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04.08.2005 Wera Richter Info von:   junge Welt
Verfassungsfeind im Amt

Innenminister Otto Schily will »gefährliche Personen« in Sicherungshaft nehmen, auch ohne konkreten Verdacht. FDP nennt das verfassungswidrig. Union freut sich

Raus aus dem Land oder rein in den Knast, könnte man die aktuellen Vorschläge von Innenminister Otto Schily zur Gefahrenabwehr in Deutschland zusammenfassen. Anläßlich der Diskussion um die Verschärfung der Antiterrorgesetze in Großbritannien will er auch in Deutschland nachlegen. Dabei scheint klar, daß eine wie immer geartete Gefahr von ausländischen Mitbürgern ausgehen muß. »Wenn eine Abschiebung möglich ist, hat sie Vorrang.« Wenn sie nicht möglich ist, könne der zeitlich begrenzte Freiheitsentzug geboten sein, sagte Schily in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Mittwochausgabe).
»Angesichts der tödlichen Bedrohungslage durch den weltweiten islamistischen Terrorismus«, könne man bestimmten Fragen nicht mehr ausweichen, so der Innenminister. Er fragte, ob es völlig undenkbar sei, Personen für einen gewissen Zeitraum in Gewahrsam zu nehmen, bei denen man sicher sei, daß sie gefährlich sind, es aber keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat gebe. Und weiter: »Sollen wir erst dann eingreifen können, wenn die Person mit den konkreten Vorbereitungen eines Sprengstoffattentates beginnt?«

Angesichts der Gefahrenlage müsse Vorbeugung künftig anders möglich sein als bei gewöhnlicher Kriminalität, forderte Schily. »Wir haben die Ausbildungslager in Afghanistan mit militärischen Mitteln vernichtet«, fuhr er fort. Nun müßten auch im Innern »die Begriffe und Regeln für die Auseinandersetzung mit dem internationalen Terrorismus« gefunden werden.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nannte Schilys Vorstoß am Mittwoch in Berlin »verfassungswidrig«. Sie warnte: »Personen auf Verdacht wegzusperren, gegen die keine konkreten Beweise vorliegen, würde der Willkür Tür und Tor öffnen.« Dem schloß sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, an: Menschen auf bloßen Verdacht einzusperren, entspräche nicht der Werteordnung des Grundgesetzes. Auch die Internationale Liga für Menschenrechte nannte Schilys Pläne verfassungswidrig. Liga-Präsident, Dr. Rolf Gössner wies darauf hin, daß es mit dem polizeilichen Unterbindungsgewahrsam bereits die Möglichkeit der Präventivhaft zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat gebe. Allerdings handele es sich dabei um eine kurzfristige und vorläufige Maßnahme, deren richterliche Überprüfung unverzüglich herbeizuführen sei. Gössner vermutet, daß Schily diese schon zulässige Maßnahme wesentlich erleichtern, zeitlich verlängern und auf Personen ausdehnen wolle, die als »hochgefährlich« gelten, gegen die ansonsten aber keinerlei Verdacht bestehe.
Der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, sah am Mittwoch »keine Veranlassung« für die Gesetzesausweitung. Den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit wies er allerdings zurück: Der Vorschlag sei strikt auf Gefahrenabwehr ausgerichtet und sehe einen richterlichen Vorbehalt vor. Schily habe offen nachgedacht, »das wird man ihm ja wohl auch mal zugestehen müssen«.

Das fand die CDU ebenfalls, die inhaltlich nichts gegen den Schily-Vorstoß einzuwenden hat. Sie kritisierte allerdings den »Zickzackkurs« der SPD in Sachen Sicherheitspolitik: »Während sich SPD-Chef Müntefering bei den grünen Multi-Kulti-Ideologen anbiedert und damit den Islamisten in die Hände spielt«, so die CDU-Abgeordnete Kristina Köhler, »darf Schily ab und zu mal die Wahrheit sagen«. Das trifft sich mit der Äußerung des früheren Geheimdienstchefs Heribert Hellenbroich über Otto Schily in der Bild (Dienstagausgabe): »Ich hielte ihn nicht nur in einer großen Koalition, sondern auch in einem schwarz-gelben Bündnis für die beste Besetzung.«



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