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Die deutsche Bundesregierung überlegt was zu tun ist,
falls die von einem Staat oder mehreren Staaten abgelehnt wird.
Befürchtet wird die Ablehnung der ,,Verfassung" in Großbritannien,
Polen, der Tschechischen Republik und Dänemark. Für Frankreich
rechnet man derzeit noch mit einer knappen Annahme. Die erstgenannten
Länder müssten ,,mit massivem Druck" rechnen, sollten die dortigen
Abstimmungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, heißt es
in einer prominenten Politikstudie aus dem Umfeld des Auswärtigen Amtes.
Es müßte dann notfalls ein zweites und ein drittes Mal abgestimmt
werden, bis die Wähler der EU-Verfassung zustimmen, so wie man das mit
Irland gemacht habe.Auch wird die Änderung gültiger Wahlgesetze in
EU-Staaten erwogen, um eine Annahme des Vertragswerks doch noch zu erzwingen.
Sollte die Verfassung trotzdem scheitern, bliebe die ,,außervertragliche
Zusammenarbeit" der EU-Kernstaaten ,,in der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik" In dem ,,B-Plan" des ,,Centrum für angewandte
Politikforschung" (CAP) werden die bevorstehenden Volksabstimmungen als
,,Sprengsatz" bezeichnet, die den Verfassungsvertrag obsolet machen
könnten. Da Meinungsumfragen in Großbritannien ,,derzeit" ein klares
,,Nein" zur EU-Verfassung voraussagen und ,,auch in Frankreich (...) ein
Negativvotum in dem am 29. Mai 2005 stattfindenden Referendum nicht
ausgeschlossen" wird, bemüht sich das CAP-Papier um Auswege. Auf Polen und
die Tschechische Republik, wo selbst parlamentarische Mehrheiten für den
Verfassungsvertrag nicht sicher sind, könnte ,,(....)durch vorherige
positive Voten in anderen Staaten (...) Druck ausgeübt werden". Dieser
Überlegung entsprechen möglichst spät angesetzte Abstimmungen,
die in der CR im Juni 2006 und in Polen nicht vor Herbst 2005 stattfinden
sollen. Auch in Großbritannien gehöre es zu einer ,,bewußt
kalkulierte(n) Taktik, (...) das Referendum so lange wie möglich hinaus zu
zögern", während man in Frankreich schnell zur Abstimmung kommen
muß, da die Zustimmung von Woche zu Woche sinkt, heißt es in einem
weiteren deutschen Risikopapier aus dem Umfeld des Auswärtigen Amtes. Als
zusätzliche Möglichkeiten bieten sich den deutschen Planern
zielgerichtete Eingriffe in das Wahlrecht benachbarter Staaten an. So
könnte in Polen das Quorum außer Kraft gesetzt werden, wonach ein
Referendum erst gültig ist, wenn mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten
ihre Stimme abgegeben haben. Auf diese Weise hätten Ergebnisse wie bei den
zurückliegenden Wahlen zum EU-Parlament (Beteiligung in Polen: 20,8%) oder
zur EU-Verfassung in Spanien (Wahlbeteiligung: 42%) keine unerwünschten
Auswirkungen.) Als weitere Möglichkeit wird notfalls eine zweifache
Wiederholung einer gescheiterten Volksabstimmung erwogen. Dem ,,könnten
Maßnahmen des 'politischen Marketing"' vorangehen, schreiben die Berliner
Autoren und empfehlen den gebündelten Einsatz ,,alle(r) Regierungschefs
der bereits ratifizierten Staaten", die ,,in dem betroffenen Land" für ein
genehmes Ergebnis ,,werben" sollten. Dass solche Maßnahmen die
angeblichen Volksabstimmungen in ein manipulatives Werbegeschäft
verwandeln, ist den deutschen Planern durchaus bewusst. Der ,,B-Plan" geht
davon aus, dass renitente Bevölkerungen, die dem EU-Vertrag wiederholt
nicht zustimmen, ,,so stark unter Druck (zu) setzen" sind, dass sich ihre
Regierungen zum Austritt aus der EU gezwungen sehen -,,auch wenn es dafür
an jeder rechtlichen Grundlage fehlt". Obwohl der Verfassungsvertrag in diesem
Fall insgesamt gescheitert wäre und nach gültiger Rechtslage
abgesetzt werden müsste, könnten die verbleibenden EU-Mitglieder
trotzdem weiter operieren - notfalls ,,über die Hintertür der
Geschäftsordnungen", die eine teilweise Umsetzung des Verfassungsvertrags
erlauben.
Weitere Infos dazu (Verfasser unbekannt)
Der
CSU-Parlamentarier Peter Gauweiler wird Verfassungsklage gegen die für
den 12. Mai geplante Abstimmung im Bundestag über den
Europäischen Ver- fassungsvertrag einreichen und eine einstwillige
Anordnung beantragen.
Er meint, dass die Zustimmung zur EU-Verfassung etwas
ganz anderes ist als eine Grundgesetzänderung, nämlich die
faktische Abschaffung des Grundgesetzes selbst.
Die
Europäische Verfassung könne daher allenfalls durch eine
Volksabstimmung für Deutschland in Kraft gesetzt werden. Nur einige
der Argumente, die sich alle auf den Abbau von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit beziehen: Entmachtung des Bundestags durch eine
Europäisches Parlament mit höchst bescheidenen demokratischen
Qualitäten, eine Generalermächtigung
für die EU zur unbeschränkten Mittelbeschaffung, weil die EU
Steuern einführen kann, ohne dass Deutschland dies noch verhindern
könnte, der Verlust der Eigenstaatlichkeit durch ein
bürokratisch-technokratisches Ordnungssystem und die damit verbundene
Demontage von Grundbestandteilen der bisherigen
freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie.
Der
Verfasser der Klageschrift, der Erlanger Verfassungsrechtler
Schachtschneider, weist anhand vieler Beispiele nach,
dass die deutschen Parlamentarier völlig
den Überblick darüber verloren haben, welche konkreten
nationalen Kompetenzen durch die EU-Verfassung aufgehoben werden.
Erst vor wenigen Tagen haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht in einer Verhandlung über den
Europäischen Haftbefehl alle angehörten
Parlamentarier samt der Bundesjustizministerin bis auf die Knochen durch
Nichtwissen, Schludrigkeit und - der Ausdruck ist angebracht- durch
Dilettantismus blamiert und mussten sich von den erstaunten Richtern
über ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten belehren lassen.
Solche Leute müssten tatsächlich daran gehindert werden, das
Grundgesetz zu einer drittklassigen Rechtsquelle weit unter der
Eu-"Verfassung" zu machen, die dann auch in Deutschland den obersten Rang
des Rechts hätte- zu Lasten von Grund-und Bürgerrechten.
Wenn es dazu käme -es passt zur Zeit-:Na dann, gute
Nacht! |