Hamburg: Unterschriften für
Volksbegehren sollen nicht mehr öffentlich gesammelt werden dürfen
Am 13. April wird die Hamburger Bürgerschaft ein CDU-Gesetz
beraten und beschließen, mit dem erfolgreiche Volksbegehren und
-entscheide in der Hansestadt zukünftig verhindert werden sollen. So
beschloß es die Regierungsmehrheit in dieser Woche im
Verfassungsausschuß des Parlaments, der damit rechtlichen Bedenken von
Sachverständigen eine Abfuhr erteilte. Mit dem Gesetz soll erzwungen
werden, daß Unterstützerunterschriften für Volksbegehren nicht
mehr öffentlich gesammelt, sondern nur noch in amtlichen Dienstellen
abgegeben werden dürfen. Zudem sollen Volksentscheide von Wahlterminen
entkoppelt werden, so daß das Mindestquorum von 25 Prozent aller
Wahlberechtigten, bei vielen Volksentscheiden häufig nicht mehr erreicht
werden könne, wie Kritiker sagen.
Unterdessen hat die Initiative »Mehr
Demokratie«, die sich für den Erhalt der Volksgesetzgebung und deren
weitere Liberalisierung einsetzt, eine erste Hürde genommen, um den
Bürgern ein eigenes Gesetz zur Reform der Volksgesetzgebung zur Abstimmung
zu unterbreiten. 36000 Unterschriften konnte die Initiative, die von den
Gewerkschaften unterstützt wird, diese Woche für ihre Petitionen
»Rettet den Volksentscheid« und »Stärkt den
Volksentscheid« im Rathaus abgeben. Für Angelika Gardiner,
Sprecherin von »Mehr Demokratie«, ein Erfolg, denn das Limit von je
10000 Unterstützern konnte überschritten werden. Die Volksinitiative
will bisherige Regelungen bei der Sammlung von Unterschriften beibehalten und
gesetzlich regeln, daß Volksentscheide an Wahlterminen stattfinden. Sie
setzt auf weitere Verfahrensliberalisierungen und will die Bindung des Senats
und der Bürgerschaft an Volksentscheide stärken.
Um letzteres zu erreichen, ist eine Verfassungsänderung
nötig, wofür die Initiative eine Zweidrittelmehrheit beim
Volksentscheid mit einem Mindestquorum von 50 Prozent aller Wahlberechtigten
benötigt. Das ist viel, doch die Initiatoren verweisen auf den Verkauf des
Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK). Bei dieser Frage sprachen sich im
Februar 2004 77 Prozent der Wahlbürger gegen den Verkauf aus. Als die
Gewerkschaft dann vor das Verfassungsgericht zog, entschied dieses jedoch,
daß das Parlament Volksentscheide jederzeit aufheben könne, da
diesen eine höhere Verbindlichkeit als Bürgerschaftsbeschlüssen
nicht zukäme. Das soll nun durch die Verfassungsänderung korrigiert
werden.
Jetzt hat die Bürgerschaft drei Monate Zeit, das
Anliegen der Initiative zu prüfen. Dann kommt es bei
Nichtberücksichtigung Anfang 2006 zum Volksbegehren, bei dem die
Initiative von mindestens 62 000 Bürgern unterstützt werden
muß. Gelingt auch dies, soll ein Volksentscheid über den
Volksentscheid zu den Bundestagswahlen 2006 folgen. Allerdings müssen die
Initiatoren damit rechnen, ihr Vorhaben bereits unter den neuen Bedingungen
durchzusetzen. CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Reinert ließ im
Verfassungsausschuß jedenfalls deutlich erkennen, den eigenen
Gesetzesvorschlag nun kompromißlos in der Bürgerschaft
durchzupeitschen. Trotzdem gibt sich die Initiative optimistisch. Sie verweist
auf eine Umfrage des renommierten Psephos-Instituts, wonach 56 Prozent der
Hamburger ihr Vorhaben unterstützen und nur 26 Prozent für
Verfahrensverschärfungen sind. In einer weiteren Umfrage des Hamburger
Abendblatts sprachen sich erneut 75 Prozent aller Befragten gegen die
Privatisierung des LBK aus, nur 18 Prozent unterstützten die CDU.
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