| AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG ABTEILUNG 9:
GESUNDHEIT UND LANDESANSTALTEN
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LANDESSANITÄTSDIREKTION
UMWELTMEDIZIN
Stand:
14.11.2001
Zusammenstellung: Dr. med. Gerd Oberfeld
Mobiltelefone
Gesundheitsministerium Großbritannien
Kinder unter 16 Jahren
sollten:
§ Handys nur für wichtige Gespräche
nutzen
§ Alle Gespräche kurz halten
§ Lange Gespräche erhöhen die Exposition und
sollten unterbleibenWenn Eltern Ihre Kinder vor möglichen Risiken, die
erst in der Zukunft erkannt werden könnten,schützen wollen, sollten
Sie Ihre Kinder Mobiltelefone nicht nutzen lassen (London,
Dezember2000).
Wolfram König,
Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS),
BRD
Eltern sollten ihre
Kinder möglichst von dieser Technologie fernhalten. Die
Glaubwürdigkeit derMobilfunkindustrie werde maßgeblich davon
abhängen, ob es gelinge, die Sorgen der Bevölkerungernst zu nehmen
und die Kritiker stärker einzubinden. (Berlin, 31. Juli 2001
(AFP))
Klaus Schlaefer,
Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg, BRD
Vor allem Kinder und
Jugendliche sollte Mobiltelefone deshalb grundsätzlich nur sehr
zurückhaltendnutzen. Das Gewebe junger Menschen entwickelt sich noch und
ist daher besonders empfindlich. Auch der
Schädelknochen sei dünner als bei Erwachsenen. (Berlin, 31. Juli 2001
(AFP))
Arbeitsgruppe
Gesundheit und Umwelt" der Konsultativtagung der deutschsprachigen
Ärz-teorganisationen,
12. bis 14. Juli 2001, Bozen (Auszug)
Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren sollten:
§ Mobiltelefone nur für wichtige Gespräche
nutzen
§ Lange Gespräche meiden, da sie die Exposition
erhöhen
§ Wenn Eltern Ihre Kinder vor möglichen Risken
schützen wollen, sollten sie den Gebrauch vonMobiltelefonen
einschränken. Die Regierungen der
beteiligten Länder werden aufgefordert die Bevölkerung zu informieren
und weitere Arbeiten in Auftrag zu geben,
die zur umfassenden Abklärung der möglichen Risken
beitra-gen.
Mobilfunksendeanlagen
(Handymasten")
Kärntner
Untersuchung zu Mobilfunksendeanlagen, LHStv. Peter Ambrozy, Prof.
Michael
Kundi, Dr. Maria-Luise Mathiaschitz, 25. Juni 2001
(Auszug)
Nachteilige
gesundheitliche Auswirkungen einer langdauernden auch sehr niedrigen Immission
von Mobilfunk-Basisstationen können
jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Dies ergibt sich als ein
wichtiger Schluss aus einer brandneuen Studie
über "Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen
auf Gesundheit und Wohlbefinden", die Kärntens
Gesundheitsreferent LHStv. Peter Ambrozy heute
in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem Autor
der Studie Univ. Prof. Dr. Michael Kundi (Uni-versität
Wien) sowie der Umweltmedizinerin des Landes, Dr.
Maria-Luise Mathiaschitz als Mitarbeiterinder Studie, präsentierte. Wie
Ambrozy feststellte, handle es sich um die europaweit erste
und bislang einzige wissenschaftliche Erhebung im
Zusammenhang mit Basisstationen, die seitens des Landes in Auftrag gegeben worden war und im Herbst in ihrer
Gesamtheit vorgestellt werden soll.
Salzburger Resolution
zu Mobilfunksendeanlagen, 8. Juni 200
Verabschiedet im Rahmen
der Internationalen Konferenz Situierung von Mobilfunksendeanlagen
(Auszug) Es gibt
derzeit Hinweise, dass keine Schwelle für nachteilige gesundheitliche
Auswirkungen exi-stiert. Die Empfehlung von
konkreten Immissionswerten ist daher mit entsprechenden Unsicher-heiten
verbunden und ist als vorläufig
anzusehen. Zum vorbeugenden Schutz der
öffentlichen Gesundheit wird für die Summe der
niederfrequent-pulsmodulierten hochfrequenten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen, wie zB
GSM-Basis-Stationen, ein vorläufiger
Beurteilungswert von maximal 1 mW/m² (0,1 µW/cm²)
empfohlen.
Unterzeichnet ist die
Resolution von: Dr. Ekkehardt Altpeter, Dr. Carl Blackman, Dr. Neil
Cherry, Prof. Dr. Huai Chiang, Dr. Bill P.
Curry, Prof. Dr. Livio Giuliani 1,
Prof. Dr. Yuri Grigoriev, Dr. Helene
Irvine, Dr. Christoph König, Prof. Dr. Michael
Kundi, Ronald Macfarlane, Dr. Malcolm MacGarvin,
Dr. Fiorenzo Marinelli 1, Prof. Dr. Wilhelm
Mosgöller, Dr. Gerd Oberfeld, Dr. Colin Ramsay, MA Cin-dy
Sage, Dr. Luis Slesin, Prof. Dr. Stan Szmigielski
1. 1)
This preliminary guideline level of 1 mW/m²
(0.1 µW/cm²) is, by the participants
marked with a ( 1 ), understood as an operational level for one
facility (e.g. a cell tower).
Verbindung der
Schweizer Aerztinnen und Aerzte FMH und Aerztinnen und Aerzte für
Um-weltschutz
(AefU)
Die Verbindung der
Schweizer Aerztinnen und Aerzte FMH zusammen mit den Aerztinnen und
Ärzten für Umweltschutz AefU
unterstützen die Salzburger Resolution" betreffend die
Mobilfunk-sendeanlagen. Bern/Visp, 4.2.2001.
Dr. Neil Cherry,
Lincoln University, Christchurch, Newzealand, 30 May 2000
The conclusion of my
research is that: Electromagnetic Radiation is damaging to Brains,
Hearts, Embryos, Hormones and Cells.It is
therefore a threat to Intellegent Hearty Life. Electromagnetic
ra-diation resonantly interacts with bodies
and cells, Interfering with cell-to-cell communication, cell
growth and regulation, and is damaging the genetic
basis of life. Like other toxic substances that
damage cells, EMR has a safe exposure level of
ZERO. (through many dose response relation-ships
from exposures from ELF, RF and MW). Hence my
recommended Target Public Exposure for significant risk reduction is 10 nanoWatt/sq cm [Anmerkung: 0,1
mW/m²] . This can be accom-plished by
setting a maximum outdoor exposure at the boundary of properties of 0.1
microWatt/sq cm [Anmerkung: 1
mW/m²].
Prof. Dr. G. J.
Hyland, University of Warwick, Department of Physics, Coventry,
England.
The Physiological and Environmental Effects of
Non-ionising Electromagnetic Radiation (Auszug): In
the case of exposure to GSM radiation, reduce intensities to the level below
which no adverse effects have been
empirically found in exposed populations, bearing in mind that there are
indica-tions of non-thermal thresholds for
biological effects of the order of microwatt/cm 2 . Power densities
a few tenths of this value are common at distances
of 150-200m from a typical 15m high Base-station
mast and within the range of the more localised
side-lobes in the immediate vicinity of a mast - adverse effects being reported at both locations. Incorporating
a further safety factor of 10 indicates
that, at locations where there is any long-term exposure, power densities
should not ex-ceed 10 nano W/cm 2 . [Anmerkung: 0,1
mW/m²] .February 2001.
Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Arbeitskreis
Immissionsschutz,
Position "Elektrosmog" Bernd Rainer Müller,
Wilfried Kühling, Juli 2001
Entwicklung von
Vorschriften zur systematischen Feststellung des Ausmaßes der
EMF-Belastung durch Emissions- und
Immissionskataster; Verankerung des Rechts
auf Information von Betroffenen über die Feldbelastung durch
Informations- und Kennzeichnungspflichten
der Verursacher; Umkehr der Beweislast
analog zum Umwelthaftungsgesetz; Einrichtung
eines Rates zur Evaluierung von Umweltrisiken, um die Risikobewertung und das
Risi-komanagement transparent zu machen.
Aufgrund der möglichen Bandbreite von Erkenntnissen
oder wissenschaftlicher 'Schulen' wird dieses ein
offenes, transparentes Gremium sein müssen,
welches mit legitimierten, fachlich versierten
Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen besetzt ist;
Vorschlag für Grenzwert: bei GSM
Basisstationen: 0,5 V/m (0,66 mW/m²) [Anmerkung: Innenraum]
Deutscher Bundestag;
16. Ausschuss, Berliner Rathaus (Rotes Rathaus), Großer Saal
Öf-fentliche
Anhörung zum Thema Mobilfunk" 26.
BImSchV Berlin, 2. Juli 2001, 10:00 Uhr
(Auszüge)
Sv. Prof. Dr. Karl-Heinz
Jöckel: Aus wissenschaftlicher Sicht kann ich sagen, dass es keine
Beweise für die Unbedenklichkeit dieser
Technik gibt. Die wird es aber auch bei keiner anderen Technik
geben. Eine Technik ist so lange ungefährlich,
bis man entdeckt hat, dass sie eben doch eine
Gefahr darstellt. Und wenn Sie an BSE denken, dann
sind wir beispielsweise dort hellhörig geworden.
Was man hier kritisieren muss, ist, dass man
geglaubt hat, dass eine Technik nur deswegen ungefährlich ist, weil man
aufgrund von Extrapolationen aus anderen Modellen auf bekannte
gesundheitliche Endpunkte keine Risiken
entdeckt hat. Ich glaube, dass der Fehler bereits am Anfang gemacht
wurde: Man hat nämlich die Technik
eingeführt, ohne eine Begleitforschung, wie ich sie vorhin genannt habe,
aufzusetzen. Ich glaube, dass wir uns grundsätzlich fragen müssen,
wie wir mit der Einführung neuer
Techniken umgehen. Und da ist ja die Mobilfunktechnik nur ein Beispiel
von vielen, das wir kennen."
Sv. Dr. Lebrecht von
Klitzing: Folgendes: Die
Grenzwerte [Anmerkung: WHO/ICNIRP/EU-Ratsempfehlung/
BRD] sind so definiert, dass eine akute Wirkung
berücksichtigt wird. Bei den elektromagnetischen
Feldern ist das Problem, dass man von einer
linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung ausgeht;
d.h. man hat den Menschen als Blackbox gesehen und nach den
thermodynamischen Gesetzmäßigkeiten je mehr, desto schlimmer
die Grenzwerte entwickelt. Dass der Mensch nicht linear reagiert, wurde leider bei der ganzen Angelegenheit
vergessen, und auch, dass der Zeitfaktor
noch dazukommt. Das heißt also, die Grenzwerte betreffen akute Wirkungen,
und der Zeitfaktor, der durchaus ein halbes
Jahr betragen kann, ist überhaupt nicht enthalten. Wir haben
also eine erhebliche Diskrepanz, wenn wir jetzt
hier von den Grenzwerten sprechen. Als Beispiel: 4
Im Bereich der Toxikologie wissen wir, dass
es eine chronische und eine akute Toxizität gibt, d.h.
wenn Sie einen Giftstoff in entsprechender Menge
nehmen, können Sie tot umfallen, nehmen Sie
eine schwache Dosis über längere Zeit zu
sich, merken Sie zuerst gar nichts, die Wirkung setzt
später ein. So ähnlich läuft es auch
hier ab. Das bedeutet, wir haben hier Dinge, die nicht in dieses
Schema hineinpassen. Ich möchte auf die
Nicht-Linearität hinweisen. Vorhin wurde die Blut-Hirn-Schranke
erwähnt, eine Untersuchung aus Schweden. Dort
hat man festgestellt, dass gerade bei niedrigen Leistungsdichten der Effekt stärker war als bei hohen
Leistungsdichten. Das wird von der derzeitigen Grenzwertregelung nicht erfasst, wo von der linearen
Dosis-Wirkung-Beziehung ausge-gangen wird.
D.h. hier hapert es im Grunde genommen. Das ist das Eine. Das Andere ist die
Mo-dulationsart. Es muss darauf hingewiesen
werden, dass die Grenzwerte, wie wir sie jetzt in der 26.BImSchV haben, auf der
Basis kontinuierlicher Hochfrequenzstrahler entwickelt worden sind und
nicht auf der Basis gepulster oder
amplitudenmodulierter Hochfrequenzstrahler. Das ist ein himmelweiter
Unterschied. Das biologische System reagiert
darauf. Der Beweis ist sehr gut anzutreten: Wenn man einen Sensiblen hat, der auf die gepulsten Felder
sprich GSM-Standard reagiert, dann
kann man ihn in einer Absorberhalle mit einem entsprechenden Laboraufbau einmal
mit den periodisch gepulsten Feldern
beaufschlagen, dann reagiert er. Wenn ich die Pulssequenz variiere,
d.h. mit der Frequenz jittere, reagiert er nicht.
Und das bei Leistungsdichten, die weit unterhalb der
Grenzwerte liegen. Hier besteht also noch ein
anderes Problem." Sv. Dr. Lebrecht
von Klitzing: Ich hatte ja eben gesagt, dass die Langzeitemission bewertet
werden muss. Aufgrund unserer Erfahrungen
kann ich auch Zahlen nennen: Für die gepulsten Felder
des GSM-Standards sind 10 Mikrowatt pro
Quadratmeter [Anmerkung: 0,01 mW/m²] die Leistungs-flussdichte,
über die wir reden können. Das beruht
aber nur auf unseren bisherigen Erfahrungen; es
könnte evtl. auch ein niedrigerer Wert sein,
aber der ist sicher. Also 10 Mikrowatt pro Quadratmeter
oder 1 Nanowatt pro Quadratzentimeter für
GSM. Wir haben noch einen anderen gepulsten
Sender, das muss ich dazu sagen: das schnurlose Telefon
nach dem DECT-Standard. Hier kann man noch eine
Größenordnung [Anmerkung: Faktor 10]
heruntergehen. Das sind unsere
Erfahrungswerte."
Sv. Dr. H.-P. Neitzke: Die Frage ging
ja dahin, welche Gesundheitsgefahren wirklich erwiesen
sind. Wir haben u.a. im Rahmen der
Fachgespräche der Strahlenschutzkommission sehr intensiv
darüber diskutiert, was bewiesen
heißt und wo wir über wissenschaftliche Hinweise sprechen.
Wenn Sie unter erwiesen einen
wissenschaftlichen Beweis verstehen, in dem Sinne, dass alle
Versuchsergebnisse übereinstimmen und wir
zusätzlich noch die gesamte Wirungskette im Organismus
kennen, dann muss ich passen. Es gibt diesen Beweis
eines Wirkungsmechanismus nicht. Was es
allerdings gibt, ist eine ganze Reihe sehr ernst zu nehmender Hinweise auf
Veränderungen im Organismus, die
möglicherweise auch zu Krankheiten führen können. Was die
epidemiologische Seite angeht, hat Herr
Frentzel-Beyme eben auf einige Studien hingewiesen, die in der
Vergangenheit teilweise sehr weit
zurückliegend gemacht wurden und die aus heutiger Sicht
methodisch sicherlich
verbesserungsbedürftig sind. Da kann man dem nur zustimmen, was Herr
Michaelis ein-gefordert hat. Da ist dringend
Forschung nötig. Trotzdem: Auch diese Studien geben in gewisser
Weise sogar konsistente Hinweise auf die
Erhöhung bestimmter Krebsrisiken im Zusammenhang
mit hochfrequenten Expositionen, wobei man dabei
natürlich sehen muss, dass diese Untersuchungen
damals eben nicht an Mobilfunkanlagen gemacht
worden sind, sondern in der Umgebung von
Radio- und Fernsehsendern oder in der Nähe von Radaranlagen.
Auch auf einen zweiten Symptomblock hat Herr
Frentzel-Beyme hingewiesen, auf die sog. unspezifischen
Symptome, die man so unter Elektrosensibilität
einordnet. Ich denke, wir kommen nicht daran
vorbei, dass es auch verlässliche Berichte von vielen Ärzten gibt,
dass es in der Umgebung von Mobilfunkanlagen
zur Häufung solcher Symptome kommt. Wie das ursächlich alles
zusam-menhängt, welcher Mechanismus da
wirksam ist und welche anderen Faktoren noch eine Rolle
spielen, wissen wir nicht. Aus unserer Sicht ist es
so, dass diese Hinweise wirklich hinreichend stark sind, um zu sagen: Wir müssen auch in dieser Hinsicht
Vorsorge walten lassen. Was wissenschaftlich
relativ gut belegt ist, sind einmal Einflüsse auf die Gehirnfunktionen. Es
gibt auch sehr klare Hinweise aus
Experimenten an Tieren, dass das Verhalten von Tieren unter den
Einwirkungen von Feldern, wie sie beim Mobilfunk
benutzt werden, verändert wird: Sie haben ein
schlechteres Orientierungsvermögen, ein
schlechteres Lernverhalten, u.ä.. Die Einflüsse auf den
Menschen, die man eben auch in experimentellen
Untersuchungen festgestellt hat Veränderung
des EEG, Veränderung bestimmter kognitiver
Funktionen -, sind sicherlich subtiler Art. Aber wir
wissen überhaupt nicht, wie sich diese kleinen
Veränderungen im Zentralen Nervensystem irgendwann
gesundheitlich auswirken werden.
Worauf man sicherlich stark achten sollte, weil da
auch sehr viele Experimente in dieser Hinsicht
Hinweise geben, ist die vermehrte Ausschüttung
von Stresshormonen. An diesen Ergebnissen werden wir auch nicht vorbeikommen. Was den Bereich der
zellulären Wirkungen angeht, hat Herr Professor Eckel vorhin schon auf Effekte an der Zellmembran
hingewiesen, wo gefragt wurde, was wäre, wenn da erst etwas am Zellkern etwas passiert. Wir haben in
der Tat eine ganze Reihe von Untersuchungen,
die zeigen, dass es zu Schäden an den Chromosomen, möglicherweise
sogar zu DNS-Brüchen kommen kann, und
dass insbesondere aber auch die Vermehrung von Zellen, die
Zellproliferation, beschleunigt wird. D.h. das ist
möglicherweise etwas, das auch im Zusammenhang
mit der Krebsentstehung eine Rolle spielen
kann. Was wir hier haben, sind im Prinzip
nur Puzzlesteine. Man kann nur Hypothesen bilden, wie die
zu-sammenpassen. Das endgültige
Wirkungsmodell haben wir nicht. Aber ich sage es noch einmal:
Diese Hinweise sind aus unserer Sicht so stark und
auch ernst zu nehmen und durch verlässliche
Untersuchungen zwar nicht bewiesen, aber so gut
belegt, dass wir ein Vorsorgekonzept darauf gründen können. Ein Vorsorgekonzept mit Grenzwerten etwa wie
in der Schweiz [Anmerkung 42 95 mW/m²] oder denen, die wir selbst
als Institut empfohlen haben [Anmerkung 10 mW/m²], gibt
aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Gewähr
dafür, dass wir nicht in fünf Jahren schlauer sind und
dann möglicherweise unsere Empfehlung
revidieren müssen."
Sv. Joachim Gertenbach (BV gegen
Elektrosmog): Auf vieles bin ich eben schon eingegangen.
Ich denke, als erstes muss im
Bundesimmissionsschutzgesetz der Vorsorgegedanke miteingeführt
werden. Das heißt auch, dass die 26. BImSchV
nur die Einführung von biologisch verträglicher
Technik zulässt. M.E. muss der Grenzwert enorm
gesenkt werden, und zwar deutlich über das Maß
hinaus, das immer wieder angedacht ist, also
mindestens um den Faktor 10 000-100 000. [Anmer-kung:
Ergibt je nach Frequenz Werte von 0,05 bis 1
mW/m²]
Broschüre
für Kommunalbehörden; unter Mitwirkung von WHO, Dezember 1999;
Bundeskanzleramtund BMfWV; Titel: "Fakten über elektromagnetische Felder"
(auch als Teleletter zur Wiener Zeitung)
"Keine
Normungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor
langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen,
wie einen möglichen Krebsrisiko, zu schützen".
Der Salzburger
Landtag hat am 29. März 2000 nachfolgenden Antrag einstimmig zum
Beschluss erhoben
Die Landesregierung wird
ersucht, an die zuständigen Bundesstellen mit der Bitte
heranzutreten, einheitliche Grenzwerte
für die Immission von GSM-Sendestationen unter Berücksichtigung
sowohl thermischer als auch athermischer
Wirkungen zu erlassen. Die Erfahrungen mit dem Salzburger
Vorsorgewert und die Ergebnisse der internationalen
Fachkonferenz am 7. und 8. Juni sollten je-denfalls
berücksichtigt werden.
Der Salzburger Landtag unterstützt die
Mobilfunkpetition vom 30. November 1999
MOBILFUNK-PETITION vom 30.
November 1999
betreffend den flächendeckenden Ausbau der
Mobilfunknetze in Österreich sowie damit verbundene
gesundheits-, konsumenten-, arbeitnehmer-, jugend-,
umwelt-, wirtschafts- und rechtspolitischeFragen
Schwerpunkte der MOBILFUNK-PETITION
§ Parteistellung im Telekommunikationsgesetz und
Information der Anrainer im Mietrechtsgesetz bei Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen.
§ Bundesweite gesetzliche Verankerung des
Gesundheits-Vorsorgegrenzwertes von 1 mW/m²
Leistungsflussdichte für die Gesamtsumme der
GSM-Immissionen (Salzburger Vorsorgewert) mit laufender Anpassung an den Stand des Wissens für bestehende
und künftige Mobilfunk-Sendeanlagen.
§ Ausarbeitung von Vorsorgegrenzwerten für Mobilfunk-
und Schnurlostelefone.
§ Erfassung aller Mobilfunk-Sendeanlagen in einem
Emissions- und Immissionskataster mit Veröffentlichung
und laufender Aktualisierung.
§ Laufende betreiberunabhängige Kontrolle über
die Einhaltung der Gesundheits-Vorsorgegrenzwerte
im Umfeld der jeweiligen Mobilfunk-Sendeanlagen
samt Auskunftspflicht gegenüber der
Bevölkerung.
§ Verpflichtung, gesundheitliche Beschwerden von Personen
im Umfeld von Mobilfunk-Sendeanlagen zu
untersuchen und abzuklären.
§ Verpflichtung, die Forschungen über Auswirkungen von
GSM-Strahlungen und Folgetechnologien voranzutreiben: Forschungsfonds für
Technologievoraus- und Technologiebegleitfor-schung.
§ Verpflichtung, dass Mobilfunk-Betreiber für Ihre
Sendeanlagen eine Haftpflichtversicherung abschließen
müssen.
§ Kennzeichnungspflicht für Antennen mit
niederfrequent modulierten oder pulsmodulierten Feldern
wie zum Beispiel bei Basisstationen, Mikrozellen,
Indoorzellen, Mobiltelefonen, Schnurlostelefonen
in Bezug auf deren EMF-Emissionen.
§ Verpflichtung, die Bevölkerung über bestehende
und mögliche Risken der Mobilfunk-Technologie
zu informieren und aufzuklären.
§ Durchführung einer parlamentarischen Enquete mit
Vertretern von Bürgerinitiativen und Wissenschaftlern,
die das Vorsorgeprinzip vertreten, sowie
betroffenen Bürgern und Ärzten.
Die MOBILFUNK-PETITION wurde am 30.11.1999 NR
Präsident Dr. Fischer mit nachstehenden Unterschriften überreicht:
Erstunterzeichner
Eva Marálek (Niederösterreich);
Mag. Bernhard Carl (Salzburg).
Erstunterzeichnende Abg. z. NR
Mag. Johann Maier, SPÖ; Dr. Martin Graf,
FPÖ; Mag. Dr. Gabriela Moser, GRÜNE.
Erstunterstützer
Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident
Umweltdachverband ÖGNU; Dr. Heinz Schaden, Bürgermeister
von Salzburg; Johann Padutsch, Stadtrat in
Salzburg; Dr. med. Gerd Oberfeld, Referent für
Umweltmedizin der österr. Ärztekammer; DI
Dr. med. Hans-Peter Hutter, Vorstand Ärzte für eine
gesunde Umwelt";
Umweltanwälte
Univ. Prof. Dr. Harald Rossmann, NÖ; Ing. Dr.
Karin Büchl-Krammerstätter, Wien; Dipl.Ing. Dr. Johann
Wimmer, OÖ; Dipl. Ing. Katharina Lins,
Vorarlberg; Dr. Liliane Pistotnig, Steiermark; Dr. Wolfgang
Wiener, Salzburg; Dipl. Ing. Sigbert Riccabona,
Tirol.
Weitere Unterstützer (Auswahl)
Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer; BM Dr.
Herbert Haupt; NRAbg. Dr. Alexander Van der Bellen;
Präsident der Ärztekammer für Salzburg Dr. Reiner Brettenthaler;
Vizebürgermeister Mag. DDr. Karl
Gollegger. |