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  Michael Schilling Elektrosmog
Mobilfunk-Sachverständiger gewinnt gegen Mobilfunk-Unternehmen
vor dem Obersten Gerichtshof der Republik Österreich

Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat Ende April diesen Jahres auch in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten des Kitzbüheler Mobilfunk-Gutachters Wulf-Dietrich Rose gegen Max.Mobil entschieden. (Az 6 Ob 69/01t; Rechtsanwalt Mag. Klaus Perktold in Innsbruck)

Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet: "Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Gehirntumor, Krebs und Missbildungen bei Neugeborenen". Rose hat die von ihm behaupteten gesundheitlichen Risiken von Mobilfunk-Sendeanlagen durch international anerkannte Forschungsarbeiten und eigene  Untersuchungsergebnisse belegt.

Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, hatte mit Gutachten für Bürgerinitiativen und Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz erreicht, dass geplante Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten nicht gebaut wurden bzw. wieder abgebaut werden mussten. So dass lt. der Klage von Max.Mobil (einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom)  "der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Maß zurückbleibt".

Mit Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung will das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max.Mobil  Rose bei Gericht solche kritischen Behauptungen zur Gesund-heitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen verbieten. Im Provisiorialverfahren haben die beiden Vorinstanzen bereits beschlussmässig ausgesprochen, dass es Max.Mobil nicht gelungen ist, die Unwahrheit von Roses Behauptungen zu bescheinigen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen.

Rose sieht sich durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und die zunehmende Verhandlungsbereitschaft der Mobilfunkbetreiber in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, wonach der aktuelle Stand der Forschung eine gute Grundlage für die Forderung bietet, bereits  betriebene oder geplante Mobilfunk-Sendeanlagen trotz Einhaltung der offiziellen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern aus Wohngebieten zu verlegen, wenn alternative Standorte vorhanden sind.

Rose: "Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beein-flusst und das Krebsrisiko  erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen. Mit der Standortbescheinigung über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist die Nachweispflicht der Mobilfunkbetreiber über die Unschädlich-keit ihrer Sendeanlagen nicht zu erbringen!  Forschungsergebnisse und Gesundheitsschäden beweisen das Gegenteil!“

28. Mai 2001  /  Wulf-Dietrich Rose

info@elektrosmog.com
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Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
wie Sie denken oder sprechen.