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Deutsche Versicherungskonzerne schließen Haftung für
Gentechnikfolgeschäden aus
Durch ihre Weigerung, mögliche Folgeschäden des Anbaus
von Genpflanzen zu versichern, schützen die deutschen Versicherungskonzerne
unfreiwillig den Fortbestand des Gen-Moratoriums. Bereits vor
Verabschiedung des Gentechnikgesetzes durch den Bundestag am 18. Juni haben
mehrere deutsche Versicherer öffentlich die Risiken der Gentechnik als
unkalkulierbar bezeichnet und einen Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sowohl Gentechnikkonzerne wie Monsanto, Bayer oder Syngenta als auch
Landwirte, die genmanipulierte Pflanzen anbauen, sind entsprechend der
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Schäden in Folge von
Auskreuzungen haftbar zu machen. Darüber hinaus besteht bereits seit 1958
nach Paragraph 906 BGB ein Ausgleichsanspruch bei entstehenden Schäden. So
ist es beispielsweise gängige Rechtspraxis, daß ein Bauunternehmen, das
eine Baustelle in einem Wohngebiet einrichtet und durch unvermeidbaren Lärm
die Mieter in der Nachbarschaft belästigt, den Eigentümern der Wohnungen
die von Mietern geltend gemachten Mietminderungen ausgleichen muß. Ebenso
muß ein Grundstückseigentümer, der beispielsweise eine Kiefer an die
Grundstücksgrenze setzt, dem Nachbarn den Reinigungsaufwand ersetzen, der
durch abfallende Nadeln und Zapfen erforderlich wird. Ein weiteres in
diesem Zusammenhang interessantes Präzedenzurteil betrifft die
Analysekosten. Der Bundesgerichtshof hat im Fall von Wasserwerken am Rhein,
die Uferfiltrat zu Trinkwasser aufbereiten, entschieden, daß sie einen
Anspruch auf Ersatz der Wasseranalysekosten haben. Wenn bekannt wird, daß
flußaufwärts ein Chemieunfall zu Einleitungen geführt haben könnte, werden
präventive, schadensbeobachtende Analysen notwendig. Sie gehören laut
Urteil des Bundesgerichtshofs zum Schaden, den der Unfallverursacher sogar
dann ersetzen muß, wenn sich im Uferfiltrat keine Spuren der Chemikalien
gezeigt haben.
Anfang Juli hat nun der »Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft« die Position der Versicherer öffentlich
bekräftigt. Aus Angst vor unvorhersehbaren Schäden, die durch eine
Verunreinigung konventioneller oder ökologischer Ernten durch Genpflanzen
entstehen könnten, wird ein Versicherungsschutz für Genbauern abgelehnt.
Laut Tagesspiegel vom 3. Juli hatten die deutschen Versicherer am Tag zuvor
erklärt, daß sie Landwirte nicht versicheren werden, die gentechnisch
verändertes Saatgut verwenden. »Das Risiko ist nicht versicherbar«, sagte
Edmund Schwake, Vorsitzender des Hauptausschusses Schaden- und
Unfallversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft.
Wie der Tagesspiegel weiter berichtete, sind auch die Saatgutfirmen nicht
bereit, Verantwortung für mögliche Schäden durch genmanipulierte Pflanzen
zu übernehmen. Einen entsprechenden Vorstoß des Deutschen Bauernverbandes
hatte der größte deutsche Saatguthersteller KWS Saat abgelehnt. Da sich die
Auskreuzung nicht vermeiden lasse, »werden wir kein Risiko eingehen«, sagte
KWS-Sprecher Georg Folttmann. Nach Einschätzung des Deutschen
Bauernverbandes werde demnach kein Landwirt in Deutschland auf absehbare
Zeit gentechnisch verändertes Saatgut verwenden.
Ob sich diese Einschätzung als zutreffend erweist, ist allerdings in Anbetracht
des derzeit laufenden »Erprobungsanbaus« von Genmais fraglich. Mit
Erlaubnis von Ministerin Renate Künast (Grüne) wurde im Frühjahr 2004 für
sieben Sorten gentechnisch veränderten Mais der Erprobungsanbau ermöglicht,
der auf rund 60 geheimgehaltenen Flächen mit insgesamt rund 1 000 Hektar in
sieben Bundesländern stattfindet. Angeblich wissen nicht einmal die
betroffenen Landesregierungen, wo sich die Versuchsfelder befinden.
Beteiligt sind außer landwirtschaftlichen Versuchsanstalten auch einzelne Bauern,
die von Gentechnikfirmen durch hohe Zahlungen und vertragliche
Risikoabsicherungen zum Anbau der Genpflanzen veranlaßt wurden.
Um die weitere Entwicklung einschätzen zu können, ist auch ein Blick nach
Brasilien sinnvoll. Trotz Anbauverbotes durch die Regierung und einem
gerichtlichen Stopp, der im September 1998 ausgesprochen worden war, wurde
aus dem Genanbauland Argentinien Monsanto-Saatgut über die Grenzen
geschmuggelt. Im brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul wurde so im
letzten Jahr großflächig Gensoja illegal angebaut. Über zwei Drittel der
Sojaernte der Region stammt inzwischen aus dem Schmuggelsaatgut. Carlos
Sperotto, ein Funktionär der Sojaanbauer und Chef des mächtigen
Agrarverbandes Farsul verkündete bereits, der Durchbruch für Gensoja sei
nun in Brasilien erreicht und die Entwicklung nicht rückgängig zu machen.
Die brasilianische Regierung knickte daraufhin ein, und der Verkauf von
Gen-Soja wurde für den brasilianischen Markt freigegeben – mit der
Alibiklausel einer Befristung bis 2004. Monsanto feiert indes seinen Sieg
und Brasilien wird in Infomaterialien des Gentechkonzerns schon in der
Farbe der »Pro-Gentechnik-Staaten« wiedergegeben.
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