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21.04.2005 Swantje Unterberg Info von:  junge Welt
Hamburg rüstet auf

Landes-CDU feiert schon vorab »Deutschlands härtestes Polizeigesetz«. Datenschützer warnen vor »bedenklicher Grundtendenz«

Expertenempfehlungen zum Entwurf der seit Dezember 2004 debattierten Novelle des Hamburger Polizeigesetzes wurden am Dienstag abend vom Innenausschuß der CDU-dominierten Bürgerschaft weitgehend verworfen. Die Hamburger CDU feiert das Gesetz schon vor seiner Verabschiedung als schärfstes Polizeigesetz Deutschlands. Im Prinzip handelt es sich um die Zusammenführung sämtlicher Hardliner-Gesetze aller Bundesländer, wobei durch die Verankerung des sogenannten finalen Rettungsschusses im Hamburger Gesetzentwurf das polizeiliche Töten sowie nun bundesweit legitimiert wird. Außerdem werden bereits bestehende Gesetze verschärft und breiter anwendbar und »Sicherheitslücken« durch weitere repressive Maßnahmen geschlossen.

Bei der vorangegangenen Ausschußsitzung am 5. April war der Entwurf einer Prüfung von neun Experten aus Polizei, Justiz und Datenschutz unterzogen worden. Professor Peter Bull von der Uni Hamburg warnte ausdrücklich vor einem Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Kritik kam auch von Professor Christoph Gusy von der Uni Bielefeld, der dem Entwurf »eine bedenkliche Grundtendenz« bescheinigte und davor warnte, daß die Eingriffsintensität gegenüber jedermann zunehme. Weitere Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit brachte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski in bezug auf die im Entwurf enthaltene Generalklausel ein, nach der die Polizei Handys oder SIM-Karten ohne richterliche Anordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr (Gefahr im Verzug) beschlagnahmen und auswerten darf. Eine solche Maßnahme hatte das Bundesverfassungsgericht BVerfG am 4. Februar für verfassungswidrig erklärt.

Abstriche am Gesetzentwurf wurden bisher lediglich bei der präventiven Telefonüberwachung gemacht. Dieses Vorhaben wurde bereits nach der Expertenanhörung zurückgestellt, weil das (BVerG) über diese Problematik im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Polizeigesetz verhandele.

Der »Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung von Straftaten« wird im Entwurf von bisher zulässigen 48 Sunden auf 14 Tage ausgeweitet. Mit der Begründung, daß Hamburg Austragungsort der Fußball-WM 2006 sei, verweigerte die CDU jeglichen Kompromiß. Außer Frage steht auch die Ausdehnung des Aufenthaltsverbots (bisher Platzverweis) für ein ganzes Gebiet auf bis zu zwölf Monate. Ebenfalls nicht zur Debatte steht die Zulässigkeit der verdachtsunabhängigen Kontrolle, die nach Ermessen der Beamten durchgeführt wird.

Des weiteren sollen Arrestzellen künftig videoüberwacht werden. Die Möglichkeit, Gefangene vor staatlicher Gewalt zu schützen, wird dadurch nicht jedoch gegeben sein, da es den Beamten obliegt, wann sie davon Gebrauch machen. Öffentliche Plätze sollen hingegen dann dauerhaft überwacht werden, wenn in dem Bereich zwei Straftaten verübt wurden. Auch die Einführung von verdeckten Kfz-Kennzeichen-Lesesystemen ist bereits beschlossene Sache.

Als Alternative zur Schußwaffe preist die CDU den Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten an. Mit dem sogenannten Taser werden Projektile auf den »Täter« gefeuert und ein Elektroschock ausgelöst. Der Getroffene kann seine Muskeln nicht mehr kontrollieren und bricht zusammen. Verletzungsgefahr bestehe nur auf Grund des unkontrollierten Fallens, doch sei diese laut Senatsbegründung »weniger kritisch einzuordnen als Schußverletzungen«.

Der Innenausschuß wird am 17. Mai ein letztes Mal zur Novelle tagen. Danach ist die Verabschiedung des Gesetzes nur noch reine Formsache.



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