Zahl der Telefonüberwachung steigt ins
Uferlose an. Bundesländer zögern mit der Durchsetzung
»präventiver« Abhörmaßnahmen wegen anhängiger
Verfassungsklage Die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen
über das Abhören von Telefonaten dokumentieren einen erneuten Anstieg
um 18 Prozent, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar
»besorgniserregend« nannte. Im Jahr 2004 haben die
Telekommunikationsunternehmen bei der Regulierungsbehörde des Bundes rund
30000 Anordnungen der Telefonüberwachung gemeldet. Innerhalb des letzten
Jahrzehnts ist es damit zu einem Anstieg um 500 Prozent im Vergleich zum Jahre
1995 gekommen. Damals gab es nicht ganz 5000 Anordnungen der
Telefonüberwachung. Schon das brachte der BRD den zweifelhaften Ruf des
»Weltmeisters im Abhören« ein.
Seither wurde immer wieder von Bürgerrechtlern
gefordert, das Telefonabhören einzuschränken und nur noch zur
Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen. Passiert ist aber rein gar nichts.
Im Gegenteil, auch in der Regierungszeit von SPD und Grünen stiegen die
Zahlen dramatisch an. So hatte es 2001 knapp 20000 Anordnungen gegeben, 2002
etwa 22000 Überwachungen und 2003 rund 25000, ehe es zur jetzigen
»Rekordmarke« von 30000 gekommen ist.
Damit nicht genug: Die Bundesländer wollen neben der
Möglichkeit der Telefonüberwachung zur Aufklärung schon
begangener Straftaten (darauf beziehen sich die genannten Zahlen)
zusätzlich die »präventive« Telefonkontrolle
einführen. Die Polizei soll schon vorbeugend zur Verhütung von
Straftaten bei Telefonaten von Bürgern mithören dürfen. Es liegt
auf der Hand, daß damit diese Lauschangriffe grenzenlos ausgeweitet
werden würden. Deshalb gibt es eine Verfassungsklage gegen das von CDU und
FDP regierte Land Niedersachsen, das als erstes in seinem Polizeigesetz die
vorbeugende Telefonüberwachung erlaubt hatte. Das Bundesverfassungsgericht
hat immerhin im März 2004 das Bundesgesetz zum »großen
Lauschangriff« (Abhören in Wohnungen mit Wanze oder Richtmikrofon)
weitgehend für grundgesetzwidrig erklärt. Eine ähnlich
richtungsweisende Entscheidung erhoffen sich Bürgerrechtler auch im Falle
Niedersachsen. Die Chancen dafür stehen gut. Das Bundesverfassungsgericht
hat vor zwei Wochen in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, die
Regelung zu kippen. Die Mehrheit des achtköpfigen Richter-Gremiums
äußerte sich sehr kritisch zu dem niedersächsischen
Polizeigesetz. Es sei fraglich, ob ein so weit formuliertes Gesetz den
vernünftigen Umgang der Polizei mit der Überwachung garantiere,
betonte Wolfgang Hoffmann-Riem, einer der Richter des Gremiums. Zu den
Kritikern zählt auch Verfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen
Papier.
Aufgrund dieser neuen Situation hat sich am Donnerstag das
Land Hamburg veranlaßt gesehen, bei der Neufassung des Hamburger
Polizeigesetzes vorläufig auf die präventive Telefonkontrolle zu
verzichten, bis Karlsruhe entschieden habe. Sogar Bayerns Rambo-Innenminister
Günther Beckstein (CSU) hat die Beratungen im Münchner Maximilianeum
über ein neues Polizeigesetz mit Rücksicht auf das
Bundesverfassungsgericht zurückgestellt.
Dagegen machen die Polizeipraktiker Druck, die Gesetze sogar
noch zu verschärfen. Der Münchener Polizeipräsident Wilhelm
Schmidbauer plädierte in einem Beitrag für die Süddeutsche
Zeitung Freitag vehement für das vorbeugende Abhören. Dies sei man
der Menschenwürde potentieller Opfer von Straftaten schuldig. Mit diesem
Argument könnte man die Grundrechte auf Wahrung des Brief- und
Fernmeldegeheimnisses und auf Unverletzlichkeit der Wohnung gleich ganz
streichen.
Von der Bundesregierung ist wenig zu erwarten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hätte nach dem Karlsruher
Urteil zum Lauschangriff vom vergangenen Jahr die Chance gehabt, Wanze und
Richtmikrophon in den Abfalleimer zu werfen. Statt dessen hat sie ein neues
Gesetz für die Zulassung des großen Lauschangriffs vorgelegt, dem
auch die Grünen zustimmen wollen dieselben Grünen, die einst
den Lauschangriff ganz streichen wollten. Das letzte Wort hat jetzt das
Bundesverfassungsgericht. |