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Es gilt das gespeicherte Wort - EU will private Telefon-
und Internetdaten jahrelang aufbewahren Die 25 EU-Staaten wollen die
Anbieter von Telefon-und Internetdiensten dazu verpflichten, Kundendaten nach
einheitlichen Kriterien langfristig aufzuheben. EU-weit würde dann
Wirklichkeit, was in vielen EU-Staaten noch nicht einmal national geregelt ist.
Die Minister diskutieren noch. Doch Ende 2005 soll der geplante Rahmenbeschluss
stehen. Die Kommunikationsanbieter in der gesamten EU müssten dann alle
privaten Telefon- und Internetdaten mindestens ein Jahr lang und maximal drei
Jahre lang aufbewahren. Es geht dabei um E-Mails, um Verbindungen im
Telefon-Festnetz, aber auch um Mobilfunk-Gespräche und um SMS. Den genauen
Umfang und die Inhalte der Datensammlung müssen die Minister noch
festlegen. Bisher standen der Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre
wenigstens proforma im Vordergrund. So sind die Telekommunikations-Unternehmen
bis jetzt noch dazu verpflichtet, private Daten möglichst schnell zu
vernichten und nur solange aufzubewahren, wie sie es für ihre Abrechnungen
brauchen. In Deutschland zum Beispiel müssen die Daten spätestens
sechs Monate nach Versenden der Rechnung gelöscht werden. Inzwischen aber
haben sich die Sicherheitsbehörden mehr Gehör verschafft - nicht
zuletzt wegen der permanenten Bedrohung durch den Terrorismus. Schon die
neueste Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union erlaubt es den
Mitgliedstaaten ausdrücklich, Gesetze zu erlassen, die der Polizei einen
größeren Datensatz sichern. Datenschützer in Deutschland
schätzen, dass derzeit die meisten Kundendaten in der Telekommunikation
etwa drei Monate lang aufbewahrt werden. In dieser Zeit hat die Polizei das
Recht, die Informationen mit richterlicher Genehmigung unter bestimmten
Voraussetzungen zu nutzen. Doch schon lange dringen Fahnder nicht nur in
Deutschland auf eine Ausweitung der Regeln. Als die EU-Kommission in
Brüssel vor einiger Zeit ein Forum zur Internet-Kriminalität
veranstaltete, setzte sich der Vertreter von Interpol vehement für
„ein Jahr Mindestspeicherzeit" ein, um grenzüberschreitende
Kriminalität wirkungsvoller bekämpfen zu können. In seiner
Begründung hieß es: „Oft haben wir Ermittler nicht mehr als
diese Spuren im Netz. Werden sie zu früh gelöscht, so ist das so, als
ob man von den klassischen Tatorten die Fingerabdrücke und das Blut
entfernt." Die Datenschützer, die aber keine Einfluß haben,
überzeugt das nicht. Sie kritisieren, jeder unbescholtene Bürger
würde mit dem Vorratsbeschluss unter Generalverdacht gestellt. Die
Telekom-Branche selbst sieht hohe Kosten auf sich zu kommen und bezweifelt,
dass sich in den angehäuften Datenbergen überhaupt sinnvolle
Informationen finden lassen. Die EU-Minister aber sind entschlossen, den Bau
ihrer großen Daten-Vorratskammer voranzutreiben. Das Problem liegt darin,
daß eine Sache, die für die Kriminalitätsbekämpfung sicher
hilfreich ist, auch von den Geheimdiensten zur Überwachung der Opposition
genutzt werden kann und sicher auch genutzt werden wird. Ein viel besseres
Mittel der Kriminalitätsbekämpfung wäre „Grenzen
dicht“ und bis zum Zerfall der EU müßte man den
Verfassungsschutz komplett auflösen, weil nur so der Mißbrauch der
Daten zur Kontrolle der Opposition verhindert werden kann. Ausserdem sollte der
Zugang zu den bundesdeutschen Daten nur mit Zustimmung eines deutschen Gerichts
möglichsein. |