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Betrifft: Jetzt nehmen sie's von den Ärmsten -
Das Ta- schengeld für Heimbewoh- ner wird infolge der
Hartz- IV-Reform gekürzt. Sozialhilfeempfänger in
Al- ten- und Pflegeheimen erhalten ein
Taschengeld (Barbetrag) von 88,80 Euro pro Monat und
dazu einen Zusatzbarbetrag in Höhe von 5 Prozent ihres
Ein- kommens, aber maximal 44,40 Euro. Letzterer soll nun gestri- chen
werden. Eine der Folgen von Hartz IV. Das
geht an die Menschen- würde. Hiergegen protestieren wir; denn unsere
Heimbewohner unseres Altenzentrums können sich nicht
wehren. Leider sind die meisten in ihrer Mobilität
eingeschränkt, so dass sie auch nicht mit Eiern werfen
können.
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80 Heimbewohner leben in
unserer Einrichtung und verbrin- gen hier ihren letzten
Lebens- abschnitt. Der durchschnittliche Aufenthalt liegt bei weniger als
einem Jahr. Für viele Menschen
erschei- nen 44,40 Euro nicht viel, aber versuchen Sie doch mal,
einen Monat lang mit dem Betrag auszukommen, der Ihnen
dann verbleibt. Das sind täglich keine 3
Euro. Eine neue Zahnbürste,
die Fußpflege, der Frisör, Telefona- te mit
Angehörigen, die Rund- funkgebühr, rücken
damit in weite Ferne. Setzt man jetzt noch die
Zah- lungsverpflichtungen nach dem Gesundheitsmodernisierungsge- setz,
GMG, dazu, stellt sich ei- ne ohnmächtige Wut ein. Vom Taschengeld
sind zu zahlen: |
Verschreibungspflichtige Medi- kamente, der Zahnersatz,
Fahrt- kosten zum Arzt, Praxisgebühr, benötigte
Inkontinenzartikel, 10 Prozent zum erforderlichen Rollstuhl und so
weiter. Die Tasse Kaffee
oder ein kleines Stückchen Kuchen am Nachmittag fallen damit
bereits für Wochen aus. Das macht
unseren Bewoh- nern hart zu schaffen, die
im Durchschnitt 86 Jahre alt sind und sich ein Leben lang
für diesen Staat bereits bewährt
ha- ben. Man sollte den Politikern,
die diese Entscheidung tragen, auch
nur einen Monat lang 88,80 Euro geben, damit sie ein
Ge- spür für unsere Bewohner
wie- dererlangen. Geschäftsführer eines Altenzentrums
im Ruhrgebiet |