| :Staatsbetriebe müssen privatisiert werden.
So lautet die Maxime der Europäischen Union. Also werden auch die
Wasserwerke und Klärwerke privatisiert.
Sie werden in Aktiengesellschaften umgewandelt und die
Aktien verkauft, zumeist an ausländische Konzerne und die bestimmen dann
später die Wasser-Preise. Gegen diese können dann zwar die
Verbraucherverbände Einspruch erheben, was aber zumeist vergeblich ist.
Das ganze enthebt aber auch die Städte, Kreise und Gemeinden von der
Pflicht die Leitungen in Ordnung zu halten und dem Bedarf anzupassen. Die
Aktiengesellschaften haben allerdings das Recht größere Reparaturen,
Abwasseranlagen Neuverlegung von Rohren auf die Anlieger umzulegen. Zahlen die
Anleger nicht, so wird ihr Haus eben gepfändet oder eine Grundschuld
eingetragen. Und dies auch dann, wenn sie dieser Reparatur, Abwasseranlage oder
der Neuverlegung von Rohren niemals zugestimmt haben. Es werden nachweislich in
sehr vielen Städten und Gemeinde Bauarbeiten an der Wasserversorgung
durchgeführt, die nicht erforderlich sind, weil optimistisch kalkulierte
Bevölkerungszuwächse und Industriezuwächse nicht eintreten. In
einigen Teilen Deutschlands gibt es die Wasserzweckverbände und die
Abwasserzweckverbände, deren Rechtsstellung nicht klar ist und deren
Satzungen laufend, teilweise sogar rückwirkend geändert werden. Es
herrscht ein totales rechtliches Chaos. Wer sich gegen eine Umlage für die
Reparatur oder Neuverlegung von Rohren und dgl. zur Wehr setzen will, findet
zumeist keinen Rechtsanwalt. In einigen Städten und Gemeinden Deutschlands
liegen 50.000 (fünfzigtausend) unbearbeitete Widersprüche gegen
Veranlagungen zu Umlagen wegen Bauarbeiten an den Wasserrohren oder
Abwasserrohren, Klärwerken usw. vor. Das hat zunächst einmal
aufschiebende Wirkung.
Es kann jeden Hauseigentümer überall in ganz
Deutschland treffen, daß er sein Haus verliert, weil das Wasserwerk
irgend etwas in seiner Straße oder Gemeinde erneuern oder modernisieren
will und er seinen
Anteil an Kosten nicht tragen kann. In kleinen Gemeinden
hilft die Gründung einer Bürgerinitiative, die dann den
Bürgermeister abzuwählen droht. In größeren Städten
hilft es nur, wenn die Bürgerinitiative sich mit der Rechtslage in der
Stadt vertraut macht, sich die Satzungen des Zweckverbandes beschafft und auch
die Notwendigkeit des Bauvorhabens untersucht. Viele Satzungen von
Wasserkraftwerken und Zweckverbänden
haben auch Sozialklauseln, auf welche die Gemeinde und
Wasserkraftwerke sie aber ohne Nachfrage nicht
hinweisen. Gemeinschaftsinitiative ist gefragt. Die sollte
aber nicht erst dann einsetzen, wenn die ersten Umlagerechnungen eintreffen,
sondern bereits das Gerücht von einer Privatisierung oder Erneuerung der
Rohre sollte jeden Bürger hell wach machen. |