Nun da am 31. März die
Steueramnestie endet, treten eine Zahl von Neuregelungen in Kraft, die schon
2003 mit dem zynisch als "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit"
bezeichneten Regelwerk eingeführt wurden, die seither aber etwas in
Vergessenheit geraten sind - was gewiß nicht zufällig sein
dürfte. Der BWL-Bote faßt an dieser Stelle zusammen, was der
Schnüffelstaat ab April alles an neuen Spionage- und
Ermittlungsbefugnissen gegen seine Bürger bereithält: Die
neue Personenkennziffer Schon 2002 berichteten wir über die
Einführung einer bundeseinheitlichen Steuernummer, die nunmehr in die Tat
umgesetzt wird. Das "einheitliche Identifikationsmerkmal", das schon seit 2004
in den §§139ff AO geregelt ist, wird allen "wirtschaftlich
Tätigen" zugeteilt und sorgt oberflächlich betrachtet für eine
Verbesserung des "Services" der Finanzämter, bewirkt tatsächlich
aber, und das dürfte die wahre Intention sein, durch Vereinheitlichung
eine bessere Kontroll- und Überwachungsinfrastruktur. Faktisch wird hier
also eine Personenkennziffer eingeführt - wie einst in der DDR, oder auch
wie gegenwärtig in den USA üblich. Kontenspionage nach
§24c KWG Inzwischen weithin bekannt ist, daß gemäß
§24c Kreditwesengesetz (KWG) ab 1. April eine Vielzahl von Behörden
Kontendaten über jedermann in einem automatisierten Verfahren abrufen
dürfen. Zentrale Stelle hierfür sind die Finanzbehörden
(§93 Abs. 7 AO). Auch hierüber berichteten wir schon vor fast einem
Jahr und wurden damals noch von einem Leser als "Verschwörungstheoretiker"
beschimpft. Diesem Leser dürfte inzwischen das Lachen im Halse
steckengeblieben sein, denn die Regelung des §24c KWG richtete sich
eigentlich gegen die Konten von Terrororganisationen, wird nunmehr aber, da man
die Gelder des Osama bin Laden auf diesem Wege wohl doch nicht finden konnte,
praktischerweise gegen alle angewandt. Da die Kontenabfrage automatisch und
ohne Wissen der Banken oder Bankkunden geschieht, haben wir sie jetzt also, die
damals prophezeite Steuerprüfung per Suchmaschine. Ob Bankkunden nach
vollendeter Kontenspionage doch informiert werden sollen, ist indes noch nicht
ganz ausgegoren. Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht sind
jedenfalls vor wenigen Tagen erwartungsgemäß gescheitert.
Fluchtgelder finden per ZIV Auch die Verlagerung der Altersvorsorge ins
Ausland nützt nichts, denn der Europäische Rat hat am 03.06.2003 die
EU-Richtlinie zur Einführung einer einheitlichen Zinsbesteuerung in den
EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Danach folgten 22 EU-Staaten - darunter auch
Deutschland - dem Informationsmodell, nach dem ab 01.7.2005 bei einer
Kapitalanlage im Ausland die Heimatländer der auswärtigen Sparer
über deren Kapitalerträge informiert werden. Zur Umsetzung der
Richtlinie hat Deutschland in § 45e EStG eine Ermächtigungsnorm der
Bundesregierung zum Erlaß einer Rechtsverordnung erschaffen. Von dieser
eingeräumten Ermächtigung hat die Bundesregierung mit der sogenannten
"Zinsinformationsverordnung" (ZIV) Gebrauch gemacht (BGBl 2004 I S. 128).
Während diese Regelung nur die (wenigen) Ausländer trifft, die in
Deutschland Gelder anlegen, ist die Sicherheit deutscher Steuerflüchtlinge
in Österreich, Belgien und Luxemburg eher trügerisch, denn diese
Länder liefern zwar derzeit noch keine Zinsdaten, aber das kann sich
jederzeit ändern. Die offenbare Altersvorsorge Seit dem 1.
Januar ist das sogenannte Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft, das
u.a. den Ertragsanteil der Renten neu regelt. Viel weniger bekannt ist,
daß durch dieses Gesetz auch alle Rentenversicherungen und
Versorgungseinrichtungen die Daten ihrer Kunden, u.a. Bezugshöhe, Dauer
und Art der Rente unter Angabe der Personenkennziffer an eine "zentrale Stelle"
(bei der BfA) melden müssen (§22a EStG). Die Finanzämter haben
damit auch für lang zurückliegende Zeiträume ungeahnte
Kontrollmöglichkeiten, was die doch eher zahlreichen Rentner, die in den
vergangenen Jahren ihre Einkünfte nicht angegeben haben, demnächst zu
Zielscheiben der Finanzämter machen dürfte. Neue Offenlegung
bei Spekulationseinkünften Im wesentlichen Kreditinstitute, aber auch
z.B. Finanzdienstleister, die nach §45 a EStG zur Ausstellung von
Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004
verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger
der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und
Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem
Muster auszustellen, welche die für die Besteuerung nach §§20
und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 EStG erforderlichen Angaben enthält
(§24c EStG). Damit sind sämtliche Wertpapierdepots den
Finanzbehörden zugänglich. Im Zusammenhang mit der oben dargestellten
Kontenspionage und der neuen Personenkennziffer dürfte es kaum noch
möglich sein, Kapitaleinkünfte am Fiskus vorbei zu
erwirtschaften. Ursache und Wirkung verwechselt Wie so oft
verwechselt Rot-Grün die Ursache mit der Wirkung. Nicht die Menschen sind
im Prinzip unehrlich und potentielle Terroristen, sondern die Steuern sind viel
zu hoch. Daß die Menschen der Kleptokratie auszuweichen suchen, ist daher
zwar de jure illegal aber dennoch nicht unmoralisch, sondern nur
verständlich. Anstatt weitere (und kostspielige und bürokratische)
neue Kontroll- und Überwachungsmittel einzuführen, wäre eine
drastische Steuersenkung und -vereinfachung ein viel wirksameres Werkzeug. Das
sieht man aber selbst bei der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise noch
immer nicht ein. Wir haben es verdient Jedes Land hat aber das
Steuer- und Sozialrecht, das es verdient hat. Auch hier spiegeln die
Schnüffelvorschriften den Zustand der Gesellschaft, nämlich durch
Geld abgesichert zu sein, wie es schon seit bald einem Jahrhundert in
Deutschland üblich ist. Das unendliche Vertrauen der Deutschen in Sozial-
und Zwangsversicherungen aller Art macht die nunmehr beginnende
flächendeckende Kontrolle erst möglich, offenbart aber zugleich,
daß wer sich auf ein kollektives System verläßt, bald selbst
verlassen ist. Die Schwäche und Unmündigkeit, zu der der deutsche
Michel erzogen wird, hat die Monster der Zwangsversicherungssysteme erst
erschaffen, und das von Kindesbeinen an trainierte Vertrauen in die
öffentlichen Zwangswohltaten hat das Volk in diesen leicht
gängelbaren und leicht regierbaren Zustand manövriert.
Bargeld, Freigeld, Staatsfreiheit Vielleicht bringen gläserne Konten
und transparente Taschen aber auch dem Deutschen einen Hauch von Freiheit, und
das würde zunächst die Rückkehr zur Bargeldwirtschaft bedeuten:
ein dickes Bündel Banknoten unterm Kopfkissen kann vor jedem
Hartz-IV-Kontrolleur in Sicherheit gebracht werden, ein gutgefülltes Depot
hingegen nicht. Auch die diversen Freigeldexperimente, die bisher ein
Mauerblümchendasein führen, könnten bald viel interessanter
sein, denn sie sind- bisher, staats- und steuerfrei, also deutsch, demokratisch
und republikanisch im echten Wortsinne. Silvio Gesell, von Kritikern derzeit
eher belächelt, könnte daher am Anfang eines wirklichen Weges in die
Anarchie stehen - was aber genau auch die Vorhersage der makroökonomischen
Beschäftigungstheorie ist, denn zieht man die Schwarzarbeiter von den
Arbeitslosen ab, so haben wir fast Vollbeschäftigung. Auch dieses
"Problem" konnte man mit erweiterten Kontroll- und Erzwingungsbefugnissen nicht
in den Griff kriegen. Ebensowenig wird man mit der "Steuerhinterziehung"
fertig. Das einzige, was man mit diesem Instrumentarium erledigen könnte,
sind weitere Jobs und Existenzen, nämlich all jene, die nicht in neue
Formen der Wirtschaft oder in das Ausland ausweichen können. In diesem
Sinne wünscht der BWL-Bote frohe Ostern... Links zum Thema
Steueramnestie: Eckpunkte zur geplanten Neuregelung | Die geplante
Einführung einer Wirtschaftsnummer | Virtuelle Steuerprüfung per
Suchmaschine ab 1. April 2005 | Doch Mitteilungen bei Kontenspionage? |
Zinsinformationsverordnung: Völlige Aufhebung des Bankgeheimnisses bei
Zinserträgen | Rentner im Visier der Finanzverwaltung | Arthur B. Laffer
und die Kleptokratie | Der konspirative Dozent: Wie die BfA Existenzen
vernichtet | Schwundgeld, oder ein Weg aus der Krise? (interne Links)
Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD [Lexikon]: "Ertragsanteil",
"Rentenbesteuerung", "Steueramnestie", "Wirtschafts-Identifikationsnummer".
[Manuskripte]: "Steuerrecht.pdf", "VWL Skript.pdf". Diese Hinweise beziehen
sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der
BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren
Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem
Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.
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