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12.03.2005 Andreas Grünwald Info von:  Junge Welt
CDU-Attacke gegen Volksentscheid

Hamburg: Unterschriften für Volksbegehren sollen nicht mehr öffentlich gesammelt werden dürfen

Am 13. April wird die Hamburger Bürgerschaft ein CDU-Gesetz beraten und beschließen, mit dem erfolgreiche Volksbegehren und -entscheide in der Hansestadt zukünftig verhindert werden sollen. So beschloß es die Regierungsmehrheit in dieser Woche im Verfassungsausschuß des Parlaments, der damit rechtlichen Bedenken von Sachverständigen eine Abfuhr erteilte. Mit dem Gesetz soll erzwungen werden, daß Unterstützerunterschriften für Volksbegehren nicht mehr öffentlich gesammelt, sondern nur noch in amtlichen Dienstellen abgegeben werden dürfen. Zudem sollen Volksentscheide von Wahlterminen entkoppelt werden, so daß das Mindestquorum von 25 Prozent aller Wahlberechtigten, bei vielen Volksentscheiden häufig nicht mehr erreicht werden könne, wie Kritiker sagen.

Unterdessen hat die Initiative »Mehr Demokratie«, die sich für den Erhalt der Volksgesetzgebung und deren weitere Liberalisierung einsetzt, eine erste Hürde genommen, um den Bürgern ein eigenes Gesetz zur Reform der Volksgesetzgebung zur Abstimmung zu unterbreiten. 36000 Unterschriften konnte die Initiative, die von den Gewerkschaften unterstützt wird, diese Woche für ihre Petitionen »Rettet den Volksentscheid« und »Stärkt den Volksentscheid« im Rathaus abgeben. Für Angelika Gardiner, Sprecherin von »Mehr Demokratie«, ein Erfolg, denn das Limit von je 10000 Unterstützern konnte überschritten werden. Die Volksinitiative will bisherige Regelungen bei der Sammlung von Unterschriften beibehalten und gesetzlich regeln, daß Volksentscheide an Wahlterminen stattfinden. Sie setzt auf weitere Verfahrensliberalisierungen und will die Bindung des Senats und der Bürgerschaft an Volksentscheide stärken.

Um letzteres zu erreichen, ist eine Verfassungsänderung nötig, wofür die Initiative eine Zweidrittelmehrheit beim Volksentscheid mit einem Mindestquorum von 50 Prozent aller Wahlberechtigten benötigt. Das ist viel, doch die Initiatoren verweisen auf den Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK). Bei dieser Frage sprachen sich im Februar 2004 77 Prozent der Wahlbürger gegen den Verkauf aus. Als die Gewerkschaft dann vor das Verfassungsgericht zog, entschied dieses jedoch, daß das Parlament Volksentscheide jederzeit aufheben könne, da diesen eine höhere Verbindlichkeit als Bürgerschaftsbeschlüssen nicht zukäme. Das soll nun durch die Verfassungsänderung korrigiert werden.

Jetzt hat die Bürgerschaft drei Monate Zeit, das Anliegen der Initiative zu prüfen. Dann kommt es – bei Nichtberücksichtigung – Anfang 2006 zum Volksbegehren, bei dem die Initiative von mindestens 62 000 Bürgern unterstützt werden muß. Gelingt auch dies, soll ein Volksentscheid über den Volksentscheid zu den Bundestagswahlen 2006 folgen. Allerdings müssen die Initiatoren damit rechnen, ihr Vorhaben bereits unter den neuen Bedingungen durchzusetzen. CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Reinert ließ im Verfassungsausschuß jedenfalls deutlich erkennen, den eigenen Gesetzesvorschlag nun kompromißlos in der Bürgerschaft durchzupeitschen. Trotzdem gibt sich die Initiative optimistisch. Sie verweist auf eine Umfrage des renommierten Psephos-Instituts, wonach 56 Prozent der Hamburger ihr Vorhaben unterstützen und nur 26 Prozent für Verfahrensverschärfungen sind. In einer weiteren Umfrage des Hamburger Abendblatts sprachen sich erneut 75 Prozent aller Befragten gegen die Privatisierung des LBK aus, nur 18 Prozent unterstützten die CDU.



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