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Nr. 7 - 8/ 2005 PHI=DEUTSCHLANDDIENST Info von:  www.phi.lt
Datenschutz

Es gilt das gespeicherte Wort - EU will private Telefon- und Internetdaten jahrelang aufbewahren Die 25 EU-Staaten wollen die Anbieter von Telefon-und Internetdiensten dazu verpflichten, Kundendaten nach einheitlichen Kriterien langfristig aufzuheben. EU-weit würde dann Wirklichkeit, was in vielen EU-Staaten noch nicht einmal national geregelt ist. Die Minister diskutieren noch. Doch Ende 2005 soll der geplante Rahmenbeschluss stehen. Die Kommunikationsanbieter in der gesamten EU müssten dann alle privaten Telefon- und Internetdaten mindestens ein Jahr lang und maximal drei Jahre lang aufbewahren. Es geht dabei um E-Mails, um Verbindungen im Telefon-Festnetz, aber auch um Mobilfunk-Gespräche und um SMS. Den genauen Umfang und die Inhalte der Datensammlung müssen die Minister noch festlegen. Bisher standen der Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre wenigstens proforma im Vordergrund. So sind die Telekommunikations-Unternehmen bis jetzt noch dazu verpflichtet, private Daten möglichst schnell zu vernichten und nur solange aufzubewahren, wie sie es für ihre Abrechnungen brauchen. In Deutschland zum Beispiel müssen die Daten spätestens sechs Monate nach Versenden der Rechnung gelöscht werden. Inzwischen aber haben sich die Sicherheitsbehörden mehr Gehör verschafft - nicht zuletzt wegen der permanenten Bedrohung durch den Terrorismus. Schon die neueste Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, Gesetze zu erlassen, die der Polizei einen größeren Datensatz sichern. Datenschützer in Deutschland schätzen, dass derzeit die meisten Kundendaten in der Telekommunikation etwa drei Monate lang aufbewahrt werden. In dieser Zeit hat die Polizei das Recht, die Informationen mit richterlicher Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen zu nutzen. Doch schon lange dringen Fahnder nicht nur in Deutschland auf eine Ausweitung der Regeln. Als die EU-Kommission in Brüssel vor einiger Zeit ein Forum zur Internet-Kriminalität veranstaltete, setzte sich der Vertreter von Interpol vehement für „ein Jahr Mindestspeicherzeit" ein, um grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoller bekämpfen zu können. In seiner Begründung hieß es: „Oft haben wir Ermittler nicht mehr als diese Spuren im Netz. Werden sie zu früh gelöscht, so ist das so, als ob man von den klassischen Tatorten die Fingerabdrücke und das Blut entfernt." Die Datenschützer, die aber keine Einfluß haben, überzeugt das nicht. Sie kritisieren, jeder unbescholtene Bürger würde mit dem Vorratsbeschluss unter Generalverdacht gestellt. Die Telekom-Branche selbst sieht hohe Kosten auf sich zu kommen und bezweifelt, dass sich in den angehäuften Datenbergen überhaupt sinnvolle Informationen finden lassen. Die EU-Minister aber sind entschlossen, den Bau ihrer großen Daten-Vorratskammer voranzutreiben. Das Problem liegt darin, daß eine Sache, die für die Kriminalitätsbekämpfung sicher hilfreich ist, auch von den Geheimdiensten zur Überwachung der Opposition genutzt werden kann und sicher auch genutzt werden wird. Ein viel besseres Mittel der Kriminalitätsbekämpfung wäre „Grenzen dicht“ und bis zum Zerfall der EU müßte man den Verfassungsschutz komplett auflösen, weil nur so der Mißbrauch der Daten zur Kontrolle der Opposition verhindert werden kann. Ausserdem sollte der Zugang zu den bundesdeutschen Daten nur mit Zustimmung eines deutschen Gerichts möglichsein.



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Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
wie Sie denken oder sprechen.