Sehr
geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
anbei
erhalten in der Anlage einen Bericht aus der Neuen Solidarität
zu
den
neu erlassenen Wirtschaftssicherstellungsverordnungen.
Interessant
ist hierbei, daß darüber in den Medien kaum oder gar
nicht
berichtet
wird !!!
Im
Anschluß einen Kommentar von Herrn Zingel, (Der BWL-Bote) zur
Empfehlung
von Verbraucherministerin Frau Künast zur
Lebensmittelbevorratung.
Besteht
hier ein Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV ?
Der
Termin der Softwareeinführung für die Berechnung von Alg II
findet
aufgrund
Softwareprobleme nicht , wie geplant zum 04.10.2004 statt,
sondern
wurde verschoben. Das hat zur Folge, daß der Zeitraum der
Dateneigabe
zum Ende des Jahres immer enger wird. Anscheinend dürfen
sich
die zuständigen Sachbearbeiter/ Innen auf erhebliche
Überstunden
zum
Jahresende einstellen. Was passiert, wenn nicht alle
Bedürftigten
zeitnah
erfasst werden können, weil die zuständigen
Sachbearbeiter/
Innen
überfordert sind, oder die Software nicht richtig funktioniert
Laut
Aussage einer Sozialarbeiterin mir gegenüber, entfällt zum
01.05.2005
der Sozialhilfeanspruch bei Mittellosigkeit, wenn die Alg II-
Empfänger
verspätet den Antrag abgegeben haben . Nun, hier könnte
man
diesen
Leuten ein eigenes Verschulden zurechnen.
Was
aber, wenn die Ämter und Agenturen aufgrund technischer Mängel
und
Zeitdruck
nicht alle Anträge bearbeiten konnten ???
Mal
angenommel, es kommt bei der Auszahlung des Alg II zu einem
ähnlichen
Desaster, wie bei es bei der Maut-Einführung der Fall war,
dann
stehen im Januar 2005 etliche Haushalte ohne finanzielle Mittel da.
Wohl
demjenigen, der seinen persönlichen Lebensmittelvorrat angelegt hat
!!!
Ich
werde mal bei der Bundesdruckerei anfragen, ob schon
Lebensmittelkarten
gedruckt werden .
Mit
freundlichen Grüßen
Georg
Backhaus
Hier finden Sie die
Notstandsverordnung