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30.06.2005 PHI Info von:   PHI
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Bundespräsident Horst Köhler will mit seiner Unterschrift unter die von der BRD ratifizierte EU-Verfassung warten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage des CSU-Politikers Peter Gauweiler entschieden hat. Gauweiler reagierte hoch erfreut. Das Bundespräsidialamt hatte in Berlin erklärt, dies habe das Amt dem Gericht mitgeteilt. Damit entfällt nach Auffassung des Bundespräsidialamtes auch die Notwendigkeit, daß das Verfassungsgericht die von Gauweiler beantragte einstweilige Anordnung erlasse. Nach Angaben von Gauweiler hat Karlsruhe ihm gegenüber bereits signalisiert, daß es zu einer mündlichen Anhörung der Klageparteien kommen wird. Wann eine Entscheidung in der Hauptsache falle, sei jedoch nicht auszumachen. Vor einer Unterschrift durch den Bundespräsidenten wird der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur EU nicht rechtskräftig. Bereits Mitte Mai hatte es öffentliche Spekulationen über eine Verzögerung durch Köhler gegeben. Das Bundespräsidialamt hatte damals erklärt, das Prüfverfahren im eigenen Haus nehme seinen normalen Gang, sobald die Zustimmung zur EU-Verfassung durch den Bundesrat erfolgt sei. Köhler werde den Ratifizierungsprozess nur dann verzögern, wenn das Bundesverfassungsgericht ihm bedeute, daß es den Einwänden Gauweilers stattgeben werde. Genau das scheint nun eingetreten zu sein. Was sich zunächst wie eine Ohrfeige an die Adresse des Bundeskanzlers liest, ist jedoch weit komplizierter. Denn der Bundespräsident hat mit seiner Haltung zunächst einmal nur seinen Respekt vor einem anderen Verfassungsorgan, den Richtern in Karlsruhe, zum Ausdruck gebracht. Denn die EU-Verfassung wird von der Mehrheit der Parteien im Bundestag getragen. In den letzten Tagen gab es in Unionskreisen bereits Hinweise darauf, daß die Richter in Karlsruhe nicht für eine schnelle Entscheidung zu haben wären. Nicht nur PHI, sondern viele andere, bedeutendere Persönlichkeiten, vertreten die Ansicht, daß die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur EU-Verfassung dem Grundgesetz widerspricht. "Wenn wir nicht aufpassen, sind wir bald nur noch Vollzugsorgan", warnt der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, und der CSU-Abgeordnete Gerd Müller sieht den Bundestag gar auf Dauer zum "Papierkorb" der Brüsseler Rechtsetzungsmaschinerie degradiert. Um so erstaunlicher, daß sich bisher nur etwa 20 Abgeordnete aus CDU und CSU zu einem "Nein" zur geplanten Verfassung der Europäischen Union (EU) bekannt haben. "In den anderen Ländern wird heiß diskutiert, und bei uns wird auch noch die parlamentarische Debatte abgewürgt", klagt der SPD-Europapolitiker Hermann Scheer, der sich der Stimme enthielt. Unter Verfassungsrechtlern jedenfalls mehren sich die kritischen Stimmen.

Renommierte Juristen rieten den Bundestag vor einem unüberlegten Schritt. Der Ex-Verfassungsrichter Hans-Hugo warnt Klein vor Neuerungen, die "die Zuständigkeiten des nationalen Gesetzgebers für die Zukunft weiter beschneiden" und dem Bundestag "fast nur noch Übersetzungsarbeit" lassen. Schon der offizielle Kompetenzzuwachs ist enorm: Ganze Komplexe wie die Justiz- und Innenpolitik, bisher nur förmlich koordiniert, werden mit einem Mal zu EU-Gemeinschaftsrecht; damit, so Huber, "decken die EU-Kompetenzen praktisch das gesamte denkbare Verhalten der öffentlichen Gewalt ab". Vom Ablauf her werden künftig etwa ein Drittel aller Rechtsakte auf EU-Ebene zu Mehrheitsentscheidungen -für den Bonner Professor Hillgruber tritt dadurch ein "endgültiger Kompetenzverlust" der nationalen Parlamente ein, weil ein Veto dann künftig nichts mehr bringt. Selbst da, wo es noch Lücken geben könnte, greift die so genannte "Flexibilitätsklausel" der EU-Verfassung, die es der EU ermöglicht, von Fall zu Fall auch dort tätig zu werden, wo sie eigentlich gar keine Befugnisse hat. Verfassungsrichter Udo Di Fabio, der bei einer Klage gegen die Verfassung als sogenannter "Berichterstatter" federführend wäre, warnte schon im vergangenen Frühjahr in einem Vortrag bei der Hanns-Seidel-Stiftung in Brüssel, "bei entsprechender Interpretation" könne dies einen "systemfremden Einstieg" in den Staat Europa bedeuten. Die Bestätigung der Befürchtungen aller EU-Kritiker ergibt sich aus der Tatsache, daß das EU-Recht nach der EU-Verfassung nun ausdrücklich und uneingeschränkt "Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten" hat, also auch vor dem deutschen Grundgesetz. Dies entspricht zwar schon der bisherigen Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, doch das Bundesverfassungsgericht und auch die Verfassungsgerichte der anderen Mitgliedstaaten haben bislang immer noch einen letzten Vorbehalt für Kernfragen der nationalen Verfassungen beansprucht. Davon ist in der EU-Verfassung aber keine Rede - nach Ansicht Hillgrubers der "allerkritischste Punkt" des ganzen Werkes. Letzten Endes könnte die EU mit Hilfe der Bundesregierung damit sogar das Wahlrecht zum Bundestag durch Rahmenbeschluss für alle EU-Bürger öffnen, und es bedürfte dazu noch nicht einmal einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages. Gauweiler erklärte "Eines ist derzeit sicher - auf den schönen Karten, auf denen die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur EU-Verfassung bereits abgebildet ist, muß unser Land wieder gestrichen werden“. PHI meint: Allerdings werden die Internationalisten und Globalisten es niemals aufgeben, die Bundesrepublik Deutschland an die Kette „Europäische Union“ zu legen. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Klage Gauweilers stattgeben, so werden alle Bundestagsparteien in Deutschland, da sie sämtlich globalistisch sind, eher eine Änderung des Grundgesetzes beschließen, um dieses in Übereinstimmung zur EU-Verfassung zu bringen, als von ihrem verhängnisnisvollen Weg des Souveränitätsverzichts zu Gunsten der EU abzulassen. In Ermangelung einer realen Volksabstimmung steigt in Deutschland die Zahl der inoffiziellen Umfragen zur EU-Verfassung. Die Ergebnisse schwanken, die Tendenz ist klar: Die Deutschen stehen dem Verfassungswerk immer skeptischer gegenüber. Siehe PHI-Bericht auf Seite 164 der Ausgabe vom 16.6.2005. Nach Ansicht der Bundesregierung muß der Ratifizierungsprozess in den Staaten, die noch nicht entschieden haben, weitergehen.



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