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Weil es einen der ihren traf, regten sich die
Massenmedien auf: Der „Spiegel“ schreibt: „In seinem
Vorgehen gegen unabhängigen Journalismus wird Bundesinnenminister Otto
Schily maßlos: Seine Vorschläge, die Berichterstattung zu
gängeln, sind verfassungswidrig. Der deutsche Innenminister kennt die
deutsche Verfassung besser als alle anderen. Redakteuren, die zu frech fragen,
erklärt er sie gern: "Für Journalisten steht nichts im
Grundgesetz." Auch was "fairer Journalismus" ist, erläutert er
den Medienleuten: Unfair sei es, wenn eine Zeitung über das Wahlprogramm
der Opposition auf der Seite 1 berichtet, über das Wahlprogramm der
"größten Regierungspartei" aber nicht. "Ist das Medium der
Souverän?", fragt er streng [...] Am 10.10.2005 hat der deutsche
Innenminister wieder etwas über das Grundgesetz erklärt, diesmal vor
großem Publikum: "Die Pressefreiheit ist mir sozusagen in Fleisch und
Blut übergegangen", sagte er beim Jahrestreffen der Zeitungsverleger
und legte los. Mehrere hundert Journalisten, Medienunternehmer und
Chefredakteure verfolgten im Berliner Maritim-Hotel überwiegend
fassungslos eine bizarre Rede des Ministers, der gleichsam den Ausnahmezustand
über den deutschen Journalismus verhängte. In einem Rundumschlag
vermischte Schily die Kritik seiner Partei an der Wahlberichterstattung einiger
Medien mit dem Streit um einen missglückten Versuch seines Hauses, per
Durchsuchung beim Monatsmagazin "Cicero" eine undichte Stelle beim
Bundeskriminalamt (BKA) aufzuspüren. Zeitungsleute und
Fernsehjournalisten, wütete Schily, hätten nicht nur Machtmissbrauch
betrieben und seine Regierung kaputtgeschrieben, sie beanspruchten auch in
dreister Weise, sich "außerhalb der Gesetze" zu stellen, indem sie
ständig und kritisch Interna aus der Regierung verbreiteten und sich
Unterlagen aus dunklen Quellen beschafften: "Bei uns ist es nicht mehr
möglich am Ministerium, auch mal, ein Papier erarbeiten zu lassen, ohne
dass dann gleich sich das jemand schnappt." Der Minister sah geradezu die
Machtfrage berührt: "Wir lassen uns nicht das Recht des Staates nehmen,
seine Gesetze durchzusetzen." Mit geduldigen Erklärungen, drohte
Schily, sei es nun nicht mehr getan: "Ich werde mich dafür einsetzen,
dass wir die Diskretion im Staat da, wo sie notwendig ist, auch
durchsetzen." Wegen "Beihilfe zum Geheimnisverrat" seien alle
Journalisten zu verfolgen, die sich geheime Papiere wie "eine
Trophäe" ansteckten und damit die Arbeit des Staates behinderten:
"Stichwort 'Cicero'". Das Stichwort saß. Die Durchsuchung beim
Potsdamer Monatsblatt vor gut zwei Wochen ist das bislang heftigste von Schily
statuierte Exempel seiner neuen Auslegung von Pressefreiheit. Heribert Prantl,
Innenpolitikchef der "Süddeutschen Zeitung", wies Schily auf die
Sprengkraft der Aktion hin: Zwei Minister mussten 1962 gehen, als
Vergleichbares beim SPIEGEL geschah: "Nur dass diesmal das Opfer nicht
Rudolf Augstein heißt.": Ermittler der Staatsanwaltschaft stellten
knapp acht Stunden lang die Räume des "Cicero"-Mitarbeiters Bruno Schirra
auf den Kopf und nahmen 15 Kisten voller Unterlagen mit. Es war eine
offenkundige Einschüchterungsaktion, denn das beschlagnahmte Material
über die Leuna-Affäre und andere Recherchefrüchte aus rund zehn
Jahren Arbeit hatten ersichtlich nichts mit dem Anlass der Ermittlungen zu tun.
Anlass war ein 125 Seiten starker Auswertungsbericht des BKA zum Fall des
weltweit verfolgten jordanischen Quaida-Terroristen Abu Mussad al-Sarkawi. So
etwas mag ein Journalist nur ungern seinen Lesern vorenthalten, und darum
veröffentlichte Schirra Textteile im "Cicero", nicht ohne vorher
gewissenhaft beim BKA angerufen zu haben, um sich der Echtheit des Dokuments zu
vergewissern. Die Rückfrage des Journalisten löste eine Staatsaktion
aus. Denn die Veröffentlichung musste fürs BKA peinlich sein: Die
deutschen Bundesfahnder haben auch sogenannte „Erkenntnisse“ von
CIA und anderen US-Diensten verarbeitet. Zwar findet beim Bundeskriminalamt
kaum noch jemand etwas dabei, sich mit auswärtigen Schlapphüten
gemein zu machen, aber die Schlapphüte sind gewiss ungehalten, wenn sie
die Frucht ihrer Arbeit in deutschen Zeitungen lesen können. Es ist ein
alter, unter Strafrechtlern wegen seiner Waghalsigkeit hochumstrittener Trick,
zu dem die Ermittler nun griffen: Weil der Täter des strafbaren
"Geheimnisverrats" nicht zu finden war, wurde der Redakteur, der das Papier -
auf welchem Wege auch immer - in die Hände bekommen hatte, belangt. Er
wurde geschwind zum Teilnehmer einer Straftat erklärt, die eigentlich nur
von Beamten (sogenanntes Amtsdelikt) begangen werden kann und nicht etwa dem
Schutz vor investigativen Journalisten, sondern dem Schutz vor
unzuverlässigen Beamten dient. Ist es nicht das, was Schily ärgert?
Dass man nicht mehr in Ruhe arbeiten kann, weil alles, egal ob nur spannend
oder auch wichtig, immer gleich rauskommt? Otto Schily ging auf die Presse los.
Ein richtiger Anlass war nicht erkennbar. Denn was der Reporter Schirra tat,
machen SPIEGEL-Redakteure öfter mal: Sie zitieren aus Papieren, die als
"Verschlusssache" klassi- fiziert sind. Sie gehen mit solchen Dokumenten
verantwortungsvoll um und achten darauf, dass sie nicht in laufende
Ermittlungen eingreifen. Doch für Schily ist auch das schon strafbarer
Ungehorsam: "Das ist nicht mein Begriff von Pressefreiheit", da kenne er
"kein Pardon", droht er. Wenn der Innenminister tatsächlich vorhat,
die Verwendung des Strafrechts wie im Fall "Cicero" zur Regel zu machen, ist
dies offener Verfassungsbruch. Denn durch die waghalsige Auslegung des
Amtsparagrafen gegen Journalisten wird deren vom Grundgesetz
gewährleistetes und in der Strafprozessordnung ausziseliertes
Zeugnisverweigerungsrecht ausgehebelt: Natürlich hätte der kein Recht
zur Zeugnisverweigerung über seine Quellen, wer selbst ein Gehilfe der Tat
ist. Ganz konsequent war es da nur, dass Schilys Ermittler auch versuchten, an
die Verbindungsdaten von Schirras Handy heranzukommen. Die Vorschrift, nach der
so etwas möglich ist, hatte der Bundesinnenminister dem Parlament nach dem
11. September mit dem Argument abgerungen, es gelte, Terroristen zu jagen. Nun
gilt es halt, Journalisten das Handwerk zu legen, was im Fall Schirra misslang:
Die Daten waren von der Telekom schon gelöscht worden Dass die Inspektion
im Haus des Journalisten etwas bringen könnte, bezweifelten selbst die
BKA-Verantwortlichen. Amts-Vize Bernhard Falk teilte der Potsdamer
Staatsanwaltschaft Ende August mit: Selbst wenn die gesuchte Datei in Schirras
Büro sicherzustellen wäre, "würde sich der Rechner, auf dem
der Kopiervorgang durchgeführt wurde, nicht zuordnen lassen". Eine
Durchsuchung, die von vornherein den erstrebten Zweck nicht erreichen kann, ist
ungeeignet. Und ein ungeeigneter Eingriff in die Freiheit der Redaktionen ist
willkürlich und damit verfassungswidrig. Dabei hatten sich die Fahnder
nicht mal die Mühe gemacht, die Sinnlosigkeit ihres Unternehmens zu
kaschieren. Neben Dateien räumten sie in Kisten gepackte Recherchepapiere
zu ganz anderen Themen in solchem Umfang ab, dass selbst Nachbarn, die so etwas
aus dem Fernsehen kennen, an die erfolgreiche Enttarnung eines internationalen
Wirtschaftsbetrügers glauben mussten. Und gegen Wolfram Weimer, den
offenbar nichtsahnenden Chefredakteur des Blatts, leiteten sie auch noch ein
Verfahren ein. Was das alles sollte, konnte Schily auch bei der heftigen
Diskussion auf der Zeitungsverleger-Versammlung nicht erklären: "Wir
können hier keine Obergerichtsverhandlung machen." (So weit der Text
des SPIEGEL.) Für PHI stellen sich hier einige Fragen: Wem nutzt das
Theater? Haussuchungen bei Journalisten und Redakteuren kommen ständig
vor. Der Journalistenverband berichtet von 160 Haussuchungen bei Journalisten,
Verlagen und Redaktion in diesem Jahr. Haussuchungen bei patriotischen
Zeitungen und Verlagen sind da nicht inbegriffen, denn die gehören zumeist
dem Journalistenverband garnicht an. Außerdem gibt wegen Haussuchungen
bei rechten Medien kein Aufruhr wegen Verletzung der Pressefreiheit.
„Cicero“ ist eine kleine unbedeutende Zeitung und deren Reporter
Schirras als Journalist ein unbedeutender Mann. Der weit überwiegende Teil
aller Rundfunkhörer und Fernsehzuschauer in Deutschland wird nun zum
ersten Mal etwas von einer Monatszeitung „Cicero“ gehört
haben. „Cicero“ gehört zur freimaurerisch-globalistischen
Verlagsgruppe Ringier und der Autor Schirras ist durch seine proisraelischen
Artikel und seine Kontakte zum MOSSAD bekannt. Schirras befand sich am Tag der
Haussuchung „beruflich“ auf einer „internationalen
Sicherheitskonferenz“ in Tel Aviv. Hier, in Tel Aviv, kennen ihn die
Teilnehmer, allesamt Mitarbeiter der westlichen Geheim- und Nachrichtendienste.
Darunter auch Beamte des Bundeskriminalamtes. Weder der Ringier-Verlag noch die Zeitschrift „Cicero“
stehen in Opposition zu den Regierungen oder zum herrschenden System. Schirras
und Ringier stehen politisch auf der gleichen Seite wie Bundesinnenminister
Schily und eine Krähe hackt normalerweise der anderen kein Auge aus.
Daraus ergeben sich mehrere Fragen: Diente die Aktion dem Ziel die Zeitung
„Cicero“ bekannt zu machen? Diente die Haussuchung ganz anderen
Zwecken als der Suche nach dem Leck im Innenministerium? Ist Schirras
vielleicht ein Mann, der zu viel weiß und dessen Unterlagen man gern
durchsehen wollte, um selbst Neuigkeiten zu erfahren? Mitgenommen wurden Akten
über Max Strauß, Spürpanzer-Geschäfte,
Leuna-Machenschaften und Waffenlobbyisten-Details. Der Artikel, der jetzt die
Haussuchungen angeblich auslöste, stand bereits im April 2005 in der
Ausgabe des Cicero. PHI kann nicht prüfen, ob der fragliche Artikel im
Cicero wirklich Erkenntnisse aus einem Dossier des bundesdeutschen
Nachrichtendienst BND enthält. Das Dossier beschreibt, falls Schirras
nicht lügt, daß der im Iran oder Jordanien lebende Terrorist Sarkawi
einen Giftgas-Anschlag in Europa plant. Hat das Dossier über Sarkawi einen
manipulierten Inhalt? Es könnte als Begründung für Schilys
Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Überwachungsmaßnahmen
dienen. Von April bis Oktober hat sich niemand für den Artikel in dem
relativ unbekannten Blättchen interessiert. Nun aber findet Cicero und der
Bericht über das Dossier von der Bedrohung durch islamische Terroristen
plötzlich Beachtung und reißenden Absatz. Verbreitet PHI schon
wieder Verschwörungstheorien? Nein - nicht nur wir, sondern auch das
bestimmt nicht links- oder rechtsradikale Magazin FOCUS hält das Dossier
über Sarkawi für eine manipulierte Des-Information eines
Geheimdienstes und es sind mehrere Varianten des Dossiers über Sarkawi in
Fotokopie im Umlauf. Wir wissen nicht was falsch oder richtig ist.
Möglicherweise plant aber Sarkawi gar keinen Giftgas-Anschlag auf Europa.
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