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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
  Martin Scheiben E-Smog
Skandal

... und eine erste frohe Botschaft ... :P>

Unser Rekurs gegen die Bewilligung einer UMTS-Anlage in St.Gallen, nur aufgrund von Bau- und Polizeirecht, wurde gutgeheissen. Unsere Eingaben müssen erneut geprüft werden. Dies als Ergebnis einer ersten juristischen Abklärung in zweiter Instanz. Wir freuen uns, ganz bestimmt zusammen mit allen elektrosensiblen Mitmenschen, dass ihre legitimen Rechte im vorliegenden ersten Musterverfahren anerkannt werden. Im Rekurs wurde aufgezeigt, dass die simplizistische Behandlungsweise, gestützt allein auf Bau- und Polizeirecht, nicht haltbar ist (siehe Internetbeitrag vom 25.11.2001 / Skandal). Wir werden zur gegebenen Zeit wieder informieren. :P>

Wir erwarten, dass mit dem jüngsten Entscheid ein erster Durchbruch gelungen ist im Hinblick auf die Respektierung aller verfassungsmässigen Grundrechte, auch im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen, insbesondere: :P>

· BV Art. 8: Rechtsgleichheit
·
BV Art. 10: Recht auf Leben und persönliche Freiheit
·
BV Art. 35: Verwirklichung der Grundrechte :P>

Auch für die Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit gilt selbstverständlich die WHO-Gesundheitsdefinition: :P>

"Gesundheit ist der Zustand eines vollständigen :P>

· physischen
·
geistigen und
·
sozialen Wohlbefindens.“ :P>

Entscheidend im vorliegenden Fall ist die Tatsache, dass erstmalig die grössere resp. grosse Zahl der in der NIS-V nicht berücksichtigten Personen mit erhöhter Empfindlichkeit ihre Sonderschutzrechte (auch gemäss Umweltschutzgesetz, Art. 13, Abs. 2) geltend machten. Bei den Rekurrenten handelt es sich um nachgewiesene Fälle von Personen mit besonderer Betroffenheit im Hinblick auf Mobilfunkstrahlen. Es konnten die Schadwirkungen von Mobilfunkstrahlen-Einwirkungen, auch im Niedrigstdosisbereich, glaubhaft aufgezeigt und belegt werden. :P>

Wir hoffen, dass dieser Zwischenentscheid wegweisend sein wird. Dies würde bedeuten, dass besonders betroffene Menschen, zumindest ausserhalb der Ballungsgebiete, in ihrem angestammten Lebensraum ohne Gefährdung ihrer Gesundheit und ohne soziale Isolation ein menschenwürdiges Leben führen könnten. Es würde somit grundsätzlich für jedermann die Möglichkeit bestehen, entsprechende Fluchtorte bzw. "Reduits" zu nutzen. Mit dem Entscheid wird das Rechtsprimat der Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit anerkannt. :P>

Vielleicht bahnt sich mit diesem Entscheid, mit der Anerkennung der Legitimation für alle besonders betroffenen Personen, eine heilvolle Wende an, so dass sich die Verunsicherung in der Bevölkerung bezüglich der bisherigen Mobilfunkentwicklung abbaut. :P>

Die freiwilligen Mitarbeiter von http://www.e-smog.ch/ 

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Wenn Sie sich wegen irgendeiner Information ärgern, deswegen wütend oder frustriert werden bzw. Hass oder Wut auf entsprechende Personen bekommen, sind SIE selbst der einzige der diese Emotion in Form von Krankheiten zurückbekommt. Ihre Wut trifft niemals den anderen.
Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
wie Sie denken oder sprechen.