Eklatante
Rechtsverstöße gegen »Hartz IV«-Bestimmungen durch
private Vermittler in Norddeutschland Immer eklatanter werden die
Verstöße lokaler »Hartz IV«-Behörden bei der
Ausarbeitung sogenannter Eingliederungsvereinbarungen im Zusammenhang mit
Ein-Euro-Jobs für Bezieher des Arbeitslosengeldes II. Während die
Bundesregierung bei der Einführung von »Hartz IV« individuelle
Beratung der Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen oder die kommunalen
Arbeitsgemeinschaften (ARGE) versprach, delegierten die Behörden diese
Aufgabe mittlerweile an profitorientierte private Träger. Im
nordniedersächsischen Buchholz betraf dies nun gleich 140
ALG-II-Empfänger, die aufgeteilt in 20er Gruppen an die
örtliche Groneschule abgeschoben wurden. Dort bekamen die geschockten
Arbeitslosen ohne weitere Beratung eine vorgefertigte, vom Träger bereits
abgezeichnete Eingliederungsvereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt.
Solcherart Massenabfertigung bestätigt auch Rolf Pauli*
aus dem benachbarten Hamburg in einem Schreiben an jW. Auch Pauli bekam eine
Zuweisung zur Groneschule, hier gleich konkretisiert für die Aufnahme
eines Ein-Euro-Jobs. Als Pauli dort den Nutzen der Ein-Euro-Jobs im Sinne der
Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt in Zweifel zog, wurde ihm mit
»Meldung an die ARGE« gedroht.
Ohne Vorgespräch, geschweige denn
Eingliederungsvereinbarung, bekamen auch Sigrun Mönch* und Harald
Müller* ebenfalls aus Hamburg Zuweisungen für den
Beschäftigungsträger Hamburger Arbeit (HAB). Als Müller, der in
einer Arbeitsloseninitiative aktiv ist, Vorbehalte gegen die
»Arbeitsgelegenheit« äußerte, drohte ihm eine
»Fallmanagerin« damit, ihn statt bei Kooperationspartnern nur in
der Werkstatt einzusetzen, wofür es statt 1,50 nur einen Euro pro Stunde
gäbe.
Dem DGB sind derlei Verstöße bekannt. Claudia
Falk, Pressesprecherin des Hamburger Bezirksverbandes, besteht deshalb auf
Eingliederungsvereinbarungen zwischen der zuständigen ARGE und den
jeweiligen Arbeitslosen und verweist zudem auf die Nachrangigkeit von
Ein-Euro-Maßnahmen. Private Dritte könnten damit nicht beauftragt
werden. Das Hamburger Sozialforum empfiehlt Betroffenen Widerspruch
einzureichen.
*) Namen von der Redaktion geändert |