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02.04.2005 Ulla Jelpke Info von:  junge Welt
Der Staat hört mit

Zahl der Telefonüberwachung steigt ins Uferlose an. Bundesländer zögern mit der Durchsetzung »präventiver« Abhörmaßnahmen wegen anhängiger Verfassungsklage

Die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen über das Abhören von Telefonaten dokumentieren einen erneuten Anstieg um 18 Prozent, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar »besorgniserregend« nannte. Im Jahr 2004 haben die Telekommunikationsunternehmen bei der Regulierungsbehörde des Bundes rund 30000 Anordnungen der Telefonüberwachung gemeldet. Innerhalb des letzten Jahrzehnts ist es damit zu einem Anstieg um 500 Prozent im Vergleich zum Jahre 1995 gekommen. Damals gab es nicht ganz 5000 Anordnungen der Telefonüberwachung. Schon das brachte der BRD den zweifelhaften Ruf des »Weltmeisters im Abhören« ein.

Seither wurde immer wieder von Bürgerrechtlern gefordert, das Telefonabhören einzuschränken und nur noch zur Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen. Passiert ist aber rein gar nichts. Im Gegenteil, auch in der Regierungszeit von SPD und Grünen stiegen die Zahlen dramatisch an. So hatte es 2001 knapp 20000 Anordnungen gegeben, 2002 etwa 22000 Überwachungen und 2003 rund 25000, ehe es zur jetzigen »Rekordmarke« von 30000 gekommen ist.

Damit nicht genug: Die Bundesländer wollen neben der Möglichkeit der Telefonüberwachung zur Aufklärung schon begangener Straftaten (darauf beziehen sich die genannten Zahlen) zusätzlich die »präventive« Telefonkontrolle einführen. Die Polizei soll schon vorbeugend zur Verhütung von Straftaten bei Telefonaten von Bürgern mithören dürfen. Es liegt auf der Hand, daß damit diese Lauschangriffe grenzenlos ausgeweitet werden würden. Deshalb gibt es eine Verfassungsklage gegen das von CDU und FDP regierte Land Niedersachsen, das als erstes in seinem Polizeigesetz die vorbeugende Telefonüberwachung erlaubt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat immerhin im März 2004 das Bundesgesetz zum »großen Lauschangriff« (Abhören in Wohnungen mit Wanze oder Richtmikrofon) weitgehend für grundgesetzwidrig erklärt. Eine ähnlich richtungsweisende Entscheidung erhoffen sich Bürgerrechtler auch im Falle Niedersachsen. Die Chancen dafür stehen gut. Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Wochen in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, die Regelung zu kippen. Die Mehrheit des achtköpfigen Richter-Gremiums äußerte sich sehr kritisch zu dem niedersächsischen Polizeigesetz. Es sei fraglich, ob ein so weit formuliertes Gesetz den vernünftigen Umgang der Polizei mit der Überwachung garantiere, betonte Wolfgang Hoffmann-Riem, einer der Richter des Gremiums. Zu den Kritikern zählt auch Verfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier.

Aufgrund dieser neuen Situation hat sich am Donnerstag das Land Hamburg veranlaßt gesehen, bei der Neufassung des Hamburger Polizeigesetzes vorläufig auf die präventive Telefonkontrolle zu verzichten, bis Karlsruhe entschieden habe. Sogar Bayerns Rambo-Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat die Beratungen im Münchner Maximilianeum über ein neues Polizeigesetz mit Rücksicht auf das Bundesverfassungsgericht zurückgestellt.

Dagegen machen die Polizeipraktiker Druck, die Gesetze sogar noch zu verschärfen. Der Münchener Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer plädierte in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung Freitag vehement für das vorbeugende Abhören. Dies sei man der Menschenwürde potentieller Opfer von Straftaten schuldig. Mit diesem Argument könnte man die Grundrechte auf Wahrung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses und auf Unverletzlichkeit der Wohnung gleich ganz streichen.

Von der Bundesregierung ist wenig zu erwarten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hätte nach dem Karlsruher Urteil zum Lauschangriff vom vergangenen Jahr die Chance gehabt, Wanze und Richtmikrophon in den Abfalleimer zu werfen. Statt dessen hat sie ein neues Gesetz für die Zulassung des großen Lauschangriffs vorgelegt, dem auch die Grünen zustimmen wollen – dieselben Grünen, die einst den Lauschangriff ganz streichen wollten. Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht.



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