Bundespräsident Horst Köhler will mit seiner
Unterschrift unter die von der BRD ratifizierte EU-Verfassung warten, bis das
Bundesverfassungsgericht über die Klage des CSU-Politikers Peter Gauweiler
entschieden hat. Gauweiler reagierte hoch erfreut. Das Bundespräsidialamt
hatte in Berlin erklärt, dies habe das Amt dem Gericht mitgeteilt. Damit
entfällt nach Auffassung des Bundespräsidialamtes auch die
Notwendigkeit, daß das Verfassungsgericht die von Gauweiler beantragte
einstweilige Anordnung erlasse. Nach Angaben von Gauweiler hat Karlsruhe ihm
gegenüber bereits signalisiert, daß es zu einer mündlichen
Anhörung der Klageparteien kommen wird. Wann eine Entscheidung in der
Hauptsache falle, sei jedoch nicht auszumachen. Vor einer Unterschrift durch
den Bundespräsidenten wird der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur
EU nicht rechtskräftig. Bereits Mitte Mai hatte es öffentliche
Spekulationen über eine Verzögerung durch Köhler gegeben. Das
Bundespräsidialamt hatte damals erklärt, das Prüfverfahren im
eigenen Haus nehme seinen normalen Gang, sobald die Zustimmung zur
EU-Verfassung durch den Bundesrat erfolgt sei. Köhler werde den
Ratifizierungsprozess nur dann verzögern, wenn das
Bundesverfassungsgericht ihm bedeute, daß es den Einwänden
Gauweilers stattgeben werde. Genau das scheint nun eingetreten zu sein. Was
sich zunächst wie eine Ohrfeige an die Adresse des Bundeskanzlers liest,
ist jedoch weit komplizierter. Denn der Bundespräsident hat mit seiner
Haltung zunächst einmal nur seinen Respekt vor einem anderen
Verfassungsorgan, den Richtern in Karlsruhe, zum Ausdruck gebracht. Denn die
EU-Verfassung wird von der Mehrheit der Parteien im Bundestag getragen. In den
letzten Tagen gab es in Unionskreisen bereits Hinweise darauf, daß die
Richter in Karlsruhe nicht für eine schnelle Entscheidung zu haben
wären. Nicht nur PHI, sondern viele andere, bedeutendere
Persönlichkeiten, vertreten die Ansicht, daß die Zustimmung der
Bundesrepublik Deutschland zur EU-Verfassung dem Grundgesetz widerspricht.
"Wenn wir nicht aufpassen, sind wir bald nur noch Vollzugsorgan", warnt der
Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, und der CSU-Abgeordnete
Gerd Müller sieht den Bundestag gar auf Dauer zum "Papierkorb" der
Brüsseler Rechtsetzungsmaschinerie degradiert. Um so erstaunlicher,
daß sich bisher nur etwa 20 Abgeordnete aus CDU und CSU zu einem "Nein"
zur geplanten Verfassung der Europäischen Union (EU) bekannt haben. "In
den anderen Ländern wird heiß diskutiert, und bei uns wird auch noch
die parlamentarische Debatte abgewürgt", klagt der SPD-Europapolitiker
Hermann Scheer, der sich der Stimme enthielt. Unter Verfassungsrechtlern
jedenfalls mehren sich die kritischen Stimmen.
Renommierte Juristen rieten den Bundestag vor einem
unüberlegten Schritt. Der Ex-Verfassungsrichter Hans-Hugo warnt Klein vor
Neuerungen, die "die Zuständigkeiten des nationalen Gesetzgebers für
die Zukunft weiter beschneiden" und dem Bundestag "fast nur noch
Übersetzungsarbeit" lassen. Schon der offizielle Kompetenzzuwachs ist
enorm: Ganze Komplexe wie die Justiz- und Innenpolitik, bisher nur
förmlich koordiniert, werden mit einem Mal zu EU-Gemeinschaftsrecht;
damit, so Huber, "decken die EU-Kompetenzen praktisch das gesamte denkbare
Verhalten der öffentlichen Gewalt ab". Vom Ablauf her werden künftig
etwa ein Drittel aller Rechtsakte auf EU-Ebene zu Mehrheitsentscheidungen
-für den Bonner Professor Hillgruber tritt dadurch ein "endgültiger
Kompetenzverlust" der nationalen Parlamente ein, weil ein Veto dann
künftig nichts mehr bringt. Selbst da, wo es noch Lücken geben
könnte, greift die so genannte "Flexibilitätsklausel" der
EU-Verfassung, die es der EU ermöglicht, von Fall zu Fall auch dort
tätig zu werden, wo sie eigentlich gar keine Befugnisse hat.
Verfassungsrichter Udo Di Fabio, der bei einer Klage gegen die Verfassung als
sogenannter "Berichterstatter" federführend wäre, warnte schon im
vergangenen Frühjahr in einem Vortrag bei der Hanns-Seidel-Stiftung in
Brüssel, "bei entsprechender Interpretation" könne dies einen
"systemfremden Einstieg" in den Staat Europa bedeuten. Die Bestätigung der
Befürchtungen aller EU-Kritiker ergibt sich aus der Tatsache, daß
das EU-Recht nach der EU-Verfassung nun ausdrücklich und
uneingeschränkt "Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten" hat, also auch
vor dem deutschen Grundgesetz. Dies entspricht zwar schon der bisherigen
Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, doch das
Bundesverfassungsgericht und auch die Verfassungsgerichte der anderen
Mitgliedstaaten haben bislang immer noch einen letzten Vorbehalt für
Kernfragen der nationalen Verfassungen beansprucht. Davon ist in der
EU-Verfassung aber keine Rede - nach Ansicht Hillgrubers der "allerkritischste
Punkt" des ganzen Werkes. Letzten Endes könnte die EU mit Hilfe der
Bundesregierung damit sogar das Wahlrecht zum Bundestag durch Rahmenbeschluss
für alle EU-Bürger öffnen, und es bedürfte dazu noch nicht
einmal einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages. Gauweiler erklärte
"Eines ist derzeit sicher - auf den schönen Karten, auf denen die
Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur EU-Verfassung bereits abgebildet
ist, muß unser Land wieder gestrichen werden. PHI meint: Allerdings
werden die Internationalisten und Globalisten es niemals aufgeben, die
Bundesrepublik Deutschland an die Kette Europäische Union zu
legen. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Klage Gauweilers stattgeben, so
werden alle Bundestagsparteien in Deutschland, da sie sämtlich
globalistisch sind, eher eine Änderung des Grundgesetzes
beschließen, um dieses in Übereinstimmung zur EU-Verfassung zu
bringen, als von ihrem verhängnisnisvollen Weg des
Souveränitätsverzichts zu Gunsten der EU abzulassen. In Ermangelung
einer realen Volksabstimmung steigt in Deutschland die Zahl der inoffiziellen
Umfragen zur EU-Verfassung. Die Ergebnisse schwanken, die Tendenz ist klar: Die
Deutschen stehen dem Verfassungswerk immer skeptischer gegenüber. Siehe
PHI-Bericht auf Seite 164 der Ausgabe vom 16.6.2005. Nach Ansicht der
Bundesregierung muß der Ratifizierungsprozess in den Staaten, die noch
nicht entschieden haben, weitergehen.
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