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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
11. 2004 PHI Info von:  www.phi.lt
Schon bald gehört den Völkern Europas ihr Wasser nicht mehr
:Staatsbetriebe müssen privatisiert werden. So lautet die Maxime der Europäischen Union. Also werden auch die Wasserwerke und Klärwerke privatisiert.

Sie werden in Aktiengesellschaften umgewandelt und die Aktien verkauft, zumeist an ausländische Konzerne und die bestimmen dann später die Wasser-Preise. Gegen diese können dann zwar die Verbraucherverbände Einspruch erheben, was aber zumeist vergeblich ist. Das ganze enthebt aber auch die Städte, Kreise und Gemeinden von der Pflicht die Leitungen in Ordnung zu halten und dem Bedarf anzupassen. Die Aktiengesellschaften haben allerdings das Recht größere Reparaturen, Abwasseranlagen Neuverlegung von Rohren auf die Anlieger umzulegen. Zahlen die Anleger nicht, so wird ihr Haus eben gepfändet oder eine Grundschuld eingetragen. Und dies auch dann, wenn sie dieser Reparatur, Abwasseranlage oder der Neuverlegung von Rohren niemals zugestimmt haben. Es werden nachweislich in sehr vielen Städten und Gemeinde Bauarbeiten an der Wasserversorgung durchgeführt, die nicht erforderlich sind, weil optimistisch kalkulierte Bevölkerungszuwächse und Industriezuwächse nicht eintreten. In einigen Teilen Deutschlands gibt es die Wasserzweckverbände und die Abwasserzweckverbände, deren Rechtsstellung nicht klar ist und deren Satzungen laufend, teilweise sogar rückwirkend geändert werden. Es herrscht ein totales rechtliches Chaos. Wer sich gegen eine Umlage für die Reparatur oder Neuverlegung von Rohren und dgl. zur Wehr setzen will, findet zumeist keinen Rechtsanwalt. In einigen Städten und Gemeinden Deutschlands liegen 50.000 (fünfzigtausend) unbearbeitete Widersprüche gegen Veranlagungen zu Umlagen wegen Bauarbeiten an den Wasserrohren oder Abwasserrohren, Klärwerken usw. vor. Das hat zunächst einmal aufschiebende Wirkung.

Es kann jeden Hauseigentümer überall in ganz Deutschland treffen, daß er sein Haus verliert, weil das Wasserwerk irgend etwas in seiner Straße oder Gemeinde erneuern oder modernisieren will und er seinen

Anteil an Kosten nicht tragen kann. In kleinen Gemeinden hilft die Gründung einer Bürgerinitiative, die dann den Bürgermeister abzuwählen droht. In größeren Städten hilft es nur, wenn die Bürgerinitiative sich mit der Rechtslage in der Stadt vertraut macht, sich die Satzungen des Zweckverbandes beschafft und auch die Notwendigkeit des Bauvorhabens untersucht. Viele Satzungen von Wasserkraftwerken und Zweckverbänden

haben auch Sozialklauseln, auf welche die Gemeinde und Wasserkraftwerke sie aber ohne Nachfrage nicht

hinweisen. Gemeinschaftsinitiative ist gefragt. Die sollte aber nicht erst dann einsetzen, wenn die ersten Umlagerechnungen eintreffen, sondern bereits das Gerücht von einer Privatisierung oder Erneuerung der Rohre sollte jeden Bürger hell wach machen.



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Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
wie Sie denken oder sprechen.