... und eine erste
frohe Botschaft ... :P>
Unser Rekurs gegen
die Bewilligung einer UMTS-Anlage in St.Gallen, nur aufgrund von Bau- und
Polizeirecht, wurde gutgeheissen. Unsere Eingaben müssen erneut
geprüft werden. Dies als Ergebnis einer ersten juristischen Abklärung
in zweiter Instanz. Wir freuen uns, ganz bestimmt zusammen mit allen
elektrosensiblen Mitmenschen, dass ihre legitimen Rechte im vorliegenden ersten
Musterverfahren anerkannt werden. Im Rekurs wurde aufgezeigt, dass die
simplizistische Behandlungsweise, gestützt allein auf Bau- und
Polizeirecht, nicht haltbar ist (siehe Internetbeitrag vom 25.11.2001 /
Skandal). Wir werden zur gegebenen Zeit wieder informieren. :P>
Wir erwarten, dass
mit dem jüngsten Entscheid ein erster Durchbruch gelungen ist im Hinblick
auf die Respektierung aller verfassungsmässigen Grundrechte, auch im
Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen, insbesondere: :P>
·
BV Art. 8:
Rechtsgleichheit
·
BV Art. 10: Recht auf
Leben und persönliche Freiheit
·
BV Art. 35:
Verwirklichung der Grundrechte :P>
Auch für die
Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit gilt selbstverständlich
die WHO-Gesundheitsdefinition: :P>
"Gesundheit ist der
Zustand eines vollständigen :P>
·
physischen
·
geistigen
und
·
sozialen
Wohlbefindens. :P>
Entscheidend im
vorliegenden Fall ist die Tatsache, dass erstmalig die grössere resp.
grosse Zahl der in der NIS-V nicht berücksichtigten Personen mit
erhöhter Empfindlichkeit ihre Sonderschutzrechte (auch gemäss
Umweltschutzgesetz, Art. 13, Abs. 2) geltend machten. Bei den Rekurrenten
handelt es sich um nachgewiesene Fälle von Personen mit besonderer
Betroffenheit im Hinblick auf Mobilfunkstrahlen. Es konnten die Schadwirkungen
von Mobilfunkstrahlen-Einwirkungen, auch im Niedrigstdosisbereich, glaubhaft
aufgezeigt und belegt werden. :P>
Wir hoffen, dass
dieser Zwischenentscheid wegweisend sein wird. Dies würde bedeuten, dass
besonders betroffene Menschen, zumindest ausserhalb der Ballungsgebiete, in
ihrem angestammten Lebensraum ohne Gefährdung ihrer Gesundheit und ohne
soziale Isolation ein menschenwürdiges Leben führen könnten. Es
würde somit grundsätzlich für jedermann die Möglichkeit
bestehen, entsprechende Fluchtorte bzw. "Reduits" zu nutzen. Mit dem Entscheid
wird das Rechtsprimat der Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit
anerkannt. :P>
Vielleicht bahnt sich
mit diesem Entscheid, mit der Anerkennung der Legitimation für alle
besonders betroffenen Personen, eine heilvolle Wende an, so dass sich die
Verunsicherung in der Bevölkerung bezüglich der bisherigen
Mobilfunkentwicklung abbaut. :P>
Die freiwilligen Mitarbeiter von
http://www.e-smog.ch/