| Weltweit erstmalig wird Elektrosmog
durch deutsche Justiz anerkannt!
Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen
Meinung der FH Furtwangen
Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen
unterliegt ein Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem
Nachweis von Elektrosmog dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll
isolierte Masseelektrode berührt wird und keine galvanische Verbindung zu
stromführenden Teilen besteht. Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft
Konstanz erlischt trotzdem eine für das Skalarwellengerät
ordnungsgemäß durchgeführte CE-Zertifizierung.
Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen
Wellen übereinstimmen, die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld
aufweist, dürfen danach Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten
noch beim Telefonieren anfassen. Folgt man der Auffassung des Konstanzer
Staatsanwaltes, so macht bereits das Berühren das Gerät zu einem
"invasiven Medizinprodukt", womit konsequenterweise auch Handys ihre
CE-Zulassung verlieren würden.
Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut
Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient.
Es hat aber nur eine Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei
einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung
zu erwarten, der die Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung
beimisst.
Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den
Strafbefehl weltweit und erstmalig juristische Unterstützung, denn
Skalarwellen sind die Ursache des Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer
Staatsanwalt gegen die von einigen Ämtern und Hochschulen verbreiteten
Verharmlosung der Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel
Amtsträger einer Hochschule in Furtwangen generell die Existenz von
Skalarwellen und vertreten diese Meinung öffentlich im Internet.
Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber
belehrt:
1. dass Skalarwellen existieren, 2. dass von ihnen eine
biologische Wirkung ausgeht, und 3. dass elektronische Geräte, die
Skalarwellen abstrahlen, als invasive Medizingeräte gelten
müssen.
Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im
Rahmen von Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und verschiedener
Projekte. Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und
seinem 1988 gegründeten Transferzentrum. Fertigung und Vertrieb der
Geräte liegen in der Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich
letztes Jahr aus der Leitung seines Transferzentrums zurück gezogen hatte,
setzt sich in seinen Büchern zur "Elektromagnetischen
Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen Veranstaltungen weiter für
die Anerkennung von Skalarwellen ein. Dieser Strafbefehl ist eine
unerwartete Unterstützung von juristischer Seite. Für die
Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem Fiasko werden. Sie muss
jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen. Auch Wirtschaft und
Politik werden die Folgen zu spüren bekommen. Der Staatsanwaltschaft
Konstanz sei Dank!
Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus
kontroversen Gründen und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen den
Strafbefehl zu rechnen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine
öffentliche Hauptverhandlung zu erwarten.
Informationen werden kurzfristig unter www.etzs.de bekannt
gegeben.
1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.
2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog sowie zur medizinischen
Bedeutung von Skalarwellen
4. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
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