»Hartz IV« verschärft Armut
von Frauen. Wegen Erwerbstätigkeit ihrer Ehemänner oder Lebenspartner
werden voraussichtlich 460000 ihre Ansprüche verlieren Mit der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
(ALG II), dem Kernstück der sogenannten Reform »Hartz IV«,
wird die Armut vieler Frauen wachsen. 700000 Frauen beziehen derzeit
Arbeitslosenhilfe. Davon bekommen 85 Prozent weniger als 600 Euro im Monat. Bei
solchen Ausgangsdaten ist klar, daß jede weitere Kürzung einen
schweren Eingriff in die Existenz darstellt.
Besonders die Anrechnung von Partnereinkommen trifft die
Empfängerinnen von Arbeitslosenhilfe hart. Wegen Erwerbstätigkeit
ihrer Ehemänner oder Lebenspartner werden voraussichtlich 460000 Frauen
ihre Ansprüche verlieren. Sie sind somit auf die
»Versorgerehe« angewiesen. Da diese Frauen keine Ansprüche
mehr auf Arbeitsförderungsleistungen haben, werden sie in Schwarzarbeit
und prekäre Beschäftigungsverhältnisse hineingetrieben. Wenn
Frauen beispielsweise nach einer familiär bedingten längeren Pause
wieder in die volle Berufstätigkeit einsteigen wollen, werden sie meist
nur befristete Arbeitsverträge bekommen mit geringer Aussicht auf
Verlängerung.
»Dienstbotengesellschaft«
Nicht nur laufendes Partnereinkommen wird angerechnet,
sondern auch eigenes Vermögen. Bis zum Alter von 55 Jahren ist pro
Lebensjahr nur ein Betrag von 200 Euro »unschädlich«, ab 55
ein Betrag von 520 Euro. Das bedeutet, daß Frauen, die
»Vermögen« als eigene Altersvorsorge angespart haben,
dafür auch noch durch Leistungsentzug bestraft werden.
Die Verschärfung der Regeln über die Zumutbarkeit
einer Arbeit treffen wiederum Frauen in besonderem Maße. Der
»Arbeitsmarkt« verlangt mobile, kinderlose Singles, die ohne
soziale Bindungen immer und überall einsetzbar sind. Gerade
alleinerziehende oder überhaupt Frauen mit Kindern fallen aus diesem
Raster heraus. Folge: weitere Leistungskürzungen!
»Hartz IV« führt zur massenhaften
Umwandlung normaler Arbeitsverhältnisse in Minijobs, Leiharbeit oder
Ich-AG. Gerade Frauen werden schon jetzt oft auf befristete
Arbeitsverträge verwiesen. Die neuen Personal-Service-Agenturen (PSA)
drängen weibliche Erwerbssuchende verstärkt in die Leiharbeit. Von
sechs Millionen geringfügig Beschäftigten sind vier Millionen Frauen.
Von den 400-Euro- Jobs, die für »Arbeitnehmerinnen« steuer-
und versicherungsfrei sind, kann jedoch niemand leben. Zugleich wurde die
Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden begrenzt, was wiederum zur Absenkung von
Stundenlöhnen und unbezahlter Mehrarbeit führt.
Saisonarbeitskräfte dürfen bis zu zehn Wochen ohne
Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt werden. Diese Frauen bauen
also in dieser Zeit keine Rentenansprüche auf.
Erklärtes Ziel der SPD-Grünen-Bundesregierung ist
die Schaffung von »haushaltsnahen« Beschäftigungen wie Kochen,
Putzen, Gartenpflege, Kinder- und Altenbetreuung. Für diese Bereiche wird
es künftig fast ausschließlich Minijobs geben, so daß Tausende
jener Hauswirtschafterinnen, Altenpflegerinnen und Erzieherinnen ohne soziale
Absicherung arbeiten müssen. Mit dieser beträchtlichen Ausweitung des
Niedriglohnsektors wird die »Dienstbotengesellschaft« des 19.
Jahrhunderts unter dem Vorwand einer Arbeitsmarktreform neu installiert. Aus
jener Epoche stammt auch das Leitbild, das offenkundig Pate gestanden hat: Der
Mann als Hauptverdiener und die Frau als mithelfende, schlecht bezahlte und
sozial unabgesicherte Zusatzarbeitskraft in den Zwängen einer
Versorgerehe.
Armutsrisiko
Der Weg in die Scheinselbständigkeit der Ich-AG ist
auch kein Ausweg. Von den Beträgen, die die Frauen in den ersten drei
Jahren vom Job-Center bekommen, wird ein großer Teil für die
Sozialversicherung aufgewendet werden müssen. Die Erfahrung zeigt,
daß 20 Prozent der seit Januar 2003 entstandenen Ich-AG schon wieder
pleite sind. Profiteure sind nur die Unternehmer, die eine Ich-AG engagieren:
Sie brauchen bei Urlaub und Krankheit nichts zu bezahlen und keinen
Kündigungsschutz einhalten.
Gewinner von »Hartz IV« werden auch die
Sozialverbände sein, wenn sie Pflege- und Betreuungskräfte aus dem
Job-Center anfordern. Sie ergänzen das ALG II um Ein-Euro-Jobs. Auf diese
Weise rechnet der Paritätische Wohlfahrtsverband mit 3000 neuen Stellen,
ähnlich ist es bei Caritas und Arbeiterwohlfahrt. Es liegt auf der Hand,
daß zugleich reguläre Arbeitsplätze abgebaut werden vor
allem Arbeitsplätze von Frauen!
Besondere Probleme ergeben sich durch »Hartz IV«
für Alleinerziehende. Sie zählen zwar zum Kreis der
ALG-II-Berechtigten, wenn sie regelmäßig länger als drei
Stunden am Tag arbeiten können. Ist aber ein Kind älter als drei
Jahre und ein Kindergarten- oder Hortplatz verfügbar oder die Betreuung
anderweitig (etwa durch Großeltern) sichergestellt, ist für diese
Frauen eine Erwerbstätigkeit in jeder Form zumutbar. Mütter, die ALG
II beziehen, erhalten keine einmaligen Beihilfen mehr etwa für Lernmittel
oder eintägige Klassenfahrten. Die Auslagen dafür sollen aus der
Regelleistung angespart werden. Wer dies nicht kann, erhält für
»unabweisbare« Anschaffungen Darlehen, die in Raten von bis zu zehn
Prozent der Regelleistungen abgezahlt werden müssen. Es bleibt also dabei
und wird weiter zementiert: Kinder sind in der BRD ein hohes Armutsrisiko!
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