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Ein Bericht der israelischen Haaretz vom Montag zeigt,
daß die deutschen Pläne zur Verpflichtung zu faktisch kostenlosen
Arbeitsdiensten im Rahmen von "Hartz IV" keineswegs einmalig auf der Welt sind
- auch wenn die Umstände im Fall Israels ein noch rücksichtsloseres
Vorgehen zeigen.
Einwanderer aus Äthiopien werden letztlich gezwungen,
für die israelische Stadt Beit Shemesh praktisch kostenfrei zu arbeiten.
Die Sozialhilfeempfänger müssen ganztägig bei der
Müllabfuhr, der Stadtreinigung oder in der Stadtgärtnerei
arbeiten.
Einer dieser Männer ist Abei Tashgar, der vor zwei
Jahren nach Israel gekommen ist. Eines seiner vier Kinder ist behindert.
Tashgar, der sich schon zuvor einmal wöchentlich in seinem Arbeitsamt
melden mußte, wurde im Juli mitgeteilt, daß er für die Stadt
arbeiten müsse. Neben seiner Unterstützung von 2.240 israelischer
Schekel erhält er hierfür 480 Schekel.
Derzeit liegt der Wechselkurs für einen israelischen
Schekel bei 0,17 Euro, so daß Tashgar für seine Vollzeitarbeit einen
Stundenlohn von umgerechnet weniger als 50 Euro-Cent erhält. Er wandte
sich daraufhin an die Einwandererorganisation Tabeka.
Deren Anwältin Yifat Solel fand heraus, daß es
sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt der staatlichen Sozialversicherung,
des israelischen Arbeitsamtes und der Stadtverwaltung von Beit Shemesh handelt.
Letztere sagte, daß die solcherart zur Arbeit Gezwungenen ein Mal pro
Woche eine Schulung erhalten sollten, dies sei allerdings bisher nicht
umgesetzt worden.
Anders als in Deutschland gibt es allerdings ein
unzweifelhaftes rechtliches Argument gegen diese Form der Zwangsarbeit.
Während Tashgar nun monatlich 2.720 Schekel (462 Euro) erhält
beträgt der in Israel gesetzlich festgelegte Mindestlohn 3.335 Schekel
(567 Euro). Er erhält also fast 20 Prozent weniger als den von Gesetzgeber
bestimmten Mindestlohn.
Dies wurde in einem Schreiben Solels an die entsprechenden
Behörden auch bemängelt, diese versuchen aber augenscheinlich
jeweils, die Verantwortung von sich zu weisen und so weiter Zugriff auf
billigste Arbeitskräfte zu haben.So sagte das Arbeitsamt, daß es im
Rahmen des Projektes die Arbeitslosen nur an die Stadtverwaltung
überstellen würde. Die Sozialversicherung wiederum sagte, daß
sie seit 2003 das Recht habe, Arbeitslose Zahlungen nur unter der Bedingung
einer Teilnahme an Ausbildungsprogrammen zu gewähren. Als Bedingung
für die Überstellung der Arbeiter müßten sich die
Arbeitgeber verpflichten, keine entlassenen Arbeiter durch sie zu ersetzen. Der
Sprecher der Behörde, Haim Fitusi, sagte, es ginge bei dem Projekt vor
allem darum, den Hilfeempfängern Arbeitsgewohnheiten näherzubringen.
Selbst wenn es sich bei dieser Maßnahme letztlich rein
rechtlich nicht um einen Gesetzesverstoß handeln sollte, weil die zur
Arbeit Gezwungenen auch "Schulungen" erhalten, so ist doch offensichtlich,
daß ihre Arbeitsleistung dabei im Vordergrund steht. Wenn hierfür
nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn - um gar nicht von den
üblichen Löhnen zu sprechen - gezahlt wird, so ist dies zumindest dem
"Rechtsempfinden" nach zweifellos zu verurteilen. Dies mag auch einer der
Gründe dafür sein, daß Bestrebungen, einen Mindestlohn auch in
Deutschland einzuführen, immer wieder - auch von der regierenden SPD -
blockiert werden. |