Landes-CDU feiert schon vorab
»Deutschlands härtestes Polizeigesetz«. Datenschützer
warnen vor »bedenklicher Grundtendenz«
Expertenempfehlungen zum Entwurf der seit Dezember 2004 debattierten Novelle
des Hamburger Polizeigesetzes wurden am Dienstag abend vom Innenausschuß
der CDU-dominierten Bürgerschaft weitgehend verworfen. Die Hamburger CDU
feiert das Gesetz schon vor seiner Verabschiedung als schärfstes
Polizeigesetz Deutschlands. Im Prinzip handelt es sich um die
Zusammenführung sämtlicher Hardliner-Gesetze aller Bundesländer,
wobei durch die Verankerung des sogenannten finalen Rettungsschusses im
Hamburger Gesetzentwurf das polizeiliche Töten sowie nun bundesweit
legitimiert wird. Außerdem werden bereits bestehende Gesetze
verschärft und breiter anwendbar und »Sicherheitslücken«
durch weitere repressive Maßnahmen geschlossen.
Bei der vorangegangenen Ausschußsitzung am 5. April
war der Entwurf einer Prüfung von neun Experten aus Polizei, Justiz und
Datenschutz unterzogen worden. Professor Peter Bull von der Uni Hamburg warnte
ausdrücklich vor einem Verstoß gegen das
Verhältnismäßigkeitsprinzip. Kritik kam auch von Professor
Christoph Gusy von der Uni Bielefeld, der dem Entwurf »eine bedenkliche
Grundtendenz« bescheinigte und davor warnte, daß die
Eingriffsintensität gegenüber jedermann zunehme. Weitere Bedenken zur
Verfassungsmäßigkeit brachte der Hamburger Datenschutzbeauftragte
Hartmut Lubomierski in bezug auf die im Entwurf enthaltene Generalklausel ein,
nach der die Polizei Handys oder SIM-Karten ohne richterliche Anordnung im
Rahmen der Gefahrenabwehr (Gefahr im Verzug) beschlagnahmen und auswerten darf.
Eine solche Maßnahme hatte das Bundesverfassungsgericht BVerfG am 4.
Februar für verfassungswidrig erklärt.
Abstriche am Gesetzentwurf wurden bisher lediglich bei der
präventiven Telefonüberwachung gemacht. Dieses Vorhaben wurde bereits
nach der Expertenanhörung zurückgestellt, weil das (BVerG) über
diese Problematik im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Polizeigesetz
verhandele.
Der »Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung von
Straftaten« wird im Entwurf von bisher zulässigen 48 Sunden auf 14
Tage ausgeweitet. Mit der Begründung, daß Hamburg Austragungsort der
Fußball-WM 2006 sei, verweigerte die CDU jeglichen Kompromiß.
Außer Frage steht auch die Ausdehnung des Aufenthaltsverbots (bisher
Platzverweis) für ein ganzes Gebiet auf bis zu zwölf Monate.
Ebenfalls nicht zur Debatte steht die Zulässigkeit der
verdachtsunabhängigen Kontrolle, die nach Ermessen der Beamten
durchgeführt wird.
Des weiteren sollen Arrestzellen künftig
videoüberwacht werden. Die Möglichkeit, Gefangene vor staatlicher
Gewalt zu schützen, wird dadurch nicht jedoch gegeben sein, da es den
Beamten obliegt, wann sie davon Gebrauch machen. Öffentliche Plätze
sollen hingegen dann dauerhaft überwacht werden, wenn in dem Bereich zwei
Straftaten verübt wurden. Auch die Einführung von verdeckten
Kfz-Kennzeichen-Lesesystemen ist bereits beschlossene Sache.
Als Alternative zur Schußwaffe preist die CDU den
Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten an. Mit dem sogenannten Taser
werden Projektile auf den »Täter« gefeuert und ein
Elektroschock ausgelöst. Der Getroffene kann seine Muskeln nicht mehr
kontrollieren und bricht zusammen. Verletzungsgefahr bestehe nur auf Grund des
unkontrollierten Fallens, doch sei diese laut Senatsbegründung
»weniger kritisch einzuordnen als Schußverletzungen«.
Der Innenausschuß wird am 17. Mai ein letztes Mal zur
Novelle tagen. Danach ist die Verabschiedung des Gesetzes nur noch reine
Formsache. |