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WALTER HELD Oberstleutnant a. D. 83278 Traunstein,
Permanederstraße 13 Tel/Fax (0861) 14774 15. März 2005
Herrn Innenminister Otto Schily - Bundestag Persönlich
- Einschreiben
Verschärfung des § 130 StGB (Volksverhetzung)
Sehr geehrter Herr Minister, für die geplante
Gesetzesänderung gebe ich Ihnen einige Anregungen, die vor einer
Verabschiedung bedacht werden müßten, weil es sich um die
umfassendste Einschränkung der Meinungsfreiheit in unserem Land handelt.
1. In der NS-Zeit wurden von Studenten ca. 800 Bücher
dem Feuer übergeben und damit verfemt, was auch heute immer wieder als
Kulturschande angeprangert wird. In der Bundesrepublik sind inzwischen weit
über 5.000 Bücher und Zeitschriften verboten, d. h. "auf den Index
gesetzt", aus denen natürlich auch nicht zitiert werden darf, wenn man
eine Anklage wegen § 130 bzw. Verharmlosung, Verherrlichung, Billigung
vermeiden will. ABER kein Mensch in diesem Lande kennt sie, denn es gibt keine
einsehbare Liste. Beispiel: Irgendjemand (dessen Namen ich vergessen habe) hat
mir das Buch "Die kommende Diktatur der Humanität" geschenkt, von Johannes
Rothkranz, aus dem Verlagsprogramm Pro Fide Catholica. Ich setze eine
Monatspension darauf, daß es strengsten verboten ist und ein Zitieren
daraus bringt - siehe oben! Dem Rat folgend, den Sie mir in einem früheren
Schreiben gegeben haben, ging ich ins hiesige Landratsamt und die für den
Giftschrank zuständige Beamtin suchte in vielen Aktenordnern, fand das
Buch aber nirgends und erteilte mir eine mündliche Freigabe, deshalb meine
Frage 1: Wann geben Sie endlich eine Broschüre heraus,
in der jeder Bürger/in nachschlagen und damit ein Tappen in die
Volksverhetzerfalle vermeiden kann?
2. Es gibt natürlich (?) auch eine mir unbekannte Zahl
von Filmen, Wochenschauen usw. oder Ausschnitten daraus, die verboten sind.
Beispiel: ich habe mir (aus gegebenem Anlaß) vergangene Woche vom
Filmarchiv DEUTSCHE WOCHENSCHAU GMBH in Hamburg, Jenfelder Allee 80, Haus R,
Eingang l die Wochenschau "WELT IM FILM 137" vom 8. 1. 1948 für EURO 78.88
gekauft. Gleich der erste Beitrag von
1.20 Min bringt einen Bericht über die
Urteilsverkündung im Auschwitzprozeß in KRAKAU, wo Angehörige
des Lagerpersonals und der Verwaltung abgeurteilt wurden und zwar 23 mit der
Todesstrafe, 6 erhielten lebenslänglich, 10 langjährige
Gefängnisstrafen, 1 Freispruch, wegen der Ermordung von 300.000 Menschen
verschiedenster Nationen! Nun haben wir erst im Januar, anläßlich
der Gedenkfeiern zur Befreiung des Konzentrationslager Auschwitz in allen
privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ständig gesehen
und gehört, daß dort Millionen Juden vergast wurden. Das Gericht
wußte das nicht, daraus ergibt sich
Frage 2: Darf ich diese Zahlen aus der Wochenschau (auch im
Internet abrufbar unter www . deutsche- Wochenschau, de) als wahr ansehen, weil
sie in einem rechtsstaatlichen Urteil der Alliierten genannt werden, das
gemäß Art. 139 unseres Grundgesetzes auf ewig Gültigkeit hat,
oder bleiben weiterhin die "Millionen" als strafbewehrt bestehen, weil sie
"offenkundig" sind?
Es könnte natürlich auch möglich sein,
daß das damalige polnische hohe Gericht wesentlich deutschfreundlicher
war als heute und die höheren echten Zahlen einfach abgemildert hat!
Spätestens hier muß ich eine persönliche Anmerkung machen:
selbst wenn die Opferzahlen von Auschwitz nur ein Zehnte der vom Gericht
benannten Zahl von nahezu 300.000 wären, müßte das Entsetzen
darüber jedem anständigen Menschen den Hals zuschnüren und eine
Diskussion von selbst verbieten. Aber das Hochrechnen auf die Jahrzehnte auf
den Bronzetafeln genannten vier Millionen und deren mühsames
Rückführen auf die Wirklichkeit (siehe den Ihnen sicher bekannten
Artikel im Heft OSTEUROPA von Fritjof Meyer, Präsidentin des Vorstands
Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth) kann doch wahrlich nicht als
Bagatellisieren bezeichnet werden!
3. Es gibt auch noch eine, den meisten Bürgern
sicherlich unbekannte Zahl von Abzeichen, Aufnähern oder Aufklebern, deren
Abbildung oder Verwendung strafbewehrt ist. Irgendwo habe ich einen Bericht
darüber gelesen (mit Beispielen) und mit Entsetzen gesehen, daß das
Dienstgradabzeichen "Hauptfeldweber der Bundeswehr" darunter fällt, weil
es eine Nachbildung der "Odal-Rune" der alten Germanen ist! Sagen Sie das aber
bitte nicht dem Verteidigungsminister - er hat auch so schon genug Probleme im
Hindukusch und mit dem Aussortieren belasteter Kasernennamen... Folgt
zwangsläufig meine
Frage 3: Werden Sie in die Broschüre auch eine
Aufzählung der verbotenen Abzeichen/"Logos"aufnehmen?
4. Selbstverständlich gibt es auch verbotene Lieder.
Ich denke da weniger an das "Horst-Wessel-Lied" als an jahrhundertealte
Volkslieder, aber auch den Gesang von Nazi-Liedern durch Menschen fremder
Staatsbürgerschaft und ich muß Ihnen hier eine Beichte ablegen, die
mir sehr leicht fällt, weil das Geschehen im Jahre 1963 schon
verjährt sein dürfte: Als Kompaniechef habe ich damals in Füssen
eine mehrtägige Überlebensübung mit 17 britischen Piloten der
Royal Air Force durchgeführt, die allen riesigen Spaß machte und
deren Abschluß in einem Hotel in Bad Kohlgrub fürchterlich begossen
wurde. Dabei stimmten die Briten (Dienstgrad vom Captain bis zum Wing
Commander) plötzlich das Lied "... denn wir fahren, gegen Engeland!" an;
ja, sie sprangen nach dem Refrain "En-ge-land " auf und brüllten
Sieg-Heil, unter gleichzeitiger korrekter Ausführung des
Hitlergrußes! Heute schäme ich mich natürlich zutiefst,
daß ich nicht sofort des Saal verlassen und sie angezeigt, sondern - in
Uniform - lauthals und begeistert mitgesungen habe. Vor allem meinen jungen
Kameraden der Bundeswehr, aber auch jedem anderen Bürger möchte ich
es ersparen, sich so strafbar zu machen und stelle deshalb Es kommt ja in der
Praxis ständig vor, daß junge Leute bei Geburtstags- oder
Sonnwendfeiern, im Keller des eigenen Hauses oder in abgelegenen Gegenden
singen. Die Polizei greift häufig schon ein, wenn es sich um die erste
Strophe unserer Nationalhymne handelt und da tut Aufklärung dringend
Not...
Frage 4: Gibt es eine Aufstellung aller verbotenen Lieder
und werden Sie diese in den Wälzer aufnehmen?
5. Nein, ich kann Sie noch lange nicht aus der Pflicht zur
Aufklärung entlassen, denn es gibt da auch noch die verbotenen
Grußarten, die Sie - bebildert - aufnehmen müssen und eines der
moralisch verkommensten Vergehen überhaupt, den unziemlichen Vergleich.
Das böse Ende des Abgeordneten Hohmann, der ja gar nicht verglichen hat
und in seiner Folge ein "verwirrter" General mit seiner "nicht ehrenhaften
Entlassung" hätte Sie eigentlich schon warnen müssen! Wie konnten Sie
es da noch zulassen, daß erst der Kardinal Meisner mit seiner Predigt
(Oberhirte von Zig-Millionen Katholiken in Deutschland) wegen des gar nicht von
ihm verfaßten Papst-Buches dem Düsseldorfer Künstleragenten
Paul Spiegel ins Messer laufen!!! Und sich dafür entschuldigen
müssen. Mein Mitleid mit ihnen und dem "geistigen Brandstifter" Hochhut
hält sich dabei in engen Grenzen, denn ein Kotau stellt für ein
Gartenschlauch-Rückgrat keine schwere Übung dar. ABER, ich muß
Ihnen - und jetzt ganz im Ernst - den Vorwurf machen, daß Sie bisher Ihre
Amtspflichten grob verletzten, denn es fehlt eine Liste der Menschen (vor allem
mit den Juden), die man möglichst nicht oder in gar keinem Fall zitieren
darf! Anscheinend dürfen zu schwierigen politischen oder religiösen
Fragen nur der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und
seine autorisierten Vertreter etwas sagen. Aber ich lese, höre und sehe
mit Begeisterung auch (alphabetisch geordnet) von Hannah Arendt und Uri Avneri,
Noam Chomsky und Ivan Denes; Norman Finkelstein (der mit der
"Holocaust-Industrie"!) und den großartigen Oberrabbi von Wien, Moshe
Friedman - nicht zu verwechseln mit..Michel(Michael) Friedmann. -Ephraim Kishon
und Salzia Landmann gehören dazu; Pinchas Lapide habe ich tagelang
gesprochen und bewundert; Sonja Margolina und Gerard Menuhin folgen, dann Rabbi
Leibowitz (der uns' Adolf so bewunderte) und Amoz Oz oder Meir Shalcev, Israel
Shamir und Moshe Zimmermann. Ich verbeuge mich ganz tief vor den 27
israelischen Piloten (darunter 1 General), die sich geweigert haben, nicht
gerichtlich verhängte Todesurteile per Raketen aus der Luft zu
vollstrecken - mit den üblichen Kollateralschäden. Und ich hätte
mir gewünscht, daß es unter den Piloten der ROT-GRÜNEN-
Luftwaffe wenigstens einen einzigen gegeben hätte, der das im
völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien getan hätte. Ergibt
abschließend die
Frage 5: Gibt es irgendwo eine Liste, in der, neben den
Namen verabscheuungswürdiger Schriftsteller, Sänger und Politiker,
Dirigenten und Soldaten auch steht, wen man auf keinen Fall zitieren darf
?Jährlich tappen tausende Deutsche in die Volksverhetzungsfalle und finden
sich nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Verbrechensstatistik als
Rechtsextremisten wieder - weil Sie und die Länderminister es bis heute
noch nicht geschafft haben, eindeutige Listen der Verbote aufzustellen. Ich
verlange ein Regelbuch, ähnlich der Straßenverkehrsordnung und damit
ein Ende der Ungewißheiten!
(Anmerkung PHI: Der Autor vorstehenden offenen Briefes ist
selbst Betroffener. Er wurde wegen Bestellung und Verteilung einer
Broschüre verurteil, die zum Zeitpunkt der Bestellung noch frei
verkäuflich war.)
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