Innenminister Otto Schily will »gefährliche
Personen« in Sicherungshaft nehmen, auch ohne konkreten Verdacht. FDP
nennt das verfassungswidrig. Union freut sich Raus aus dem Land oder
rein in den Knast, könnte man die aktuellen Vorschläge von
Innenminister Otto Schily zur Gefahrenabwehr in Deutschland zusammenfassen.
Anläßlich der Diskussion um die Verschärfung der
Antiterrorgesetze in Großbritannien will er auch in Deutschland
nachlegen. Dabei scheint klar, daß eine wie immer geartete Gefahr von
ausländischen Mitbürgern ausgehen muß. »Wenn eine
Abschiebung möglich ist, hat sie Vorrang.« Wenn sie nicht
möglich ist, könne der zeitlich begrenzte Freiheitsentzug geboten
sein, sagte Schily in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung
(Mittwochausgabe). »Angesichts der tödlichen Bedrohungslage
durch den weltweiten islamistischen Terrorismus«, könne man
bestimmten Fragen nicht mehr ausweichen, so der Innenminister. Er fragte, ob es
völlig undenkbar sei, Personen für einen gewissen Zeitraum in
Gewahrsam zu nehmen, bei denen man sicher sei, daß sie gefährlich
sind, es aber keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat gebe. Und
weiter: »Sollen wir erst dann eingreifen können, wenn die Person mit
den konkreten Vorbereitungen eines Sprengstoffattentates beginnt?«
Angesichts der Gefahrenlage müsse Vorbeugung
künftig anders möglich sein als bei gewöhnlicher
Kriminalität, forderte Schily. »Wir haben die Ausbildungslager in
Afghanistan mit militärischen Mitteln vernichtet«, fuhr er fort. Nun
müßten auch im Innern »die Begriffe und Regeln für die
Auseinandersetzung mit dem internationalen Terrorismus« gefunden werden.
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nannte Schilys Vorstoß am Mittwoch in
Berlin »verfassungswidrig«. Sie warnte: »Personen auf
Verdacht wegzusperren, gegen die keine konkreten Beweise vorliegen, würde
der Willkür Tür und Tor öffnen.« Dem schloß sich der
Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, an:
Menschen auf bloßen Verdacht einzusperren, entspräche nicht der
Werteordnung des Grundgesetzes. Auch die Internationale Liga für
Menschenrechte nannte Schilys Pläne verfassungswidrig.
Liga-Präsident, Dr. Rolf Gössner wies darauf hin, daß es mit
dem polizeilichen Unterbindungsgewahrsam bereits die Möglichkeit der
Präventivhaft zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat
gebe. Allerdings handele es sich dabei um eine kurzfristige und vorläufige
Maßnahme, deren richterliche Überprüfung unverzüglich
herbeizuführen sei. Gössner vermutet, daß Schily diese schon
zulässige Maßnahme wesentlich erleichtern, zeitlich verlängern
und auf Personen ausdehnen wolle, die als »hochgefährlich«
gelten, gegen die ansonsten aber keinerlei Verdacht bestehe. Der
innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, sah am Mittwoch
»keine Veranlassung« für die Gesetzesausweitung. Den Vorwurf
der Verfassungswidrigkeit wies er allerdings zurück: Der Vorschlag sei
strikt auf Gefahrenabwehr ausgerichtet und sehe einen richterlichen Vorbehalt
vor. Schily habe offen nachgedacht, »das wird man ihm ja wohl auch mal
zugestehen müssen«.
Das fand die CDU ebenfalls, die inhaltlich nichts gegen den
Schily-Vorstoß einzuwenden hat. Sie kritisierte allerdings den
»Zickzackkurs« der SPD in Sachen Sicherheitspolitik:
»Während sich SPD-Chef Müntefering bei den grünen
Multi-Kulti-Ideologen anbiedert und damit den Islamisten in die Hände
spielt«, so die CDU-Abgeordnete Kristina Köhler, »darf Schily
ab und zu mal die Wahrheit sagen«. Das trifft sich mit der
Äußerung des früheren Geheimdienstchefs Heribert Hellenbroich
über Otto Schily in der Bild (Dienstagausgabe): »Ich hielte ihn
nicht nur in einer großen Koalition, sondern auch in einem schwarz-gelben
Bündnis für die beste Besetzung.«
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