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Das
Problem
Bei nüchterner Betrachtung ist das ein wissenschaftlich
anerkanntes und somit forensisch abgesichertes Therapiekonzept der Zahnmedizin:
Zahnärzte werden zu Restauratoren ausgebildet, aber im Gegensatz zu
Bildrestauratoren benötigen sie keinerlei Kenntnisse über chemische
oder metallurgische Zusammensetzungen der zigtausenden marktüblichen
Zahnwerkstoffe. Es ist zwar kaum vorstellbar, aber dieses Kapitel wird im
Studium ausgeklammert, wie mir immer wieder versichert wird. Über die
Toxizität von Kunststoffen und Metallen (Indium, Gallium, Kupfer, Nickel
etc., auch in Goldlegierungen) weiß ein universitär
ausgebildeter Zahnarzt nichts.
Appelle
Wegen der bis heute geringen Kenntnisse über
systemische Effekte durch zahnärztliche Materialien tragen Ärzte und
Zahnärzte eine große Verantwortung, so Staehle
1. Und? - Was ist zu tun? - Werkstoffkunde tut Not! Fangen wir
an, etwas dafür zu tun. Das ist ein Appell von Professor Marx
an die Zahnärzteschaft aus dem Jahre 19793. Die
hoffnungslose Situation zahnärztlicher Werkstoffkunde in der
Bundesrepublik muss geändert werden! so der frühere
BDZ-Präsident Professor Rehberg 4.
Konsequenzen
Welche Konsequenzen hat die universitäre Zahnmedizin
zwischenzeitlich gezogen? Der nichtzahnärztliche Laie erwartet
verständlicherweise, dass der Zahnarzt die volle Verantwortung für
die Verträglichkeit oder Nichtverträglichkeit der Zahnwerkstoffe
trägt, die er verwendet. Es ist zu erwarten, dass die zahnmedizinischen
Wissenschaftler den Herstellern die Vorgaben für
patientenverträgliche Werkstoffe machen und nicht umgekehrt. Es gibt
genügend toxikologisch und pharmakologisch eindeutige Ergebnisse der
Materialforschung, die von den Entscheidungsgremien der Universität und
bei der Entwicklung neuer Werkstoffe jedoch nicht zur Kenntnis genommen werden.
Gesicherte Erkenntnisse
Zur Verringerung der bekannten toxischen Nebenwirkungen
der Composites wäre es deshalb von vorrangiger Bedeutung, nur
toxikologisch unbedenkliche Verbindungen in Füllungskunststoffen zu
verwenden. Spahl/Budzikiewicz/Geurtsen 5 .
Die für den Aufbau der Dentinhaftung angegebenen
Zeiten von 30 150 Sekunden basieren auf einer inkorrekten Anwendung der
einzelnen Adhäsivelemente und sind deshalb eindeutig zu kurz. Die
Vorhärtung wird konstant mit 20 statt 60 Sekunden angegeben Lutz
/ Krejci / Schüpbach 6.
Die Füllung auf Kasse ist definitiv eine Roheit
gegenüber den Patienten, sie ist unethisch und unverzeihlich,
Hetz7.
Beispiel: Phthalate
(Kunststoffweichmacher)
z.B. Dimethylterephthalat / Dibutylphthalat
(DBP)
Staehle und Kollegen müssen sich fragen lassen,
warum z.B. Phthalate, die endlich - aus Sicht biophysikalischer Testverfahren
viel zu spät - als Auslöser von Allergien, Asthma, Krebs und
embryonalen Entwicklungsstörungen erkannt worden sind, in Zahnwerkstoffen
unproblematisch sein sollen (Verblend-, Füll-, Versiegelungs- und
Kleber-Kunststoffe). Ein erster Schritt ist getan. Nach neuesten EU-Richtlinien
mit Wirkung ab Juli 2005 wurde die Verwendung von sechs verschiedenen
Phthalaten in Babyartikeln (z.B. Schnullern), Spielzeug und Kosmetika verboten.
Was aber ist mit den Phthalaten in Tabletten, Kapselmaterial, Kontaktlinsen,
Kondomen, Infusionsschläuchen, Kathetern, und vor allem in
Zahnwerkstoffen, Endoprothesen-Kunstoff und -zementen, die den
Körper Tag und Nacht und über viele Jahre belasten?
Beispiel: Bisphenol - A
Die Bevölkerung schützt sich inzwischen zunehmend
durch Verbraucher- und Selbsthilfegruppen. Sie sind diejenigen, die teilweise
gegen große Widerstände versuchen, das Leben der Menschen vor
Schadstoffen in Lebensmitteln, Medikamenten, Zahnwerkstoffen,
Gebrauchsgegenständen etc. zu schützen. Es war u.a. auch ihre
Initiative, sich dafür einzusetzen, dass z.B. Babyflaschen frei von
Bisphenol-A (Östrogenwirkung!) sein müssen.
Bisphenol-A-(di)-methacrylat (BisGMA) gehört zu den
Kunststoff-Komponenten, die nahezu in allen dentalen Kunststoffen
standardmäßig enthalten sind. Wo bleibt hier der Protest bzw.
aktives Handeln von Seiten der verantwortlichen Zahnmediziner?
Zahnwerkstoffe in der Mundhöhle
So ist seit langem beschrieben, dass dentale Kunststoffe
unter experimentellen Versuchsbedingungen in Zellmodellen eine zytotoxische und
kanzerogene/mutagene Wirkung entfalten können. Auch besteht seit vielen
Jahren Kenntnis über die eingeschränkte Konversionsrate bei der
Polymerisation. Es ist bekannt, dass es unter den vielfältigen
Beanspruchungen der Mundhöhle zur Freisetzung zahlreicher Substanzen
kommt, Staehle 2. Und?
Diagnoseverfahren
Die Zahnmedizin hat es seit vielen Jahren, ja seit Jahrzehnten
versäumt, sich um aussagefähige Diagnoseverfahren zu bemühen.
Nicht nur das, sie hat wertvolle aussagekräftige Diagnoseverfahren, die
bei professioneller, standardisierter Anwendung die Toxizität von
Werkstoffen für die Zahnsanierung und Endoprothetik in situ (im
Körper) unproblematisch erfassen, als unwissenschaftlich erklärt und
damit forensisch angreifbar gemacht. Dadurch ist die Zahnmedizin, die wie keine
andere Disziplin in alle anderen Fachgebiete hineinwirkt, zu einer
unerschöpflichen Quelle unterschiedlichster Krankheitsstörungen und
damit zu einem schwerwiegenden Faktor bzw. Problem für unser
Gesundheitswesen geworden. Analytische Messverfahren zum Nachweis im
Organismus sind nicht etabliert. (Staehle 2). Aber die
angebotenen Werkstoffe werden bedenkenlos und mit unbeschwertem Gewissen
verarbeitet, weil sie das Zertifikat biokompatibel tragen, obwohl
sie am lebenden Organismus niemals geprüft wurden, auch nicht geprüft
werden können in Ermangelung effizienter Prüfmethoden.
Wichtig
Unter meinen zahnwerkstoffgestörten Patienten gibt es nicht
einen einzigen, der zwischen seiner Erkrankung und einer zurückliegenden
zahnärztlichen Behandlung einen Zusammenhang gesehen hätte. Eine
Erklärung hierfür ist, dass die Beschwerden selten sofort, sondern
mit Verzögerung auftreten, teilweise erst nach Jahren. Das heißt,
dass diese Patienten in nicht eine der zahnärztlichen Statistiken
aufgenommen werden. Das erklärt auch, warum die Zahnwerkstoffe der
Negativliste sich eines so strahlenden Renommees erfreuen.
Empfehlung
Eine längst überfällige, vor allem sachliche
Auseinandersetzung mit einem standardisierten biophysikalischen bzw.
biologischen Testkonzept wäre für die vielen betroffenen Patienten
eine dringend erforderliche Hilfe und für unser Gesundheitswesen eine
entscheidende Entlastung. Das von Staehle immer wieder gegen biologische
Zahnsanierung vorgebrachte Argument einer "regelrechten
Gebissverstümmelung" ließe sich dann endgültig ad acta legen.
Im übrigen ist das ein Vorwurf, der nicht nur negative Auswüchse der
biologischen, sondern gleichermaßen auch der konventionellen Zahnmedizin
trifft.
Forderung für unsere Patienten
Einführung des obligatorischen Studienfachs
Werkstofforientierte Pharmakologie, Toxikologie, Physiologie und
Biochemie für alle Zahnärzte und Zahntechniker. Nicht nur die
Auswahl der in Frage kommenden Werkstoffe, sondern auch die Häufigkeit der
Verarbeitungsfehler ließen sich signifikant reduzieren.
Dank
an die zahnärztlichen Kollegen, die sich aus
Eigeninitiative nicht nur mit der Werkstoffkunde, sondern auch mit
standardisierten und reproduzierbaren Prüfmethoden für die
individuelle Verträglichkeit von Werkstoffen auseinander gesetzt haben
bzw. setzen. Hierzu gehört nicht nur erheblicher zeitlicher und
finanzieller Aufwand sondern auch Mut.
Literaturangaben zu den Zitaten:
-
Staehle H.J.:
Gesundheitsrisiken durch zahnärztliche Materialien? Dtsch. Ärztebl.
Ärztl. Mitt. 91 (8): 495-502, 1994
-
Staehle H.J.:
Füllung und Versiegelung: Eine Risikoabschätzung bei
Kunststoff-Materialien. Zahnärztl. Mitt. 87 (4), 1997
-
Marx H.:
Werkstoffkunde tut not! Zahnärztl. Mitt. 69: 791-793, 1979
-
Rehberg H.J.:
Werkstoffkunde in Nijmegen und in Deutschland. Zahnärztl. Mitt. 62:
232-236, 1972
-
Spahl W.,
Budzikiewicz H., Geurtsen W.: Eine Untersuchung zum Restmonomer- und
Additivagehalt verschiedener lichthärtender Hybrid-komposite. Dtsch.
Zahnärztl. Z. 46: 471-475, 1991
-
Lutz F., Krejci I.,
Schüpbach P.: Adhäsivsysteme für zahnfarbene Restaurationen.
Schweiz. Monatsschr. Zahnmed. 103 (5): 537-549, 1993
-
Hetz G.: Die Neuen
Materialien, DS 6/97
ISTEAV Negativliste
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Alle Versiegelungslacke
-
Alle polyacryl- bzw.
polycarbonsäurehaltigen Kleber und Zemente, auch Aqualox (16,5 %
Polyacrylsäure!); entsprechend hierzu gehören u.a.
Glasionomerzemente, Compomere
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Kunststoffe - in welcher Form
auch immer - für die Kauflächen im Seitenzahnbereich und für den
Kronenaufbau.
-
Kaltpolymerisate z.B. für
Zahnprothesen, -unterfütterungen und -reparaturen, ganz besonders auch in
Zahnspangen!, Aufbiss-Schienen etc.
-
Single-Component
Adhesive
-
Keramik-Inlays und -Kronen,
solange sie sich nur mit Kunststoffklebern und nicht mit klassischem Zement
befestigen lassen.
-
Lote, Metallkleber //
Laserschweißtechnik ist derzeit die optimale Lösung
-
Goldreduzierte und
NEM-Legierungen, Amalgame. Die eindeutigen toxikologischen Forschungsergebnisse
lassen sich nicht wegdiskutieren.
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Eugenol, in jeglicher Form
(stört die Polymerisation von Kunststoffen) Cave: Asthma, Allergien,
Hypertonie etc.
-
Malfarben für Kunststoff
(z.B. cadmiumhaltig!)
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Zahnwurzelfüllmassen mit
Inhaltsstoffen wie: Bariumsulfat, Butandiol, Colophonium, Cortison bzw.
Dexamethason, Epoxyharze, Eugenol, Formaldehyd, Jod, Polyacrylsäure,
Wismut
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Der Epikutantest, wenn er in
seiner Eigenschaft als klassischer Allergietest fachüberschreitend auch
für toxikologische Problemstellungen autorisiert wird. Pathogene
Zahnwerkstoffe stören auf Grund ihrer toxischen und nur ausnahmsweise
durch allergisierende Eigenschaften.
-
Das zahnwerkstoffliche
Potpourri: 15 und mehr unterschiedliche Zahnwerkstoffe in einem Gebiss sind
keine Ausnahme. *
Weiterführende
Information: Störende Zahnwerkstoffe
Weiterführende Literatur siehe
Publikationen Nr. 3. Sonderdruck
aus dem PHILIPP JOURNAL: Zahnwerkstoffe in
der Humanmedizin: naturwissenschaftliche Aspekte
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