Mit Einkaufswagen und Transparenten zogen am
Dienstag morgen Lehrer, Eltern und Berufsschüler zum Hamburger Rathaus. Im
Gepäck: 121000 Unterschriften unter dem Volksbegehren »Bildung ist
keine Ware«. Bereits zuvor hatten die Initiatoren des parallel laufenden
Volksbegehrens »Unser Wasser Hamburg« 147000 Unterschriften beim
Landeswahlleiter abgegeben. 14 Tage zwischen dem 23. August und dem 6.
September hatten die Initiativen Zeit, um die nach dem Hamburgischen
Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheide nötigen Unterschriften
zu sammeln. Nach dem seit 1996 gültigen Gesetz, ist ein Volksbegehren dann
erfolgreich, wenn fünf Prozent der Wahlbevölkerung die Forderungen
einer Initiative unterstützen. Das sind etwa 61000 Personen. Die
Bürgerschaft hat nun drei Monate Zeit sich den Anliegen
anzuschließen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Geschieht dies
nicht, finden im Mai 2005 Volksentscheide statt, die rechtlich bindend
sind.
Das Volksbegehren »Bildung ist keine Ware« richtet
sich gegen die Privatisierung der 48 Hamburger Berufsschulen, die in eine
wirtschaftsorientierte Stiftung überführt werden sollen. Damit
würden Vertreter der Handelskammer wichtigen Einfluß auf die
Ausbildung gewinnen. Bereits im Juni hatte die GEW auf die
Verfassungswidrigkeit des Vorhabens hingewiesen (jW berichtete). Im Auftrag der
GEW hatte der Oldenburger Wissenschaftler Prof. Dr. Dieter Sterzel ein
Gutachten erarbeitet. Dessen Kernaussagen: Entstaatlichung der Berufsschule
hebelt die Grundsätze der dualen Berufsausbildung aus und widerspricht dem
im Grundgesetz festgelegten staatlichen Bildungsauftrag. Nach Ansicht von Dr.
Stephanie Odenwald, Landesvorsitzende der GEW, ist umfassende Bildung aber nur
gewährleistet, »wenn die beruflichen Schulen uneingeschränkt
bei den staatlichen Behörden bleiben«. Die Handelskammer will
hingegen, daß »Lerninhalte besser an die Bedürfnisse der
Praxis« angepaßt werden, womit der Wegfall allgemeinbildender
Fächer und die Reduzierung des theoretischen Unterrichts auf reinen
Fachunterricht gemeint ist.
Mit dem Volksbegehren »Unser Wasser
Hamburg« will diese Initiative eine Privatisierung der Wasserwerke
verhindern. Die Initiatoren befürchten eine Verschlechterung der
Trinkwasserqualität und erhebliche Preissteigerungen für die
Verbraucher. Bewußt hatten beide Initiativen die Volksbegehren parallel
durchgeführt, um sich beim Sammeln gegenseitig zu unterstützen.
Besonders genau achteten die Initiativen auf die Formulierung ihrer Anliegen.
»Bildung ist keine Ware« fordert unmißverständlich,
»daß die beruflichen Schulen wie bisher unter unmittelbarer und
uneingeschränkter staatlicher Leitung und Verantwortung« verbleiben.
»Unser Wasser Hamburg« will, daß die öffentliche
Wasserversorgung »weiterhin vollständig Eigentum« der Stadt
bleibt. Beim Volksentscheid gegen die Privatisierung des Landesbetriebes
Krankenhäuser hatte die Gewerkschaft ver.di lediglich ein
»Ersuchen« formuliert, zudem wurde eine Teilprivatisierung nicht
explizit ausgeschlossen. Obwohl 77 Prozent aller Wähler sich gegen die
Privatisierung am 29. Februar aussprachen, bot dies dem Senat die
Möglichkeit, die rechtliche Bindung des Volksentscheids in Frage zu
stellen. Ver.di muß nun eine Klage beim Verfassungsgericht
einreichen.
Für Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sind die
Volksbegehren eine erhebliche Niederlage, denn die Privatisierung der
Berufsschulen gehört für ihn zu den »ehrgeizigsten
Reformvorhaben« der Hamburger Regierung. Diese ist nun auf Eis
gelegt. |