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Rechtsstreit um den Begriff katholisch geht
weiter: Wir haben dem Verlag Anton Schmid zu früh zu seinem Erfolg bei dem
Rechtsstreit um die Nutzung des Wortes katholisch gratuliert. Der
Bundesgerichtshof hatte entschieden, daß der Verlag in der Werbung seine
Buchreihe als Pro Fide Catholica bezeichnen darf. Die Diözese
Augsburg der Katholischen Kirche hatte dagegen geklagt, weil angeblich dadurch
der Eindruck erweckt würde, das Programm wäre mit der Katholischen
Kirche abgestimmt. Darüber hinaus verlangte die Katholische Kirche sogar,
daß der Verleger Anton Schmid daß Wort katholisch
überhaupt nicht verwenden darf. Doch der Bundesgerichtshof entschied,
geschützt sei allein der Begriff Katholische Kirche. Die
Diözese Augsburg hat nun dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der
Verleger berichtet auch von ausgesprochenen Polizeischikanen, die einsetzten,
nachdem er beim Bundesgerichtshof Recht bekommen hatte. Der Verleger kommt fast
nie in sein Verlagsbüro ohne unterwegs von der Polizei kontrolliert zu
werden. Dabei werden dann auch mitgeführte Bücher wegen
Verdacht der Volksverhetzung beschlagnahmt, bei denen schon aus dem Titel
ersichtlich ist, daß es sich um rein theologische Schriften handelt. So
wurde beschlagnahmt: Das gnadenreiche Prager Jesulein, Der
Kindermord des 20.Jahrhunderts, Gebet für die Feinde,
Fatima der Herzensruf der Himmelsmutter, Der
Gekreuzigte, Das 3.Geheimnis von Fatima, Das Turiner
Grabtuch und rund 20 ähnliche Schriften. Uns von PHI ist der Inhalt
der Schriften unbekannt. Aber als ein Pressedienst, der sich für die
Presse-und Meinungsfreiheit einsetzt, unabhängig davon, welche Thesen
Autoren und Verlage vertreten, finden wir das Verhalten der Polizei
haarsträubend und schikanös. Die Durchsuchungen des Fahrzeugs des
christlichen Verlages erfolgten unter dem Vorwand man würde nach Waffen,
Drogen und unerlaubten Gegenständen suchen. Wenn offensichtlich
christliche theologische Schriften auf Veranlassung der katholischen Kirche
beschlagnahmt werden, unterscheidet sich die Bundesrepublik Deutschland nicht
von der Türkei, dem Iran, von Tunesien und anderen islamistischen Staaten.
Wir sind sicher, daß alles an den Verlag wieder ausgehändigt wird.
Dennoch ist ein solches Denunziantentum, das offensichtlich den Verleger nur
nerven soll, zu verurteilen. Weder die Denunzianten noch die Polizisten dienen
damit dem Christentum oder der Demokratie. Die Diözese Augsburg war nach
eigener Aussage durch den Jewish Council auf die Werbung für
die Schriftenreihe Pro Fide Catholica hingewiesen worden. PHI
fragt: 1) Könnten die dem Urteil folgenden Polizei-Schikanen
möglicherweise auch vom Jewish Council veranlaßt worden
sein?, 2) Weshalb machen sich die Juden Sorgen um die katholische Kirche? und
PHI meint: Indirekt bestätigt der Jewish Council durch sein
Verhalten die Behauptung des Verlegers Anton Schmid, daß die Amtskirche
von anti-christlichen Kräften unterwandert sei.). . . :
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