Alhaurin el Grande, den 27.09.2004
Am Freitag, den 24.09.2004 hatten wir Gelegenheit Dr.
Hamer im Gefängnis zu besuchen und mit ihm zu sprechen – allerdings nur hinter
einer Glasscheibe, mittels Sprechfunk. Leider war die Verständigung schlecht
d.h. akustisch nicht optimal.
■ Dr. Hamer lässt aber noch mal
alle die Menschen die ihn in dieser schwierigen Situation unterstützen und sich
für die Germanische Neue Medizin einsetzen, ganz herzlich grüßen.
Es geht ihm den Umständen entsprechend gut.
■ Er hat auch mit Freude zur Kenntnis
genommen, dass man für ihn und die GNM auf die Straße gegangen ist, in Berlin.
Leider hat er die Bilder von der Demo, die wir ihm zugeschickt haben, noch
nicht bekommen, da ihm die Post vom Verlag bisher noch nicht ausgehändigt
worden ist. Dagegen sind aber schon einige andere Briefe bei ihm eingetroffen,
für die er sich ebenfalls ganz herzlich bedankt, insbesondere für die
tröstenden und zugleich aufmunternden Worte.
■ Dr. Hamer bittet darum, auf
keinen Fall die Aktionen nunmehr einzustellen, sondern weiter lautstark gegen
die Ungerechtigkeit und Willkür der französischen Justiz überall aufgrund einer
willkürlichen Menschenrechtsverletzung zu protestieren und zu demonstrieren,
und zugleich Therapiefreiheit für die Germanische Neue Medizin zu fordern. Dazu
schlägt er auch vor, bei den Stammtischen, bei Demos oder Infoständen etc.
Unterschriften zu sammeln.
■ Außerdem sei zu vermuten, dass
das Treffen zwischen Bundeskanzler Schröder,
dem spanischen Regierungschef Zapatero
und dem französischen Präsident Chirac
am 13.09. vorrangig ihm bzw. dem „Fall Dr. Hamer“ gegolten habe, wohin man ihn
evtl. ausliefern könne. Überhaupt würde Deutschland hier eine ganz unrühmliche
Rolle spielen, denn sie hätten der ganzen „Sauerei“ ausdrücklich zugestimmt.
Zunächst hätte es geheißen „wegen 3 Jahre Gefängnis, dann - auf Anfrage des
Richters der Audienca National - gab man die Lüge zu und änderte es mit
Zustimmung der Deutschen! ab,“ in präventive Verhaftung!“ Unsere Freunde
sollten auch bei den Deutschen Behörden protestieren, denn ohne die hätte
Frankreich das nicht durchsetzen können.
■ Darüber hinaus wäre es aber
auffällig und ungewöhnlich, dass die deutsche Presse
(von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen) und auch das deutsche Fernsehen
nichts über seine Verhaftung berichtet hätten – gegenüber dem sonst üblichen
Tenor:
„Olivia – Wunderheiler – Scharlatan“.
■ Dagegen hätte das
Verwaltungsgericht Frankfurt (wo kürzlich noch eine Verhandlung zur
Wiedererlangung der Approbation stattgefunden hat, und Kassel, wo das Urteil
zur Revision noch aussteht) offenbar über die Verhaftung schon Bescheid
gewusst, denn das Gericht in Kassel hätte die Entscheidung hierüber zum IV.
Quartal 2004 - also erst nach dem
11. September - angekündigt.
■ Es sei tatsächlich nur der
„Panne“ der beiden Richter zu verdanken, dass er nicht am
11.09. nach Frankreich ausgeliefert
worden sei. Denn, so betonte Dr. Hamer noch mal ausdrücklich: die ganze
Verhaftung diene einzig und alleine der Psychiatrisierung seiner Person. Nach
dem Motto: „Der Mann ist doch verrückt
und seine Germanische Neue Medizin ebenso“; dann braucht man doch über die
GNM gar nicht mehr zu diskutieren.
■ Dr. Hamer meinte außerdem,
dass er bei seinen beiden spanischen Anwälten, die sich fruchtbar ergänzen
würden, in guten Händen wäre, bittet jedoch um Verständnis dafür, dass er über
juristische Strategien zu diesem Zeitpunkt keine Details berichten könne.
■ Der Anwalt Dr. Hamer`s hat
jedoch einer spanischen Zeitung „Discovery DSALUD“ ein kurzes Interview
gegeben. Den Wortlaut dieses Artikels geben wir hier in Auszügen - frei
übersetzt - wieder:
Text:
Der hervorragende deutsche Arzt, Ryke Geerd Hamer,
Gründer der Neuen Medizin, ist am letzten Freitag in Malaga infolge eines
europäischen Auslieferungshaftbefehls des Gerichts von Chambery (Savoyen –
Frankreich) verhaftet worden. In Spanien heißt das entsprechende Verfahren die
Provinziale Audienz. Die dreijährige Haftstrafe wegen „illegaler Ausübung der
Medizin“ und „Betrug“ ist von einem Gericht in Chambery verhängt worden,
nachdem er von diesem Gericht in Abwesenheit verurteilt worden war.
Die Durchführung des europäischen Haftbefehls ist auf
Anweisung des Zentralhofs in Madrid zustande gekommen und angeordnet worden.
Dr. Hamer ist an seinem Wohnsitz in der Provinz Malaga – wo er seit Jahren lebt
– auch verhaftet worden, und der Richter hat nach Kenntnis des Haftgrundes und
nach einem Verhör die vorbeugende Inhaftierung im Madrider Soto del Real
Gefängnis befohlen.
Der spanische Anwalt Dr. Hamer`s. der ihn bis dato weder
persönlich noch die Germanische Neue Medizin kannte, äußerte sich erstaunt über
die angegebenen Gründe und auch darüber, wie es möglich ist, dass das
französisches Gericht, während das Urteil noch Gegenstand eines Revisionsantrages
sei, bereits einen europäischen Haftbefehl (präventiv) durchgeführt habe. In
Spanien jedenfalls sei es unvorstellbar, jemanden unter diesen Umständen zu
verhaften. Außerdem hält er es für unrecht, dass Dr. Hamer in Abwesenheit
verurteilt worden ist, obwohl er dem Gericht ein Attest vorgelegt hat, dass er
zum Zeitpunkt des Gerichtstermins krank war und einen neuen Termin verlangt
hat.
Der Anwalt stellte auch die Frage, warum das Gericht
eine Verschiebung abgelehnt und ihn in Abwesenheit und daher schutzlos
verurteilt hat. Oder warum man z.B. keinen Haftbefehl durchgeführt hat, um
seine Anwesenheit bei dem Prozess sicher zu stellen. Sobald eine Berufung
beauftragt sei, wäre es nicht erlaubt eine vorbeugende Inhaftierung in Aussicht
auf ein günstigeres Urteil zu befehlen. Außerdem wäre der Wohnort Dr. Hamer`s
dem Gericht bekannt gewesen, so dass auch keine Fluchtgefahr bestanden hätte.
Was hier passiert wäre, sei sehr seltsam und seiner Meinung nach völlig
unbegründet und dem Verfahren zuwiderlaufend.
Über das Urteil äußerte sich der Anwalt: Dr. Hamer sei
wegen illegaler Ausübung der Medizin
(obwohl Facharzt für Innere Medizin) und wegen Betrugs verurteilt worden, weil einige Patienten nicht gesunden
konnten. Wenn das jedoch Schule mache, dann würde es demnächst keinen einzigen
Arzt mehr auf der Straße geben, die säßen dann fast alle im Gefängnis! Das sei
ja so, als ob er z.B. ins Gefängnis gesteckt würde, weil er einen Prozess eines
Mandanten nicht gewonnen hätte. Solch einen Schwachsinn könne er nicht
verstehen.
Außerdem hätte ihn auch die Art der Berichterstattung
durch die Medien sehr verwundert.
Es sei nicht hinnehmbar, dass man Dr. Hamer als „Wunderheiler“ hinzustellen
versucht, obgleich eine einfache Überprüfung – da bräuchte man nur im Internet
nachzusehen – diesen groben Betrug sofort entkräften würde.
Zum Schluß fügte der Anwalt noch hinzu, dass zahlreiche
Ärzte die Behauptungen und Postulate Dr. Hamer`s öffentlich geprüft hätten, und
dass es fast 30 Dokumente gäbe, die z.T. notariell hinterlegt wären. Doch das
hätte sie nicht zwangläufig glaubwürdiger gemacht.
Das Argument sei immer, dass eine solche öffentliche Anerkennung nur durch eine
öffentliche Universität stattfinden könne, dann …. Aber das sei eine Lüge, denn
am 8. und 9. September 1998 wäre die Neue Medizin von der Universität von
Trnava (Slowakei) geprüft und öffentlich bestätigt worden.
Hier noch ein Hinweis in eigener Sache:
Die 2. Auflage der Buches „Krebs – und alle sog. Krankheiten“ – Kurze Einführung in die
Germanische Neue Medizin - ist inzwischen gedruckt und bereits nach Deutschland
und Österreich unterwegs.