|
Über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien darf weiterhin
straffrei diskutiert werden: Das Vorhaben der Bundesregierung, kritische
Meinungsäußerungen über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien mit
einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu bedrohen, ist
vorläufig gescheitert. Das Bundesjustizministerium, SPD und Grüne
hatten Mitte Februar Gesetzentwürfe zur Änderung des
Strafgesetzbuches vorgelegt, wonach das Leugnen von als "geschichtlich
gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden sollte, zum
Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Ebenso
geräuschlos wie dieser Passus in die Gesetzentwürfe zur
Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgenommen worden
war, verschwand er wieder. Als der Deutsche Bundestag darüber abstimmte,
fehlte die Bestimmung. Zwischenzeitlich hatten die ehemalige
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der
FDP-Abgeordnete Max Stadler interveniert. In einem Schreiben von Stadler warf
er dem zuständigen SPD-Abgeordneten Dieter Wiefelspütz vor, daß
in einer Demokratie "eine strittige und kritische Auseinandersetzung" über
zeithistorische Ereignisse "möglich sein muss". In der Bundestagsdebatte
am 11. März wandte sich Stadler gegen "einen Schritt weiter in Richtung
Gesinnungsstrafrecht". Seine Befürchtung: "Dem ersten Schritt folgt dann
leicht ein zweiter." Mit dieser Formulierung irrt Herr Stadler allerdings, denn
der erste Schritt ist schon lange getan, da ja Art und Umfang und
Planmäßigkeit der Tötung von Juden zur Regierungszeit Hitlers
nicht angezweifelt werden dürfen. Offiziell wurde die weitere geplante
Einschränkung der Meinungsfreiheit nur verschoben, nicht jedoch
aufgehoben. 1999 führte die deutsche Bundesregierung ohne UN-Mandat im
Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien. Als Grund für den Krieg
wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt. Diese Bewertung
ist umstritten. Ein ehemaliger Bundeswehr-General und OSZE-Beobachter und
andere wiesen wiederholt darauf hin, daß die internen Lageberichte des
Auswärtigen Amtes und des Bundesverteidigungsministeriums im Vorfeld des
Krieges keinen Völkermord festgestellt hatten. Auch das behauptete
"Racak-Massaker" und der so genannte "Hufeisenplan" wurden vielfach -
wiedergegeben auch in großen Medien -als "Kriegslügen" gebrandmarkt.
Derartige Kritik hätte mit dem jetzt gescheiterten Gesetzesvorhaben leicht
strafrechtliche Konsequenzen haben können. Am 11. Februar 2005 stellte das
Bundesjustizministerium in einer Pressemitteilung eine Gesetzesinitiative zur
Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor. Mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sollte künftig
nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt-
und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost.
Das gleiche Strafmaß sollte künftig auch für das Leugnen von
Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt
werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches
bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so sollte nach Vorstellung der
Bundesregierung künftig auch das Leugnen anderer "geschichtlich gesichert
anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen
des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Am 18. Februar sagte die
ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, das
Gesetzesvorhaben gehe "an die konstitutionellen Grundlagen unserer Demokratie".
Sie habe "erhebliche Bedenken", ob die Einschränkung der Meinungsfreiheit
mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Falls mit der Gesetzesinitiative auch
Meinungsäußerungen zum Krieg der NATO gegen Jugoslawien unter Strafe
gestellt werden sollten, fände sie das "erschreckend und verheerend". Die
Diskussion über den Jugoslawienkrieg "mit einem Straftatbestand aus der
Welt schaffen zu wollen" bezeichnete Leutheusser-Schnarrenberger als
unerträglich. "Ich bin wirklich entsetzt darüber", sagte sie. Die
Menschen sollten jetzt "auf die Straße gehen und die Demokratie
verteidigen". Niemand ging wegen des Gesetzesvorhabens auf die Straße.
Die großen Medien, die im Vorfeld des Jugoslawien-Krieges breit von
Massakern und Völkermord berichteten, schwiegen zu dem Thema, weil sie
hätten eingestehen müssen, daß auch sie Propagandalügen
verbreitet hatten und, wer nicht gerade täglich im Internet arbeitet,
hätte von dem ungeheuerlichen Gesetzesvorhaben wahrscheinlich nie
erfahren. Am 24. Februar wandte sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Stadler
schriftlich an seinen "Lieben Herrn Kollegen Wiefelspütz" von der SPD.
Bezugnehmend auf die Debatte am 23. Februar meldete Stadler
"grundsätzliche Bedenken" gegen das Vorhaben an, "die Billigung,
Rechtfertigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung von Völkermord,
der unter einer anderen als der Naziherrschaft begangen wurde, strafrechtlich
zu sanktionieren". Leider ereigneten sich in aller Welt immer wieder
schreckliche Vorgänge, so Stadler, die zur gezielten Tötung vieler
Menschen führen. "Solche Vorgänge werden je nach Standpunkt des
Betrachters oft von der einen Seite als Völkermord qualifiziert, von der
anderen Seite als legitimer Waffeneinsatz." Ein aktuelles Beispiel sei etwa der
Vorwurf gegen den früheren Präsidenten Boliviens, der sich in den USA
im Exil aufhalte, dem nun wegen Völkermordes der Prozess gemacht werden
solle. Am 8. März brachten SPD und Grüne einen Änderungsantrag
in den Deutschen Bundestag ein. Mit dem Antrag zur Änderung des
ursprünglichen Gesetzesvorhabens wurde der geplante § 130 Abs. 3 Nr.
2 StGB - ohne öffentliche Diskussionen - wieder gestrichen. Allerdings, so
heißt es in der Begründung des Änderungsantrages, werde das
Vorhaben nur "zurückgestellt, da der luxemburgische EU-Vorsitz die
Beratungen zu dem Entwurf eines EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufgenommen" habe. Auch Stadler hat
sich in seinem Schreiben an Wiefelspütz nicht kategorisch gegen eine
weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit gewandt: "Man könnte daher
diese Frage bei anderer Gelegenheit wieder aufrufen, wenn mehr Zeit für
eine gründliche Erwägung des Pro und Contra besteht." In der
Bundestagsdebatte am 11. März erklärte Stadler dann, es sei "richtig,
den Anfängen zu wehren". PHI meint jedoch, leider ist den Anfängen
nicht gewehrt worden. Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß Sie
sich nun nicht brieflich an die Bundestagsabgeordneten Stadler und
Leutheusser-Schnarrenberger wenden sollten, weil ja - wie wir in der letzten
Ausgabe des PHI=DEUTSCHLANDDIENST dargestellt haben, schon die Forderung nach
der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Diskussion über den
Holocaust als Zweifel an gerichtsnotorisch festgestellten Tatsachen
angesehen wird und strafbar ist, denn über eine feststehende Tatsache
bedarf es keiner wissenschaftlichen Diskussion. |