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live Net Concept 2010 e. V. Uwe Behnken
Vorwerker Str. 31 27412 Wilstedt Tel. 04283 / 982 592, Internet:
http://www.lnc-2010.de/ Wie die Agentur für Arbeit den
ALG-II Empfängern das ihnen zustehende Geld vorenthält
Hallo , Wenn Recht zu Unrecht wird, wird
Widerstand zur Pflicht !
Nun die leider wahre Geschichte einer alleinerziehende
Mutter, die es nun wahrlich nicht einfach hat über die Runden zu
kommen.
Dienstag, 1. März - es gibt regulär ALG II
Donnerstag, 3. März - immer noch kein Geld da!
Ich begebe mich auf das Landratsamt, um mich nach dem
Verbleib meines Geldes zu erkundigen. Frau X, die zuständige Angestellte
sucht ewig nach meiner Akte, bis sie sie endlich doch fand und feststellte das
keine Sperre des Geldes vorlag.
Sperre dachte ich, wozu ich hatte mir nichts zu
schulden kommen lassen. Wird man jetzt schon unschuldig vorverurteilt, nur weil
man keine Arbeit hat, die es ja auch nicht gibt, oder warum schaut Frau X
zuerst nach einer Sperre.
Wie dem auch sei, dachte ich. Frau X versprach jedenfalls
das Geld noch heute anzuweisen
Freitag, 4. März - kein Geld da
Wovon soll ich meine Wochenendeinkauf tätigen, wovon
mein Kind ernähren. Mir schnürte es die Kehle zu. Das erste Mal in
meinem Leben überkam mich das Gefühl der totalen Hilflosigkeit. Ich
hatte plötzlich unendlich großen Hunger. Ich borgte mir bei Freunden
Geld für einen kleine Einkauf nur das Nötigste versteht
sich, man will ja niemanden auf der Tasche liegen. Aber peinlich wars
schon, erklären zu müssen, warum ich sie jetzt anpumpe.
Montag, 7. März immer noch kein Geld.
Wovon soll ich die Miete bezahlen. Einen Anruf beim
Vermieter und ihm sagen: Eh tut mir leid. Das Amt zahlt die Almosen
nicht, also ich dir auch keine Miete?. Echt peinlich. Ich schäme
mich für meine Situation. Ich beschließe mit dem Essen etwas
kürzer zu treten. Man weiß ja nicht wann das Geld endlich gezahlt
wird. Aber wenigstens mein Kind soll nicht hungern. Es kann ja nichts
dafür.
Die erste schlaflose Nacht. Ich hab Hunger. Dennoch ich
muß aufs Amt
Dienstag, 8. März - mein alltäglicher Gang zur
Bank erfolglos. Und ich hatte so gehofft mich nicht wieder wie eine
Bettlerin aufs Amt begeben zu müssen.
Na ja gegen 17 Uhr hatte ich sowieso einen Termin. Ich
muß meinen Folgeantrag auf ALG II stellen. Da ich ja nun zwei
Angelegenheiten zu klären hatte, ging ich zwei Stunden eher hin.
Natürlich kam ich doch erst um 17 Uhr dran.
Bin ich im falsche Film fuhr es mir durch den Kopf? Das darf
doch nicht wahr sein.
Frau X war wieder ewig damit beschäftigt meine Akte zu
suchen und diesmal fand sie sie nicht. Sie holte sich Kollegin Y zu Hilfe. Mit
vereinten Kräften fanden sie nach langen Suchen meine Akte und
mußten feststellen, das keine Überweisung stattfand. Vielleicht auf
ein anderes Konto sagt Frau Y.
Auf welches andere Konto denn, fragte ich .
Schließlich bin ich ALG II Empfängerin und kann mir kaum die
Kontoführungsgebühren für ein Konto leisten (Nach der
Regelsatzverordnung stehen einem ALG-II-Empfänger, der den vollen
Regelsatz erhält, übrigens 0,36 Euro pro Monat dafür zu). Ich
lächelte müde und sagte ich habe nur ein Konto. Leise ganz leise
fragt ich nun nach einer Barauszahlung. Schließlich so erklärte ich
müsse ich Miete bezahlen und auch meine Tochter bräuchte irgend etwas
zum Essen.
Eine Barauszahlung, da waren sich Frau X und Frau Y einig
völlig unmöglich. Die Gesetze ließen dies auf gar keinen
Fall zu.
Na mein Gott bin ich denn eine Verbrecherin
denke ich. Ich will doch eigentlich nur meine Grundsicherung zum
Lebensunterhalt die mir ja nach §1 SBG II auch zusteht, sagte ich
wütend und verzweifelt.
Plötzlich, man hatte wohl Mitleid mit mir, mittlerweile
liefen mir leise die Tränen über beide Wangen, gab man mir einen
Zettel, auf den stand ich könne mir 100 € an der Kasse der
Führerscheinstelle abholen. Ich war entsetzt - 100 € soll ich davon
jetzt meinen Vermieter trösten oder uns etwas zu essen kaufen?
Frau X und Frau Y verstanden meine Aufregung nicht
nun hatte ich doch etwas Geld. Sie versprachen wieder das restliche Geld zu
überweisen. Ich lächelte müde und wollte gerade gehen da sagte
Frau X: Ach ja da wäre noch was: Wenn sie ihren Widerspruch
zurückziehen würden, gäbe es sicher mit der Überweisung
keine Probleme!
Jetzt schlägts 13, dachte ich. Ich bin plötzlich
hellwach und sagte wie von selbst : Meinen Widerspruch zurückziehen
auf gar keine Fall. Sie zahlen mir weniger als mir zusteht, zum Beispiel der
Mehrbedarf für mich als Alleinerziehende immerhin 40€ im
Monat- .Nein meinen Widerspruch halte ich aufrecht. Ich ging ohne zu
grüßen.
Auf dem Weg zur Führerscheinstelle hatte ich
ausreichend Zeit mich zu sammeln. Das war auch gut so, denn die Dame dort
zahlte die 100 € aus als wäre es ein Lottogewinn gewesen. Eigentlich
genug Anlaß um sich wieder aufzuregen, aber ich wollte und konnte nicht
mehr.
Mittwoch, 9. März - blieb ich den ganzen Tag im Haus.
Ich war irgendwie depressiv und immer noch total wütend über die
Anmaßung mit dem Widerspruch.
Donnerstag, 10. März kein Geld auf der Bank.
Der erste Mahnbrief vom Vermieter munterte mich auch nicht
gerade auf. Was denken sich bloß Schröder und Co, wenn sie die
Menschen so unverschuldet ins Elend stürzen, dachte ich.
Freitag, 11. März - Immer noch kein Geld!!
Ich ging nach Hause nun wußte ich nicht mehr
weiter. Gegen Mittag, das Landratsamt war längst für den
Besucherverkehr geschlossen, rief Frau Y mich an. Sie kam ohne Umschweife zur
Sache und beharrte darauf. Ich solle meinen Widerspruch zurückziehen.
Nein sagte ich schon wieder auf 180. Ich werde meine Widerspruch nicht
zurückziehen. Einen Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen ist eine
demokratisch legitimierte Sache erklärte ich völlig aufgeregt.
Frau Y blieb ganz gelassen und erklärte, sie könne
nicht verstehen, wieso ich trotzdem ich meinen Widerspruch nicht
zurückziehen wolle, nun dennoch Geld von Landratsamt verlange.
Jetzt platzt mir die Hutschnur ich muß mich
beruhigen.
Es gelingt und ich sage: Das Geld, welches sie nicht
zahlen wollen hängt nicht vom Widerspruch ab. Es steht mir per Gesetz zu
lesen sie doch mal im SGB II nach.
Nun gut, sagt Frau Y, ich solle es mir noch einmal
überlegen, wenn ich nämlich meine Widerspruch nicht
zurückzöge, könnte ich auch keinen neuen Antrag auf ALG II
stellen. Sie wünsche mir ein schönes Wochenende und legte einfach
auf.
Jetzt reichts, dachte ich. So nicht mit mir.
Ich rief beim ver.di Bezirk Leipzig-Nordsachsen an und
schilderte meinen Fall. Leider mußte ich dort erfahren, dass ich nicht
die einzige bin, der man das Geld einfach nicht auszahlt. Natürlich habe
ich das Recht bei meinem Widerspruch zu bleiben, bestätigte mir die
dortige Rechtsabteilung. Ich muß den Widerspruch nicht zurückziehen,
um den laufenden Regelsatz zu erhalten oder gar einen Folgeantrag stellen zu
können.
Ich war beruhigt. Ich laß mich nicht so
maßregeln. Gleich am Montag starte ich den nächsten Versuch. Ich
werde für meine Rechte kämpfen. Tut Ihr es auch! Kämpfen wir
alle zusammen für eine sofortige Regelsatzerhöhung.
Wir müssen selbst für unsere Rechte kämpfen.
Denn wenn wir es nicht machen, macht es niemand.
Letzte Bemerkung zum Verschicken der Folgeanträge.
Achtung, nicht alle Folgeanträge werden pünktlich verschickt. Ihr
müßt Euch selbst kümmern, sonst bekommt ihr im April kein Geld,
da die Anträge noch nicht bearbeitet werden konnten. So jedenfalls
könnte die Ausrede sein, die man Euch dann auftischt.
Es ist ein Skandal, wenn man die Ärmsten der Armen
jetzt auch noch um ihr ALG II bringen will.
[Redebeitrag auf der Montagsdemonstration vom 21. März
2005 in Leipzig]
Bitte sendet uns Eure Berichte von ALG-II-Empfängern,
denen das ihnen zustehende Geld ebenfalls vorenthalten wird an:
information@soziale-bewegung.de.
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