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Ein Urteil des Sozialgerichts in Münster sorgte
für helle Aufregung. Das Gericht entschied in einem Eilverfahren,
daß einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zuzumuten sei, einen
Monat lang mit 245 statt 345 Euro - plus Miete auszukommen. ( Az.: S 12
SO 14/05 ER ) In diesem Fall hatte ein Arbeitsloser aus Münster die
Übernahme der Kosten für eine Brille in Höhe von 100
Eurogerichtlich durchsetzen wollen.. Dieses lehnte den Antrag mit der
Begründung ab, daß die nach dem Abzug der 100 Euro für die
Brille verbleibenden 245 Euro ausreichen, um den Lebensunterhalt zu
decken. Ausländer müßten laut
Asylwerberleistungsgesetz mit einer monatlichen Hilfe von knapp 225 Euro
auskommen. Auch damit sei ein "menschenwürdiges Leben" möglich,
begründete das Gericht Wie die Richter zu dem Entschluß gekommen
sind, das man mit 245 Euro im Monat seinen Lebensunterhalt decken kann, bleibt
für uns ein Rätsel. Jedoch ist klar, daß man die Empfänger
vom Arbeitslosengeld II versucht austrocknen zu lassen, bis sie freiwillig
unterbezahlte Arbeitsstellen annehmen. Schöne Demokraten CDU, SPD, FDP und
Grüne haben sich auf ein Konzept der politischen Ausgrenzung
gegen pro Köln geeinigt. Das geht aus Äußerungen von Vertretern
des Kreisverbandes Köln der Jungen Union hervor, aus denen die
Kölnische Rundschau zitiert hat. Maßnahmen, wie der
Versuch, pro Köln von derFraktionsfinanzierung weitgehend
auszuschließen, der Übergang zum nächsten
Tagesordnungspunkt zur Vermeidung einer Abstimmung über
pro-Köln-Anträge sowie die Ablehnung und inhaltsgleiche
Neuformulierung solcher Anträge haben eine anti-demokratische Absprache
der Kölner Altparteien bereits vermuten lassen. Jetzt ist die Existenz
einer solchen Absprache erstmals öffentlich eingestanden worden.
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