ausschluß)
von Krankheiten (oder Risiken) verbunden ist. Und dies kann man dem Heilbegriff
nach § 1 HPG zuordnen.
Aufgrund der Qualitätssicherung in der Beratung
möchten wir auf diesen Grundsatz der medizinischen Absicherung nicht
verzichten und werden daran festhalten. Daß Anamnese und Diagnose beim
üblichen Impfen durch Impfärzte überwiegend grob
vernachlässigt werden, ist für uns kein Grund, bei der medizinischen
Verifizierung pro oder contra Impfen darauf zu verzichten. Es ist das Recht der
Eltern, ihre Entscheidung pro oder contra aus dem Bauch und nach ihrer
persönlichen Überzeugung zu fällen. Es ist aber Verpflichtung
des Beraters, dies aufgrund medizinischer Indikationen verantwortbar zu machen
und bei Abweichungen zu beraten. |
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