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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
29.03.2005   Info von:  PHI
EU-Verfassung

 

Die deutsche Bundesregierung überlegt was zu tun ist, falls die von einem Staat oder mehreren Staaten abgelehnt wird.
Befürchtet wird die Ablehnung der ,,Verfassung" in Großbritannien, Polen, der Tschechischen Republik und Dänemark. Für Frankreich rechnet man derzeit noch mit einer knappen Annahme. Die erstgenannten Länder müssten ,,mit massivem Druck" rechnen, sollten die dortigen Abstimmungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, heißt es in einer prominenten Politikstudie aus dem Umfeld des Auswärtigen Amtes. Es müßte dann notfalls ein zweites und ein drittes Mal abgestimmt werden, bis die Wähler der EU-Verfassung zustimmen, so wie man das mit Irland gemacht habe.Auch wird die Änderung gültiger Wahlgesetze in EU-Staaten erwogen, um eine Annahme des Vertragswerks doch noch zu erzwingen. Sollte die Verfassung trotzdem scheitern, bliebe die ,,außervertragliche Zusammenarbeit" der EU-Kernstaaten ,,in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik" In dem ,,B-Plan" des ,,Centrum für angewandte Politikforschung" (CAP) werden die bevorstehenden Volksabstimmungen als ,,Sprengsatz" bezeichnet, die den Verfassungsvertrag obsolet machen könnten. Da Meinungsumfragen in Großbritannien ,,derzeit" ein klares ,,Nein" zur EU-Verfassung voraussagen und ,,auch in Frankreich (...) ein Negativvotum in dem am 29. Mai 2005 stattfindenden Referendum nicht ausgeschlossen" wird, bemüht sich das CAP-Papier um Auswege. Auf Polen und die Tschechische Republik, wo selbst parlamentarische Mehrheiten für den Verfassungsvertrag nicht sicher sind, könnte ,,(....)durch vorherige positive Voten in anderen Staaten (...) Druck ausgeübt werden". Dieser Überlegung entsprechen möglichst spät angesetzte Abstimmungen, die in der CR im Juni 2006 und in Polen nicht vor Herbst 2005 stattfinden sollen. Auch in Großbritannien gehöre es zu einer ,,bewußt kalkulierte(n) Taktik, (...) das Referendum so lange wie möglich hinaus zu zögern", während man in Frankreich schnell zur Abstimmung kommen muß, da die Zustimmung von Woche zu Woche sinkt, heißt es in einem weiteren deutschen Risikopapier aus dem Umfeld des Auswärtigen Amtes. Als zusätzliche Möglichkeiten bieten sich den deutschen Planern zielgerichtete Eingriffe in das Wahlrecht benachbarter Staaten an. So könnte in Polen das Quorum außer Kraft gesetzt werden, wonach ein Referendum erst gültig ist, wenn mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben. Auf diese Weise hätten Ergebnisse wie bei den zurückliegenden Wahlen zum EU-Parlament (Beteiligung in Polen: 20,8%) oder zur EU-Verfassung in Spanien (Wahlbeteiligung: 42%) keine unerwünschten Auswirkungen.) Als weitere Möglichkeit wird notfalls eine zweifache Wiederholung einer gescheiterten Volksabstimmung erwogen. Dem ,,könnten Maßnahmen des 'politischen Marketing"' vorangehen, schreiben die Berliner Autoren und empfehlen den gebündelten Einsatz ,,alle(r) Regierungschefs der bereits ratifizierten Staaten", die ,,in dem betroffenen Land" für ein genehmes Ergebnis ,,werben" sollten. Dass solche Maßnahmen die angeblichen Volksabstimmungen in ein manipulatives Werbegeschäft verwandeln, ist den deutschen Planern durchaus bewusst. Der ,,B-Plan" geht davon aus, dass renitente Bevölkerungen, die dem EU-Vertrag wiederholt nicht zustimmen, ,,so stark unter Druck (zu) setzen" sind, dass sich ihre Regierungen zum Austritt aus der EU gezwungen sehen -,,auch wenn es dafür an jeder rechtlichen Grundlage fehlt". Obwohl der Verfassungsvertrag in diesem Fall insgesamt gescheitert wäre und nach gültiger Rechtslage abgesetzt werden müsste, könnten die verbleibenden EU-Mitglieder trotzdem weiter operieren - notfalls ,,über die Hintertür der Geschäftsordnungen", die eine teilweise Umsetzung des Verfassungsvertrags erlauben.



Weitere Infos dazu (Verfasser unbekannt)
Der CSU-Parlamentarier Peter Gauweiler wird Verfassungsklage gegen die für
den 12. Mai geplante Abstimmung im Bundestag über den Europäischen Ver-
fassungsvertrag einreichen und eine einstwillige Anordnung beantragen.

Er meint, dass die Zustimmung zur EU-Verfassung etwas ganz anderes ist
als eine Grundgesetzänderung, nämlich die faktische Abschaffung des
Grundgesetzes selbst.
 Die Europäische Verfassung könne daher allenfalls durch
eine Volksabstimmung für Deutschland in Kraft gesetzt werden. Nur einige
der Argumente, die sich alle auf den Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
beziehen: Entmachtung des Bundestags durch eine Europäisches Parlament
mit höchst bescheidenen demokratischen Qualitäten, eine Generalermächtigung
für die EU zur unbeschränkten Mittelbeschaffung, weil die EU Steuern einführen
kann, ohne dass Deutschland dies noch verhindern könnte,
der Verlust der
Eigenstaatlichkeit durch ein bürokratisch-technokratisches Ordnungssystem und
die damit verbundene Demontage von Grundbestandteilen der bisherigen
freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie.
 Der Verfasser der Klageschrift, der
Erlanger Verfassungsrechtler Schachtschneider, weist anhand vieler Beispiele
nach, dass die deutschen Parlamentarier völlig den Überblick darüber verloren
haben,
welche konkreten nationalen Kompetenzen durch die EU-Verfassung
aufgehoben werden. Erst vor wenigen Tagen haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht in einer Verhandlung über den Europäischen Haftbefehl
alle angehörten Parlamentarier samt der Bundesjustizministerin bis auf die
Knochen durch Nichtwissen, Schludrigkeit und - der Ausdruck ist angebracht-
durch Dilettantismus blamiert
und mussten sich von den erstaunten Richtern über
ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten belehren lassen. Solche Leute müssten
tatsächlich daran gehindert werden, das Grundgesetz zu einer drittklassigen
Rechtsquelle weit unter der Eu-"Verfassung" zu machen, die dann auch in
Deutschland den obersten Rang des Rechts hätte- zu Lasten von Grund-und
Bürgerrechten. Wenn es dazu käme -es passt zur Zeit-:Na dann, gute Nacht!


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