Täglich werden in Deutschland im Durchschnitt 1.600
Menschen in einer Psychiatrie eingewiesen, viele davon gegen ihren Willen.
Gemäß dem Gesetz kann jede Person für
1-2 Tage (variiert nach Bundesland) gegen ihren Willen in eine Psychiatrie
festgehalten und mit persönlichkeitszerstörenden Psychopharmaka
"behandelt" werden. Dann kommt ein Richter, um den Patienten zu begutachten und
darüber zu entscheiden, ob er weiter (auch gegen seinen Willen) in der
Psychiatrie behandelt werden soll. Der Patient steht zu diesem Zeitpunkt
meistens bereits unter Psycho-Drogen, so dass er sich selbst nicht angemessen
verteidigen kann. In den seltensten Fällen hat der Patient überhaupt
noch eine Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Nach der Behandlung mit
Psycho-Pillen sind die Patienten derart gelähmt, dass es ihnen unter den
schweren Nebenwirkungen schwer fällt, überhaupt einen klaren Gedanken
zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben. So verlässt sich der Richter
meist auf den Psychiater und verfügt in 39 von 40 Fällen, daß
der Patient weiterhin in der Psychiatrie bleiben muss. Ist man erst einmal mit
einer (höchst unwissenschaftlichen) psychiatrischen Diagnose gebrandmarkt,
wird man diese nicht so schnell wieder los.
Jeder Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie
einweisen, wenn er der Meinung ist, dass die Person eine Eigen- oder
Fremdgefährdung darstellt.
Dieser allgemein gehaltenen Terminus lässt, wie
Psychiater selbst sagen, einen weiten Interpretationsspielraum. Dabei ist dem
Missbrauch Tür und Tor geöffnet und unschuldige, gesunde Menschen
verschwinden immer wieder hinter den Mauern der Psychiatrie.
Der renommierte amerikanische Psychiatriekritiker Dr.
Thomas Szasz, Professor für Psychiatrie emeritus, weltweit durch seine
zahlreichen internationalen kritischen Veröffentlichungen bekannt,
empfiehlt ein "Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor der Willkür der
Psychiatrie. Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen
Menschenrechte e.V. empfiehlt jeder volljährigen Person, eine solche
Willenserklärung bei einem Notar beglaubigen und hinterlegen zu lassen.
Als Vormund oder erziehungsberechtigte Person für minderjährige
Familienangehörige sollte man seine Kinder vor diesen "Behandlungen"
schützen.
Empfohlene Vorgehensweise zur Verwendung des
Schutzausweises gegen psychiatrische Behandlung:
- Tragen Sie die Namen der Person(en) Ihres Vertrauens in
diesen Notfallausweis / diese Willenserklärung ein.
- Fertigen Sie mehrere Kopien an.
- Lassen Sie die Unterschriften vom Notar beglaubigen.
- Geben Sie jeweils eine Kopie mit Ihrer beglaubigten
Unterschrift der Person Ihres Vertrauens und soweit vorhanden, eine Kopie mit
Ihrer beglaubigten Unterschrift Ihrem Rechtsanwalt. Auf Wunsch können Sie
auch die KVPM als "Person Ihres Vertauens" benennen, Sie werden dann kostenlos
in das Schutzregister der KVPM aufgenommen und Ihre Rechte werden auf Wunsch
soweit notwendig, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wahrgenommen.
- Tragen Sie diese Willenserklärung für den
Notfall immer bei sich, so daß sichergestellt ist, dass Ihr Wille auch
zur Kenntnis gelangt.
Sorgen Sie im Notfall bzw. im Falle einer
Zwangseinweisung in eine Psychiatrie umgehend dafür, daß die
Person(en) Ihres Vertrauens von der Zwangsmaßnahme erfährt und Ihnen
beistehen kann.
Weisen Sie immer wieder auf die Willenserklärung
hin und auf die rechtlichen Konsequenzen. Weiteren Schutz erhalten Sie von den
Personen Ihres Vertrauens.
Zusätzliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrer
lokalen KVPM-Zweigstelle. Es gibt Zweigstellen in: Hamburg, Berlin,
Düsseldorf, Frankfurt, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Schlüsselfeld
sowie die Bundesleitung in München.
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Die vollständigen Texte unter: Nr.
18/2001 Kent Depesche Sabine Hinz Verlag Hasenbergstr. 107 70176 Stuttgart Tel.
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