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Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat
Ende April diesen Jahres auch in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten
des Kitzbüheler Mobilfunk-Gutachters Wulf-Dietrich Rose gegen Max.Mobil
entschieden. (Az 6 Ob 69/01t; Rechtsanwalt Mag. Klaus Perktold in Innsbruck)
Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige
hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet:
"Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die
anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die
Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie
etwa auch Gehirntumor, Krebs und Missbildungen bei Neugeborenen". Rose hat
die von ihm behaupteten gesundheitlichen Risiken von Mobilfunk-Sendeanlagen
durch international anerkannte Forschungsarbeiten und eigene
Untersuchungsergebnisse belegt.
Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen
Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, hatte mit Gutachten
für Bürgerinitiativen und Gemeinden in Deutschland, Österreich
und der Schweiz erreicht, dass geplante Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten
nicht gebaut wurden bzw. wieder abgebaut werden mussten. So dass lt. der Klage
von Max.Mobil (einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom) "der
erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Maß
zurückbleibt".
Mit Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
und Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung will das
österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max.Mobil Rose bei Gericht
solche kritischen Behauptungen zur Gesund-heitsschädlichkeit von
Mobilfunk-Sendeanlagen verbieten. Im Provisiorialverfahren haben die beiden
Vorinstanzen bereits beschlussmässig ausgesprochen, dass es Max.Mobil
nicht gelungen ist, die Unwahrheit von Roses Behauptungen zu bescheinigen und
das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu
überzeugen.
Rose sieht sich durch die Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes und die zunehmende Verhandlungsbereitschaft der
Mobilfunkbetreiber in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, wonach der
aktuelle Stand der Forschung eine gute Grundlage für die Forderung bietet,
bereits betriebene oder geplante Mobilfunk-Sendeanlagen trotz Einhaltung
der offiziellen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften in Deutschland,
Österreich, der Schweiz und anderen Ländern aus Wohngebieten zu
verlegen, wenn alternative Standorte vorhanden sind.
Rose: "Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die
Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die
Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke
einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit,
Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert,
die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die
Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt,
Herzschrittmacher beein-flusst und das Krebsrisiko erhöht,
insbesondere Gehirntumor bei Menschen. Mit der Standortbescheinigung über
die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist die Nachweispflicht der
Mobilfunkbetreiber über die Unschädlich-keit ihrer Sendeanlagen nicht
zu erbringen! Forschungsergebnisse und Gesundheitsschäden beweisen
das Gegenteil!
28. Mai 2001 / Wulf-Dietrich Rose
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